Karenzvereinbarung

1und1macht41und1macht4

3,071

bearbeitet 18. 06. 2013, 11:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mamis!

also ich hab morgen bei meiner vorgesetzten einen Termin um die karenzVereinbarung aufzusetzen! jetzt meine fragen:

* habt ihr die auch gemacht?
* was steht da alles drin?
* auf was muss ich achten?
* ich will mindestens 2Jahre zu hause bleiben aber vielleicht auch länger. wie sag ich ihr das?
und ich will nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder anfangen (sonderAusbildung) - soll ich ihr dass schon morgen sagen oder erst in 2Jahren!
*was ist wenn ich nach 2Jahren oder länger nicht zurück geh ist das dann eine Kündigung meiner seits?

vielleicht kann mir jemand helfen,das wäre ganz ganz supi

liebe sonnige grüße :)

Kommentare

  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 18. 06. 2013, 09:28
    @1und1macht4
    hier hast du mal nen Link zu den musterschreiben, wie sowas ausschaun sollt
    http://www.arbeiterkammer.at/musterbriefe/berufundfamilie/karenz.htm

    Ja eine karenzvereinbarung muss immer gemacht werden, sonst weiß die Firma ja nicht wie lang du daheim bleiben möchtest :-)

    Nur grundsätzlich noch dazu - dass du keinen Kündigungsschutz hast wenn du mehr als 2 Jahre daheim bleibst weiß du? Das heißt sie müssen dich nicht zurücknehmen sondern können dichh gleich kündigen ...

    Wenn du nach karenz nicht zurück willst dann musst du kündigen mit den normalen fristen oder eine einvernehmliche Lösung machen.

    Ob es sinnvoll ist schon jetzt eine sonderregeleung bezüglich Ausbildung zu machen weiß ich nicht, wer weiß schon was in 2 Jahren ist!? Ob dir da dein Chef drauf einsteigt ist fraglich ...
  • Dankeschön schon mal da war schon viel hilfreiches dabei! :)
    ja das weiß ich dass mich nicht nehmen müssen,ich will glaub ich eh nicht wirklich mehr zurück außer eben wenn sie meine Forderungen akzeptieren.aber das werd ich dann erst sagen!

    also wenn ich nicht zurück will wann muss ich dann kündigen?schon vor den 2Jahren? :/
  • Aha also geht das von mir aus.diese Vereinbarung! aber ich hab noch gar nicht entbunden,kann also noch gar nicht sagen wann jetzt genau karenzende ist! :/
  • Mit der karenzvereinbarung/Bekanntgabe hat man Zeit bis Ende mutterschutz nach der Geburt.
  • :-) da wundert mich jetzt auch warum das dein Chef schon machen mag !?
    ist eigentlich erst nach der Geburt üblich
  • Aber erst nach der geburt melden oder? Und der chef kann mich nach 2 jahre kündigen ?
  • hm find ich jetzt auch komisch! Na mal schauen was sie morgen sagt! danke auf jeden Fall LG
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 06. 2013, 20:30
    Ja, sehe ich auch so, und nach der arre Karenz, wenn du dann zb keine Elternteilzeit hast, kann der DG dich unter Einhaltung gewisser Fristen kündigen (Wenn du deinen Dienst am 2. Geburtstag wieder antrittst muss er dich eine Zeitlang zwar noch behalten, aber dann hat er das Recht).
    georgia schrieb: »
    Aber erst nach der geburt melden oder? Und der chef kann mich nach 2 jahre kündigen ?

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