Kündigung wegen Schwangerschaft

pamiipamii

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bearbeitet 17. 03. 2019, 09:53 in Smalltalk
Hi. Hab da mal eine Frage. Und zwar habe ich Mittwoch erfahren dass ich schwanger bin 🥰
Bin derzeit in der 7. Woche & habe offiziell seit 15.3. Also gestern meine neue Arbeit & jetzt ein Monat Probemonat... jetzt habe ich Angst dass wenn ich es sage die mich gleich raushauen weil es heißt ja immer man muss es sofort melden... aber wäre es schlimm wenn ich bis nach dem Probemonat oder sogar bis zum 3. SSM warte dass ich es in der Firma sage??
Und ja ich muss schwere Sachen heben in der Arbeit & Hauptsächlich viel Körperliche Arbeit.. es ist im Einzelhandel. Danke für eure Antworten lg

Kommentare

  • Zu dem Thema gab's hier schon etliche Diskussionen (finde momentan leider keine).

    Rein rechtlich musst du es melden. Es liegt aber an dir, denn rechtliche Konsequenzen gibt es keine. Erfreut werden sie in der Arbeit sowieso nicht sein. Wegen der Schwangerschaft gekündigt werden darf nicht sein, allerdings brauchen sie im Probemonat auch keinen Grund angeben. Aus Fairness und auch deiner Gesundheit zu liebe würde ich es melden (wenn du es finanziell verkraftest, dass du den Job dann nicht bekommen würdest). Tolles Arbeitsklima wirst nicht haben, wenn du es verheimlichst.
  • bei mir war's auch so, nur dass ich schon in der 10ten war also bin ich schon schwanger hingekommen, wusste ich halt leider nicht, meinem.chef hab ich es gesagt, weil ich mich schon verpflichtet dazu gefühlt habe, es ist etwas unfair wenn er's erst im 3ten Monat erfährt,. er hat's natürlich auf meinem Wunsch verschwiegen gehabt bis ich mich dazu bereit gefühlt habe, und ja arbeitsklima war zwar scheisse, mir aber Scheiss egal weil nicht wirklich alle sich für mich gefreut haben, aber ja war nicht mein Problem.🤷‍♀️
  • IreneG schrieb: »
    Zu dem Thema gab's hier schon etliche Diskussionen (finde momentan leider keine).

    Rein rechtlich musst du es melden. Es liegt aber an dir, denn rechtliche Konsequenzen gibt es keine. Erfreut werden sie in der Arbeit sowieso nicht sein. Wegen der Schwangerschaft gekündigt werden darf nicht sein, allerdings brauchen sie im Probemonat auch keinen Grund angeben. Aus Fairness und auch deiner Gesundheit zu liebe würde ich es melden (wenn du es finanziell verkraftest, dass du den Job dann nicht bekommen würdest). Tolles Arbeitsklima wirst nicht haben, wenn du es verheimlichst.

    Hmm ich weiß nicht ob es da wirklich keine Konsequenzen gibt. Strafrechtlich nicht, schon klar, aber es könnte schon ein Kündigungsgrund sein, wenn sie eine solche Vorgabe/Anweisung mißachtet. Also nicht die Schwangerschaft per se, sondern daß sie eben bewusst geschwiegen und dem AG somit eine wichtige Info vorenthalten hat.
  • melly210 schrieb: »
    IreneG schrieb: »
    Zu dem Thema gab's hier schon etliche Diskussionen (finde momentan leider keine).

    Rein rechtlich musst du es melden. Es liegt aber an dir, denn rechtliche Konsequenzen gibt es keine. Erfreut werden sie in der Arbeit sowieso nicht sein. Wegen der Schwangerschaft gekündigt werden darf nicht sein, allerdings brauchen sie im Probemonat auch keinen Grund angeben. Aus Fairness und auch deiner Gesundheit zu liebe würde ich es melden (wenn du es finanziell verkraftest, dass du den Job dann nicht bekommen würdest). Tolles Arbeitsklima wirst nicht haben, wenn du es verheimlichst.

    Hmm ich weiß nicht ob es da wirklich keine Konsequenzen gibt. Strafrechtlich nicht, schon klar, aber es könnte schon ein Kündigungsgrund sein, wenn sie eine solche Vorgabe/Anweisung mißachtet. Also nicht die Schwangerschaft per se, sondern daß sie eben bewusst geschwiegen und dem AG somit eine wichtige Info vorenthalten hat.

    Nein. Schwanger- kündigungsschutz! Wurscht wann dus bekanntgibst. Theoretisch is man dazu verpflichtet sobald mans weiß. Auch auf der wko steht sogar es is eine entscheidung im eigenen ermessen. Wenn du schwanger bist und gekündigt wirst knnst du definitiv rechtlich dagegen vorgehen. Sogar noch eine kurze zeit rückwirkend.

  • Arbeitsklima is natürlich wieder eine andere sache ;)
  • Ausserdem : wo kein kläger da kein richter

    Soll heissen : es kann dir niemand beweisen ob du es vorher wusstest.

    Ob du es fairerweise meldest ist natürlich ein anderes thema
    Flotte_Lotte
  • Ich würd es erst nach dem Probemonat sagen.
    Eine Freundin hat es im Probemonat gesagt, wurde gekündigt und es war dann nicht lustig für sie dauernd zu Verhandlungen zu gehen in der Schwangerschaft.
    Warst du schon beim Frauenarzt?
  • Selbst im Probemonat wird sich kaum ein Arbeitgeber trauen zu lösen. Du bist ja noch recht früh dran. Wenn du es mit dir vereinbaren kannst, auf das Mutterschutzgesetz noch zu verzichten und diese Tätigkeiten auszuführen, dann würde ich nicht melden. Ist es dir zu riskant, dann würde ich auf jeden Fall melden. Nicht sagen, aber den Schutz schon in Anspruch nehmen, das geht halt eben auch nicht.

    Der Kündigungsschutz ist nur anfechtbar, sofern die Schwangerschaft schon bei Vertragsunterzeichnung bekannt war. Hier ist der DN verpflichtet alle relevanten Informationen die Einfluss auf sein DV haben zu melden. Dazu gehört definitiv die Schwangerschaft. Welcher AG sich das allerdings antut, hier vorzugehen ... das ist die andere Frage.

  • melisse schrieb: »
    Ich würd es erst nach dem Probemonat sagen.
    Eine Freundin hat es im Probemonat gesagt, wurde gekündigt und es war dann nicht lustig für sie dauernd zu Verhandlungen zu gehen in der Schwangerschaft.
    Warst du schon beim Frauenarzt?

    Ja war ich :-) aber hab weder ne Bestätigung noch den Mutterkindpass bekommen noch. Und der Arzt hat auch gemeint daweil brauch ich noch nix sagen :)
  • @Flotte_Lotte das stimmt nicht. Wie Antje schon richtig gesagt hat, gilt der Kündigunsschutz nur in einem bestehenden Vertragsverhältnis. Eine Schwangerschaft bei Vertragsabschluß nicht bekanntzugeben, ist sehr wohl eine Verfehlung und der AG darf aufgrund dieser Verfehlung das Dienstverhältnis lösen.
    suse
  • pamii schrieb: »
    melisse schrieb: »
    Ich würd es erst nach dem Probemonat sagen.
    Eine Freundin hat es im Probemonat gesagt, wurde gekündigt und es war dann nicht lustig für sie dauernd zu Verhandlungen zu gehen in der Schwangerschaft.
    Warst du schon beim Frauenarzt?

    Ja war ich :-) aber hab weder ne Bestätigung noch den Mutterkindpass bekommen noch. Und der Arzt hat auch gemeint daweil brauch ich noch nix sagen :)

    Bis du den nächsten Vertrag bekommst wärst du in der 11. Woche. Ich bezweifle, daß der AG dir glaubt wenn du sagst, daß du es so lange nicht gewusst hast. Zumal du bis dahin eben mind. 1x, vielleicht auch schon 2x beim Gyn warst.

    Ich persönlich würde sowas nur unter 2 Voraussetzungen durchziehen: 1. max. in der 8. Woche bei Vertragsunterzeichnung, da kann man noch halbwegs glaubwürdig sagen man wusste es nicht und hat sich nur gewundert warum der Zyklus so lang ist. Und 2. man war noch nicht beim Arzt. Einen Ss-Test zuhause wird dir niemand nachweisen können. Einen Gyn-Besuch schon, und daß der Gyn dir nicht gesagt hat daß du schwanger bist wird dir auch keiner glauben.
  • Nachtrag: bringt ja auch nix wenn man den AG diesbezüglich anlügt bzw die SS verschweigt und dann entweder die ganze SS lang Gerichtstermine und Zores hat (Streß ist absolut nicht gut fürs Baby), oder einen der AG dann sobald er nach Ende der Karenz dann darf einen umgehend kündigt.

    Wenn man es sagt, haben sie mit Glück einen guten Eindruck und stellen einen entweder trotzdem ein, oder sagen man soll sich nach Ende der Karenz wieder melden und kann den Job dann antreten. Bei mir war Zweiteres der Fall. Hab den Job nach Ende der Karenz angetreten und habe ihn auch immer noch :-)
    Wenn ich nichts gesagt hätte, hätte ich den Job jetzt sicher nicht mehr. Mein Chef reagiert bei Vertrauensbrüchen ganz schlecht, der hätte mich sicher entweder sofort oder sonst spätestens nach Ende der Karenz gekündigt.
  • Ehrlich gesagt bringt es finanziell schon sehr viel wenn man arbeitet in der Schwangerschaft - man erhält nämlich 4 Monate Wochengeld. Und das Gehalt in der Schwangerschaft.
    Wenn @pamii jetzt gekündigt wird findet sie schwanger unter Garantie keinen Job mehr und erhält kein wochengeld. Ob man jetzt wirklich auf fast ein Jahr Gehalt verzichten will/kann - das kann sich jeder selbst überlegen.
  • Ich würd es nach dem probemonat melden. Es melden doch die meisten erst rund um die 12. Ssw. Und es hat ja auch einen Grund, warum du noch keinen muki pass und keine Bestätigung hast.
    Ich selbst war gute 6 Jahre in der Firma, als ich schwanger wurde und hab trotzdem gewartet, bis die kritische Zeit vorbei ist...
  • @melly210 der Vertrag ist ja schon unterzeichnet oder? Ich kenn das so dass man einen Vertrag hat in dem halt das Probemonat erwähnt ist.
  • itchify schrieb: »
    @melly210 der Vertrag ist ja schon unterzeichnet oder? Ich kenn das so dass man einen Vertrag hat in dem halt das Probemonat erwähnt ist.

    Ja genau der is schon seit 4.3. Unterzeichnet , da wusste ich es noch nicht von der SS und im Vertrag steht 1 Monat Probezeit.
  • @pamii vom Vertrag her hast ja dann kein Thema.
    Dir muss halt klar sein: ohne Meldung der Schwangerschaft keinen Anspruch auf Schutz durchs Mutterschutzgesetz. Wenn du sagst, das geht soweit, dann ist es schon vertretbar zu warten. Man ist ja dann nicht arbeitsunfähig nur wegen der Kugel. @kea wochengeld würde man auch erhalten wenn man vom ams Bezug dann in den Mutterschutz geht. 180% vom ams Bezug sind das dann. Also da kann man sich echt nicht beschweren. 😜
  • Naja und da ich alleine wohne und es noch nicht klar ist ob bzw wann mein Freund und ich ne gemeinsame Wohnung suchen Brauch ich schon das Geld. & die ganze Zeit ohne Geld will ich auch nicht dastehen
  • @pamii naja würdest du Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich persönlich find gar nix dabei bis zur 12. Woche zu warten. Ich hab’s auch nie früher gesagt in der Arbeit und es is absolut üblich es nicht gleich am Anfang zu sagen.
  • kea schrieb: »
    @pamii naja würdest du Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich persönlich find gar nix dabei bis zur 12. Woche zu warten. Ich hab’s auch nie früher gesagt in der Arbeit und es is absolut üblich es nicht gleich am Anfang zu sagen.

    Dadurch ist jetzt schon 2 Monate arbeitslos war bin ich mit nicht sicher wie es ist wenn ich jetzt wieder gekündigt werde ob ich dann gleich wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld habe? 🤔
  • Da wende dich schnell mal an die AK!
    Du musst es natürlich noch nicht sagen, aber sag mal nach der Probezeit, dass du in der 12. WOCHE bist. Da wird sich der Arbeitgeber ziemlich verarscht vorkommen und da könnte ich mir denken, dass das Arbeiten dort dann keinen Spaß mehr machen wird...
    Bei der arbeitslose musst du aufpassen. Mir ginge so in der 1. Ss probemonat - wurde dann nicht übernommen, musste dann öfters Krankenstand gehen, damit ich es bis zum Wochengeld schaffte, sonst hätte ich keinen Anspruch gehabt.
  • kea schrieb: »
    @pamii naja würdest du Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich persönlich find gar nix dabei bis zur 12. Woche zu warten. Ich hab’s auch nie früher gesagt in der Arbeit und es is absolut üblich es nicht gleich am Anfang zu sagen.

    Ja ist es normalerweise wenn man schon fix angestellt ist auch nicht. Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, daß es unzulässig ist, einem AG bei einer Vertragsunterzeichnung, und ich schätz auch mal schwer daß das auch für die Zeit des Probemonats gilt, eine solche Information zu verschweigen, aus logischen Gründen. Wenns blöd hergeht, können sie dir durch den Gyn-Besuch im Zweifelsfall nachweisen, daß dus gewusst und absichtlich geschwiegen hast. Wär im Zweifelsfall besser gewesen nicht zu gehen, wenn du vorgehabt hättest das zu verschweigen. Die VERMUTUNG schwanger zu sein muß man nämlich nicht melden. Erst wenn einem das durch den Arzt gesagt wird.
  • @pamii Ich würde mit offenen Karten spielen - zumindest ab dem Zeitpunkt, wo Du die ärztliche Bestätigung in Händen hältst, wann auch immer Du Dir diese geben lässt. Auch in der Probezeit ist eine Auflösung augrund einer Schwangerschaft lt. OGH nicht (mehr) möglich. Sollte dies doch eintreffen, kannst Du zumindest mittels Klage eine finanzielle Entschädigung anstreben. Wenn Dein Unternehmen eine eventuell zusätzlich vereinbarte Befristung nicht fortsetzen möchte, wird sie Dich wenigstens bis zum Beginn des Mutterschutzes beschäftigen bzw. entschädigen müssen. Letzteres ist von ein paar Faktoren abhängig - am besten, Du erkundigst Dich bei der AK.
  • melly210 schrieb: »
    kea schrieb: »
    @pamii naja würdest du Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich persönlich find gar nix dabei bis zur 12. Woche zu warten. Ich hab’s auch nie früher gesagt in der Arbeit und es is absolut üblich es nicht gleich am Anfang zu sagen.

    Ja ist es normalerweise wenn man schon fix angestellt ist auch nicht. Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, daß es unzulässig ist, einem AG bei einer Vertragsunterzeichnung, und ich schätz auch mal schwer daß das auch für die Zeit des Probemonats gilt, eine solche Information zu verschweigen, aus logischen Gründen. Wenns blöd hergeht, können sie dir durch den Gyn-Besuch im Zweifelsfall nachweisen, daß dus gewusst und absichtlich geschwiegen hast. Wär im Zweifelsfall besser gewesen nicht zu gehen, wenn du vorgehabt hättest das zu verschweigen. Die VERMUTUNG schwanger zu sein muß man nämlich nicht melden. Erst wenn einem das durch den Arzt gesagt wird.

    Das kann keiner nachweisen aus datenschutzrechtlichen gründen
  • Flotte_Lotte schrieb: »
    melly210 schrieb: »
    kea schrieb: »
    @pamii naja würdest du Arbeitslosengeld bekommen?

    Ich persönlich find gar nix dabei bis zur 12. Woche zu warten. Ich hab’s auch nie früher gesagt in der Arbeit und es is absolut üblich es nicht gleich am Anfang zu sagen.

    Ja ist es normalerweise wenn man schon fix angestellt ist auch nicht. Darum geht es hier aber nicht. Es geht darum, daß es unzulässig ist, einem AG bei einer Vertragsunterzeichnung, und ich schätz auch mal schwer daß das auch für die Zeit des Probemonats gilt, eine solche Information zu verschweigen, aus logischen Gründen. Wenns blöd hergeht, können sie dir durch den Gyn-Besuch im Zweifelsfall nachweisen, daß dus gewusst und absichtlich geschwiegen hast. Wär im Zweifelsfall besser gewesen nicht zu gehen, wenn du vorgehabt hättest das zu verschweigen. Die VERMUTUNG schwanger zu sein muß man nämlich nicht melden. Erst wenn einem das durch den Arzt gesagt wird.

    Das kann keiner nachweisen aus datenschutzrechtlichen gründen

    Was der Arzt gesagt hat nicht, daß sie dort war schon.
  • daarma schrieb: »
    @pamii Ich würde mit offenen Karten spielen - zumindest ab dem Zeitpunkt, wo Du die ärztliche Bestätigung in Händen hältst, wann auch immer Du Dir diese geben lässt. Auch in der Probezeit ist eine Auflösung augrund einer Schwangerschaft lt. OGH nicht (mehr) möglich. Sollte dies doch eintreffen, kannst Du zumindest mittels Klage eine finanzielle Entschädigung anstreben. Wenn Dein Unternehmen eine eventuell zusätzlich vereinbarte Befristung nicht fortsetzen möchte, wird sie Dich wenigstens bis zum Beginn des Mutterschutzes beschäftigen bzw. entschädigen müssen. Letzteres ist von ein paar Faktoren abhängig - am besten, Du erkundigst Dich bei der AK.

    Es ist schon möglich, allerdings nur wenn die Kündigung aus anderen Gründen als der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Sagen und ein vorbildlicher Mitarbeiter sein wär also auch ein guter Weg ;-) Und ja, wenn du dort länger arbeiten willst sicher der bessere Weg als verschweigen.
  • @melly210 Ganz so einfach ist es nicht. Les Dir mal die OGH-Entscheide dazu durch - gibt eine Handvoll (seit ca. 10 Jahren) - sind leicht zu ergoogeln. Da gehts um Gleichbehandlung und Beweislast.
  • Wenn Du angestellt bist, hast Du automatisch Kündigungsschutz. Aber dem Zeitpunkt, wo du schwanger bist. Da fährt die Eisenbahn drüber. Du kannst ab da nicht mehr gekündigt werden. Und Du bist NICHT verpflichtet, die SS zu melden. Zu keinem Zeitpunkt. Ausser, Du möchtest Anspruch erheben auf Dinge wie z.B. keine Nachtarbeit, Überstunden etc. mehr. Dann musst Du selbstverständlich einen Nachweis über die SS bringen.
    Flotte_LotteStieglitzpamii
  • Dass der Arbeitgeber natürlich keine Freude mit Dir haben wird, ist klar (und auch irgendwie verständlich 😉). Nichtsdestotrotz kann er Dir nicht kündigen. Es ist tatsächlich so, dass er in diesem Fall in den sauren Apfel beissen muss. Schwangere sind bei uns sehr, sehr gut geschützt.
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    hier stehts ganz gut
    Reyhaniapamii
  • Also ich habe den nächsten Ultraschalltermin am 18.4. und meine Probezeit läuft bis 15.4. hab beim FA nachgefragt die haben gesagt ich soll noch nix sagen, beim nächsten Termin bekomme ich dann eine Bestätigung für die Arbeit womit ich es melden kann.
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