Also ich bin einmal 1 Jahr Karenz gegangen und wir haben uns für das einkommensabhängige KBG entschieden.
Wenn mein Karenz und eKBG-Bezug mit 17. April endet, muss dann mein Mann mit 18. April für 2 Monate in Karenz gehen + eKBG beziehen oder kann er z.B. auch sagen, er würde das dann lieber im Sommer August+September machen und bekommt dann auch das eKBG?
Kommentare
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DH wenn er im August/September gehen will, dann musst du in dieser Zeit wieder arbeiten gehen.
@claudsch1980 Ist das so korrekt?
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Du darfst Kbg und Karenz nicht verwechseln.
Kbg gibt's bei eurer Variante nur bis zum 14.monat. Wenn er erst im Sommer in Karenz geht, gibt's keine Geld.
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Du kannst es hier nachlesen: https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
"Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als zwölf Monate beziehen)."
Ich denke dass es in deinen Fall daher besser ist, wenn dein Mann seine zwei Monate hinten anstellt, da du ja ab April sowieso wieder arbeiten gehst, weil du ja geschrieben hast du hast mit der Firma nur 1 Jahr Karenz und nicht zwei Jahre vereinbart.
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Ja es geht um 2017.
OK, dh. das was wir wollten geht nicht. Jetzt unterbrechen ist keine Option, eben erst nächstes Jahr im Anschluss an meine 12 Monate. Aber dh. er muss direkt nach mir gehen, denn es geht schon auch um das Familieneinkommen.
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Er geht im Anschluss an dich und max bis zum 14 Lebensmonat (was ja im sep Okt noch net vollendet waere)
Er koennte auch 3mo gehen - also wirklich bis zum 14mo "geburstag"
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Wenn die Jahreszahlen so passen, dann geht es nicht, bzw kann der Partner schon bis zum 2.geburtstag in Karenz gehen, Kbg gibt's halt nur bis zum 14.lebensmonat und das wäre dann ca Dezember 2017.
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Aber wenn du sagst das das mit deinen vertragen net geht - dann wohl nicht (kenn mich bei Lehrervertraegen net aus) kenn aber eine bekannte (leherin) die juli/aug "arbeiten" war und ihr mann in dieser zeit in karrenz und ab sep war sie wieder in karrenz.
Also es muss ja net unbeding das 13/14lebensmonat sein wo dein mann zu hause ist - kann auch 6/7 oder was auch immer sein - jeder teil muss halt mind. 2mo lange sein
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Das wär für uns nämlich am besten. Nachdem ich zwischen 1. Und 2. Kind Teilzeit gearbeitet hab, schaut beim eaKBG jetzt natürlich nicht mehr so viel raus. Grob geschätzt müsstens 980-1000 euro sein. Da mein Mann aber auch gehen möcht wären die fixen 1000 euro für ihn natürlich blöd und würd bei ihm die ea Variante nicht gehen würd ich eine längere Variante nehmen. Vermutlich 20 Monate.
Aber so wie du sagst müsste es funktionieren.
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Dein Mann geht in den Sommerferien Karenz+Kinderbetreuungsgeldbezug und du gehst arbeiten, aber es sind ja sowieso Ferien, also bist du daheim. Und anschließend gehst du wieder in Karenz+restliches Kinderbetreuungsgeld.
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Wie mit jedem anderen Arbeitgeber: rechtzeitig (ich glaube 3 Montate vorher???) melden. Das ganze ist ja ein Rechtsanspruch, dass ihr euch abwechseln dürft. Ein Block muss nur midestens 2 Monate betragen. Und das geht sich knapp mit den Sommerferien aus (+ z.B. letzte Schulwoche).
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Ich hätte auch mal eine Frage.....
Wir beziehen auch das einkommensabhängige KBG. Mein Mann geht dann auch dazwischen eben die 2 Monate in Karenz und bezieht dann das KBG. Ich muss ja dann in diesen 2 Monaten arbeiten gehen. Genügt hier eine geringfügige Beschäftigung oder muss es Vollzeit/Teilzeit sein?
Danke!
Lg Tanja
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Wenn dein Mann in Karenz geht, könnt ihr, wenn ihr wollt, das erste Monat davon gemeinsam daheim bleiben - also beide Karenz (aber chtung, dadurch verkürzt sich der rechtliche Karenzanspruch dann bis zum 23 anstatt 24. Monat des Kindes).
Ansonsten, bist du quasi einfach in deinem alten Job wieder, den du vorher hattest. Kannst z.B. Urlaub aufbrauchen in der Zeit, oder mit deinem Arbeitgeber (zwischenzeitlich!) auch ein geringere Anstellung ausmachen, aber der muss halt auch mitspielen.
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Und Achtung bei dem Monat Karenzüberschneidung, es bekommt nur einer das KBG, manche denken nämlich, dass im überschneidenden Monat beide KBG bekommen.
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Liebe Grüße!