Moment, fürn Alleinverdiener muss man verheiratet sein? Was is das denn bitte für ne Scheiße? Wir leben zusammen und mein LG hat die gleichen Rechte bezügl. unserer Tochter wie ich, nur ich bin eben in Karenz zuhause und er arbeiten???
@Cathérina Quelle help.gv.at
Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,
die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und
von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder ihrer eingetragenen Partnerin/ihrem eingetragenen Partner oder ihrer Lebensgefährtin/ihrem Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und
deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient
12.000€ ausgaben?? sorry aber das kann ich mir echt nicht vorstellen.
Viele glauben leider, sie bekommen was von dem Geld ihrer Ausgaben retour....
Das ist es aber nicht!
Es ist die LOHNSTEUER die man retour bekommt, und nicht: Hey, ich zahl dir jetzt mal was von deinen Ausgaben zurück.
Die Ausgaben mindern nur den Betrag den man an Lohnsteuer verpflichtet ist zu zahlen. Und demnach, bekommt man dann die zuviel bezahlte Steuer retour.
Keine Arbeit = Kein Lohn = Keine Lohnsteuer bezahlt. Also was willst du zurück bekommen?
Ein paar Stellen sind noch dazu gekommen (Stadt Wien fehlt noch immer). L1 ist klar, das ist eben bei mir die Pensionsversicherungsanstalt und mein Arbeitgeber. M1 (AMS) und M3 (NÖGKK) sind mir klar dass ich nix krieg. Aber warum steht bei der WGKK (Wochengeld) L6?
@Löwin Die 12000 sind Kredit, Versicherung und ArztRechnungen von @mauiii.
Wir zahlen auch im Jahr rund 10000 Euro an Kredit zurück.
Wenn ich mir das Daumen mal Pie ausrechne würde ich für das Jahr 2016 rund 250 Euro zurückbekommen. Gezahlt hab ich an Lohnsteuer um das vielfache mehr (ca 4000)
@asuna zwecks wohnbeihilfe. Wir haben ja jetzt auch angesucht von jänner bis August,weil mein Mann ja in Ausbildung grad is und nur ams Geld bekommt,zuerst wolltens von der wbh auch Steuerausgleich haben.wir haben dann aber angerufen und ihnen gesagt das wir immer einige Monate warten müssen drauf ,letztes Jahr sogar bis Mitte August und das wir JETZT Geld brauchen und nicht in einem halben Jahr ( auch wenns nachträglich ausbezahlt worden wär) jedenfalls hat sich die Dame am Telefon das notiert. Letzte Woche kam der Bescheid,paar Tage drauf wurde gleich das Geld für Jänner,Februar überwiesen. Ich würd auf alle Fälle anrufen . Vielleicht geht's auch ohne
Ich war ja erst ab Juni im MuSchu, sollte da nicht von Jänner bis Mai ein Lohnzettel von meiner Firma kommen?
Hab bis jetzt nämlich nur den von da GKK drin. .
@BiKa es würd eh auch mit Kontoauszügen usw wsl gehen aber ich hab vorhin den Brief bekommen, dass der Dreck vom Jugendamt auch noch fehlt. Zwecks Alimente. Bis Mitte April hab ich Zeit.
Kann ich meinen Ex eigentlich anschwärzen? ) er setzt die Alimente ab obwohls keine offizielle Vereinbarung gibt.
@maxi es sagt halt jeder was anderes. Die Vereinbarung über die Alimente die wir aufgesetzt haben will mir nämlich absolut keine Stelle nehmen, jeder will was Offizielles vom Jugendamt. Nur dem Finanzamt ist es egal?
Ich war ja erst ab Juni im MuSchu, sollte da nicht von Jänner bis Mai ein Lohnzettel von meiner Firma kommen?
Hab bis jetzt nämlich nur den von da GKK drin. .
ja sollte es. von der GKK hatte ich gar nix drin lol
ah doch jetzt.... aber keine ahnung was der soll hab einmal krankengeld und einmal wochengeld und beim wochengeld steht 0 haha aber eh egal ich hab ja meinen schon fertig
@maxi es sagt halt jeder was anderes. Die Vereinbarung über die Alimente die wir aufgesetzt haben will mir nämlich absolut keine Stelle nehmen, jeder will was Offizielles vom Jugendamt. Nur dem Finanzamt ist es egal?
Die Vereinbarung ist egal.
Wenn er der Verpflichtung nachkommt und zahlt, dann darf er es absetzen.
Wenn er es nachweisen kann, zb mit Kontoauszug auf dem steht: Unterhalt für.....
Gibt es eine offizielle Vereinbarung und er zahlt nichts, dann darf er es trotzdem nicht absetzen.
Bitte beim Wochengeld unbedingt in den Steuerakt rein schauen.
Da steht immer 0, man muss das Dokument öffnen und den Betrag kontrollieren. Steht trotzdem 0, obwohl man Wochengeld bekommen hat, liegt irgendwo ein Fehler vor, das wird dann erst noch berichtigt.
Es wird im Nachhinein kontrolliert und wenn man über 6.000€ ist und der Partner hat den Alleinverdienerabsetztbetrag schon ausbezahlt bekommen, dann wird das zurück gefordert.
Auch dann wenn man zb nur 10€ drüber ist.
@maxi Ich kann da aber nicht reinklicken. Weder beim Wochengeld noch beim Lohnzettel von der Firma... Wo kann ich das abfragen?
Finanzonline
Steuerakt 2016
Dann steht "Daten des Steueraktes für 2016"
Dann die Art ( W, oder L1, L6 für Wochengeld, etc)
Der Zeitraum
Und dann die Arbeitgeber,
Dann der Betrag
Die Arbeitgeber sind unterstrichen und da kannst du drauf klicken und du siehst den gesamten Lohnzettel und alles was der Arbeitgeber oder die GKK gemeldet hat,
KZ 245 (beim Lohnzettel) + KZ 243 vom Wochengeld, das gibt die Summe die für den Alleinverdienerabsetztbetrag wichtig ist, hier dürfen max 6.000€ herauskommen.
@asuna würde einfach noch paar tage warten ... Die Firmen müssen bis 28.2. Schicken. Dauert also vielleicht noch paar tage bis sie im System drinnen sind. Ansonsten nächste Woche mal anrufen und nachfragen.
Oder für die ungeduldigen - im Büro anrufen und fragen ob es schon geschickt wurde
@Cookie1985 ich hab mich auch so gefreut beim ersten Mal als ich in Karenz gegangen bin. Da hab ich auch nur ein halbes Jahr gearbeitet und daher dann sehr viel an Lohnsteuer zurück bekommen.
Das könnt jedes Jahr so sein.
Zählt das Kinderbetreuungsgeld für den Alleinverdiener als Einkünfte dazu oder nicht?
Hab nämlich nur paar Monate gearbeitet und komm mit dem Gehalt nur auf 4000€. Die restlichen Monate davor hab ich Kinderbetreuungsgeld bezogen. Muss ich das noch zum Gehalt dazurechnen?
Danke in vorhinein für die Antwort!
Gestern dürft alles im System endgültig gelandet sein, konnte noch am Abend den Ausgleich abschicken hoffentlich klappts, dass ich noch im März das Geld bekomm
Aber normal sind echt nicht am FA! Bekomme ich heute einen Brief wegen der FBH - mit der Bitte die Schulbesuchtsbestätigung zu senden. Mein Kind wird erst 5! Hab ich beim FA angerufen, der Dame am Telefon alles erklärt. Sagt sie: "Ja, dann schicken sie halt die Kindergartenbestätigung" - ich zu ihr: "Seids ma jetzt nicht böse, aber mein Kind wäre nichteinmal Kindergartenpflichtig....... Kurze Stille - ich weiter: aber er geht eh in der Kindergarten, aber verstehen tue ich das nicht.
Ja, es geht nur um den ständigen Aufenthaltort vom Kind - hallo? Er ist österreichischer Staatsbürger...... :thinking_face:
Hätte auch mal eine Frage:
Ich war in Karenz und bin letztes Jahr einvernehmlich aus der Firma ausgetreten. War vorher noch ein Monat angestellt nach der Karenz. Habe dann eine Abfertigung und eine Zahlung aus der Pensionsversicherung bekommen. Muss ich dann 2 auszahlende Stellen angeben?
@doppeljackpot_83 klar. Kombination möglich. Du musst ja jedes Kind mit der sv Nummer anlegen. Somit egal ob Zwilling oder nicht. Es kann dann entweder jeder bei einem Kind (halt drauf achten dass es nicht das gleiche ist) die jeweils vollen 440 nehmen oder ihr teilt die Kids beide immer mit jeweils 300 oder einer nimmt eins voll und das andere halb oder einer nimmt beide Kids und der andere keine . .. am besten jeweils jede Variante mit vorberechnen anschauen und dann entscheiden wo das meiste rauskommt.
Es wird aber eine Hochrechnungen des steuerpflichtigen Einkommens auf das ganze Jahr gemacht und da kann es dazu kommen, dass man in eine andere Steuerklasse fällt,
Aber der AMS Bezug wird nicht versteuert.
@ifmamkl89
Das ist eigentlich schon immer so gemacht worden, ist auch im Gesetz geregelt.
Es gibt 2 Varianten, entweder die Durchschnittsberechnung oder die Berücksichtigung bei der Progressionsstufe.
Wird vom System automatisch gemacht, je nachdem was besser für den Steuerpflichtigen ist.
Fällst IdR nur dann auf, wenn man insgesamt (Lohn + AMS, Etc) sehr weit über 11.000€ drüber ist.
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Kommentare
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Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,
die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und
von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder ihrer eingetragenen Partnerin/ihrem eingetragenen Partner oder ihrer Lebensgefährtin/ihrem Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und
deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient
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Viele glauben leider, sie bekommen was von dem Geld ihrer Ausgaben retour....
Das ist es aber nicht!
Es ist die LOHNSTEUER die man retour bekommt, und nicht: Hey, ich zahl dir jetzt mal was von deinen Ausgaben zurück.
Die Ausgaben mindern nur den Betrag den man an Lohnsteuer verpflichtet ist zu zahlen. Und demnach, bekommt man dann die zuviel bezahlte Steuer retour.
Keine Arbeit = Kein Lohn = Keine Lohnsteuer bezahlt. Also was willst du zurück bekommen?
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Wir zahlen auch im Jahr rund 10000 Euro an Kredit zurück.
Wenn ich mir das Daumen mal Pie ausrechne würde ich für das Jahr 2016 rund 250 Euro zurückbekommen. Gezahlt hab ich an Lohnsteuer um das vielfache mehr (ca 4000)
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Nein.
Du brauchst dafür 7 Monate FBH.
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Hab bis jetzt nämlich nur den von da GKK drin. .
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Kann ich meinen Ex eigentlich anschwärzen? ) er setzt die Alimente ab obwohls keine offizielle Vereinbarung gibt.
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Wenn er sie zahlt, dann kann er das absetzen.
Egal ob es was offizielles gibt, das Recht hat er.
Man braucht ja nicht zwingend etwas vom Jugendamt oder Gericht, man kann sich auch einvernehmlich einigen.
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ja sollte es. von der GKK hatte ich gar nix drin lol
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Die Vereinbarung ist egal.
Wenn er der Verpflichtung nachkommt und zahlt, dann darf er es absetzen.
Wenn er es nachweisen kann, zb mit Kontoauszug auf dem steht: Unterhalt für.....
Gibt es eine offizielle Vereinbarung und er zahlt nichts, dann darf er es trotzdem nicht absetzen.
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Da steht immer 0, man muss das Dokument öffnen und den Betrag kontrollieren. Steht trotzdem 0, obwohl man Wochengeld bekommen hat, liegt irgendwo ein Fehler vor, das wird dann erst noch berichtigt.
Es wird im Nachhinein kontrolliert und wenn man über 6.000€ ist und der Partner hat den Alleinverdienerabsetztbetrag schon ausbezahlt bekommen, dann wird das zurück gefordert.
Auch dann wenn man zb nur 10€ drüber ist.
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Finanzonline
Steuerakt 2016
Dann steht "Daten des Steueraktes für 2016"
Dann die Art ( W, oder L1, L6 für Wochengeld, etc)
Der Zeitraum
Und dann die Arbeitgeber,
Dann der Betrag
Die Arbeitgeber sind unterstrichen und da kannst du drauf klicken und du siehst den gesamten Lohnzettel und alles was der Arbeitgeber oder die GKK gemeldet hat,
KZ 245 (beim Lohnzettel) + KZ 243 vom Wochengeld, das gibt die Summe die für den Alleinverdienerabsetztbetrag wichtig ist, hier dürfen max 6.000€ herauskommen.
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Oder für die ungeduldigen - im Büro anrufen und fragen ob es schon geschickt wurde
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Das könnt jedes Jahr so sein.
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Hab nämlich nur paar Monate gearbeitet und komm mit dem Gehalt nur auf 4000€. Die restlichen Monate davor hab ich Kinderbetreuungsgeld bezogen. Muss ich das noch zum Gehalt dazurechnen?
Danke in vorhinein für die Antwort!
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wow, das ist mega viel!! und ich dachte schon ich bekam viel tja... hab nur bis märz gearbeitet
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Ja, es geht nur um den ständigen Aufenthaltort vom Kind - hallo? Er ist österreichischer Staatsbürger...... :thinking_face:
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Ich war in Karenz und bin letztes Jahr einvernehmlich aus der Firma ausgetreten. War vorher noch ein Monat angestellt nach der Karenz. Habe dann eine Abfertigung und eine Zahlung aus der Pensionsversicherung bekommen. Muss ich dann 2 auszahlende Stellen angeben?
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weil ich mich gerade selber schlau gemacht hab: das geht, wenn du die private krankenversicherung vor dem 1.1.2016 abgeschlossen hast!
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Gibt ja 2 möglichkeiten entweder beide 300 oder nur einer 440.
Nur haben wir ja Zwillinge. Dh ist die kombination auch möglich kind a 440 bei einem und kind b 300 bei beiden mäglich?
Bzw kind a bei mann und kind b bei frau??
Das sind soviele varianten das ich den durchblick verliere
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Ma gut das wir net mehr wie 2 haben. Das ist ja kompliziert da das bestebrauszufinden
@claudsch1980 so danke - hab jetzt fast eine stunde gebraucht alle varianten durchzuspielen. Aber immerhin 50 euro nochmal "gefunden"
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Es wird aber eine Hochrechnungen des steuerpflichtigen Einkommens auf das ganze Jahr gemacht und da kann es dazu kommen, dass man in eine andere Steuerklasse fällt,
Aber der AMS Bezug wird nicht versteuert.
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Darf ich dir einen Auszug vom Bescheid schicken? Das ALG wurde anscheinend schon versteuert..
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Das ist eigentlich schon immer so gemacht worden, ist auch im Gesetz geregelt.
Es gibt 2 Varianten, entweder die Durchschnittsberechnung oder die Berücksichtigung bei der Progressionsstufe.
Wird vom System automatisch gemacht, je nachdem was besser für den Steuerpflichtigen ist.
Fällst IdR nur dann auf, wenn man insgesamt (Lohn + AMS, Etc) sehr weit über 11.000€ drüber ist.
ALG wird aber trotzdem nie versteuert.
Aber du kannst mir den Auszug gern schicken.
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