Karenzmodelle

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Kommentare

  • Mein AG hat schon vor 4 Wochen ca eine Entgeldbestätigung zur GKK geschickt, wegen meinem Krankengeld. Genügt der oder braucht die GKK nochmal einen neuen/extra für das Wochengeld?
  • also muss das wochengeld praktisch durch meinen arbeitgeber bei der gkk beantragt werden? und ich muss dann nur noch die bestätigung bringen? muss ich die wirklich extra hinbringen? ich hab ja meinem arbeitgeber schon eine bestätigung über die ss gegeben, auf der auch der geburtstermin steht. kann er die nicht gleich mitschicken?
  • @dani1203 gehst du dazwischen nochmal arbeiten oder hast Urlaub? Dann muss er eventuell eine neue machen (es müssen immer die letzten 3 vollen Monate gemeldet sein)
    @angel der AG schickt die Bestätigung nicht mit da diese gkk Bestätigung elektronisch erfolgt (bei 99% der Firmen) du kannst aber normalerweise ein Mail an deine bezirksstelle schicken und die Bestätigung dran hängen oder faxen immer mit Angabe deiner sv-nummer
  • aha! danke @claudsch1980 du bist gerade gold wert! >:D<
  • claudsch1980 wrote:
    @georgia das Baby kann entweder bei dir oder ihm versichert sein, muss man bei der gkk melden

    Danke und gkk braucht nur geburtsurkunde?? Wenn baby auf die welt ist ?:)
  • ich hab ein schreiben von der firma bekommen in dem steht "zu beginn der schutzfrist erhalten sie eine bestätigung für die gebietskrankenkasse,mit der sie ihr wochengeld erhalten.am ende der schutzfrist senden sie uns bitte die bestätigung über die höhe der bezogenen wochenhilfe"

    d.h. also?--ich bekomm ne bestätigung von der firma mit dem renn ich zur krankenkasse und am ende der acht wochen vor karenz muss ich der firma schreiben ,wieviel ich wochengeld bekommen hab...hab ich das richtig verstanden ?
  • @sternchen83 wenns die Firma nicht elektronisch meldet dann musst du das machen - mit eben dieser Bestätigung, die musst du einfach bei deiner bezirksstelle der gkk (mit arztbestätigung) abgeben.
    warum sie allerdings wissen wollen wieviel du als wochengeld bekommst is mir ein rätsel ;-)
  • Bei mir hat es die gkk gemacht weil mein chef stur war....sie haben es angefordert .sehr schnell die gkk und sehr hilfreich .bin froh
  • den ersten Teil hat @claudsch1980 auch schon beantwortet (ja - auch nur bei dir)

    bin mir nicht sicher: kann man Kinderbetreuungsgeld über finanzonline betragen? - dann geht es - sonst vielleicht auf der Homepage der zuständigen GG nachsehen, ob es da auch noch andere Möglichkeiten gibt...
    georgia schrieb: »
    Ok passt darf aber auch nur bei mir sein @carry ???und kindergeld geht es auch online anmelden ??bei gkk einfach geburtsurkunde nachreichen genügt???

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 30. 07. 2013, 16:18
    neugierig die Firma....

    die Höhe?

    das Ende der Schutzfrist ist für die Firma relevant - du könntest ja NICHT in arre Karenz gehen... dann wissen die, wann du zurückkommst.

    hol dir am besten dann eine neue Bestätigung bei der GKK und frag die, was die dazu sagen...
    sternchen83 schrieb: »
    ich hab ein schreiben von der firma bekommen in dem steht "zu beginn der schutzfrist erhalten sie eine bestätigung für die gebietskrankenkasse,mit der sie ihr wochengeld erhalten.am ende der schutzfrist senden sie uns bitte die bestätigung über die höhe der bezogenen wochenhilfe"

    d.h. also?--ich bekomm ne bestätigung von der firma mit dem renn ich zur krankenkasse und am ende der acht wochen vor karenz muss ich der firma schreiben ,wieviel ich wochengeld bekommen hab...hab ich das richtig verstanden ?

  • Hab jetzt drei wochen rest urlaub konsumiert. Jetzt bin ich wieder im ks. Mein ag wird dann jetzt eh wieder eine schicken müssen wegen dem krankengeld. Am 23.8 beginnt mein muschu. Dann wird er sicher nochmal eine schicken müssen.....bin mir halt nicht sicher ob meine chefin das weiß, bin die erste schwangere übethaupt in dem betrieb. Wobei, die lohnverrechnerin sollte das schon wissen.
  • ja irgendwie versteh ich das ganze auch nicht,werd nochmal nachfragen ,was die genau meinen damit bzw wollen
  • @dani1203 dann würd ich am besten ma bei deiner bezirksstelle anrufen und nachfragen, die können anhand deiner SV Nummer im System nachschaun ob ihnen noch eine Meldung fehlt
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