Schwanger und Arbeitslosengeld

bearbeitet 4. 03. 2017, 11:57 in Schwangerschaft
Hallo! Ich bin neu hier und hab gleich mal eine wichtige frage.

Ich habe im november 2014 mein erstes kind bekommen und hab dann die karenzvariante 30+6 gewählt. Mit dem arbeitgeber hab ich im oktober eine einvernehmliche lösung des dienstverhältnisses gemacht. Da ich nicht mehr zurück in den betrieb wollte. 

Bin jetzt wieder schwanger. Allerdings mittlerweile in der 15. Woche. Kinderbetreuungsgeld bekomme ich noch bis mitte mai 2017 und bin auch bis dahin noch versichert.
Jetzt würde ich gerne von euch wissen, wie ich jetzt vorgehen soll um doch das wochengeld zu bekommen. Kann ich mich beim ams arbeitslos melden? Muss ich gleich sagen, dass ich wieder schwanger bin oder ist es besser erstmal nichts von der ss zu sagen.

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte...

Lg

Kommentare

  • bearbeitet 4. 03. 2017, 11:36
    Hast du den eine Betreuung für dein erstes Kind? Soweit ich weiß kannst du beim Amsterdam nur vermittelt werden wenn du eine Betreuung für dein gr. Kind hast.

    Und da du wieder ss bist schauts wahrscheinlich ohnehin schlecht aus jetzt was neues zu finden.

    Am besten direkt beim Ams fragen.
    Lisa610
  • Hast du den eine Betreuung für dein erstes Kind? Soweit ich weiß kannst du beim Amsterdam nur vermittelt werden wenn du eine Betreuung für dein gr. Kind hast.

    Und da du wieder ss bist schauts wahrscheinlich ohnehin schlecht aus jetzt was neues zu finden.

    Am besten direkt beim Ams fragen.



    Die betreuung vom grossen ist nur durch die grosseltern gesichert! Reicht das aus? Oder muss er fremdbetreut werden. Da hab ich bisher noch keinen platz.

    Mir geht es ja grossteils darum, dass mir das wochengeld sonst wegfällt. Das fände ich schade. Denn ab mai beziehe ich ja überhaupt kein geld mehr und bin dann auch nicht mehr versichert. Müsste mich dann bei meinem lebensgefährten mitversichern und hätte dann keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
  • ...keinen anspruch auf wochengeld....meinte ich :3
  • vorsicht, seit 01.03.17 ist ja alles anders, würde mich entweder bei der gkk oder direkt beim AMS erkundigen, wie das beste für dich ist :3
    Nicole_Leonding
  • yve412 schrieb: »
    vorsicht, seit 01.03.17 ist ja alles anders, würde mich entweder bei der gkk oder direkt beim AMS erkundigen, wie das beste für dich ist :3

    Ja, aber da ändert sich ja nur der bezug von kinderbetreuungsgeld für kinder die nach dem 01.03.2017 geboren sind. Hat ja nichts zutun mit dem arbeitslosengeld bzw. dem wochengeld oder irre ich mich....
  • wochengeld ist aber auch anders, scheinbar bekommt man keines mehr wenn man direkt von einer karenz kommt oder so, hab ich zumindest mal in einem anderen thread mitbekommen
  • nicht ganz korrekt!
    wenn man zw karenz 1 und muschu 2 gar keine bezüge hat, sprich im laufenden dienstverhältnis ist und nur die arbeitsrechtliche karenz verlängert bis zum muschu, bekommt man nichts.
    wenn sie arbeitslos ist und alg bezieht hat sie ganz normal anspruch auf wogeld.
  • _Kathrin_ schrieb: »
    nicht ganz korrekt!
    wenn man zw karenz 1 und muschu 2 gar keine bezüge hat, sprich im laufenden dienstverhältnis ist und nur die arbeitsrechtliche karenz verlängert bis zum muschu, bekommt man nichts.
    wenn sie arbeitslos ist und alg bezieht hat sie ganz normal anspruch auf wogeld.

    Sollte ich also direkt bei arbeitslosenmeldung von meiner ss berichten? Oder hat das dann irgendwelche nachteile für mich? Könnte ich es auch erst später sagen?
  • @sweet27082017 wenn du jetzt schon in der 15 SSW bist würde ich es schon sagen - die sind ja nicht blöd und wenn du es verheimlichst, hinterlässt du keinen guten Eindruck!
    Und wie @yve412 schon sagte- erkundige dich lieber bei der GKK - es wurde vieles anders.
    Und du musst auch damit rechnen, dass du wirklich arbeiten gehen musst- denn nur Arbeitslosengeld beantragen damit du wieder Wochengeld bekommst und gar nicht vor haben tatsächlich zu arbeiten, finde ich persönlich nicht in Ordnung!
    yve412
  • ich war selbst nie in dieser situation, glaube aber, dass du es sogar angeben MUSST, da es ja auch wesentlich ist für die "vermittlung". einem potentiellen AG kannst zwar im bewerbungsgespräch ohne konsequenzen anlügen, aber das gilt nicht fürs AMS.
    es ist nur wichtig, dass du eine bestätigung hast der großeltern, dass diese für die betreuung sorgen würden im falle einer maßnahme bzw jobantritt.

    ich glaub die kriterien sind:
    a) arbeitsfähigkeit (nicht krank sein)
    b) arbeitswillig (ohne kinderbetreuung bist du nicht arbeitswillig)
    c) ich glaub anwerterzeit erfüllt (sprich zuvor mind 6 mo gearbeitet haben)
    (nagel mich aber jetzt bitte nicht fest - das steht irgendwo in meinen uni unterlagen)

    @isabella79 natürlich muss sie sich arbeitslos melden. würde sie nicht schwanger sein, würde sie sich ja auch arbeitslos melden, also warum sollen ihr nachteile entstehen, weil sie ein kind erwartet? das wäre diskriminierung! und ja, ihr steht alg zu wenn sie die alg kriterien erfüllt. wenn du zb weiterbildungsgeld beziehen würdest und dann schwanger wirst, steht es dir ja auch zu.
    wenn sie gesetzlichen anspruch darauf hat, dann soll sie auch diese leistung erhalten. wo würden wir denn da hin kommen, wenn andere darüber individuell entscheiden, was einem zusteht und was nicht.
    Angie_1984
  • @_Kathrin_ mein Aussage bezieht sich darauf, dass sie ja nirgends schreibt, dass sie arbeiten will sondern nur schreibt, sie möchte sich arbeitslos melden, damit sie wieder Wochengeld bekommt und sie es schade findet, dass sie es nicht bekommt, wenn sie sich mit Ihrem Lebensgefährten mitversichern würde- siehe Kommentar von @sweet27082017 weiter oben!
    Nicole_Leondingyve412
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 4. 03. 2017, 21:01
    wenn es ihr gesetzlich zusteht und sie die voraussetzungen für alg bezug erfüllt, dann soll sie es bekommen. genau das wird ihr auch das ams als antwort geben. nur weil sie so zu einem wogeld bezug kommt (der vom alg berechnet wird! also sowieso niedriger ist als bei einer arbeiterin/angestellten), sollen andere nicht darüber entscheiden, ob es richtig oder falsch ist. das ams kann sie in der zeit ja auch in eine zwingende maßnahme setzen - wenn sie dort nicht hingeht, wird ihr das alg gestrichen. wenn sie ein jobangebot ablehnt, ebenfalls. das ist eh kein zuckerschlecken!
    stell dir vor, sie müsste öffentliche toiletten putzen.... oder andere jobs annehmen, die jeder normale mensch mit (anderer, gelernter) ausbildung ablehnen würde.
    wir leben nunmal in einem sozialstaat. wenn es der regierung ein dorn im auge ist, dann müssen sie was daran ändern.
    es ist egal aus welchen gründen sie alg beantragt, wenn es ihr zusteht, wird sie es bekommen. mehr gibts dazu nicht zu sagen.
  • @_Kathrin_
    Bevor ich kein Geld habe putze ich auch öffentliche Toiletten egal welche Ausbildung
    isabella79yve412
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 4. 03. 2017, 21:25
    da wären wir aber wieder bei der arbeitswilligkeit @Nicole_Leonding

    wenn sie schwanger und arbeitswillig ist, aber keinen job findet und alg beantragt, würde niemand aufschreien mit "erschleichung von wogeld".

    sobald sie sich für den schritt zum ams entscheidet, muss sie mit einer maßnahme und/oder zwingenden jobannahmen rechnen. ab dem zeitpunkt der meldung beim ams steht sie denen zur verfügung und muss das machen, was DIE wollen. wenn sie dazu nicht bereit ist, wird sie kein alg bekommen.
    meiner meinung nach ist es keine erschleichung von irendeiner sozialleistung, wenn ich mich in den wenigen wochen/monaten hochschwanger in eine verpflichtende maßnahme setzen MUSS oder meiner ausbildung nach nicht entsprechende jobangebote annehmen MUSS. schließlich muss ich etwas aktiv tun und bekomm dafür nicht einfach nur geld.

    wie gesgt, es ist kein zuckerschlecken. weder als schwangere arbeitslose noch als nicht-schwangere.

    drum ist "ich bin ja dann versichert und bekomm wogeld" mit einem grinsen zu genießen. ich möchte nicht in ihrer haut stecken und mich dem ams ergeben müssen in den wochen vor dem muschu, zumal wir alle wissen, wie anstrengend es sein kann zw 25-32 ssw.
  • Nur so viel: Als ich mich arbeitslos gemeldet hab und bekannt gab, dass ich schwanger bin haben mir die keine Jobangebote geschickt. Aber nicht weil ich nicht arbeitswillig war oder sonstiges sonder weil kaum ein AG eine Schwangere anstellt. Kommt aber aufs Amt an. Hier am Land sinds da wohl nicht sooo streng wie beispielsweise in Wien (was ich so mitbekommen hab)

    (Und ich hab durch den AMS Bezug mehr WoGeld bekommen als ich als Angstellte bekommen hätte... wahrscheinlich auch weil ich nur mit 30h angestellt war)
  • also ich hab da jetzt nichts herauslesen können, dass davon die rede war, dass @isabella79 irgendwas dergleichen geschrieben hätte wie du es aufgefasst hast @_Kathrin_ ich würd nie im leben darauf kommen oder fragen zB ob man eine schwangerschaft (die wahrscheinlich auch schon leicht sichtbar sein kann) beim ams zu verheimlichen - wenn ich sage dass ich schwanger bin, werden die wohl wissen ob angebote oder maßnahmen zugeschickt werden oder nicht.. also wenn ich es nicht melde wäre mein grundgedanke wie auch von isabella geschrieben, dass etwas nicht ganz richtig läuft und etwas erschlichen wird - wenn ich mich aber "nur" arbeitslos melde und meine ss nicht bekannt gebe und es käme zu einer anstellung in einer firma (da arbeitswillig) und einige wochen später fällt diese kraft schon wieder aus.. ja danke an die damen dass schwangere in der arbeitswelt dann immer so gut angebommen werden - sei es auch nach einer karenz.. meine meinung und kein angriff =)
    Nicole_Leondingisabella79
  • @_Kathrin_ : danke für deine antwort. Hat mir sehr geholfen....Werde mich morgen beim ams erkundigen!
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 5. 03. 2017, 10:58
    als tipp vll noch:
    weiterbildungen/umschulungen/kurse werden vom land oö zumindest/ams/... in der karenz bis zu 60% gefördert.

    vll kannst du mit deinem ams betreuer für die zeit der arbeitslosigkeit (kein kbg bezug) eine solche weiterbildung vereinbaren? AG sind wie oben schon erwähnt nicht sonderlich begeistert von schwangeren bewerberinnen, aber eine weiterbildung bzw umschulung ist IMMER sinnvoll! und wenn einen teil davon das ams übernimmt, würd ich an deiner stelle schon auf die suche gehen beim bfi, wifi,... klar musst auch etwas zahlen dafür, gratis ist es sicher nicht, aber sicherlich sinnvoller für deine zukunft als nur die zeit abzusitzen.

    tipp: geh mit einem konkreten kurs vorschlag zum ams! ein (weiterbildungs)williger klient kommt immer besser an als ein "schlagen sie mir was vor".
  • Ruf anonym bei deinem ams an und frag nach. Eine Freundin von mir bekam telefonisch die Auskunft, dass sie kein ams Geld bekommt wenn sie ss ist. Sie hat es dann nicht gesagt, sich arbeitslos gemeldet und 2 Wochen später Ihre ss dort bekannt gegeben. Jetzt bekommt sie weiter ams Geld.
  • Guten morgen!
    Erst mal hallo an alle, bin neu hier.

    Also ich bin in der exakt gleichen Situation wie du, und habe mich bei der ak erkundigt.
    ..
    Du musst beim ams fragen wie lange du generell noch anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

    Dann musst du schauen dass du bis 1 tag vor dem Mutterschutz geld beziehst, nur dann hast du anspruch aufs wochengeld.
    Ansonsten verfällt dies und du hast erst Anspruch auf karenzgeld ab geburt deines Kindes.

    Wenn du schwanger bist, stellt dich sowieso kein neuer betrieb ein.
    ging mir leider bei meiner 1 Schwangerschaft so. Ab dem 5. Monat keine Arbeit mehr, weil mein job Saisons bedingt vorbei war.
    Ich wollte noch so gerne arbeiten, weil nur schwanger sein ist blöd!!!
    Der beim ams hat gesagt er braucht es erst gar nicht zu versuchen :-(

    Ich hoffe ich konnte dir helfen. ...

    das mit der Weiterbildung wusste ich nicht, da werde ich mich mal schlau machen!

    Lg
    Tansn
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