Ich glaube davon schon gelesen zu haben das es nicht geht...aber ich frag nochmal lieber.
Wie ist es mit Nackenfaltenmessung + OS kann mann das reinschreiben.. bei Kk schicken das man was bekommt?
Kostenersatz bei der Krankenkasse gibt's glaub ich keinen.
In Steuerausgleich kannst es zu denn Krankenkosten schreiben sofern du Steuern gezahlt hast könnte es sich mindernd auswirken.
Ja kannst unter außergewöhnliche Belastung absetzen aber wird dir nur was bringen wenn du auch noch andere Sachen hast, da du erst den Selbstbehalt (ca ein Monatsgehalt) erreichen musst und alles was den übersteigt wirkt sich dann steuermindernd aus. @Isis@miKkii
@mumof2 zu Frage 1) Die Kinder sind normalerweise automatisch bei dir im System hinterlegt, aufgrund der Familienbeihilfe. Auswirkungen hat es keine, da du ja nichts für die Kinde geltend machst.
zu Frage 2) Wenn du in der Rechtsmittelfrist bist dann kannst du eine Beschwerde gegen den Bescheid innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt einbringen. Falls der Monat vorbei ist, gibt es immer noch die Möglichkeit eine Wiederaufnahme zu beantragen. Der Monat gilt ab Zustellung des Bescheides.
@Mauiii du hast 0 bezugsauszahlende Stellen. AMS und Karenz sind ja in dem Sinne keine Arbeitgeber weil du für deine Bezüge keine LSt gezahlt hast und somit keine zuviel bezahlte LSt zurückholen kannst.
Den Alleinverdiener kann dein Mann beantragen wenn dein Einkommen (Achtung Wochengeld zählt dazu) unter 6.000€ lag und ihr mehr als 6 Monate verheiratet wart.
Arztrechnungen kannst du bzw dein Mann nur dann steuerlich absetzen, wenn sie den Selbstbehalt (Pi mal Daumen ein Monatsgehalt) übersteigen.
Verheiratet musst für den Alleinverdiener nicht sein
Na wenigstens sind wir nicht die einzigen.....
Meiner ist zwar schon drinnen und ich hab den Antrag am 19.2. weggeschickt. Laut Vorberechnung knapp 800 Euro, aber es kommt einfach kein Bescheid daher.
Meine Eltern hatten beide den Bescheid gleich am nächsten Tag in der Databox.
Und der Lohnzettel von meinem Mann fehlt noch komplett.
@sunshine2013 ich hab meinen auch mitte Februar gemacht und würd seit langem wieder mal was zurück bekommen und warte auch noch.
Beim letzten ausgleich wo ich ein bissl mehr als normal zurück bekommen hab, hab ich 6 monate auf den bescheid und das geld gewartet
oje, bei mir hieß dass bis jetzt immer, entweder gleich in der databox oder man ist in der Prüfung gelandet und dann dauert es leider wirklich Monate. Habe letztes Jahr auch 6 Monate gewartet. Da habe ich dann schon öfter angerufen.
@lmc ohje, 6 Monate ist echt lang, so lang wird's hoffentlich nicht dauern.
Lustigerweiße hab ich überhaupt nichts abgeschrieben, das geb ich alles erst bei meinem Mann rein, die Gutschrift ergab sich automatisch, weil ich erst ab Juli begonnen habe zu arbeiten. Was die dann wohl so lange prüfen, versteh ich nicht, muss ja eindeutig sein.
Ich habe eine frage zur databox (habe es das erste mal jetzt online gemacht). Ich habe den lohnsteuerausgleich letzte woche gemacht..am gleichen tag eine nachricht in der databox bekommen mit "erstbescheid" und am nächsten tag war eine nachricht drinnen mit "arbeitnehmerveranlagung 2017" und einer rechnung des geldes als pdf. Ist das bereits der endgültige bescheid?
@swirl30 jo ist bei uns auch so, entweder gleich oder prüfung. Hat man davon wenn man kinder bekommt und eine zeit lang nichts absetzen kann und dann plötzlich wieder was verdient.
@sunshine2013 hab auch wieder erst im juli angefangen aber die kinderbetreuungskosten vom kleinen rein genommen- sind ja immerhin knapp 3000 € - kommt ihnen wahrscheinlich spanisch vor
@Cookie1985 das muss der Mann in deinem Fall machen!
Alleinverdiener heißt dass der Partner nicht mehr als 6.000 euro Einkommen hatte. Das geht sich ja umgekehrt nicht aus!
Und alleinerzieher wird euch wohl nicht zustehen.
Kirchensteuer kann man ab heuer angeblich auch nimma rein nehmen, sollte automatisch berücksichtigt werden. Bin gespannt ob es dann im Bescheid wirklich rein genommen wurde.
@sunshine2013 das kannst ganz leicht sehen - wenn in deiner Databox eine Meldung vom Kirchenbeitrag drin ist dann passt es. Wenn da nix ist musst du dich dort bei der kirchenbeitragsstelle melden. Steht im online Formular aber extra erklärt zur Sicherheit.
Ah ok Danke @claudsch1980
Hab leider nix gefunden, aber ich hab voriges Jahr auch nur den Mindestbetrag mit 25 oder 27 Euro bezahlt, vielleicht deshalb.
Muss ich gleich bei meinem Mann schauen.
@ifmamkl89 dort ist bei mir und meinem Mann auch nix.
Aber hab grad nachgeschaut, hab die Kirchensteuer für 2017 erst am 10.1.2018 überwiesen, vermutlich ists deshalb nicht drin.
@sunshine2013 Ja denübermittelt wird immer der Gesamtbetrag den du im Jahr an Kirchenbeitrag bezahlt hast! Es ist egal ob du zB im Jänner 2018 den Beitrag für 2017 bezahlt hast und im Oktober 2018 dann den Beitrag für 2018. Es wird nur an das Finanzamt übermittel wieviel du in einem Jahr (somit 2018) bezahlt hast und das wird dann in der Arbeitnehmerveranlagung (2018) berücksichtigt.
Hallo.
Ich hätte auch eine schnelle Frage zum Lohnsteuerausgleich bzw. zum Kinderfreibetrag.
Ich bin derzeit in Karenz, mein Mann arbeitet und wir haben 2 Kinder.
Er hat auch den Kinderfreibetrag am Formular beantragt. Jetzt hat ihm sein Steuerberater mitgeteilt, dass wir nur ca. EUR 300,-- für beide Kinder zusammen bekommen werden, weil er zuviel verdient.
Ist das wirklich gehaltsabhängig?
@lila79 Also wenn nur er ihn beantragt dann könnte er 440/Kind geltend machen. Also insgesamt 880 sofern die Voraussetzungen vorliegen (Bezug FBH mind 6 Monate). Der Freibetrag vermindert nur die Steuerbemessungsgrundlage und ist kein Betrag den man 1:1 erstattet bekommt. Hätte er zB eine Steuerbemessungsgrundlage von 30.000 dann wird diese mit 35% besteuert = 10.500 Steuer.
Macht er den Freibetrag geltend dann sind nur mehr 29.120 zu versteuern = 10.192.
Dh er bekommt dann vom Ausgleich ca 300 zurück. Je mehr er verdient desto mehr Steuer zahlt er auch. Anbei auch noch ein Link zum Kinderfreibetrag. https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung/kinderfreibetrag.html
Frage:
Unser zweiter sohn wurde im juli 2017 geboren. Jetzt hab ich auch den kinderfreibetrag beantragt, dieser wurde aber gestrichen mit folgender Begründung:
Der Kinderfreibetrag für das Kind .... kann nicht berücksichtigt werden, da für dieses Kind im Kalenderjahr für nicht mehr als
sechs Monate der Kinderabsetzbetrag zusteht.
Ich habs beantragt, weil ich dachte, man bekommt ihn, wenn man mind. 6 monate familienbeihilfe bekommt, was ja bei uns der fall ist.
Würde mich einfach interessieren, wieso das so ist. Vielleicht kann mir ja jemand von euch aufklären. Vielen dank!!!
@sunshine2013@ohmy vielen dank!
Ich habs eh vermutet, aber ich hab immer gedacht, dass die 6 monate reichen.
Ich sollte vielleicht genauer lesen
Danke euch!!!
@lmc ohje, 6 Monate ist echt lang, so lang wird's hoffentlich nicht dauern.
Lustigerweiße hab ich überhaupt nichts abgeschrieben, das geb ich alles erst bei meinem Mann rein, die Gutschrift ergab sich automatisch, weil ich erst ab Juli begonnen habe zu arbeiten. Was die dann wohl so lange prüfen, versteh ich nicht, muss ja eindeutig sein.
Die Prüfunen nicht nur dich, da sind noch ein paar andere Anträge vor Dir (geben ja jetzt die meisten Leute ab) daher die Wartezeit
@sunshine2013 Bisschen spät aber hab’s grad erst gelesen. Bzgl Kirchensteuer. Mein Freund hat Anfang Februar den Steuerausgleich gemacht, aber erst Ende Februar die Kirchensteuer eingezahlt. Er bekam dann vom FA noch eine Gutschrift ausgezahlt da es neu berechnet wurde.
Mein Mann und ich haben beide unseren Bescheid gestern erhalten!
@Sabsn95 ich habe direkt mit der Kirchenbeitragsstelle geredet und die haben mir die Auskunft gegeben, dass wenn ich den Beitrag für 2017 erst im Jänner 2018 bezahlt habe, dieser dann erst bei der Veranlagung im Jahr 2019 gemacht werden kann. Also nächstes Jahr sollt ich die Beträge für 2017 und 2018 im FinanzOnline haben.
@julie79 dass ich nicht die einzige bin, die einen Steuerausgleich macht, ist mir auch klar. Aber wenn man das im FinanzOnline macht und nichts abschreibt, sondern sich die Gutschrift von der zu viel bezahlten Lohnsteuer ergibt, berechnet dass der Computer gleich selber. Glaub nicht, dass jeder Antrag einzeln überprüft wird.
@sunshine2013 Alle nicht - aber deiner anscheinend schon sonst hättest schon den Bescheid. Ich habe im Jänner den Antrag abgegeben und letzte Woche den Bescheid der Nachzahlung bekommen.
Kostenersatz bei der Krankenkasse gibt's glaub ich keinen.
In Steuerausgleich kannst es zu denn Krankenkosten schreiben sofern du Steuern gezahlt hast könnte es sich mindernd auswirken.
Woher hast du das, dass man das mit reinnehmen kann? Soweit ich weiß geht das nämlich nicht... Das wird wie Impfungen gewertet, als "vorbeugende Maßnahme" und keine Behandlung, daher zählt es nicht, soweit ich weiß.
Hatte das schon mal jemand. Mein Lohnzettel war schon in Finanzonline. Habe schon alles eingegeben und auch die Vorberechnung gemacht. Aber nicht abgeschickt.
Heute wollte ich das nach nochmaliger Prüfung machen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?!? War letztes Jahr bis Mai im Frühmutterschutz!!! Bringt sichs dann was wenn ich einen Steuerausgleich mache!!! Hab mir nämlich die Zähne machen lassen!!! Die Kosten belaufen sich da auf 5000 Euro!!! Habe ich da Chancen etwas zurück zubekommen?!?
@Elisabethzill normalerweise zahlst du im Mutterschutz keine Steuern aber du kannst ja im Finanzonline eine Berechnung durchführen um zu sehen was rauskommt?
Kann ich beim Ausgleich eigentlich einen Blödsinn machen? Wenn ich zb etwas angebe was aber nicht berücksichtigt wird.. dann wirds einfach nicht berücksichtigt, oder? Also ich hab keinen Nachteil dabei oder?
Und im Finanzonline trag ich alles ein, am Ende seh ich was ich bekommen sollte bzw ob es eine Nachforderung gibt, stimmt das?
Und wo ist ersichtlich ob meine Lohnzettel schon online sind?
Fragen über Fragen, hab das noch nie selbst gemacht B-)
Hallo
Hab mir da jeztz nicht alles durchlesen können ws steht die Antwort eh irgendwo
Ich war bis August beim Arbeitgeber angemeldet und von September weg war ich im vorzeitigem Mutterschutz und dann im normalem. Was geb ich da jetzt alles an?
Zählt dann nur der 1 Arbeitgeber oder auch die Krankenkassa als Arbeitgeber.
Und was ist noch zum Abschreiben?
Bekomme ja das Karenzgeld und die ca 170€ kinderfreibetrag oder wie das heißt. Kenn mich da nie aus
Sorry, falls die Fragen schon mal waren...hab nicht alles durchgelesen:
Wenn mein Mann den Alleinverdiener beantragt, kann er dann auch gleichzeitig den Kinderfreibetrag geltend machen?
Kirchensteuer wird ja anscheinend seit 2017 von der Religionsgemeinschaft dem Finanzamt automatisch übermittelt und somit auch im Finanz Online gleich berücksichtigt. Kann ich das online einsehen, wie viel da übermittelt wurde?
@Diegira Als Arbeitgeber gibst du 1 an. Du kannst auch unter Lohnzettel rein schauen da siehst dann e was drin ist.
Meinst was du absetzen kannst wenn du KBG beziehst? Da kannst nix absetzen weil KBG nicht steuerpflichtig ist
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Kommentare
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Wie ist es mit Nackenfaltenmessung + OS kann mann das reinschreiben.. bei Kk schicken das man was bekommt?
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In Steuerausgleich kannst es zu denn Krankenkosten schreiben sofern du Steuern gezahlt hast könnte es sich mindernd auswirken.
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zu Frage 2) Wenn du in der Rechtsmittelfrist bist dann kannst du eine Beschwerde gegen den Bescheid innerhalb von 1 Monat beim Finanzamt einbringen. Falls der Monat vorbei ist, gibt es immer noch die Möglichkeit eine Wiederaufnahme zu beantragen. Der Monat gilt ab Zustellung des Bescheides.
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Verheiratet musst für den Alleinverdiener nicht sein
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Wir warten noch immer
Das gibt's ja ned
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Ja bis letzten Februar Tag hatten die AG Zeit.
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Mein Mann hat seinen auch noch nicht drinnen
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Meiner ist zwar schon drinnen und ich hab den Antrag am 19.2. weggeschickt. Laut Vorberechnung knapp 800 Euro, aber es kommt einfach kein Bescheid daher.
Meine Eltern hatten beide den Bescheid gleich am nächsten Tag in der Databox.
Und der Lohnzettel von meinem Mann fehlt noch komplett.
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Beim letzten ausgleich wo ich ein bissl mehr als normal zurück bekommen hab, hab ich 6 monate auf den bescheid und das geld gewartet
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Lustigerweiße hab ich überhaupt nichts abgeschrieben, das geb ich alles erst bei meinem Mann rein, die Gutschrift ergab sich automatisch, weil ich erst ab Juli begonnen habe zu arbeiten. Was die dann wohl so lange prüfen, versteh ich nicht, muss ja eindeutig sein.
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4,107
@sunshine2013 hab auch wieder erst im juli angefangen aber die kinderbetreuungskosten vom kleinen rein genommen- sind ja immerhin knapp 3000 € - kommt ihnen wahrscheinlich spanisch vor
11,031
Ich bin ja noch in Karenz und hab voriges Jahr nur ca. 1000€ verdient.
Mann ist voll berufstätig.
Ich kann nur meinen Ausgleich machen, der Lohnzettel von meinem Mann ist noch nicht da
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Alleinverdiener heißt dass der Partner nicht mehr als 6.000 euro Einkommen hatte. Das geht sich ja umgekehrt nicht aus!
Und alleinerzieher wird euch wohl nicht zustehen.
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Kirchensteuer kann man ab heuer angeblich auch nimma rein nehmen, sollte automatisch berücksichtigt werden. Bin gespannt ob es dann im Bescheid wirklich rein genommen wurde.
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Hab leider nix gefunden, aber ich hab voriges Jahr auch nur den Mindestbetrag mit 25 oder 27 Euro bezahlt, vielleicht deshalb.
Muss ich gleich bei meinem Mann schauen.
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Aber hab grad nachgeschaut, hab die Kirchensteuer für 2017 erst am 10.1.2018 überwiesen, vermutlich ists deshalb nicht drin.
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Ich hätte auch eine schnelle Frage zum Lohnsteuerausgleich bzw. zum Kinderfreibetrag.
Ich bin derzeit in Karenz, mein Mann arbeitet und wir haben 2 Kinder.
Er hat auch den Kinderfreibetrag am Formular beantragt. Jetzt hat ihm sein Steuerberater mitgeteilt, dass wir nur ca. EUR 300,-- für beide Kinder zusammen bekommen werden, weil er zuviel verdient.
Ist das wirklich gehaltsabhängig?
LG und danke euch im Voraus
Lila
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Macht er den Freibetrag geltend dann sind nur mehr 29.120 zu versteuern = 10.192.
Dh er bekommt dann vom Ausgleich ca 300 zurück. Je mehr er verdient desto mehr Steuer zahlt er auch. Anbei auch noch ein Link zum Kinderfreibetrag.
https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbesteuerung/kinderfreibetrag.html
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Unser zweiter sohn wurde im juli 2017 geboren. Jetzt hab ich auch den kinderfreibetrag beantragt, dieser wurde aber gestrichen mit folgender Begründung:
Der Kinderfreibetrag für das Kind .... kann nicht berücksichtigt werden, da für dieses Kind im Kalenderjahr für nicht mehr als
sechs Monate der Kinderabsetzbetrag zusteht.
Ich habs beantragt, weil ich dachte, man bekommt ihn, wenn man mind. 6 monate familienbeihilfe bekommt, was ja bei uns der fall ist.
Würde mich einfach interessieren, wieso das so ist. Vielleicht kann mir ja jemand von euch aufklären. Vielen dank!!!
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Du brauchst also MEHR als 6 Monate. Für Juni geborene Kinder könnt man es also beantragen.
2,351
also mehr als 6 und mindestens 7
blöd formuliert
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Ich habs eh vermutet, aber ich hab immer gedacht, dass die 6 monate reichen.
Ich sollte vielleicht genauer lesen
Danke euch!!!
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Die Prüfunen nicht nur dich, da sind noch ein paar andere Anträge vor Dir (geben ja jetzt die meisten Leute ab) daher die Wartezeit
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2,169
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@Sabsn95 ich habe direkt mit der Kirchenbeitragsstelle geredet und die haben mir die Auskunft gegeben, dass wenn ich den Beitrag für 2017 erst im Jänner 2018 bezahlt habe, dieser dann erst bei der Veranlagung im Jahr 2019 gemacht werden kann. Also nächstes Jahr sollt ich die Beträge für 2017 und 2018 im FinanzOnline haben.
@julie79 dass ich nicht die einzige bin, die einen Steuerausgleich macht, ist mir auch klar. Aber wenn man das im FinanzOnline macht und nichts abschreibt, sondern sich die Gutschrift von der zu viel bezahlten Lohnsteuer ergibt, berechnet dass der Computer gleich selber. Glaub nicht, dass jeder Antrag einzeln überprüft wird.
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Woher hast du das, dass man das mit reinnehmen kann? Soweit ich weiß geht das nämlich nicht... Das wird wie Impfungen gewertet, als "vorbeugende Maßnahme" und keine Behandlung, daher zählt es nicht, soweit ich weiß.
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Heute wollte ich das nach nochmaliger Prüfung machen.
Ist der Lohnzettel nicht mehr drinnen
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Und im Finanzonline trag ich alles ein, am Ende seh ich was ich bekommen sollte bzw ob es eine Nachforderung gibt, stimmt das?
Und wo ist ersichtlich ob meine Lohnzettel schon online sind?
Fragen über Fragen, hab das noch nie selbst gemacht B-)
1,155
Hab mir da jeztz nicht alles durchlesen können ws steht die Antwort eh irgendwo
Ich war bis August beim Arbeitgeber angemeldet und von September weg war ich im vorzeitigem Mutterschutz und dann im normalem. Was geb ich da jetzt alles an?
Zählt dann nur der 1 Arbeitgeber oder auch die Krankenkassa als Arbeitgeber.
Und was ist noch zum Abschreiben?
Bekomme ja das Karenzgeld und die ca 170€ kinderfreibetrag oder wie das heißt. Kenn mich da nie aus
503
Wenn mein Mann den Alleinverdiener beantragt, kann er dann auch gleichzeitig den Kinderfreibetrag geltend machen?
Kirchensteuer wird ja anscheinend seit 2017 von der Religionsgemeinschaft dem Finanzamt automatisch übermittelt und somit auch im Finanz Online gleich berücksichtigt. Kann ich das online einsehen, wie viel da übermittelt wurde?
Danke für eure Hilfe :-)
2,370
Meinst was du absetzen kannst wenn du KBG beziehst? Da kannst nix absetzen weil KBG nicht steuerpflichtig ist