Hallo,
ich bin derzeit bei zwei Firmen beschäftigt. Bei der einen zahle ich Lohnsteuer , bei der anderen noch nicht, da das Gehalt drunter fällt.
Somit wird die Lohnsteuer immer am Jahresende nachbezahlt.
Meine Frage ist nun, wie berechnet die GKK nun da Wochengeld, weil die GKK bekommt ja von beiden Firmen den Einkommensnachweis. Jedoch ist bei der Firma ohne Lohnsteuer das Nettogehalt auch ohne Abzug der Lohnsteuer. Zieht die GKK diese nun ab und berechnet dann das Wochengeld oder nimmt sie einfach beide Nettogehälter.
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt, wenn nicht bitte einfach fragen.
Kommentare
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Habe nur gelesen:
Geringfügig Beschäftigte haben aus ihrer Pflichtversicherung in der Unfallversicherung keinen Anspruch auf Wochengeld. Deshalb ist der Dienstgeber für die Dauer des individuellen Beschäftigungsverbotes (Feststellung durch Amtsarzt oder Arbeitsinspektorat) verpflichtet, das volle Entgelt weiter zu leisten.
Aber wenn beide zusammen gezählt werden trifft ja das dann nicht auf mich zu. Ich finde das ganze ein wenig verwirrend.
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Woher hast du den Text?
Ich glaub da geht es nur darum wenn du nur Unfall und nicht Krankenversichert bist bei der Versicherung. Ich bin zB bei einer Versicherung "ganz normal" Unfall und krankenversichert, muss aber bei einer anderen noch die Abgabe der Unfallversicherung zahlen. Bei der bin ich aber nicht krankenversichert. Daher habe ich das Wochengeld nur von der Versicherung bekommen bei der ich auch krankenversichert bin.
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Nachzahlung beim Finanzamt hatte ich schon letztes Jahr da hatte ich aber zwei Teilzeitstellen, da wurde automatisch alles an die SVA bezahlt.
Dieses Jahr ist es blöder weil 1 Teilzeit und 1 Geringfügigen Stelle
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