Lohnsteuerausgleich

1202123252635

Kommentare

  • ich hab meinen schon am 5. gemacht da meine lohnzettel schon geschickt wurden. jetzt wollte ich wissen wie lange es in etwa dauert bis der bescheid kommt.
  • BiKa schrieb: »
    Mein Mann hat 2016 immer mal wieder geringfügig am we gearbeitet.einmal auch in Italien.muss ich das wieder in dem internationalen formular angeben auch wenn es eine österr. Firma war?

  • @tanja024 im Normalfall - wenn es nichts zu prüfen gibt - geht das recht schnell innerhalb von 1 bis 2 Wochen.
  • @ claudsch1980 danke
  • Uh dann sollt ich ihn auch schon abschicken können, das Magistrat Wien is mit sowas superschnell :D
  • BiKa schrieb: »
    BiKa schrieb: »
    Mein Mann hat 2016 immer mal wieder geringfügig am we gearbeitet.einmal auch in Italien.muss ich das wieder in dem internationalen formular angeben auch wenn es eine österr. Firma war?
    Weiß das niemand? ich bin verloren..,so wie jedes Jahr beim ausfüllen... :#
  • @TiinkerBell Der Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit die Lohnzettel zu schicken. Das davor schon alles beim Finanzamt ist, ist eher unüblich... Zumindest in den Firmen wo ich bisher gearbeitet habe
    TiinkerBell
  • @Michi3456 Ja ist eh in der Info gestanden, dass es bis Februar dauern kann. Dachte ein öffentlicher DG ist eventuell schneller :D
  • Hat schon wer einen Bescheid bekommen?
  • Ich habe im Jahr 2016 nur 5 Tage gearbeitet. (Seit 26. Dezember) könnte ich da einen Lohnsteuerausgleich machen? Bzw bringts was?
  • @laroma ja natürlich! Bei geringem Einkommen zahlt sich der Steuergleich erst recht aus. Wieviel es bringt, siehst du am besten im finanzonline bei der Vorberechnung.
    laroma
  • So. Ganz blöde Frage. Ich habe im Jahr 2016 nur Kinderbetreungsgeld und Familienbeihilfe bezogen. Mein Mann behauptet nun steif und fest, ich kann einen Lohnsteuerausgleich machen, weil ich in diesem Fall die "Nagativsteuer" bekomme. Ich bin der Meinung dass ich gar nichts bekomme. Hab ja auch nix einbezahlt.
    Kennt sich damit jemand besser aus? Was ist nun richtig bzw. wie macht man die Negativsteuer geltend?
  • @funny,
    Nein, du kannst nichts machen.

    Negativateuer gibt es nur, wenn man zumindest Sozialversicherung bezahlt hat, hast du aber nicht, damit hast du im Steuerakt auch nichts hinterlegt.
    Es ist dann auch gar nicht möglich eine Erklärung zu machen.

    Wäre etwas anderes wenn du den Alleinverdienerabsetztbetrag geltend machen könntest, aber ich nehme an, dass dein mann arbeiten geht.
    Funny
  • Hallo! Wenn ich 2016 für 3 monate Kinderbetreuungsgeld bezogen habe und den Rest des Jahres Mindestsicherung, wieviele lohnauszahlende Stellen gebe ich ein?
  • Was ich weiß zählt KBG nicht dazu, aber mal schauen was wer anderer hier sagt =)
    jamaicababy
  • sind mindestsicherung, weiterbildungsgeld und arbeitslosengeld nicht ausgenommen?

    weiterbildungsgeld weiß ich sicher, denn das hat mich mal betroffen
    jamaicababy
  • @jamaicababy Null. Mit KBG und Mindestsicherung zahlt man keine Lohnsteuer, also kann man sich auch keine (zuviel bezahlte) Lohnsteuer zurückholen.
    jamaicababy
  • Ok danke! Das heißt, ich kann sie schon abschicken!?
  • Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, ob du es überhaupt abschicken kannst. Probiers mal im finanzonline
  • Aber den alleinerzieher absetzbetrag bekomne ich doch oder?
    wuhselwuh
  • Das weiß ich leider nicht, mit AEAB kenn ich mich nicht aus. Deshalb mein Ratschlag, im finanzonline alle Daten einzugeben und die Vorberechnung machen.
  • Bei der vorberechnung kam eine Gutschrift raus
    ifmamkl89
  • @BiKa ich kann dir leider auch nicht helfen aber frag doch einfach beim FA nach :-) Bei uns (Wels) sind sie da immer sehr nett und kompetent :-)
  • @shadowlinchen ja werd ich machen. Ich hoff nur ich erwisch wen der sich auskennt.letztes Jahr haben wir auch angerufen weil wir was wissen wollten und waren nachher noch verwirrter als vorher :facepalm:
  • Weiß von euch wer, ob man die Private Krankenversicherung noch abschreiben kann?
  • @supernicky Ja wennst es die letzten Jahre auch gemacht hast dann kannst es noch bis 2020 oder so noch machen.
  • Hallo :) weiß jemand ob i den Lohnsteuerausgleich machen kann und wenn ja wieviel ca rausschaut? :) war das ganze Jahr 2016 in Karenz und habe seit Februar bis Oktober geringfügig gearbeitet also mit dem Gehalt von 400€ und seit Oktober arbeite ich Teilzeit mit 20 Stunden und verdiene ca 800€ :) mein Sohn geht zur Tagesmutter. Das kann man auch abschreiben oder? :)
  • @Nicole_ Ja Kinderbetreuung kannst absetzen. Aber wenn du nur Teilzeit arbeitest kann dein Mann das absetzten. Bei dem der besser verdient. Du kennst e online berechnen wie viel du raus bekommst.
  • Ich hab im Jahr 2016 Gehalt bekommen weil mir der Urlaub ausbezahlt wurde, dann hab ich KBG bezogen und seit Ende November hab ich Wochengeld bekommen.

    Dann hab ich nur eine lohnauszahlende Stelle oder?
  • Ich habe mal eine Frage.

    Ich war voriges Jahr schwanger und musste gesundheitlich von der arbeit freigestellt werden. Das war im 6monat .
    Kann mein mann alleinverdiener ankreuzen?
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 21. 01. 2017, 12:15
    @glückliche_jungmami schau mal im finanzonline bei deinen Lohnzettel. Wenn du u.a. weniger als 6.000€ Einkünfte hattest, dann kann dein Mann den AVAB beantragen. Vorbehaltlich den anderen Voraussetzungen für den AVAB.
  • @glückliche_jungmami

    Damit dein Partner den AVAB beantragen kann, darf dein Einkommen + Wochengeld nicht über 6.000€ liegen und ihr müsst mehr als 6 Monate FBH bekommen haben, sprich das Kind muss im Jahr 2016 spätestens am 30.juni geboren worden sein.
  • @maxi Was zählt alles zum Einkommen?

    Ich hab ihm Jahr 2016 Wochengeld, Gehalt (urlaubsauszahlung), KBG und nochmal Wochengeld bekommen.
  • @Giulia1991
    Alles außer dem Kbg.
    Alle anderen Zahlung siehst du auch im Steuerakt.
    Muss bis spätestens Ende Februar ans Finanzamt gemeldet werden.
  • maxi schrieb: »
    @glückliche_jungmami

    Damit dein Partner den AVAB beantragen kann, darf dein Einkommen + Wochengeld nicht über 6.000€ liegen und ihr müsst mehr als 6 Monate FBH bekommen haben, sprich das Kind muss im Jahr 2016 spätestens am 30.juni geboren worden sein.

    Wochengeld zählt zum Einkommen?
  • ballerinaballerina

    592

    bearbeitet 22. 01. 2017, 10:34
    Ja, Wochengeld zählt beim AVAB (leider) zum Einkommen.

  • na sehr fein....
  • Muss auch nachfragen.
    Ich hab 01+02/16 Arbeitslosengeld bekommen. Dann von 03-11/16 Lohn und für 11+12/16 Wochengeld. Von 03-12/16 auch Halbwaisenpension. Lohn und PVA zählen als auszahlende Stellen, das weiß ich eh. Aber AMS und Wochengeld?
  • @Asuna AMS und Wochengeld bzw GKK zählen nicht als bezugsauszahlende Stelle
    Asuna
  • Hätte auch noch eine schnelle Frage:
    Meine Tochter ist 2015 auf die Welt gekommen.

    Habe 2016 Kirchenbeitrag und eine Zusatzversicherung bezahlt. Kann ich trotzdem einen Lohnsteuerausgleich machen, obwohl ich da kein Einkommen hatte?

  • Beim Lohnsteuerausgleich holst du dir ja deine Lohnsteuer zurück, die du Zuviel bezahlt hast. Wenn du keine zahlst, kommt normalerweise auch nichts raus. @Lila79
    Du könntest aber trotzdem online vorberechnen ob was kommt, weil vorher hat auch eine Dame eine Gutschrift gehabt, obwohl sie kein Einkommen hatte...
  • @Lila79 übrigens, wenn man in karenz ist, ist man vom kirchenbeitrag befreit. Ich hab alles zurück bekommen, was ich während der karenz bezahlt habe
  • @jamaicababy nicht in allen Bundesländern leider
    Löwin
  • @jamaicababy: echt? das hab ich gar nicht gewusst. danke danke! für den Hinweis.
    wie ist das in K oder T?
  • @lila79 du musst einfach bei deiner zuständigen kirchenbeitragsstelle anrufen bzw Mail schreiben und denen mitteilen dass du in Karenz bist. Im Normalfall gibt's Rabatt bzw mit viel Glück auch eine komplette zahlungsfreistellung für diese Zeit.
  • @Lila79 in Wien ist es auf jeden Fall so. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht
  • Ich bin aus Tirol und habe denselben Betrag wie immer bezahlt. Für einen reduzierten Betrag wollten sie die Höhe von wochengeld und kbg wissen. Die Höhe der Miete, Versicherungen etc.
    Damit hätten sie dann entschieden.
  • @Maxi01 na arg! In Wien wollten sie nur die Geburtsurkunde als Nachweis und für die gesamte Karenzzeit muss ich keinen kirchenbeitrag zahlen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum