Hallo! Ich bin neu hier und hab gleich mal eine wichtige frage.
Ich habe im november 2014 mein erstes kind bekommen und hab dann die karenzvariante 30+6 gewählt. Mit dem arbeitgeber hab ich im oktober eine einvernehmliche lösung des dienstverhältnisses gemacht. Da ich nicht mehr zurück in den betrieb wollte.
Bin jetzt wieder schwanger. Allerdings mittlerweile in der 15. Woche. Kinderbetreuungsgeld bekomme ich noch bis mitte mai 2017 und bin auch bis dahin noch versichert.
Jetzt würde ich gerne von euch wissen, wie ich jetzt vorgehen soll um doch das wochengeld zu bekommen. Kann ich mich beim ams arbeitslos melden? Muss ich gleich sagen, dass ich wieder schwanger bin oder ist es besser erstmal nichts von der ss zu sagen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte...
Lg
Kommentare
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Und da du wieder ss bist schauts wahrscheinlich ohnehin schlecht aus jetzt was neues zu finden.
Am besten direkt beim Ams fragen.
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Die betreuung vom grossen ist nur durch die grosseltern gesichert! Reicht das aus? Oder muss er fremdbetreut werden. Da hab ich bisher noch keinen platz.
Mir geht es ja grossteils darum, dass mir das wochengeld sonst wegfällt. Das fände ich schade. Denn ab mai beziehe ich ja überhaupt kein geld mehr und bin dann auch nicht mehr versichert. Müsste mich dann bei meinem lebensgefährten mitversichern und hätte dann keinen anspruch auf arbeitslosengeld.
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Ja, aber da ändert sich ja nur der bezug von kinderbetreuungsgeld für kinder die nach dem 01.03.2017 geboren sind. Hat ja nichts zutun mit dem arbeitslosengeld bzw. dem wochengeld oder irre ich mich....
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wenn man zw karenz 1 und muschu 2 gar keine bezüge hat, sprich im laufenden dienstverhältnis ist und nur die arbeitsrechtliche karenz verlängert bis zum muschu, bekommt man nichts.
wenn sie arbeitslos ist und alg bezieht hat sie ganz normal anspruch auf wogeld.
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Sollte ich also direkt bei arbeitslosenmeldung von meiner ss berichten? Oder hat das dann irgendwelche nachteile für mich? Könnte ich es auch erst später sagen?
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Und wie @yve412 schon sagte- erkundige dich lieber bei der GKK - es wurde vieles anders.
Und du musst auch damit rechnen, dass du wirklich arbeiten gehen musst- denn nur Arbeitslosengeld beantragen damit du wieder Wochengeld bekommst und gar nicht vor haben tatsächlich zu arbeiten, finde ich persönlich nicht in Ordnung!
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es ist nur wichtig, dass du eine bestätigung hast der großeltern, dass diese für die betreuung sorgen würden im falle einer maßnahme bzw jobantritt.
ich glaub die kriterien sind:
a) arbeitsfähigkeit (nicht krank sein)
b) arbeitswillig (ohne kinderbetreuung bist du nicht arbeitswillig)
c) ich glaub anwerterzeit erfüllt (sprich zuvor mind 6 mo gearbeitet haben)
(nagel mich aber jetzt bitte nicht fest - das steht irgendwo in meinen uni unterlagen)
@isabella79 natürlich muss sie sich arbeitslos melden. würde sie nicht schwanger sein, würde sie sich ja auch arbeitslos melden, also warum sollen ihr nachteile entstehen, weil sie ein kind erwartet? das wäre diskriminierung! und ja, ihr steht alg zu wenn sie die alg kriterien erfüllt. wenn du zb weiterbildungsgeld beziehen würdest und dann schwanger wirst, steht es dir ja auch zu.
wenn sie gesetzlichen anspruch darauf hat, dann soll sie auch diese leistung erhalten. wo würden wir denn da hin kommen, wenn andere darüber individuell entscheiden, was einem zusteht und was nicht.
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stell dir vor, sie müsste öffentliche toiletten putzen.... oder andere jobs annehmen, die jeder normale mensch mit (anderer, gelernter) ausbildung ablehnen würde.
wir leben nunmal in einem sozialstaat. wenn es der regierung ein dorn im auge ist, dann müssen sie was daran ändern.
es ist egal aus welchen gründen sie alg beantragt, wenn es ihr zusteht, wird sie es bekommen. mehr gibts dazu nicht zu sagen.
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Bevor ich kein Geld habe putze ich auch öffentliche Toiletten egal welche Ausbildung
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wenn sie schwanger und arbeitswillig ist, aber keinen job findet und alg beantragt, würde niemand aufschreien mit "erschleichung von wogeld".
sobald sie sich für den schritt zum ams entscheidet, muss sie mit einer maßnahme und/oder zwingenden jobannahmen rechnen. ab dem zeitpunkt der meldung beim ams steht sie denen zur verfügung und muss das machen, was DIE wollen. wenn sie dazu nicht bereit ist, wird sie kein alg bekommen.
meiner meinung nach ist es keine erschleichung von irendeiner sozialleistung, wenn ich mich in den wenigen wochen/monaten hochschwanger in eine verpflichtende maßnahme setzen MUSS oder meiner ausbildung nach nicht entsprechende jobangebote annehmen MUSS. schließlich muss ich etwas aktiv tun und bekomm dafür nicht einfach nur geld.
wie gesgt, es ist kein zuckerschlecken. weder als schwangere arbeitslose noch als nicht-schwangere.
drum ist "ich bin ja dann versichert und bekomm wogeld" mit einem grinsen zu genießen. ich möchte nicht in ihrer haut stecken und mich dem ams ergeben müssen in den wochen vor dem muschu, zumal wir alle wissen, wie anstrengend es sein kann zw 25-32 ssw.
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(Und ich hab durch den AMS Bezug mehr WoGeld bekommen als ich als Angstellte bekommen hätte... wahrscheinlich auch weil ich nur mit 30h angestellt war)
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weiterbildungen/umschulungen/kurse werden vom land oö zumindest/ams/... in der karenz bis zu 60% gefördert.
vll kannst du mit deinem ams betreuer für die zeit der arbeitslosigkeit (kein kbg bezug) eine solche weiterbildung vereinbaren? AG sind wie oben schon erwähnt nicht sonderlich begeistert von schwangeren bewerberinnen, aber eine weiterbildung bzw umschulung ist IMMER sinnvoll! und wenn einen teil davon das ams übernimmt, würd ich an deiner stelle schon auf die suche gehen beim bfi, wifi,... klar musst auch etwas zahlen dafür, gratis ist es sicher nicht, aber sicherlich sinnvoller für deine zukunft als nur die zeit abzusitzen.
tipp: geh mit einem konkreten kurs vorschlag zum ams! ein (weiterbildungs)williger klient kommt immer besser an als ein "schlagen sie mir was vor".
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Erst mal hallo an alle, bin neu hier.
Also ich bin in der exakt gleichen Situation wie du, und habe mich bei der ak erkundigt.
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Du musst beim ams fragen wie lange du generell noch anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Dann musst du schauen dass du bis 1 tag vor dem Mutterschutz geld beziehst, nur dann hast du anspruch aufs wochengeld.
Ansonsten verfällt dies und du hast erst Anspruch auf karenzgeld ab geburt deines Kindes.
Wenn du schwanger bist, stellt dich sowieso kein neuer betrieb ein.
ging mir leider bei meiner 1 Schwangerschaft so. Ab dem 5. Monat keine Arbeit mehr, weil mein job Saisons bedingt vorbei war.
Ich wollte noch so gerne arbeiten, weil nur schwanger sein ist blöd!!!
Der beim ams hat gesagt er braucht es erst gar nicht zu versuchen :-(
Ich hoffe ich konnte dir helfen. ...
das mit der Weiterbildung wusste ich nicht, da werde ich mich mal schlau machen!
Lg
Tansn