Hallo liebe Eltern bzw. noch werdende
Unser Nachwuchs wird Anfang nächsten Jahres da sein und ich befasse mich gerade mit dem Thema ea KBG.
Dabei sind einige Fragen aufgekommen:
1) Kann man bei der Beantragung des ea KBG einfach das Gehalt des Besserverdieners für die Antragserstellung angeben oder wird hier automatisch immer der Wochensatz der Mutter als Grundlage genommen?
2) Man kann ja das ea KBG max 12+2Monate beziehen. Warum sollte hier jemand weniger als 14Monate nehmen, wenn man +2Monate zusätzlich Geld bekommt?
3) Wenn man eine 50/50 Aufteilung wählt werden dann beide Gehälter zur Berechnung herangezogen?
4) Und wozu gibt es dann noch einen Familienzeitbonus (~700€) wenn die Gesamtsumme des ea KBG gleich bleibt?
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen \:D/
Kommentare
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Es wird das Gehalt desjenigen genommen, der die Karenz beantragt
Üblicherweise ist das 12 Monate die Mutter + 2 Monate der Vater. Also während du in Karenz bist, kriegst du 80% deines Gehalts und wenn dein Mann in Karenz ist, kriegt er 80% seines Gehalts.
Die 14 Monate kann aber nicht einer alleine nehmen! Für 1 Elternteil gibt es max 12 Monate eaKBG. Wenn der andere (meist der Vater) auch noch in Karenz geht, gibt es die +2.
Ich weiß gar nicht ob beim eaKBG eine 50/50 Aufteilung möglich ist... Jedenfalls ist immer jenes Gehalt die Grundlage, von dem der grad in Karenz ist.
Diese 700€ meinst du vom Papamonat, oder? Das kann der Mann zusätzlich einmal in Anspruch nehmen (zb direkt nach der Geburt). Ansonsten dürfen beide Eltern nicht gleichzeitig in Karenz sein, bis auf ein Überschneidungsmonat.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
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Wegen Papamonat. Man bekommt ca 700 Euro als Ersatz für den Verdienstentfall. Sollte der Papa aber auch in Karenz gehen, werden diese ca 700 angerechnet. Daher vielleicht überlegen ob Papamonat UND Karenz bzw das Finanzielle hier bedenken.
@tomtom ich hab ganz viel gegoogelt und mich online bei Ak, GKK & Co eingelesen. Und auch hier im Forum gibt's viele alte Threads diesbezüglich, da bekommt man auch viele Infos und mehr Einblick
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Ja stimmt!
Ich hab's mir im Vorhinein nur immer ungefähr mit dem Gehalt ausgerechnet, weil man das genaue Wochengeld ja vorher nicht weiß (ich wusste es halt nicht).
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Ich denke die Aufteilung der Partner ist egal, man darf allerdings nur 2 mal wechseln - ein Karenzpart muss mindestens 2 Monate dauern.
Man kann sich auch einmal ein Monat überschneiden wo ihr dann beide gleichzeitig zu Hause seid und jeder KBG bekommt - haben mein Mann und ich gemacht; dann verlängert sich der Bezug auf 13 Monate.
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Ich habe das gerade mit diesem bonus verwechselt den man beim Pauschalen Modell kriegt wenn man mindestens 60/40 aufteilt 👍
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Ich verstehe die Sache aber leider noch nicht ganz ^^ Wenn bei dem Modell des ea KBG der Vater der Besserverdiener ist und quasi den max. Betrag erhält für 12Monate, wärs doch aus rein finanzieller Sicht die beste Variante oder? (Auch wenn es praktisch nie jemand machen würde...)
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Du kannst die nicht aussuchen von wem das berechnet wird sondern es geht immer um den, der gerade daheim ist beim Kind uns in den meisten Fällen sind das in den ersten paar Monaten die Mütter.
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Auf den Info-Seiten der Krankenkassen steht, das immer die Einkünfte des Antragstellers berücksichtigt werden. Also müsste das im Umkehrschluss bedeuten, das man sehr wohl die Wahl hat von wem das berechnet wird.
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Wir hatten 12+2 eakbg. Mein Mann war Juli und August in Karenz, ging gut zwecks Hausbau und Bindung zum Kind und ich war voll arbeiten *hust*
Edit: zu Hause war ich aber bis fast 23 Monate
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Genau: derjenige der zu Hause ist kann KBG beantragen und von dem wird auch die Höhe berechnet. War in unserem Fall Wurscht, weil wir beide das Höchstmögliche bekommen haben.
Allerdings verdient sich bei uns mein Mann mehr als ich und hat grad eine tolle berufliche Herausforderung, da wären wir finanziell dann auch um einiges umgefallen wenn er ein Jahr zu Hause geblieben wäre (und stillen hätt er auch nicht zusammen gebracht ) )
Hinweis zum Papamonat: Dafür gibt es keinen Kündigungsschutz!
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@Baux87 Den Absatz verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn du arbeiten gehst, bekommst eh Gehalt, warum solltest du dann KBG bekommen? Das bekommt ja in dem Fall der Mann, der grad zu Hause ist.
Wir machen ea KBG für mich 1 Jahr lang. Danach bleib ich voraussichtlich unbezahlt 1 weiteres Jahr zu Hause. Mann macht Papamonat aber keine Karenz.
Da ichs mir aber offen lassen möchte, geb ich die Karenzmeldung an den Arbeitgeber vorerst mal für 1 Jahr ab. Verlängern kann man immer, verkürzen dann nimmer einseitig. Und man weiss ja nicht was in dem Jahr so alles passiert.
Noch ein Tipp. Papamonat ist was Freiwilliges. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Wenn der AG also nein sagt, ist es halt so
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@tomtom Mit dem Bezug des kbg gibt es aber eine zuverdienst-grenze die man beim ea kbg recht schnell erreicht. Deshalb ist dann doch meistens derjenige der den Antrag stellt auch derjenige der daheim ist und nix verdient in dieser Zeit.
@loewinundlamm die 2 Monate können jederzeit sein, müssen nicht am Ende dran gehängt werden.
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@tomtom Antragsteller ist immer der, der das kbg bezieht und daheim bleibt. Also wenn ihr beide nacheinander daheim bleibt, dann braucht ihr zwei Anträge. Den zweiten antrag aber erst so ca 3-4 Monate vor dem wechsel. Die genauen fristen stehen irgendwo im Internet...
Während du kbg beziehst gilt eine zuverdienstgrenze. So viel zu deiner Theorie von immer das Einkommen des besserverdienenden heranziehen. Ea Kbg und Gehalt gleichzeitig geht wohl nicht. Außerdem gibt's die Obergrenze von max 66€/Tag.
Warum manche nur 12 und nicht 12+2 ea kbg beziehen? Oft will/kann der Partner nicht in karenz gehen. Oder es gibt keinen Partner.
Ihr könnt die Zeit bis zum 14. Lebensmonat auch anders aufteilen. Aber eben maximal 12 Monate die gleiche person. 7+7 geht, 13+1 geht nicht. 12+1 ginge auch.
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Wäre ich in diesem beiden Monaten arbeiten gegangen, hätten wir Anspruch auf EaKBG bis zum 14. Lebensmonat
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Rein aus Interesse: arbeitest du gerade Vollzeit? Wie ist die Zeit nach der Karenz deines Mannes geplant? Bleibst du zu Hause oder wieder beide arbeiten?
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Hat sich an dem Zeitraum für die Zuverdienstgrenze etwas geändert in den letzten Jahren? Oder ist das eh noch gleich?
Sprich beim eaKBG darf ich einen gewissen Zuverdienst (so um die 6400 Euro) verdienen. Der Zeitraum ist der in dem ich eaKBG beziehe (also 8 Wochen NACH Geburt) bis Ende Bezug KBG. Was ich in der Schutzfrist (eh klar bei absolutem Beschäftigungsverbot) während Wochengeldbezug bekomme ist davon ausgenommen, oder?
Vielen lieben Dank!!
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Du darfst also im Kalenderjahr 2019 nicht mehr als €6800 dazuverdienen.
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Dabei geht's uns überhaupt nichts ums Geld, die 12+2 würden wir also eh nicht in Anspruch nehmen. Es geht nur leider von der Arbeit von meinem Freund nicht wirklich anders und auch bei mir machts so am meisten Sinn.
Also weiß wer zufällig aus Erfahrung, ob ich knapp 14 Monate in Karenz bleiben darf (davon ja eh nur bis zum 1. Geburtstag KBG bekomme) und mein Partner anschließend noch ein paar Monate?
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Beziehst du ea kbg oder das kbg Konto?
In karenz kann dein Mann aber später auch noch gehen, muss halt sein ag genehmigen. Karenz Dauer muss nicht gleich mit der kbg bezugsdauer sein.
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Hab das Mail mit der Bestätigung von der KK gefunden (war allerdings von der 1.ss. damals). Da steht, dass die Zuverdienstgrenze nicht für den Mutterschutz gilt. Es zählen die vollen Monate mit Bezug des KBG. Wichtig ist, falls man im Kalenderjahr drüber ist eine Abgrenzung der Einkünfte auf den tatsächlichen Anspruchszeitraum im jeweiligen Kalenderjahr!
....weiß jemand ob sich daran was geändert hat? (Mail ist doch einige Jahre her)
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https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
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...ums verständlicher zu sagen: ich hab in der Schutzfrist noch ausständige Beträge aus Zusatzverdiensten erhalten. Würden die zur Zuverdienstgrenze dazuzählen wäre ich drüber. Aber wenn es eh nach wie vor erst gezählt wird ab Start Auszahlung eaKBG ist das kein Problem. .... dachte es hat sich im Rahmen der letzten Änderung vom KBG da vielleicht auch was geändert...
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Ich werd aber auch bei ihr nochmals nachfragen - für mich macht das ja auch keinen Sinn. Das man, wenn man beide eKBG beziehen will, die 12+2 einhaltet, ist klar.
Aber so wie bei uns würde das keinen Sinn machen.. aber danke auf jeden Fall, ich frag nochmals nach. Vielleicht hab ich auch bei ihr was falsch verstanden
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Soweit ich weiß haben noch nicht alle Väter Anspruch auf karenz und oft hängt es davon ab ob der AG zustimmt oder nicht, aber diese Begründung find ich ein bisschen komisch. Weil eigentlich kann's dem AG ha egal sein welches karenzmodell ihr wählt...
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Aber man lässt schon viel Geld liegen wenn man statt 12+2 dann 14+2 machen will.
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Selbstständige geht aber nicht
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@wölfin ja es kann natürlich immer passieren dass man nach der Karenz gekündigt (nach einem Monat) oder versetzt wird und das nicht riskieren will. Das Risiko hat jede Frau aber auch. Glaub aber viele nehmen es auch als Ausrede, grad 2 Monate sind ja nicht so lang, das nehmen andere als geblockten Urlaub/ZA auch und werden nicht gleich ersetzt in der Zeit.
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