Hallo,
Ich bin im Moment im Karenz, ich bekomme Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, ich wünsche mir das zweites Kind nach dem ersten, kbg bekomme ich bis Tochter ein Jahr alt ist, also bis Mai dieses Jahr, danach bin ein Jahr zu hause ohne Geld, wenn ich das Zweiten Kind kriege bevor das erste 2 Jahre alt ist, bekomme ich noch Wochengeld?(abhängig vom Monatsgehalt)? Und zweites mal Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
Weißt jmd das?
Hab ich schon gelesen hier auf dem Forum, aber es war nicht klar, einmal hat jmd geschrieben, dass zweites Kind auf die Welt kommen muss bevor das erste ein Jahr alt ist also das schaffen wir nicht mehr :-) um Wochengeld zu bekommen, reicht es nicht dass ich schwanger bin/werde sein?
Kommentare
4,125
a) ein Einkommen hast (Aus einem Dienstverhältnis, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,..) und wird berechnet von den letzten 3 vollen Kalendermonaten:Kalendertage+ 17% bei 2 Sonderzahlungen im Jahr
oder
b) noch Kinderbetreuungsgeld beziehst
das eakbg kannst meines Wissens nach wählen, wenn das 2. Kind vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes zur Welt kommt und alle Anspruchsvoraussetzungen zutreffen. - bitte um Korrektur, wenn es nicht stimmt!
12
Punkt b) ist korrekt. Das Problem ist nur, wenn du keinen Anspruch auf Wochengeld hast, dein eaKBG auch gleich NULL ist, weil das eaKBG vom Wochengeld berechnet wird, wo du ja nichts bekommst.
4,125
2,370
6
Also eaKBG habe ich bis Mai dieses Jahr, wenn ich jetzt schwanger wäre, würde das Kind im Sept kommen, also letzte drei Monate habe ich kein Geld (Juni, Juli, August)
Entweder bekomme ich gar keinen Wochengeld und weitere eaKBG ist unmöglich oder rechnen die mir vom Vorjahr mein Gehalt, ich habe aber nur bis März gearbeitet im 2016, rechnen Sie den nur letzte drei Monate?
Wenn ich gar keinen Wochengeld beziehen darf, dass ist ja sehr lustig!
4,125
mein eakbg geht bis 1.3., muschu ab 28.3.
wenn ich nicht die 3 wo arbeite, bekomm ich KEIN wochengeld
6
Für mich schon zu spät....
Wenn du die drei Wochen nicht mehr arbeiten gehst hast du kein Wochengeld und eaKBG kannst auch nicht mehr beziehen?
4,125
6
PS. Mir mit Krankenkasse geht genauso, letztes mal schreiten sie dass ich ka habe was ist KBG und was karenz, wusste ich natürlich.....
4,125
wenn du deine arbeitsrechtliche karenz mit deinem chef verlängerst, erhältst du kein geld = kein einkommen = kein wochengeld
3,564
2,246
Und beim Wochengeld ist es auch so wie @_Kathrin_ erklärt hat. Kein Einkommen=kein Wochengeld.
3,564
10,139
Diese Lücke wurde jetzt mit dem neuen kbg geschlossen. Das erneute eakbg gibt's eben nur mehr wenn man relativ knapp hintereinander die Kinder bekommt oder wieder ganz normal arbeiten geht.
3,564
4,125
4,125
ich war jetzt so frei und hab dem ministerium/bürgerservice, die das auch beraten, eine mail geschickt. es lässt mir halt keine ruhe...
edit: nein es lässt und lässt UND lässt mir einfach keine ruhe! ich weiß, SS hormone und diese ungewissheit machen einem wahnsinnig. da ich ja noch immer eine plazenta praevia hab (22.ssw derzeit) wäre es ein grund für einen frühzeitigen mutterschutz. und, wer hat mitgedacht? frühzeitiger mutterschutz=nicht arbeiten gehen för die lächerlichen 3 wo=wochengeld!=eakbg
ja es ärgert mich! aaaahhh - sorry! over and out!
6
1,138
Danke für den Link!
Demnach würde ich es aber trotzdem so rauslesen, als wäre es möglich...
Hier nochmal ein Zitat:
"Weiteres Kind – einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
Habe ich auch bei einem weiteren Kind Anspruch auf einkommensabhängiges KBG?
Grundsätzlich kann auch für ein weiteres Kind einkommensabhängiges KBG bezogen werden, sofern auch für dieses Kind die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das heißt, es muss in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des weiteren Kindes und vor Mutterschutz tatsächlich und ununterbrochen eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zudem dürfen in diesem relevanten Zeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) bezogen worden sein.
Eine davor liegende Elternkarenz für das vorherige Kind (max. bis zum 2. Geburtstag des älteren Kindes) ist nur dann einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt, sofern in den 182 Kalendertagen davor eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausgeübt worden ist und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc) bezogen worden sind.
Wie hoch ist das einkommensabhängige KBG beim zweiten Kind?
Die Höhe beträgt (wie beim ersten Kind) bei Wochengeldbezieherinnen 80 % des Wochengeldes, welches anlässlich der Geburt des weiteren Kindes zusteht. (Informationen, ob bzw. in welcher Höhe Wochengeld zusteht, erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse).
Zusätzlich führt die Krankenkasse eine Günstigkeitsrechnung anhand der relevanten Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt des weiteren Kindes durch, sofern ein Steuerbescheid aus diesem Jahr vorliegt."
Das klingt für mich so, als würde die (2-jährige mit dem Dienstgeber vereinbarte) Karenz "der Erwerbstätigkeit gleichgestellt", also einberechnet werden und ein eaKBG auch für das 2. Kind ermöglichen, oder??
93
3,564
1,843
Das wäre ja absurd.
93
1,843
www.meinparlament.at/p/5434/?site=question
12
Es wurde im Vorfeld der Reform immer beteuert, dass nur die Pauschalmodelle umgestellt werden und beim eaKBG alles gleich bleiben würde. Das wurde auch in den Medien so berichtet.
Nun seit einigen Wochen ist das ganz anders. Man hat zwar noch Anspruch auf das eaKBG aber man verdient halt dann nichts mehr... (man muss dann auf 12+2 mit 1000€ pro Monat umsteigen)
Ich frage mich ob man die Reform anfechten kann, immerhin werden alle Familien, wo bereits der Nachwuchs unterwegs war bevor die letzten Details von der Reform bekannt gegeben wurden, vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl Sie vorher noch eine andere Rechtslage hatten.
3,895
also spö/övp werde ich definitiv nie wieder wählen. gerade die övp, beschreibt sich ja oft als familienpartei und die spö, angeblich eine soziale partei. bin gerade auch entsetzt.
@claudsch1980 ist das also wirklich so? wenn man vor dem zweiten geburtstag des ersten kindes das zweite kind gebärt kann man das eakbg nicht mehr beziehen?
4,125
3,895
ach so ein mist
10,139
2,370
3,895
ja, gute frage @claudsch1980 ?
10,139
Aber bitte vielleicht wurde da ja auch was geändert (glaub ich zwar nicht aber man lernt ja nie aus)
3,895
2,633
fürs Wochengeld kann man sich selbst versichern wenn man in Karenz ist (ca 60€) und bekommt dann um die 240€ Wochengeld (ha ha ha)
@_Kathrin_ da bin ich gespannt was du bekommst bzw ob du es bekommst
3,895
2,370
1,843
Außerdem wird immer noch oft entweder gar nicht oder falsch beraten. Sicher eine folge davon, dass man diesen Teil der Reform unter den Tisch fallen ließ.
4,125
(Nettogehalt vom 2.3.-26.3.2017:25 Kalendertage)+17% für Sonderzahlungen
+
80% von etwas über 2 Monate eakbg
:
Kalendertage von 3 Monaten
Weil sie eben bei mir keine 3 Nettomonatsgehälter haben UND wäre ich nahtlos übergegangen vom eakbg Bezug in den Muschu hätte ich 80% vom eakbg als Wochengeld bekommen. Würde ich in den 25 Kalendertagen nicht arbeiten, würde ich gar kein Wochengeld bekommen. Da ich aber arbeite, habe ich Anspruch darauf und sie müssen für die Berechnung das eakbg heranziehen. Das wurde mir von 2 Beraterinnen am Telefon an 2 verschiedenen Tagen an denen ich angerufen habe versichert und nochmals rückgefragt beim Abteilungsleiter - also dem schenke ich schon Glauben.
Also Wochengeld erhalte ich definitiv.
Was das eakbg betrifft:
Es müssen 182 Tage kranken- und pensionspflichtige Einkommens"tage" vor Eintritt des Versicherungsfalles sein.
Bsp 1: nahtloser Übergang vom eakbg zum Wochengeld:
Ja, es besteht Anspruch auf Wochengeld iHv 80% des eakbg und dann auch wieder eakbg in der Höhe des vorherigen kbg, weil kbg als kranken- und pensionspflichtige Beiträge gezählt werden.
Wie es aber bei mir konkret ausschaut wg 3 Wo arbeiten, wird spannend.
1. Auskunft der gkk: ja, kann ich wieder wählen (vor 2 Wo)
2. Auskunft: sie können es mir erst im Feb sagen, weil sie noch keine Schulung hatten (gestern)
2,633
ja _kathrin_ das war auch gemeint wenn man eben keine bezüge hat - also weder gehalt als noch kgb
ich tendier auch dazu das du es bekommst - aber wie gesagt ich bin gespannt :-)
3,895
ich bin mein ganzes leben lang arbeiten gegangen und habe mir etwas aufgebaut. seit 15 bis 32. wozu habe ich all die jahre eingezahlt? warum bin ich im nachteil, weil ich meine kinder nacheinander bekommen werde und franziska nicht mit zwei jahren in eine fremdbetreuung kommt. das ist doch toll, sollte man meinen.
das ist ja ein wahnsinn. zum glück war das erste gesetz lückenhaft, da war es noch fair. leider habe ich davon dann nichts mehr.
2,246
Zudem hat eine Frau die einen KS hatte gar keine Chance wieder das eakbg zu wählen. Oder bei welchen die nicht gleich schwanger werden siehts genauso aus. Gings nach unserer Planung wär ich schon längst schwanger bzw hätte schon entbunden. Aber da ich eine FG hatte und es seither nicht mehr klappt, fallem wir auch ins neue KBG Modell :rolling_eyes:
2,370
1,843
Ich finde eine Übergangszeit von einem Jahr angemessen. Sogar da ist es noch knapp, weil vermutlich noch länger falsch beraten wird. Eine Bekannte war vor einem Monat bei der bva. Sie haben gesagt sie bekommt wieder eakbg. Obwohl der Abstand zwei Jahre beträgt und sie nicht gearbeitet hat.
5,362
3,564
Aber was ich sagen will, man kann schon für jedes Kind eaKBG beziehen, nur muss man dazwischen eben wieder entsprechend arbeiten gehen. Man kann nicht mehr durchgehend daheim bleiben. Ich glaub meine Schwägerin hat ganz im Sinne dieses neuen Gesetzes gehandelt, obwohl sie nicht musste, weil bei ihr noch das alte Modell galt. Sie wurde schwanger, war 12 Monate mit eaKBG daheim, dann ihr Mann ein Jahr, während sie wieder arbeiten war. Danach kam Kind zwei und sie haben es wieder so gemacht.
Natürlich geht das nicht bei jedem, weil ja Wirtschaft, Arbeitsplatz und Kindesvater auch passen und mitspielen müssen. In meinem Beispiel sind beide Beamte
Also das neue Gesetz macht das jetzt einfach zu einem absoluten Privileg einen Einkommensersatz für zwei und mehr Kinder zu erhalten und die Folge wird bestimmt sein, dass besserverdienende Frauen nur noch ein Kind bekommen. Die Entwicklung find ich nicht gut. Und Aussagen nach der Art, man könne sich als Besserverdienende ja was wegsparen und solle nicht jammern, sind sowieso unter jeder Kritik. Für die Karriereleiter macht es in Ö nämlich einen riesen Unterschied, ob man gar nicht, einmal für eine gewisse Zeitspanne weg vom Job ist, oder (wie es das neue Gesetz verlangt) ein Kommen und Gehen fabriziert.
5,362
Ist schwer eine faire Lösung für alle zu finden.
6,770
3,895
6,770
10,139
Er hat 2 Monate eakbg bekommen und dann 10 Monate nix. Sie war dafür arbeiten. Wennbeide gleich gut verdienen ist das finanziell die beste Lösung.