Wechsel Karenz/eKBG gleich?

Also ich bin einmal 1 Jahr Karenz gegangen und wir haben uns für das einkommensabhängige KBG entschieden.
Wenn mein Karenz und eKBG-Bezug mit 17. April endet, muss dann mein Mann mit 18. April für 2 Monate in Karenz gehen + eKBG beziehen oder kann er z.B. auch sagen, er würde das dann lieber im Sommer August+September machen und bekommt dann auch das eKBG?

Kommentare

  • Ich denke hier gilt das gleiche wie bei den Pauschalvarianten. In der Zeit wo dein Gatte in Karenz geht, musst du dann wieder arbeiten.
    DH wenn er im August/September gehen will, dann musst du in dieser Zeit wieder arbeiten gehen.
    @claudsch1980 Ist das so korrekt?
  • @hibby
    Du darfst Kbg und Karenz nicht verwechseln.
    Kbg gibt's bei eurer Variante nur bis zum 14.monat. Wenn er erst im Sommer in Karenz geht, gibt's keine Geld.
  • @hibby: Ich habe natürlich August/September von diesem Jahr gemeint, falls dein KBG in April 2017 enden sollte.

    Du kannst es hier nachlesen: https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html

    "Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max. aber gebührt einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als zwölf Monate beziehen)."

    Ich denke dass es in deinen Fall daher besser ist, wenn dein Mann seine zwei Monate hinten anstellt, da du ja ab April sowieso wieder arbeiten gehst, weil du ja geschrieben hast du hast mit der Firma nur 1 Jahr Karenz und nicht zwei Jahre vereinbart.
  • Wir haben auch dieses Modell, meine Tochter wird im Oktober ein Jahr, da mein Mann im Winter schwer von der Firma weg kann (4-Mann -Betrieb) habe ich meine Karenz im Sommer unterbrochen und arbeite, mein Mann ist 2 Monate zu Hause)! Du musst nur auf die Fristen achten und rechtzeitig melden!! Ich bekomm dann wieder Kinderbetreuungsgeld bis zum 14LM! Wenn es finanziell geht, kann man während der Zeit auch unbezahlten Urlaub nehmen, dann kann man gemeinsam zu Hause bleiben!
  • Vielen Dank für die Antworten.
    Ja es geht um 2017.
    OK, dh. das was wir wollten geht nicht. Jetzt unterbrechen ist keine Option, eben erst nächstes Jahr im Anschluss an meine 12 Monate. Aber dh. er muss direkt nach mir gehen, denn es geht schon auch um das Familieneinkommen.
  • Da schließe ich mich auch gleich mit ner Frage an: Wir bekommen im Oktober Nachwuchs. Ich will das eKBG nehmen und ab September 2018 wieder unterrichten. Wir haben überlegt, ob mein Mann Sept und Okt 2018 die 2 Monate in Karenz geht. Aber das ist dann nicht möglich, oder?
  • Irene - ja klar - das ist ja das "normale" prinzip

    Er geht im Anschluss an dich und max bis zum 14 Lebensmonat (was ja im sep Okt noch net vollendet waere)

    Er koennte auch 3mo gehen - also wirklich bis zum 14mo "geburstag"
  • @IreneG @doppeljackpot_83
    Wenn die Jahreszahlen so passen, dann geht es nicht, bzw kann der Partner schon bis zum 2.geburtstag in Karenz gehen, Kbg gibt's halt nur bis zum 14.lebensmonat und das wäre dann ca Dezember 2017.
  • Ah sorry - hab gedacht sie will nur 1jahr daheim bleiben (hab aber eh geschrieben das es nur bis zum 14lebensmonat geht)
  • Danke für die Infos. D.h. so wie wir uns das vorstellen geht's leider nicht. Weil beide können wir ja auch nicht zhaus sein zB ich die knapp 2 Jahre und er das 13. und 14. Monat eKBG dazu. Ich ksnn zwischendurch nämlich leider nicht arbeiten wegen unseren blöden Verträgen.
  • Urlaub hast du nimma oder so? Also offiziell musst du arbeiten wenn dein mann in karrenz ist (um auch kbg zu bekommen) - aber da gibt's mehere Möglichkeiten zB urlaub aufbrachen, stünden die noch stehen oder unbezahlt freistellen lassen.
    Aber wenn du sagst das das mit deinen vertragen net geht - dann wohl nicht (kenn mich bei Lehrervertraegen net aus) kenn aber eine bekannte (leherin) die juli/aug "arbeiten" war und ihr mann in dieser zeit in karrenz und ab sep war sie wieder in karrenz.

    Also es muss ja net unbeding das 13/14lebensmonat sein wo dein mann zu hause ist - kann auch 6/7 oder was auch immer sein - jeder teil muss halt mind. 2mo lange sein
  • Ich muss gleich den Thread missbrauchen vielleicht weiß das jemand. Evt. @claudsch1980 wir möchten das eaKBG nehmen, ich 1 Jahr mein Mann 2 Monate. Was passiert wenn sich nach Beantragung heraus stellt dass bei mir die 80% etwas unter 1000 Euro sind dann müsst ich ja auf die Pauschalvariante mit den 1000 Euro umsteigen? Das wär an und für sich eh ok aber muss mein Mann dann auch umsteigen oder kann er beim eaKBG bleiben?
  • @doppeljackpot_83 nein Urlaub und Überstunden sowas gibt's gar nicht. Mal schauen was sich über den Stadtschulrat ergibt. Danke für die Tipps.
  • @sunshine2013 die ursprüngliche beantragte Variante ist bindend auch wenn ein Elternteil auf die pauschale umsteigt ... Also würd ichs so auslegen - du beantragst das eakbg. Die kommen aber bei der Berechnung auf einen tagsatz von unter 33€. Somit steigst du auf pauschal 12+2 um und dein mann hätte trotzdem eakbg weil Ursprünglich so beantragt
  • @claudsch1980 danke für die schnelle Antwort.
    Das wär für uns nämlich am besten. Nachdem ich zwischen 1. Und 2. Kind Teilzeit gearbeitet hab, schaut beim eaKBG jetzt natürlich nicht mehr so viel raus. Grob geschätzt müsstens 980-1000 euro sein. Da mein Mann aber auch gehen möcht wären die fixen 1000 euro für ihn natürlich blöd und würd bei ihm die ea Variante nicht gehen würd ich eine längere Variante nehmen. Vermutlich 20 Monate.
    Aber so wie du sagst müsste es funktionieren.
  • @IreneG nur so als Hinweis, da ich Freunde habe, die das so gemacht haben:
    Dein Mann geht in den Sommerferien Karenz+Kinderbetreuungsgeldbezug und du gehst arbeiten, aber es sind ja sowieso Ferien, also bist du daheim. Und anschließend gehst du wieder in Karenz+restliches Kinderbetreuungsgeld.
  • @hibby danke! Ich frag mich nur wie man das vereinbart mit dem SSR?
  • IreneG schrieb: »
    @hibby danke! Ich frag mich nur wie man das vereinbart mit dem SSR?

    Wie mit jedem anderen Arbeitgeber: rechtzeitig (ich glaube 3 Montate vorher???) melden. Das ganze ist ja ein Rechtsanspruch, dass ihr euch abwechseln dürft. Ein Block muss nur midestens 2 Monate betragen. Und das geht sich knapp mit den Sommerferien aus (+ z.B. letzte Schulwoche).
  • TanjaLeTanjaLe

    15

    bearbeitet 16. 08. 2016, 21:08
    Hallo.
    Ich hätte auch mal eine Frage.....

    Wir beziehen auch das einkommensabhängige KBG. Mein Mann geht dann auch dazwischen eben die 2 Monate in Karenz und bezieht dann das KBG. Ich muss ja dann in diesen 2 Monaten arbeiten gehen. Genügt hier eine geringfügige Beschäftigung oder muss es Vollzeit/Teilzeit sein?

    Danke!
    Lg Tanja
  • TanjaLe schrieb: »
    Hallo.
    Ich hätte auch mal eine Frage.....

    Wir beziehen auch das einkommensabhängige KBG. Mein Mann geht dann auch dazwischen eben die 2 Monate in Karenz und bezieht dann das KBG. Ich muss ja dann in diesen 2 Monaten arbeiten gehen. Genügt hier eine geringfügige Beschäftigung oder muss es Vollzeit/Teilzeit sein?

    Danke!
    Lg Tanja

    Wenn dein Mann in Karenz geht, könnt ihr, wenn ihr wollt, das erste Monat davon gemeinsam daheim bleiben - also beide Karenz (aber chtung, dadurch verkürzt sich der rechtliche Karenzanspruch dann bis zum 23 anstatt 24. Monat des Kindes).
    Ansonsten, bist du quasi einfach in deinem alten Job wieder, den du vorher hattest. Kannst z.B. Urlaub aufbrauchen in der Zeit, oder mit deinem Arbeitgeber (zwischenzeitlich!) auch ein geringere Anstellung ausmachen, aber der muss halt auch mitspielen.
  • @TanjaLe meines Wissens nach kannst du während diesen 2 Monaten nicht in Elternteilzeit sein. Wenn du aber mit deinem AG weniger Stunden vereinbaren kannst, also wenn er da mitspielt, könntest auch weniger arbeiten.
    Und Achtung bei dem Monat Karenzüberschneidung, es bekommt nur einer das KBG, manche denken nämlich, dass im überschneidenden Monat beide KBG bekommen.
  • Vielen Dank für eure Antworten. Die Dame bei der Arbeiterkammer meinte auch, dass der Gesetzgeber es vorgesehen hat, dass man in seinem alten Job wieder arbeitet, aber wenn ich mir mit meinem Arbeitgeber weniger Stunden ausmache, dann ist das halt quasi so.
    Liebe Grüße!
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