Vl kennt sich jemand aus von euch mit diesem Thema.
Wie ist es eigentlich wenn man in der Karenz schwanger wird? Läuft die Karenz des 1. Kindes bis zur Schutzfrist des 2. Kindes??
Und nach der Schutzfrist des 2. Kindes beginnt ganz normal die Karenz des zweiten Kindes!?
.
Kommentare
1,405
Ich würd schon sagen das es so läuft. Meinst eh Karenz (arbeitsmäßig) oder Kinderbetreuungsgeld?
10,139
wenn die Karenz aus ist (die von dir ursprünglich beantragte) bevor die Schutzfrist für das 2. Kind beginnt müsstest du in dieser Zeit arbeiten gehen, bzw dich arbeitslos melden (je nach dem was zutrifft)
653
653
16,197
Also, ich meinte eh wenn ich 2 jahre in karenz bin und die schutzfrist des 2. Kindes noch vot ende des 2. Geburtstages beginnt!
10,139
Also gut timen dass du keine ansprüche verlierst
16,197
10,139
16,197
Und versichert bin ich ja sowieso 30 Monate, da kann mich der DG eh nicht abmelden das halbe Jahr oder?? Denn das halbe Jahr ist ja quasi freiwillig vom DG her, sozusagen eine Freistellung..?!
10,139
1,693
16,197
10,139
10,139
Versichert bist du aber mit dem kbg Geld auf jeden Fall!
16,197
16,197
10,139
Und ja, versichert bist mit dem Modell auf jeden fall, auch nach den 2 jahren
10,139
Genau!!
16,197
16,197
10,139
16,197
Danke dir Kennst dich ja echt gut aus! Hast öfters damit zu tun?
10,139
16,197
Also brauch ich mir keine sorgen machn
1
Ich habe ein Tochter mit 19. Monate und habe bei der Geburt das Modell 30. Monate gewählt! Mein Freund und Ich haben den Wunsch im Herbst nochmals schwanger zu werden... jetzt wollte ich fragen wie das ist wenn ich angenommen im Dezember schwanger werde sollte und aber im Mai 2014 die Karenzzeit abläuft, bekomme ich dann noch KBD oder muss ich arbeiten gehen oder wie ist das??? Um eine Antwort wär ich euch sehr Dankbar!
10,139
was hast du denn mit deinem Arbeitgeber vereinbart?
Wenn die karenz vorbei ist und die neue Schutzfrist noch nicht begonnen hat dannn musst du arbeiten gehn oder arbeitslos melden oder Urlaub verbrauchen, je nachdem was bei dir zutrifft.
3,353
3,143
gkk als Auskunft gegeben hat?
Macht es eventuell einen Unterschied ob man KBG bezieht oder ob man nur in Karenz ist?
@kathistar beziehst du beim Mutterschutz noch KBG vom ersten?
653
dann bekommst du aber ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld für das zweite Baby..
4,287
653
4,287
1,693
10,139
3,143
4,287
und ich habe bei meinem ersten Sohn um einiges mehr an Wochengeld erhalten, da dieses von meinem Lohn und beim zweitenmal vom KBG berechnet wurde!!!!
10,139
Praxis dauert noch paar Wochen ;-)
3,353
Aber entschuldige, wer kann denn bitte so genau planen?!
10,139
58
Meine Karrenz endet in einer Woche mit dem ersten Geburtstag meines Sohnes (Gehaltsabhängiges Karrenzmodel)
damit beginnt mein erster Arbeitstag im Krankenhaus (bin Krankenschwester)
nun bin ich erneut Schwanger....
d.h ich müsste nach dem Frauenarztbesuch am DO meiner Chefin bescheid geben
was bedeutet dass ich keine 12er-Dienste und Nächte am WE arbeiten kann (so war es ausgemacht da ich unter der Woche keine Betreuung für meinen Sohn habe)
ich müsste wahrscheinlich 8er dienste machen (die kein Geld bringen - was wir aber dringend brauchen da wir ein Haus gebaut haben )
Was dazu kommt..... in meinem Arbeitsbereich ist es unmöglich als Schwangere zu arbeiten worauf ich dann wahrscheinlich meinen Urlaub verbrauchen oder so......
MEINE FRAGE:
GIBT es a Möglichkeit diese noch 10 Wochen bis zum frühzeitigen Mutterschutz (den ich sicher wieder bekomme - aufgrund meiner GYN-Vorgeschichte)
zu hause zu bleiben und das ohne Finazielle einbußen...... ?????????
danke euch jetz schon für eure Infos
10,139
Du kannst entweder karenz verlängern, hättest dann aber für diese Zeit kein einkommen da dein kbg abgelaufen ist
oder du machst dir mit deinem Arbeitgeber urlaubsverbrauch aus (falls du noch Anspruch hast) oder du redest mit deinem Arzt wegen einer Krankmeldung (in beiden fällen verlierst du aber eventuelle zulagen)
... oder du gehst eben arbeiten, mit der Einschränkung dass du keine Nachtdienste machen darfst und nimmst das Geld was du kriegen kannst
58
58
3,508
@carry oder @claudsch1980 vlt wisst ihr in meinem Fall auch Bescheid und könnt mir helfen!
Ich bin dzt in Karenz, erneut Schwanger und habe die KBG Variante 20+4 gewählt.
Mein KBG endet mit 01.08.2014, erneuter MuSchu würde mit 04.09.2014 beginnen. Und mit dem DG wurde vereinbart das ich bis zum 2. Geburtstag meiner Tochter zu Hause bleibe. (02.12.2014)
Nun zu meinen Fragen:
Habe ich Anspruch auf wochengeld?
Wie kann ich das eine Monat überbrücken, damit ich versichert bin? Oder reicht es mich mit meinem LG
mitzuversichern?
Oder muss ich das eine Monat arbeiten gehen?
10,139
Wochengeld Anspruch hast du, da du sowohl während dem Bezug von kbg schwanger wurdest und das Kind ja scheinbar auch innerhalb der Karenzzeit kommt (gratuliere übrigens)
Also doppelt abgesichert ;-)
Jedoch solltest du dich sicherheitshalber bei deinem Partner mitversichern lassen da die Zeitspanne ja doch mit über einem Monat recht lang ist
10,139
http://wiki.babyforum.at/wochengeld
653
@claudsch1980 hat ja bereits alles beantwortet!
3,508
>:D<<br> Aber die SS Bestätigung muss ich dann eh wieder bei meinem DG einreichen und er leitet das wieder an die GKK weiter? Oder muss ich mich auch bei der GKK melden?
1,109
3,508