Erneut Schwanger in Karenz

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Kommentare

  • danke @kathistar und @xxxisabellaxxx, auch wenn die Nachrichten nicht gut sind...kann ich nicht verstehen, dass man da dann nichts bekommt. Soweit ich informiert bin bekommen sogar arbeitslose Schwanger das Wochengeld und weil ich in Karenz bin und kein KBG mehr beziehe bekomme ich nichts...ich verstehe die Logik dahinter echt nicht!!! :-??

    Ich nehme an, dass ich dann auch das eaKBG kein zweites mal beziehen kann in meiner Situation? Wisst ihr das vielleicht auch noch? (ich will echt nicht nerven, aber....) :((
  • Das stimmt @napirai. Ich ärgere mich auch maßlos darüber, ich arbeite nämlich geringfügig und deshalb steht mir auch kein Wochengeld zu. Eine werdende Mutter, die arbeitslos gemeldet ist, bekommt es aber schon X(
  • napirainapirai

    813

    bearbeitet 29. 10. 2013, 12:30
    ja, das verstehe ich eben nicht @Mami1989. Wenn man arbeitslos gemeldet ist, bekommt man sogar 180 % des Arbeitslosengeldes als Wochengeld und wenn man in Karenz ist bekommt man nichts. Das ist doch nicht gerecht X( X(
    Darum kann ich das alles irgendwie noch immer nicht ganz glauben...soll ich mich jetzt arbeitslos melden, damit wir besser über die Runden kommen? Das kann es doch nicht sein, was Vater Staat damit bezwecken will, oder?? :-&
  • Genau diese Frage hab ich mir auch gestellt und ich kann deinen Ärger soooo gut nachvollziehen! Leider können wir daran nichts ändern X(
  • Ja es ist eine absolute Frechheit dieses "System"!!!
    Ich finde es auch unfähr mit den ganzen KBG Varianten, denn man wird quasi bestarft dafür wenn man länger bei seinem Kind daheim sein will!!!
  • @Mami1989: das macht mich ja am wütendsten, dass ich mich ungerecht behandelt fühle aber ich nix ändern kann

    @xxxisabellaxxx: genau, man wird wirklich bestraft, wenn man sich länger als unbedingt nötig um sein Kind kümmern möchte. Ich kriege ja so wie es jetzt aussieht nicht mal das Wochengeld obwohl ich noch in der gesetzlich "erlaubten" Karenzzeit bin. Das ist ein Schlag ins Gesicht für mich. Damit habe ich ehrlich gesagt nicht gerechnet.

    Ihr wisst auch nicht, ob ich das eaKBG wieder beantragen könnte, oder? Und was dann als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Ich bin beim ersten Kind damit etwas besser ausgestiegen und es wär toll, wenn ich wenigstens das wieder kriegen könnte.
  • bearbeitet 29. 10. 2013, 12:43
    Ja da kommts nicht auf die Karenz an sondern auf den KBG Bezug.
    Denn wenn du nicht mehr in Karenz bist und trotzdem noch KBG beziehst bekommst Wochengeld.

    KBG beim zweiten kind bekommst du schon wieder. Da kannst du wieder erneut wählen.
  • @xxxisabellaxxx: ja, KBG natürlich schon...aber weißt du auch, ob das einkommensabhängige Modell wieder möglich ist? Da wird ja normalerweise ein Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage hergenommen. In meinem Fall bin ich ja da in Karenz und arbeite gerade nicht...also nicht möglich wahrscheinlich? Oder doch?
  • Ich kenn mich einfach zu wenig aus und finde das ganze "System" ehrlich gesagt etwas undurchschaubar. Ich habe immer das Gefühl ich übersehe etwas oder verstehe etwas falsch...darum frag ich hier so blöd nach. Werde mir in nächster Zeit eh noch zusätzlich einen Termin auf der AK ausmachen :-B
  • @napirai also mir wurde sowohl von gkk als auch arbeiterkammer zugesagt, dass ich wieder das eaKBG wählen könnte. Das geht angeblich wenn das 2.kind vor dem 2.geburtstag des 1.kindes auf die welt kommt. Aber du hast recht, alles etwas undurchschaubar! :(
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 29. 10. 2013, 13:36
    dann ab der Geburt KBG - einer der Pauschalvarianten (einkommensabhängiges eventuell auch....) - am besten zur GKK und AK -.... da kann ein Tag zwischen den Geburtsterminen der Kinder ausschlaggebend sein, ob nun diese Variante oder jene möglich ist....


    bei der arre Karenz kann es sein, dann dann die erste arre Karenz endet und nahtlos in die arre Karenz (zweites Kind) übergeht..
    kathistar schrieb: »
    @napirai also ich hatte jetzt genau so eine Situation. Mein eaKBG hat mit Dezember 2012 geendet und ich bin im Jänner 2013 schwanger geworden und hab jetzt im Oktober mein zweites Kind bekommen. Laut Auskunft von GKK und Arbeiterkammer besteht kein Anspruch auf Wochengeld, da die SS "zu spät" eingetreten ist. Und ich hab jetzt auch tatsächlich nichts bekommen. Dafür bekommt man dann das KBG ab Geburt. Das hab ich allerdings erst eingereicht, also kann ich noch nix näheres dazu sagen ;)

  • Achso ok, das weiß ich leider nicht. :/
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