Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)

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Kommentare

  • @marrod bin BVA. Was willst den wissen? Vielleicht kann ich helfen.
  • @sunshine2013 supi :) und zwar meine Honorarnoten vom Arzt muss ich immer nach Wien schicken. Mein Wochengeldbestätigung kam heut von Eisenstadt. Wo muss ich dann das Formular hinschicken für Kinderbetreuungsgeld und die 3 Zettel wo ich bestätig dass ich alle Ultraschalltermine und danach die Untersuchungen vom Baby gemacht hab.
    Und kann ich auch ich bin zB jetzt fertig mit den Ultraschallterminen schon hinschicken oder soll ich alle 3 aufeinmal dann?
  • Arbeitest du in Wien oder Burgenland?
    Ich wohn und arbeite im Burgenland und mach eigentlich alles in Eisenstadt. Schick dort meine Honorarnoten hin und auch das Wochengeld hab ich dort beantragt.

    Die Bestätigungen vom Muki-Pass weiß ich jetzt grad nicht wo ich die hingeschickt hab. Ich hab da ein Schreiben bekommen dass ichs schicken soll und da stand drinnen wohin. Ich bild mir jetzt ein das war St. Pölten und nicht die BVA sondern normale GKK. Weiß aber nicht mehr warum. Glaub das KBG hat die GKK ausbezahlt.
    Ich hab dann alle Bestätigungen auf einmal geschickt.
    Vielleicht rufst mal bei der BVA an und fragst nach. Das könnens dir sicher gleich am Telefon beantworten.
  • Beides in Burgenland so wie du :) ok danke werd i dort anrufen. Hab eben die Honorarnoten Wien und Arbeitgeber hat Wochengeld in Eisenstadt beantragt wieso auch immer hab aber immer Geld bekommen wegen Honorarnoten. Danke :)
  • @marrod ich habs früher auch immer nach Wien geschickt, hab aber die Erfahrung gemacht dass es viel schneller geht wenn ichs direkt nach Eisenstadt schick, dort wirds flott bearbeitet. Ich schick Honorarnoten auch nur mehr per Mail, das funktioniert super.

    Für uns Burgenländer ist halt Eisenstadt zuständig, deshalb wirds dein AG auch dorthin geschickt haben.

    Aber die Bestätigungen ausm Muki-Pass hab ich jedenfalls wo anders hingeschickt, nur weiß ich nimma wohin.
    Falls du aber was telefonisch erfährst, wärs super wennst mirs auch gleich sagen würdest. Ich muss die auch bald schicken.

    Den Antrag fürs KBG kriegt man automatisch von der BVA zugeschickt, nur zur Info.

  • @sunshine2013 hast alle 3 muki aufeinmal geschickt?

    Ja ich weiß das bekomm ich per Post aber hab mich nicht drauf Verlassen und zur Sicherheit lieber auch ausgedruckt. Besser doppelt :D
  • @marrod ja alle 3 auf einmal. Die letzte ist ja die Untersuchung vom 10. - 14. Lebensmonat, kurz davor hab ich ein Schreiben bekommen und dann hab ichs weggeschickt.
    Ich hätt sonst ehrlich gsagt drauf vergessen.
    Es ist aber sicher auch kein Fehler wenn du sie einzeln schickst also jetzt mal die von der SS, dann das 2. Blatt und zum Schluss das 3e. Aber jedenfalls immer vorher kopieren, man weiß ja nie.
  • @sunshine2013 ja sobald ich weiß wohin werd Ichs wegschicken. :) ich bin der Typ was ich hab hab ich :) kopiert hab ich mir schon die von der Schwangerschaft :) zwar etwas doof vorne am Blatt und hinten verkehrt aber ich Habs und des Is wichtig =))
  • Kennt sich jemand schon mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld aus welches mit Jänner 2017 starten soll?? Ich seh mich da noch nicht raus. Da gibts dann eine Summe die man sich belieblig auf die Monate aufteilen kann?
  • @ElaMela ich habs vor ein paar Tagen mal kurz überflogen. Es gibt glaub ich 15.500 insgesamt und das kann man sich auf beliebige Monate auszahlen lassen.
    Also wenn ich sag ich mag 14 Monate daheim bleiben dann krieg ich eben 15.500 : 14 = 1107 monatlich für 14 Monate ausbezahlt.
    Es gibt dann noch ein Extrageld wenn eben der Vater daheim bleibt aber das hab ich nicht genau gelesen.
    ElaMela
  • ah super. Danke.
    Ich hab nirgends die Summe gefunden.
    Das mein Mann zu Hause bleibt, kommt bei uns eh nicht in Frage da er selbstständig ist und sich sonst seinen Kundenstamm neu aufbauen müsste. Aber er ist eh seeeehr viel zu Hause :)
  • @ElaMela Laut meines Wissens kommt die neue Kinderbetreuungsregelung erst mit März und nicht mit Jänner. Nicht dass du dir jetzt den Kopf zerbrichst und du dann noch davor entbindest.
  • Ich hab beides gelesen, also Jänner und März. Bin mir auch unsicher. Baby Nr 3 kommt spätestens am 22.2. (muss leider KS werden aber "ungeplant", also ich wart auf Wehen, bzw sonst wird leicht eingeleitet am ET).
    Mhmm.. Weiß jemand ob die Arbeiterkammer sich da schon auskennt? Sonst ruf ich da vl mal an..
  • @ElaMela Auf der Seite vom Bundesministerium steht "Bei Geburten ab 1.3.2017" also ich vertrau darauf :)
    ElaMela
  • Hallo an alle! Meine Frage: meine Maus kam am 16.01.2016 zur welt
    War vor der ss leider arbeitslos. Habe das Modell 30+ genommen.
    Jetzt hat sich aber die Möglichkeit ergeben,dass ich in der gemeinde tz zum arbeiten anfangen könnte. Diese chance möchte ich ungern verstreichen lassen.
    Muss ich jetzt das kbg “abmelden“??? Oder gibts da andere Möglichkeiten???
    Vielen dank für eure antworten! Lg Irina
    schmetterling_
  • @Rinchen23 Du darfst eh was dazuverdienen zum KBG, musst nur auf die Grenzen aufpassen.
  • @Nachbarin2013 also kann man sagen man sollte mind 1200€ netto verdienen dann steigt man am besten mit dem eakbg aus, wenn man 2 Jahre zuhause bleiben möchte? Hab ich das richtig verstanden?
  • Hallo, ich hätte eine Frage zum eaKbg: und zwar weiß ich bereits meinen Tagessatz des Wochengeldes....aber wie läuft das mit dem Zuschlag für Sonderzahlungen ab? Kommt der dann automatisch dazu?(in meinem Fall wären das bei zwei Sonderzahlungen glaub ich 17%) und wird dann das tatsächliche eaKbg vom Tagessatz+Zuschlag berechnet oder ohne Sonderzahlung? Ich hoffe die Frage ist halbswegs verständlich! Vielen Dank schon mal :-)
  • @Lilli9612 die 17% sind in deinem tagessagt schon enthalten.. rechne deinen tagessatz x 28 und du wirst sehen, dass du mehr als dein normales nettogehalt hast :)
  • Vielen Dank für die rasche Antwort. Puh, da bin ich aber schockiert, das ist gerade mal ein ganz klein wenig mehr als mein Nettogehalt...hmm also auf keinen Fall 17%. Sehr merkwürdig!
  • @Lilli9612 da bleiben 2 Möglichkeiten - entweder du hast einen nicht sv pflichtigen gehaltsbestandteil (irgendeine Zulage zb), oder unregelmäßige auszahlungen die nicht in die Berechnung mit einbezogen werden.
    Oder dein Arbeitgeber hat eine falsche Wochengeld Bestätigung gesendet.
    Am besten mal eine Kopie der Meldung geben lassen (die der ag der gkk schickt) und dann schauen was gemeldet wurde.
  • @Lili96 achtung Überstunden werden auch nicht berücksichtigt. Bei mir wars auch weniger als mein durchschnittsgehalt weil ich ca 10 Überstunden pro monat hatte. Nur in den 3 monaten als grundlage eben nicht weil ichbda viel im krankenstand war bzw mit gesagt wurde Überstunden werden sowieso nicht berücksichtigt.
  • Vielen Dank euch!
  • Ich wollte fragen wenn man sich für ein Modell entschieden hat muss man dann dabei bleiben. Also sagen wir ich sage am Anfang ich werde 2 Jahre zu Hause bleiben nach etwas über 1. Jahr ergibt sich aber zb ein Jobangebot. Kann ich dann auch einfach sagen ich gehe doch früher wieder arbeiten?
  • Rechtlich ist verlängern kein problem. Verkürzen eher schon.

    Ich hab mal 1 jahr in der fa angemeldet und dann verlängert um 6mo.
  • fraudachs schrieb: »
    Ich wollte fragen wenn man sich für ein Modell entschieden hat muss man dann dabei bleiben. Also sagen wir ich sage am Anfang ich werde 2 Jahre zu Hause bleiben nach etwas über 1. Jahr ergibt sich aber zb ein Jobangebot. Kann ich dann auch einfach sagen ich gehe doch früher wieder arbeiten?

    Wenn du beim selben AG bleibst, dann musst du das mit dem klären, er muss dich nicht früher zurück nehmen.

    Wenn du zu einem anderen AG wechselst, dann musst du dein Karenzziertes Arbeitsverhältnis beenden.

    Du musst allerdings beim kbg auf die zuverdienstgrenzen aufpassen.
  • @Lilli9612 das Wochengeld - also Tagessatz x 28 bekommst du eben alle 28 Tage ausbezahlt - rechne den Tagessatz x30/31 hast du dein Monatsgehalt +17% sonderzahlung.
  • Bin derzeit sowieso arbeitslos und werde wohl bis zur Karenz nichts neues finden. Deswegen werde ich wahrscheinlich auch nicht die vollen 2 Jahre ausnutzen.
    Rivulet
  • fraudachs schrieb: »
    Bin derzeit sowieso arbeitslos und werde wohl bis zur Karenz nichts neues finden. Deswegen werde ich wahrscheinlich auch nicht die vollen 2 Jahre ausnutzen.

    Wenn du gar keinen AG hast, dann gehst du ohnehin nicht in Karenz. Du beziehst dann einfach KBG.
  • Ah ok danke
  • janinchen2601 schrieb: »
    @Nachbarin2013 also kann man sagen man sollte mind 1200€ netto verdienen dann steigt man am besten mit dem eakbg aus, wenn man 2 Jahre zuhause bleiben möchte? Hab ich das richtig verstanden?

    @janinchen2601 ich glaube das gilt für das alte Modell. Hast du herausgefunden, ob dies auch für das neue Modell zutrifft?
  • Wer noch Fragen hierzu hat, dem kann ich folgende Seite empfehlen:

    https://www.siart.at/steuerinfo/berchnungstools/kinderbetreuungsgeld-rechner/
  • Hab heute mit einer Schwangeren Freundin gesprochen und da ist eine Frage aufgekommen - vielleicht kann das ja jemand von euch beantworten:
    Beim Gehaltsabhängigen Modell: wird da nur das Grundgehalt herangezogen oder auch monatliche Provision und quartalsmässiger Bonus dazugerechnet? DANKE!!!!
  • @Lilo87 Bonus und Provision kommen dazu.

    Wichtig auch: wenn überstundenpauschalen gestrichen werden wegen der Schwangerschaft (dürfen ja auch nicht mehr geleistet werden), dann müssen die trotzdem fürs Wochengeld herangezogen werden. Gibt einen OGH Entscheid dazu und der ist noch nicht so alt. Die GKK hat es mal eingesehen dass das jetzt so gemacht wird. Ist nur die Frage ob es auch alle personaler schon wissen.
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