Wie soll ich mich Verhalten?

Hallo zusammen..

ich bin in einer etwas verzwickten Situation, vil. kann mir jemand weiter helfen.

Und zwar kurze Zusammenfassung:
Ich hab als Kellnerin in einen Saisonbetrieb im April angefangen. Im Mai bin ich Schwanger geworden, hab dies dem AG gleich mitgeteilt. Im Juni bis vor 2 Tage war ich im Krankenstand, im Juli wurde mein AG vpm Arbeitsinspektoriat gestraft weil er meine Schwangerschaft nicht gemeldet hat, er hat sich auch nie an das Mutterschutzgesetz gehalten weshalb ich u.a. in den Mutterschutz gegangen bin.

Nun ist der Betrieb zugesperrt (Betriebsurlaub) und mein AG kann mich nicht abmelden da ich nie einen Arbeitsvertrag bekommen habe indem das geregelt wäre. Also ist mein Arbeitsverhältnis unbefristet.. AG und seine Lohnverrechnerin wollte mich daraufhin dazu drängen eine Kündigung zu Unterschreiben (was ich natürlich nicht gemacht habe).
Jetzt hat er mir heute per **** mitgeteilt, dass er mich morgen ab 07:30 zum arbeiten braucht.
Ich bin mir aber zu 100% Sicher das das reine Schikane sein wird.

Jetzt hab ich einige Fragen:

1. Habe ich nie Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen, was mit zumindest anteilsmäßig bei einem unbefristeten Vertrag ja zustehen würde?
2. Wenn der Betrieb geschlossen ist, kann er mich ja nicht für die Arbeit, für die ich eingestellt wurde, benötigen. Muss ich alle Arbeiten verrichten die er mir aufträgt?
3. Soll ich morgen einfach zum Arzt gehen, mich erneut (bis zum Mutterschutz) krank schreiben lassen?

Kommentare

  • Ich kann dir leider keine Tipps geben - aber dein Fall hört sich für mich sehr danach an zur Abeiterkammer zu gehen und dich dort beraten bzw vertreten lassen! Ich glaub da wirst auch rechtlichen Rat nötig haben.

    Ich war auch mal auf der AK weil ich nach einer Kündigung Probleme hatte, dass ich mein restliches mir zustehendes Gehalt usw bekomme - lief ziemlich problemlos, die AK hat das für mich geregelt, weil die Firma nimma mit mir reden wollte.

    Also die AK auf alle Fälle einschalten, und zwar so schnell wie möglich.
  • Naja, da mich mein AG jetzt eh lei noch schikaniert weil ich die Kündigung nicht Unterschreib, werd ich bis zum Mutterschutz in den Krankenstand gehen und dannach alles über die AK Einfordern (Urlaubsgeld ect. das ich bis zum heutigen Tag nicht mal anteilsmäßig gesehen habe) und den Urlaub muss er mir dannach auch ausbezahlen wenn er mich nicht gehen lässt.
    Den Ärger tu ich mir nicht weiter antuen.
  • Ich würde mich trotzdem so rasch wie möglich von der AK beraten lassen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob sich ein so langer Krankenstand nicht negativ aufs Wochengeld auswirkt :thinking_face:
  • Wenn du erst so Kurz beschäftigt bist, dann wirst du jetzt noch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben und Weihnachtsgeld gibt's ja jetzt noch nicht.

    Was steht in deinem Arbeitsvertrag bzw was habt ihr vereinbart? Du musst ja irgendwie bei der kk gemeldet worden sein. Je nach dem kann er dich schon auffordern zur Arbeit zu kommen. Und bei schwangeren Mitarbeitern muss der AG einen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten. Evtl hat er das ja. Wenn das Arbeitsinspektorat eh schon informiert ist.

    Auf jeden Fall solltest du solche Dinge mit deinem AG abklären.

    Wenn du Du dich krank schreiben lässt, obwohl du eigentlich gesund bist, kann dein AG auch in der Schwangerschaft eine Entlassung anstreben, das solltest du auch bedenken. Selbst wenn er dann bei Gericht nicht damit durchkommt bedeutet das aber für dich als Mutter auch Stress.

    Warum wurde er im Juli vom Arbeitsinspektorat gestraft? Dann hat er ja doch eine Meldung gemacht. Oder wie haben die davon erfahren? Du warst da ja im Krankenstand.
    Für Gastronomiebetriebe gibt's aber Sonderregelungen. Das weiß aber die AK besser.
    Urlaub auszahlen muss und darf er nicht. Du bist dann ja in Karenz und hast dann ja wieder die Möglichkeit an deinen Arbeitsplatz zurück zu kehren. Du müsstest das Dienstverhältnis beenden damit du Urlaub ausbezahlt bekommen kannst.
    ChaosDeluxeStefanie868
  • "Wenn du erst so Kurz beschäftigt bist, dann wirst du jetzt noch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben und Weihnachtsgeld gibt's ja jetzt noch nicht."
    Klar gibt's jetzt noch kein volles Weihnachtsgeld, anteilig besteht aber immer der Anspruch! Egal ob jetzt Sommer oder Winter ist...
    kathi0816
  • Ich sag nur...bitte unbedingt ak informieren.
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 8. 09. 2017, 08:05
    inaina schrieb: »
    "Wenn du erst so Kurz beschäftigt bist, dann wirst du jetzt noch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld haben und Weihnachtsgeld gibt's ja jetzt noch nicht."
    Klar gibt's jetzt noch kein volles Weihnachtsgeld, anteilig besteht aber immer der Anspruch! Egal ob jetzt Sommer oder Winter ist...

    Ich hab mich hier auf den Auszahlungszeitpunkt bezogen.
    Jetzt im September wird auch noch kein anteiliges Weihnachtsgeld ausbezahlt.
    Anteiliges Urlaubsgeld muss jetzt auch noch nicht ausbezahlt werden,
    Das wird dann bei der letzten Abrechnung vorm Mutterschutz dabei sein.
    Sehr oft ist der Auszahlungszeitpunkt im KV geregelt. Bei Saisonbetrieben wird das in der Regel mit der letzten Abrechnung gemacht.
  • bearbeitet 8. 09. 2017, 09:22
    Also, Arbeitsvertrag hab ich nie bekommen, deswegen ist es laut AK Automatisch ein unbefristeter Vertrag.
    Deshalb will er ja das ich die Kündigung selbst Unterschreibe bzw. selbst Kündige.

    Anteilsmäßig hätte ich Urlaubsgeld ja schon im Juni/Juli bekommen sollen (hab ich nicht) und der unverbrauchte Urlaub müsste bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.

    Ich bin jetzt erstmal wider krank geschrieben (gibt ja auch Gesundheitliche Gründe dafür).

    Bezüglich des Arbeitsinspektoriats sind die damals wegen meinen Frauenarzt Aufmerksam geworden weil ich wärend der Arbeiten Blutungen bekommen habe und dann meine Sorgen geäußert hab weil mich mein AG nachwievor im Raucherbereich hat arbeiten lassen (wobei offiziell das gesammte Lokal Nichtraucher ist) und 12std durchgehend mit höchstens einer kurzen 1x Pause...

    Jedenfalls wurde mein AG dann allein deshalb gestraft weil er die Schwangerschaft nicht mal gemeldet hat obwohl ich ihn inkl.
    ärztlichem Attest Frühzeitig Bescheid gegeben habe.
    Ich musste dann auch falsche Stundenaufzeichnungen Unterschreiben damit er nicht noch mehr gestraft wird.
  • Ich würde auch jetzt gleich zur AK gehen.
  • @vertikalballerina
    Das mit dem Urlaubsgeld kann auch anders sein. Du hast erst im April dort angefangen. Meist ist es so dass man erst nach 6 Monaten Anspruch hat, also jetzt dann mit der Septemberabrechnung.
    Außer in deinem KV steht es anders, da musst du nachlesen.
    Ich hab noch nie erlebt, dass man Urlaubsgeld sofort bekommt, nur weil grad Juni ist.
    Mit der letzten Abrechnung vorm Mutterschutz muss es passen, das kannst dann aber von der AK prüfen lassen.
    Ich nehme an so im Oktober?

    Solange du das Arbeitsverhältnis nicht beendest, wird kein Urlaub ausbezahlt.
    Während du in Karenz bist, ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
    Dein AG kann es machen, müssen tut er nicht.
    Du könntest natürlich einen Mutterschaftsaustritt machen, dann muss am Ende korrekt abgerechnet werden.
  • Wie viele schon geschrieben haben: geh unbedingt schnellstmöglich zur AK! Ich habe beruflich viel mit Arbeitsrecht zu tun und für Arbeitnehmer in deiner Situation ist die AK die beste Anlaufstelle. In einem Forum wie diesem hier wirst du keine rechtlich gesicherte Antwort oder Lösung für deine Situation bekommen.
    Alles gute!
  • Ich hab nicht alle Kommentare dazu gelesen, aber folgendes ist der Fall:
    Dein Arbeitgeber will versuchen dir einen vorzeitig unberechtigten Austritt unterzujubeln, dadurch verlierst du den Anspruch auf weihnachts- und Urlaubsgeld und auch den Urlaub. Das könnte er wenn du zum Dienst nicht erscheinst.

    Jetzt gibt es natürlich ein paar Sachen. Er ist ein trottel das über **** zu schicken, da gilt auch keine Kündigung ausgesprochen vom Dienstnehmer weil es keinerlei Kraft hat vor Gericht. Gibt es eigene OGH Urteile zu.

    Trotzdem ist es wichtig dass du dich ordnungsgemäß vom Dienst abmeldest, also eben in den Krankenstand gehst und dies auch rechtzeitig bekannt gibst. Rechtzeitig = bei Kenntnis.
    Also melde dich bitte heute noch krank.

    Anspruch auf WR und UB hast fix, weil ich das oben gelesen habe, denke ihr unterliegt dem Gastronomie KV. Dann braucht man glaub 3 Monate Beschäftigung (könnten auch 2 sein) und dann steht dieses zu. Es wird aliquot gerechnet und das hat nichts mit dem Zeitpunkt der Auszahlung zu tun.

    Wochengeld und Krankenstand nicht optimal, aber du brauchst ja auch nen Bezug fürs wochengeld und ohne dienstverhältnis hast auch keinen Bezug. Daher definitiv gemeldet bleiben.

    Und jetzt gilt nur: nicht ärgern lassen ☺️

  • Na es ist mir schon klar das ich keine rechtsgültige Antwort hier bekomme, aber mir hilft die 'Moralische Unterstützung' schon aus weil mich das ganze richtig nervt.
    Dinge die man in einer Schwangerschaft def. nicht braucht - solche AG...

    Natürlich geh ich über die AK, werd direkt am Montag nochmal hin fahren damit die sofort im Bild sind und die Lohnzettel (wenn mir die mein Chef iiiirgendwann man gibt) Prüfen können.
    Mittlerweile bin ich so genervt von dem ganzen das ich auf Nummer sicher gehe, das Trinkgeld hat der AG sich ja auch immer selber Eingesteckt obwohl ich ihn einige male gefragt habe weil mir ja auch die Pauschale vom Lohn angezogen wurde - und eben einige andere Dinge die def. nicht in Ordnung waren.
    Wär er mir jetzt nicht so gekommen hätt ich's eh gut sein lassen, aber jetzt seh ich des nimmer ein.

    Aber zuviel Aufregen ist fürs Zwegerl auch ned gut deswegen schone ich mich und es wird schon seine Wege gehen.
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