@claudsch1980 achso, das hab ich mir schon gedacht, aber hätte ja sein können, dass es noch eine Sonderregelung gibt, von der ich nichts weiß
Ok, aber das trifft ja bei den wenigsten Familien zu, dass der Mann 10 Monate lang komplett auf sein Gehalt verzichten kann...
Der Mann könnte ja auch zB in bildungskarenz gehen (was ja auch viele Frauen machen). Oder er könnte auch Teilzeit arbeiten. Oder beide arbeiten Teilzeit, je nachdem wie es sich finanziell ausgeht.
@kea beide Teilzeit wär mir am liebsten und so geplant gewesen aber das ist dann für eaKBG auch wieder nicht ideal. Da ist man vor der Umstellung mit der Günstigkeitsrechnung natürlich gut ausgestiegen.
Muss dazusagen dass es mir in der SSW nicht immer gut ging, hab viel Überstunden und Resturlaub abgebaut zum Erholen. Deshalb will ich diesmal nicht Vollzeit arbeiten schwanger und mit Kleinkind. @ricz ich verdien mehr als der Papa und ich denk das kommt heutzutage öfter vor und als Frau "leistet" es man sich auch.
ja @talulast schon klar aber alle die nicht gut verdienen haben die möglichkeit ja auch nicht ;-) also so gesehen sind wieder nur gut verdienende menschen davon bevorzugt gewesen
sei es wie es sei .. eine reform war angekündigt ... auch wenn ma ned wusste was es is doch selten zum vorteil -.- und wir in österreich leben was kindergeld etc betrifft eh auf einer insel der glückseeligen :-)
@ricz Es war bei denen so, wie es hier jetzt eh schon erwähnt wurde. Er hatte 2 Monate eaKBG, dann 10 Monate nichts. Sie verdient zwar wesentlich mehr als er, aber das KBG ist ohnehin mit 2000 gedeckelt, also machte es bei denen keinen Unterschied beim Bezug. Sie fing nach dem Jahr wieder Vollzeit an und wurde relativ zackig schwanger (und freigestellt bei vollen Bezügen...). Sie lebten dann von ihrem Gehalt und was sie sich halt in den 14 Monaten für die 10 fehlenden weggelegt hatten und waren trotzdem beide daheim
Aber das ist eben ein absoluter Sonderfall bei den beiden. In den meisten Branchen / Berufen geht das eben nicht...
Danke @Angie_1984 für die Aufklärung das klingt ja dann nach einem super günstigen Fall für die beiden!
@itchify wenn man als Frau mehr verdient, lässt sich sowas schon leichter regeln. Da ist für die Familie dann halt das Jahr bzw. die Zeit, wo die Frau in Karenz ist, finanziell die größere Einbuße denke aber trotzdem dass das auf die wenigsten Paare zutrifft.
Hier wurde zwar schon länger nichts mehr geschrieben, aber mittlerweile gibt es ja schon mehr Fakten. Kurz meine Geschichte: habe am 21. November 2015 meinen Sohn bekommen und das Einkommensabhängige Modell gewählt! Kurz vor Ende des EKBG würde ich wieder schwanger! Ich bekam damals von der Gewerkschaft die Info, dass ich ruhig in gesetzlicher Karenz bleiben kann, bis zum Beginn der Schutzfrist von Baby Nr.2, ich würde wieder das gleiche Wochengeld bekommen wie bei Baby 1 und kann dann wieder Einkommensabhängig gehen!!!
Aufgrund der Zeitungsberichte habe ich mich dann bei der BVA erkundigt, wie es nun ausschaut bei mir!
OMG, ich kann nicht einkommensabhängig gehen, da ich im Jahr 2016 nur Kinderbetreuungsgeld bezogen habe, und das zählt nicht als Einkünfte!!! Also gibt es kein Wochengeld und ohne Wochengeld gibt es keine Eakb!!! Ich verliere damit 16.000 Euro!!!
@Monsta Ja das ist so richtig. Mich stören die Änderungen auch. Ich wollte es auch so machen wie du. Mein Sohn ist erst 7 Monate aber wir haben geplant im Sommer schwanger zu werden. Karenz hab ich schon 2 Jahre vereinbart. Wenn ich das früher gewusst hätte, hätte ich nur ein Jahr vereinbart mit da Firma. Tja jetzt habens aber schon a KarenzVertretung und ich kann net früher zurück ~X(
@itchify ich habe auch schon überlegt, wie man da vorgehen kann und hoffe, dass es bald eine Sammelklage oder ähnliches gibt! Für mich wäre es logisch, dass eine Gesetzesänderung ab einem bestimmten Datum gilt...also für alle die ab 1.März schwanger geworden sind...ich wurde falsch informiert
@itchify bin auch betroffene Mama und will mir das nicht gefallen lassen. wenn Du eine Idee hast, was man tun könnte... her damti. ich habe jetzt mal eine Mail an die Abgeordnete Schwentner geschickt, die sich für eine Übergangslösung einsetzt. Hast Du eine Idee, wie das mit der Sammelklage funktionieren könnte?
@Monsta@jul2107 ich bin selber nicht betroffen und hab das auch nur im Artikel gelesen. Kenn mich nicht aus aber würde es auch über Politiker oder Volksanwalt oder so probieren.
@jul2107 also ich habe mich jetzt nochmal an die BVA gewandt, damit ich das ganze schriftlich bekomme, bis jetzt wurde mir nur am Telefon Bescheid gegeben! Sobald das ganze schriftlich ist, gehe ich noch einmal zur AK und frage, ob mittlerweile etwas unternommen wird! Wenn nicht, dachte ich an einen Aufruf über die Medien, um Betroffene zu mobilisieren und dann hoffen, dass ein Anwalt das ganze übernimmt...bin mir sicher, dass viele Rechtschutz versichert sind...Vlt. Etwas blauäugig, aber recht viel Erfahrung habe ich nicht mit sowas??? Bist du bei der Gewerkschaft? Ich leider nicht
Auch ich erfuhr heute mit großen Schrecken, dass ich weder Wochengeld und somit kein eKGB bekommen werde. Vom Wochengeld wusste ich schon, aber ich nahm an ab Geburt wieder eKGB zu beziehen wie viele andere auch.
Ich bin genauso schockiert wie viele andere, denn das wusste so niemand. Auch unsere Gewerkschaft ist darüber sehr erbost und es kann zu Klagen kommen. Was das bringt steht in den Sternen, aber ich möchte mich gerne dafür einsetzen.
Unser erstes Kind kommt im Juli 2017 auf die Welt. Ich möchte das eaKBG wählen und das zweiter Jahr Karenz verlängern( unbezahlt versteht sich). Soweit ich das mitbekommen habe würde ich beim zweiten Kind kein Wochengeld bekommen und auch nicht das eaKBG beziehen können wenn ich in der Zeit schwanger werde.
Wenn ich aber das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) wähle und bis zum zweiten Lebensjahr des ersten Kindes KBG beziehe & in der Zeit schwanger werde, so könnte ich danach ( beim zweiten Kind) wieder das doofe Pauschalsystem wählen und würde normal Wochengeld und KBG beziehen ?
@Labi am besten steigst du aus wenn du gleich wieder schwanger wirst und vor dem 1. Geburtstag wieder in MuSchu wechselst. Das kann man natürlich nicht so leicht schaffen.
Ich werde deshalb zwischen 1. und 2. Teilzeit arbeiten (und der Papa auch)
Das Pauschale kannst du beim 2. auch bei deinem Plan ab Geburt nehmen. Dann fällst du nur um das Wochengeld vor der Geburt um.
@itchify Danke für deine Antwort. Für mich ist es ausgeschlossen direkt danach wieder schwanger zu werden. Kann es mir nach 1 1/2 - 2 Jahren wieder vorstellen.
Meinst du ich könnte beim 1sten Kind das eaKBG wählen. Das zweite Jahr unbezahlt verlängern. Im zweiten unbezahlten Jahr schwanger werden und dann das Pauschalkonto wählen? Dann würde ich aber weiterhin gar kein wochengeld bekommen. Erst das KBG ab der Geburt?
@Michi3456 & @_Kathrin_ hmmm versteh....
Oder man geht nachdem zweiten Kind die 182 Tage arbeiten und wird dann wieder schwanger? :see_no_evil: Dann dürfte ich wieder das eaKBG inklusive Wochengeld beziehen ?
@Labi
wichtig ist, dass du anspruch auf wogeld hast.
dann wird noch angeschaut, was du im jahr vorher verdient hast und mit dem wogeld anspruch verglichen. den höheren tagsatz bekommst.
@Labi ma bitte frag bei der gkk diesbezüglich nach. nicht, dass du es dir jetzt schön ausmalst und dann hat doch irgendwas nicht gestimmt.
aber ja, sobald du auch nur 1 tag vor muschu arbeitest, hast du anspruch auf wochengeld. jedoch werden für die berechnung des tagsatzes 3 volle monatseinkünfte herangezogen und derzeit (!) heißt es noch, dass nichts hochgerechnet wird (wenn du nur 1 tag arbeitest), sondern nur der verdienst von dem einem tag die berechnungsgrundlage ist.
grundsätzlich heißt es dann ja: 80% vom wogeld ist das eakbg - vergleichsrechnung: durchschnitt vom jahr zuvor. wie es dann weitergeht: ?!
Also, ich würde mittlerweile von der Volksanwaltschaft zurückgerufen...deren Aufgabe, ist es Missstände aufzudecken...nur zur Info. Momentan wird geschaut, ob ein Versagen der Soialversicherungen und des Ministeriums wegen Fehlinformationen bzw. Fehler in der Beratung vorgelegen sind...also falls jemand im Vorfeld falsch über das Wochengeld und die Günstigkeitsrechnung, EakB informiert wurde, wäre es wichtig die Volksanwaltschaft anzurufen und denen mitzuteilen, welche Infos ihr wann bekommen habt! Ihr müsst es nicht schriftlich haben, auch Anrufe reichen! Ihr solltet nur wissen, wann ihr mit der SV oder dem Ministerium telefoniert habt und welche Infos gegeben wurden.
@Delali das waren/sind gerüchte - und die gerüchteküche brodelt natürlich.
ganz ganz ganz ehrlich? ich glaub nicht, dass das durchgesetzt wird. eine lücke von 14 tagen wird toleriert- aber darüber hinaus glaub ich es nicht
@_Kathrin_ versichert sein und arbeiten ist ja nicht dasselbe!? Verstehe nicht genau was du meinst. Würde mich aber sehr interessieren.
Bsp bin 2. Jahr ohne KGB zu Hause und dennoch versichert, da ich nicht bei GK bin.
@_Kathrin_
Bei mir lief die Versicherung bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Ohne Extratage. Hatte etwas Anderes gehört und war dann schockiert, dass ich nicht versichert war.
Mir geht es nicht um die Versicherung, mir geht es um das Wochengeld. Also ob man einen Bezug hat einen man nur wenige Tage arbeiten geht udnnob das hochgerechnet wird!?
Ich finde die neue Regelung gemein ... hätte gerne gleich ein 2. bekommen aber mit KS wird davon abgeraten und jetzt kann ich mir überlegen, wie es sich dann am besten ausgeht und ich mag gar nicht das Kind finanziell "berechnen" müssen ... Aber ich finde die Informationen hier super (auch wenn sie ärgerlich du die).
@IreneG Mir geht es genauso. Hätten wahrscheinlich auch im 2. Jahr der Karenz wieder zum Basteln begonnen, aber werde jetzt doch ein paar Monate arbeiten gehen, damit ich volles Wochengeld bekomme. Sonst fällt man finanziell um so viel um!
@Delali
Mir war klar, dass es dir ums Wochen
Geld ging, ich wollte die Versicherungsdauer nur nicht unkommentiert dastehen lassen. Weil es offensichtlich vom Versicherungsträger abhängt, ob es eine 'Gnadenfrist' gibt.
Die Folge der neuen Regelung ist wohl, dass Frauen entweder kein zweites Kind bekommen oder schon schwanger wieder arbeiten anfangen, um den Abstand nicht zu groß zu halten und gleichzeitig Wochengeld zu bekommen.
Für diejenigen, die nun bedingt durch das KBG NEU kein eKBG bzw. Wochengeld mehr erhalten, besteht eventuell eine Chance auf Entgeltfortzahlung gem. § 8 Abs. 4 AngG (6 Wochen) -> diesen Hinweis haben wir von der AK erhalten.
Wenn dem nun so ist und viele Betroffene zum AG gehen und dies einfordern, könnte ein Aufschrei der Unternehmen auch etwas bewegen, z.B. dass eine Übergangsregelung eingeführt wird, wie derzeit bereits p. Petition gefordert!
Für diejenigen, die nun bedingt durch das KBG NEU kein eKBG bzw. Wochengeld mehr erhalten, besteht eventuell eine Chance auf Entgeltfortzahlung gem. § 8 Abs. 4 AngG (6 Wochen) -> diesen Hinweis haben wir von der AK erhalten.
Wenn dem nun so ist und viele Betroffene zum AG gehen und dies einfordern, könnte ein Aufschrei der Unternehmen auch etwas bewegen, z.B. dass eine Übergangsregelung eingeführt wird, wie derzeit bereits p. Petition gefordert!
Mit welchem Argument?
Wenn man vorher in Karenz ist, dann besteht dieser Anspruch ja gar nicht.
Sobald man ein paar Tage gearbeitet hat, hätte man ja wieder Anspruch auf Wochengeld (wenn auch nicht auf das Eakbg).
Habe mir jetzt auch das Gesetz angesehen. Wenn man in einer aufrechter Karenz ist bekommt man e nichts:
(4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpunkt der Niederkunft die Bestimmungen des Abs. 1. Die Ansprüche nach dem ersten und zweiten Satz bestehen nicht für Zeiten, während derer ein Anspruch auf Wochengeld oder Krankengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 besteht. Ebenso bestehen diese Ansprüche nicht, wenn sich die Angestellte vor dem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979, in einer Karenz nach dem MSchG oder einer mit dem Dienstgeber zur Kinderbetreuung vereinbarten Karenz befindet. Ein Anspruch auf einen Zuschuss des Dienstgebers zum Krankengeld wird hierdurch nicht berührt.
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Kommentare
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Ok, aber das trifft ja bei den wenigsten Familien zu, dass der Mann 10 Monate lang komplett auf sein Gehalt verzichten kann...
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Muss dazusagen dass es mir in der SSW nicht immer gut ging, hab viel Überstunden und Resturlaub abgebaut zum Erholen. Deshalb will ich diesmal nicht Vollzeit arbeiten schwanger und mit Kleinkind.
@ricz ich verdien mehr als der Papa und ich denk das kommt heutzutage öfter vor und als Frau "leistet" es man sich auch.
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sei es wie es sei .. eine reform war angekündigt ... auch wenn ma ned wusste was es is doch selten zum vorteil -.- und wir in österreich leben was kindergeld etc betrifft eh auf einer insel der glückseeligen :-)
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Aber das ist eben ein absoluter Sonderfall bei den beiden. In den meisten Branchen / Berufen geht das eben nicht...
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@itchify wenn man als Frau mehr verdient, lässt sich sowas schon leichter regeln. Da ist für die Familie dann halt das Jahr bzw. die Zeit, wo die Frau in Karenz ist, finanziell die größere Einbuße denke aber trotzdem dass das auf die wenigsten Paare zutrifft.
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Aufgrund der Zeitungsberichte habe ich mich dann bei der BVA erkundigt, wie es nun ausschaut bei mir!
OMG, ich kann nicht einkommensabhängig gehen, da ich im Jahr 2016 nur Kinderbetreuungsgeld bezogen habe, und das zählt nicht als Einkünfte!!! Also gibt es kein Wochengeld und ohne Wochengeld gibt es keine Eakb!!! Ich verliere damit 16.000 Euro!!!
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http://mobil.derstandard.at/2000053822368/Kuerzung-von-Wochengeld-sorgt-fuer-Unmut
Vielleicht kannst du dich an AK oder so wenden
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Lg
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Mittlerweile gibt es eine Unterschriftenaktion! Bitte fleißig teilen!
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Ich bin genauso schockiert wie viele andere, denn das wusste so niemand. Auch unsere Gewerkschaft ist darüber sehr erbost und es kann zu Klagen kommen. Was das bringt steht in den Sternen, aber ich möchte mich gerne dafür einsetzen.
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Mädels!
Unser erstes Kind kommt im Juli 2017 auf die Welt. Ich möchte das eaKBG wählen und das zweiter Jahr Karenz verlängern( unbezahlt versteht sich). Soweit ich das mitbekommen habe würde ich beim zweiten Kind kein Wochengeld bekommen und auch nicht das eaKBG beziehen können wenn ich in der Zeit schwanger werde.
Wenn ich aber das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) wähle und bis zum zweiten Lebensjahr des ersten Kindes KBG beziehe & in der Zeit schwanger werde, so könnte ich danach ( beim zweiten Kind) wieder das doofe Pauschalsystem wählen und würde normal Wochengeld und KBG beziehen ?
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Ich werde deshalb zwischen 1. und 2. Teilzeit arbeiten (und der Papa auch)
Das Pauschale kannst du beim 2. auch bei deinem Plan ab Geburt nehmen. Dann fällst du nur um das Wochengeld vor der Geburt um.
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Meinst du ich könnte beim 1sten Kind das eaKBG wählen. Das zweite Jahr unbezahlt verlängern. Im zweiten unbezahlten Jahr schwanger werden und dann das Pauschalkonto wählen? Dann würde ich aber weiterhin gar kein wochengeld bekommen. Erst das KBG ab der Geburt?
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Oder man geht nachdem zweiten Kind die 182 Tage arbeiten und wird dann wieder schwanger? :see_no_evil: Dann dürfte ich wieder das eaKBG inklusive Wochengeld beziehen ?
Habe noch die zwei Artikelm gefunden :
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wichtig ist, dass du anspruch auf wogeld hast.
dann wird noch angeschaut, was du im jahr vorher verdient hast und mit dem wogeld anspruch verglichen. den höheren tagsatz bekommst.
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aber ja, sobald du auch nur 1 tag vor muschu arbeitest, hast du anspruch auf wochengeld. jedoch werden für die berechnung des tagsatzes 3 volle monatseinkünfte herangezogen und derzeit (!) heißt es noch, dass nichts hochgerechnet wird (wenn du nur 1 tag arbeitest), sondern nur der verdienst von dem einem tag die berechnungsgrundlage ist.
grundsätzlich heißt es dann ja: 80% vom wogeld ist das eakbg - vergleichsrechnung: durchschnitt vom jahr zuvor. wie es dann weitergeht: ?!
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Man hat auf das eaKBG recht wenn man vorher 182 Tage beschäftigt war. Wochengeld sind die letzten 3 netto Einkommen.
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Wie und wann wird das entschieden, der n das würde mich retten können.
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ganz ganz ganz ehrlich? ich glaub nicht, dass das durchgesetzt wird. eine lücke von 14 tagen wird toleriert- aber darüber hinaus glaub ich es nicht
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Wie meinst du 14 Tage? Also wenn man 14 Tage arbeitet?
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Bsp bin 2. Jahr ohne KGB zu Hause und dennoch versichert, da ich nicht bei GK bin.
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also, mir wurde vor ca 5 mo gesagt, dass man noch 14 tage nach ende des kbg versichert ist.
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Bei mir lief die Versicherung bis einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Ohne Extratage. Hatte etwas Anderes gehört und war dann schockiert, dass ich nicht versichert war.
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Mir war klar, dass es dir ums Wochen
Geld ging, ich wollte die Versicherungsdauer nur nicht unkommentiert dastehen lassen. Weil es offensichtlich vom Versicherungsträger abhängt, ob es eine 'Gnadenfrist' gibt.
Die Folge der neuen Regelung ist wohl, dass Frauen entweder kein zweites Kind bekommen oder schon schwanger wieder arbeiten anfangen, um den Abstand nicht zu groß zu halten und gleichzeitig Wochengeld zu bekommen.
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Wenn dem nun so ist und viele Betroffene zum AG gehen und dies einfordern, könnte ein Aufschrei der Unternehmen auch etwas bewegen, z.B. dass eine Übergangsregelung eingeführt wird, wie derzeit bereits p. Petition gefordert!
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Mit welchem Argument?
Wenn man vorher in Karenz ist, dann besteht dieser Anspruch ja gar nicht.
Sobald man ein paar Tage gearbeitet hat, hätte man ja wieder Anspruch auf Wochengeld (wenn auch nicht auf das Eakbg).
2,370
(4) Weibliche Angestellte behalten den Anspruch auf das Entgelt während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft. Erkranken sie, so gelten vom Zeitpunkt der Niederkunft die Bestimmungen des Abs. 1. Die Ansprüche nach dem ersten und zweiten Satz bestehen nicht für Zeiten, während derer ein Anspruch auf Wochengeld oder Krankengeld nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 besteht. Ebenso bestehen diese Ansprüche nicht, wenn sich die Angestellte vor dem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG), BGBl. Nr. 221/1979, in einer Karenz nach dem MSchG oder einer mit dem Dienstgeber zur Kinderbetreuung vereinbarten Karenz befindet. Ein Anspruch auf einen Zuschuss des Dienstgebers zum Krankengeld wird hierdurch nicht berührt.