4 Fragen zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

tomtomtomtom

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bearbeitet 18. 09. 2018, 16:18 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Eltern bzw. noch werdende =)

Unser Nachwuchs wird Anfang nächsten Jahres da sein und ich befasse mich gerade mit dem Thema ea KBG.
Dabei sind einige Fragen aufgekommen:

1) Kann man bei der Beantragung des ea KBG einfach das Gehalt des Besserverdieners für die Antragserstellung angeben oder wird hier automatisch immer der Wochensatz der Mutter als Grundlage genommen?

2) Man kann ja das ea KBG max 12+2Monate beziehen. Warum sollte hier jemand weniger als 14Monate nehmen, wenn man +2Monate zusätzlich Geld bekommt?

3) Wenn man eine 50/50 Aufteilung wählt werden dann beide Gehälter zur Berechnung herangezogen?

4) Und wozu gibt es dann noch einen Familienzeitbonus (~700€) wenn die Gesamtsumme des ea KBG gleich bleibt?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen \:D/

Kommentare

  • Hallo!

    Es wird das Gehalt desjenigen genommen, der die Karenz beantragt ;)
    Üblicherweise ist das 12 Monate die Mutter + 2 Monate der Vater. Also während du in Karenz bist, kriegst du 80% deines Gehalts und wenn dein Mann in Karenz ist, kriegt er 80% seines Gehalts.

    Die 14 Monate kann aber nicht einer alleine nehmen! Für 1 Elternteil gibt es max 12 Monate eaKBG. Wenn der andere (meist der Vater) auch noch in Karenz geht, gibt es die +2.

    Ich weiß gar nicht ob beim eaKBG eine 50/50 Aufteilung möglich ist... Jedenfalls ist immer jenes Gehalt die Grundlage, von dem der grad in Karenz ist.

    Diese 700€ meinst du vom Papamonat, oder? Das kann der Mann zusätzlich einmal in Anspruch nehmen (zb direkt nach der Geburt). Ansonsten dürfen beide Eltern nicht gleichzeitig in Karenz sein, bis auf ein Überschneidungsmonat.

    Ich hoffe ich konnte etwas helfen ;)
  • @tomtom und @ricz es sind 80% vom Wochengeld, nicht vom Gehalt. Das Wochengeld ist ja Gehalt + anteilsmässige Sonderzahlungen und somit höher als das reine Monatsgehalt.

    Wegen Papamonat. Man bekommt ca 700 Euro als Ersatz für den Verdienstentfall. Sollte der Papa aber auch in Karenz gehen, werden diese ca 700 angerechnet. Daher vielleicht überlegen ob Papamonat UND Karenz bzw das Finanzielle hier bedenken.

    @tomtom ich hab ganz viel gegoogelt und mich online bei Ak, GKK & Co eingelesen. Und auch hier im Forum gibt's viele alte Threads diesbezüglich, da bekommt man auch viele Infos und mehr Einblick
    ricz
  • Villacherin schrieb: »
    @tomtom und @ricz es sind 80% vom Wochengeld, nicht vom Gehalt. Das Wochengeld ist ja Gehalt + anteilsmässige Sonderzahlungen und somit höher als das reine Monatsgehalt.

    Ja stimmt!
    Ich hab's mir im Vorhinein nur immer ungefähr mit dem Gehalt ausgerechnet, weil man das genaue Wochengeld ja vorher nicht weiß (ich wusste es halt nicht).
  • Wochengeld ist ungefähr Nettogehalt + 17% Aufschlag.

    Ich denke die Aufteilung der Partner ist egal, man darf allerdings nur 2 mal wechseln - ein Karenzpart muss mindestens 2 Monate dauern.

    Man kann sich auch einmal ein Monat überschneiden wo ihr dann beide gleichzeitig zu Hause seid und jeder KBG bekommt - haben mein Mann und ich gemacht; dann verlängert sich der Bezug auf 13 Monate.
  • @Baux87 wie wars dann bei euch im 14. Monat? Du arbeiten und dein Mann daheim?
  • Zu Frage 4: Diesen Familienzeitbonus gibt es doch nur in Kombination mit dem pauschalen KBG, der hat nix mit eakbg zu tun oder?
  • @winnie den kann man immer beantragen, egal welches Karenzmodell die Frau nimmt. Aber wenn man den Familienzeitbonus in Anspruch nimmt und der Mann geht dann auch in Karenz werden die 700 Euro von seiner Karenz wieder abgezogen....
  • winniewinnie

    3,437

    bearbeitet 18. 09. 2018, 17:04
    Asoooooooo das ist die Vergütung für den "Papamonat", danke dir, das hatte ich verpeilt 😉

    Ich habe das gerade mit diesem bonus verwechselt den man beim Pauschalen Modell kriegt wenn man mindestens 60/40 aufteilt 👍
  • @tomtom man kann übrigens nicht 14 Monate eaKBG beziehen sondern bis das Kind 14 Monate ist. Also normal hat man da noch 2 oder 3 Monate Wochengeld und danach bezieht man eaKBG.
  • Danke schonmal für die raschen und zahlreichen Antworten :D
    Ich verstehe die Sache aber leider noch nicht ganz ^^ Wenn bei dem Modell des ea KBG der Vater der Besserverdiener ist und quasi den max. Betrag erhält für 12Monate, wärs doch aus rein finanzieller Sicht die beste Variante oder? (Auch wenn es praktisch nie jemand machen würde...)

  • @tomtom ja klar, das heißt aber auch, das der Vater zu Hause beim Kind ist und die Frau wieder arbeiten
    Du kannst die nicht aussuchen von wem das berechnet wird sondern es geht immer um den, der gerade daheim ist beim Kind uns in den meisten Fällen sind das in den ersten paar Monaten die Mütter.
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @tomtom ja klar, das heißt aber auch, das der Vater zu Hause beim Kind ist und die Frau wieder arbeiten
    Du kannst die nicht aussuchen von wem das berechnet wird sondern es geht immer um den, der gerade daheim ist beim Kind uns in den meisten Fällen sind das in den ersten paar Monaten die Mütter.

    Auf den Info-Seiten der Krankenkassen steht, das immer die Einkünfte des Antragstellers berücksichtigt werden. Also müsste das im Umkehrschluss bedeuten, das man sehr wohl die Wahl hat von wem das berechnet wird.
  • Ja aber der Antragsteller ist auch der, der zuhause bleibt 👍
  • ReyhaniaReyhania

    8,652

    bearbeitet 18. 09. 2018, 18:29
    @tomtom bei uns wäre es zusätzlich blöd, wenn mein Mann (Besserverdiener) zu Hause bleiben würde für 12 Monate da er dann viel weniger bekommen würde als beim Arbeiten, da es eine Maximalgrenze gibt.

    Wir hatten 12+2 eakbg. Mein Mann war Juli und August in Karenz, ging gut zwecks Hausbau und Bindung zum Kind und ich war voll arbeiten *hust* ;)

    Edit: zu Hause war ich aber bis fast 23 Monate
    ricz
  • @tomtom das ea Kinderbetreuungsgeld ersetzt ja quasi den Verdienst. Da ist es ja dann auch irgendwie logisch, dass derjenige, der Kinderbetreuungsgeld bekommt, auch zu Hause bleibt
  • @itchify genau das mit den 14 Monaten ist ein super Tipp. Ich finde das geht nämlich nicht immer so richtig aus den Unterlagen hervor
  • Ich bin zu Hause bis zum 15. Monat - somit die letzten beide ganz ohne Einkommen. 13 Monate sind bei uns eben das Maximum! Wäre ich die 2 Monate arbeiten gegangen wo mein Mann zu Hause war, hätte ich für das 13. und 14. Monat noch KBG bekommen.

    Genau: derjenige der zu Hause ist kann KBG beantragen und von dem wird auch die Höhe berechnet. War in unserem Fall Wurscht, weil wir beide das Höchstmögliche bekommen haben.
    Allerdings verdient sich bei uns mein Mann mehr als ich und hat grad eine tolle berufliche Herausforderung, da wären wir finanziell dann auch um einiges umgefallen wenn er ein Jahr zu Hause geblieben wäre (und stillen hätt er auch nicht zusammen gebracht =)) )

    Hinweis zum Papamonat: Dafür gibt es keinen Kündigungsschutz!
  • Beim ersten Kind war mein Mann die letzten 2 Monate in Karenz und hat EaKG bezogen. Beim 2. Kind möchte er auch ganz gerne wieder daheim bleiben. Kann er eigentlich auch 2 Monate dazwischen gehen, oder müssen es die letzten 2 Monate sein? Er würde nämlich lieber im Sommer als im Winter zu Hause sein. Thx
  • Baux87 schrieb: »
    Wäre ich die 2 Monate arbeiten gegangen wo mein Mann zu Hause war, hätte ich für das 13. und 14. Monat noch KBG bekommen.


    @Baux87 Den Absatz verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn du arbeiten gehst, bekommst eh Gehalt, warum solltest du dann KBG bekommen? Das bekommt ja in dem Fall der Mann, der grad zu Hause ist.

    Wir machen ea KBG für mich 1 Jahr lang. Danach bleib ich voraussichtlich unbezahlt 1 weiteres Jahr zu Hause. Mann macht Papamonat aber keine Karenz.
    Da ichs mir aber offen lassen möchte, geb ich die Karenzmeldung an den Arbeitgeber vorerst mal für 1 Jahr ab. Verlängern kann man immer, verkürzen dann nimmer einseitig. Und man weiss ja nicht was in dem Jahr so alles passiert.


    Noch ein Tipp. Papamonat ist was Freiwilliges. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Wenn der AG also nein sagt, ist es halt so

  • Misch mich mal kurz ein ... der Antragsteller muss nicht zwangsweise zuhause sein beim Kind.
    @tomtom Mit dem Bezug des kbg gibt es aber eine zuverdienst-grenze die man beim ea kbg recht schnell erreicht. Deshalb ist dann doch meistens derjenige der den Antrag stellt auch derjenige der daheim ist und nix verdient in dieser Zeit.

    @loewinundlamm die 2 Monate können jederzeit sein, müssen nicht am Ende dran gehängt werden.
    Reyhania
  • @loewinundlamm ja, kann er. Ihr dürft nur nicht öfter als zwei mal wechseln. Also mama - Papa - mama geht. Mama - papa - mama - Papa geht nicht.

    @tomtom Antragsteller ist immer der, der das kbg bezieht und daheim bleibt. Also wenn ihr beide nacheinander daheim bleibt, dann braucht ihr zwei Anträge. Den zweiten antrag aber erst so ca 3-4 Monate vor dem wechsel. Die genauen fristen stehen irgendwo im Internet...
    Während du kbg beziehst gilt eine zuverdienstgrenze. So viel zu deiner Theorie von immer das Einkommen des besserverdienenden heranziehen. Ea Kbg und Gehalt gleichzeitig geht wohl nicht. Außerdem gibt's die Obergrenze von max 66€/Tag.
    Warum manche nur 12 und nicht 12+2 ea kbg beziehen? Oft will/kann der Partner nicht in karenz gehen. Oder es gibt keinen Partner.
    Ihr könnt die Zeit bis zum 14. Lebensmonat auch anders aufteilen. Aber eben maximal 12 Monate die gleiche person. 7+7 geht, 13+1 geht nicht. 12+1 ginge auch.
  • @Villacherin ich war gleichzeitig mit meinem Mann zu Hause; das erste Monat waren wir beide in Karenz und haben KBG bezogen, das zweite Monat war ich im unbezahlten Urlaub daheim.

    Wäre ich in diesem beiden Monaten arbeiten gegangen, hätten wir Anspruch auf EaKBG bis zum 14. Lebensmonat
  • Mein Mann ist gerade daheim und unser Sohn ist jetzt 13 Monate alt. Wir haben das ea KBG. Es wurde eigentlich eh schon alles gesagt. Max. 12 Monate Bezugsdauer für 1 Person oder 14 Monate wenn beide es sich aufteilen. Der Tagessatz wird vom Wochengeld berechnet, ist aber max 66€/Tag. Wenn ihr also sehr sehr gut verdient, bekommt ihr nicht die 80% vom Wochengeld, sondern "nur" 66€pro Tag. Der Tagessatz wird immer vom Gehalt des Antragstellers berechnet. Mutter + Vater müssen einen eigenen Antrag stellen, wenn es beide beantragen wollen. Ich musste für 1 Monat eine Verzichtserklärung unterschreiben, weil mein Mann dann doch 3 Monate in Karenz ging und nicht nur 2. Man muss mindestens 62 Tage am Stück zu Hause bleiben, ansonsten bekommt man von der GKK kein Geld. Der Papamonat wird mit 700€ vergütet (die irgendwann mal aufs Konto kommen), aber werden auch bei evtl. Karenz des Vaters wieder von seinem Tagessatz abgezogen :/ Ihr könnt euch das Daheimbleiben komplett aufteilen wie ihr wollt. Oft bleibt der Vater nicht so lange zu Hause, weil die Arbeitgeber spinnen könnten bzw. weil es beim Stillen einfach nicht geht. Aber: Es besteht auch für den Vater ein Rechtsanspruch auf die Karenz. Er bräuchte eigentlich gar nicht fragen. Zu Bedenken gebe ich: Wenn man stillt und du musst als Mutter arbeiten gehen, wird das sehr sehr anstrengend. In dieser Situation bin ich gerade. Lg
  • Warum die ca 700 Euro vom Papamonat bei späterer Karenz des Vaters angerechnet bzw in Abzug gebracht werden, konnte mir bisher auch niemand schlüssig erklären. Für mich sind das ja 2 Paar Schuhe. Finds schade D:
  • KrümelchenMC schrieb: »
    In dieser Situation bin ich gerade. Lg

    Rein aus Interesse: arbeitest du gerade Vollzeit? Wie ist die Zeit nach der Karenz deines Mannes geplant? Bleibst du zu Hause oder wieder beide arbeiten?
  • Vielleicht weiß das zufällig jemand. ev @claudsch1980 ?
    Hat sich an dem Zeitraum für die Zuverdienstgrenze etwas geändert in den letzten Jahren? Oder ist das eh noch gleich?
    Sprich beim eaKBG darf ich einen gewissen Zuverdienst (so um die 6400 Euro) verdienen. Der Zeitraum ist der in dem ich eaKBG beziehe (also 8 Wochen NACH Geburt) bis Ende Bezug KBG. Was ich in der Schutzfrist (eh klar bei absolutem Beschäftigungsverbot) während Wochengeldbezug bekomme ist davon ausgenommen, oder?

    Vielen lieben Dank!!
  • @schnoggele soweit ich weiß bezieht sich das aufs Kalenderjahr.
    Du darfst also im Kalenderjahr 2019 nicht mehr als €6800 dazuverdienen.
  • Wie schaut es denn aus, wenn ich insgesamt 14 Monate zuhause bleibe und mein Partner danach noch in Karenz. Jetzt völlig unabhängig vom (einkommensabhängiges) KBG. Ich hab jetzt gehört, dass das bei dem Modell nicht geht.
    Dabei geht's uns überhaupt nichts ums Geld, die 12+2 würden wir also eh nicht in Anspruch nehmen. Es geht nur leider von der Arbeit von meinem Freund nicht wirklich anders und auch bei mir machts so am meisten Sinn.
    Also weiß wer zufällig aus Erfahrung, ob ich knapp 14 Monate in Karenz bleiben darf (davon ja eh nur bis zum 1. Geburtstag KBG bekomme) und mein Partner anschließend noch ein paar Monate? :o
  • @KeinNutzername versteh die Frage nicht ganz. Beim einkommensabhängigen kannst du das schon machen, aber du bekommst eben nur Geld bis zum 1. Geburtstag und dein Mann dann nichts. Beim Konto könnt ihr das Geld flexibel aufteilen.
  • @keinnutzername wenn ihr beide kbg bezieht, darf da keine Lücke sein. Also wenn du bis zum 1.geb eures babys kbg beziehst kann dein mann ab 1.geb kbg beziehen, aber es darf keine pause dazwischen sein. Früher geht, also maximal 1 Monat könnt ihr gleichzeitig kbg beziehen.

    Beziehst du ea kbg oder das kbg Konto?

    In karenz kann dein Mann aber später auch noch gehen, muss halt sein ag genehmigen. Karenz Dauer muss nicht gleich mit der kbg bezugsdauer sein.


  • @Kaffeelöffel Sobald du mitten im Jahr wieder normal zu arbeiten beginnst wäre das ja sofort über der Zuverdienstgrenze...
    Hab das Mail mit der Bestätigung von der KK gefunden (war allerdings von der 1.ss. damals). Da steht, dass die Zuverdienstgrenze nicht für den Mutterschutz gilt. Es zählen die vollen Monate mit Bezug des KBG. Wichtig ist, falls man im Kalenderjahr drüber ist eine Abgrenzung der Einkünfte auf den tatsächlichen Anspruchszeitraum im jeweiligen Kalenderjahr!

    ....weiß jemand ob sich daran was geändert hat? (Mail ist doch einige Jahre her)
  • @schnoggele Nein, weil es geht um die Bezugsmonate. Also pro Monat in denen du das eaKBG beziehst darfst du maximal €438,05 dazu verdienen. So steht es zumindest auf der Seite der AK. Hier:
    https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html

  • @schnoggele aber die Frage mit dem Mutterschutz verstehe ich trotzdem nicht. Meinst du wegen dem Wochengeld? Das wird dann denk ich mal eher nicht dazu zählen weil es ja kein "Bezugsmonat" ist.
  • @Kaffeelöffel na, dann passt das eh nach wie vor. Danke!
    ...ums verständlicher zu sagen: ich hab in der Schutzfrist noch ausständige Beträge aus Zusatzverdiensten erhalten. Würden die zur Zuverdienstgrenze dazuzählen wäre ich drüber. Aber wenn es eh nach wie vor erst gezählt wird ab Start Auszahlung eaKBG ist das kein Problem. .... dachte es hat sich im Rahmen der letzten Änderung vom KBG da vielleicht auch was geändert...
  • @itchify @wölfin danke für eure Antworten :) Der Hintergrund ist der, dass mir eine Freundin berichtet hat, dass der Mann nicht an ihre Karenz anschließen durfte. Heißt, sie wollte mit eKBG 14 Monate Zuhause bleiben und danach der Mann einige Monate. Das Geld spielte, wie bei uns, keine Rolle. Bei Ihnen hieß es dann aber, das ist so nicht möglich und so ist sie länger in Karenz geblieben und er gar nicht gegangen.
    Ich werd aber auch bei ihr nochmals nachfragen - für mich macht das ja auch keinen Sinn. Das man, wenn man beide eKBG beziehen will, die 12+2 einhaltet, ist klar.
    Aber so wie bei uns würde das keinen Sinn machen.. aber danke auf jeden Fall, ich frag nochmals nach. Vielleicht hab ich auch bei ihr was falsch verstanden :)
  • @KeinNutzername ja, frag da nochmal nach und berichte dann.
    Soweit ich weiß haben noch nicht alle Väter Anspruch auf karenz und oft hängt es davon ab ob der AG zustimmt oder nicht, aber diese Begründung find ich ein bisschen komisch. Weil eigentlich kann's dem AG ha egal sein welches karenzmodell ihr wählt...
    KeinNutzername
  • @wölfin nein du meinst das Papamonat oder Elternteilzeit. Auf Elternkarenz sollte eigentlich jeder Anspruch haben.
    Aber man lässt schon viel Geld liegen wenn man statt 12+2 dann 14+2 machen will.
    wölfin
  • @itchify a OK, ich hör nur immer wieder “mein Mann/ich kann ja nicht in karenz gehen, weil das in dem Job nicht möglich ist...“ von anderen Müttern bzw Vätern.
  • itchify schrieb: »
    @wölfin nein du meinst das Papamonat oder Elternteilzeit. Auf Elternkarenz sollte eigentlich jeder Anspruch haben.
    Aber man lässt schon viel Geld liegen wenn man statt 12+2 dann 14+2 machen will.

    Selbstständige geht aber nicht

  • @Julie79 naja Sie hat gesagt dass der AG nicht zustimmt, also bin ich mal von Angestellten ausgegangen.

    @wölfin ja es kann natürlich immer passieren dass man nach der Karenz gekündigt (nach einem Monat) oder versetzt wird und das nicht riskieren will. Das Risiko hat jede Frau aber auch. Glaub aber viele nehmen es auch als Ausrede, grad 2 Monate sind ja nicht so lang, das nehmen andere als geblockten Urlaub/ZA auch und werden nicht gleich ersetzt in der Zeit.
  • @itchify ja, ich hab angestellte gemeint. Ich glaub auch dass das oft eine ausrede ist...
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