Einige Fragen zu Karenz und KBG

JedrekJedrek

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bearbeitet 31. 07. 2013, 09:40 in Karenz & Rechtliches
Hallo,
Ende September bekommen wir unser 1. Kind. Leider sind uns ein paar Punkte beim KBG und Karenz noch nicht ganz klar, ev. könnt ihr uns diese beantworten. In den Beschreibungen etc. konnten wir das nicht konkret rauslesen
Da wir beide recht gut verdienen möchten wir das einkommensabhängige KBG 12+2 wählen.
Unser Plan: Meine Frau geht 12 Monate in Karenz und erhält das KBG, dann gehe ich 2 Monate und erhalten das KBG und dann geht meine Frau noch die restlichen 10 Monate in Karenz und erhält kein KBG mehr
Das wäre unser Plan, hier nun die Fragen :(
1) Ist das so möglich/richtig?
2) Es ist geplant das ich während meiner 2 Monate so 1-2 Tage der Woche trotzdem arbeiten gehe. Hier darf ich dann die 6100€ im Jahr (also 508€?) nicht übertreffen, korrekt?
3) Während meiner 2 Monate in Karenz, was ist hier mit meiner Frau? Sie muss arbeiten gehen, oder? Gibt es hier dann auch eine Grenze etc.?
4) Wann muss ich da dann was beantragen? Das KBG geht ja gleich nach der Geburt bei der GKK. Karenz ist immer nur der Arbeitgeber?

Ich hoffe ihr könnt uns hier helfen

Danke & lg

Kommentare

  • leiraleira

    1,615

    bearbeitet 31. 07. 2013, 09:55
    1) Ja das ist genau so möglich
    2) Genau, du darfst nicht über die Zuverdienstgrenze kommen - besser nochmal von der GKK erklären und ausrechnen lassen wieviel das jetzt tatsächlich (brutto/netto) im Monat ist. Am besten schriflicht geben lassen - damit nichts sein kann. Ich hab leider keine guten Erfahrungen mit der Kompetenz und Zuverlässigkeit der GKK-Mitarbeiter gemacht.
    3) Ja sie geht in der Regel wieder arbeiten ganz normal ihre 40 Stunden oder mehr oder weniger und kann so viel verdienen wie sie will!
    4) KBG bei GKK beantragen. Muss nicht unbedingt gleich nach der Geburt sein. Kann auch nach dem Mutterschutz sein, wenn du zB noch auf das Jahreseinkommen warten willst, weil das ja auch miteinbezogen wird. Hat eine Freundin von mir gemacht. Dann bekommt man es rückwirkend ausbezahlt. Man muss nur aufpassen, da die Frau dann nicht Krankenversichert ist. Außer ihr seid verheiratet. (Muss aber mWn auch beantragt werden die Zuversicherung). Du beantragst dann bevor du in Karenz gehst bei deiner GKK.
    Karenz muss beim AG gemeldet werden. Würd ich halt auch so früh wie möglich machen, damit er sich vorbeiten kann.

    Aber wir haben auch noch eine Spezialistin hier @claudsch1980 - vielleicht weiß sie noch Details die ich nicht 100%ig beantwortet habe.
  • Da brauch ich eigentlich gar nimma viel dazu sagen ;-)
    Außer vielleicht noch:
    Meldung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Karenzteiles des zuvor betreuenden Elternteiles erfolgen. Achtung: Da der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst ab dem 4. Monat vor der gewünschten Karenz beginnt, sollten Sie den Arbeitgeber zwischen dem 4. und 3. Monat vor Karenzbeginn schriftlich informieren.
  • JedrekJedrek

    7

    bearbeitet 31. 07. 2013, 10:38
    Wow, das ging ja schnell, danke schonmal.
    Eine Zusatzfrage:
    ad3) Ist es im Normalfall kein Problem das meine Frau dann nach "meinen" 2 Monaten wieder mit den 10 Monaten Karenz fortfahren kann?
    ad3) ist es auch möglich das die Frau während meiner 2 Monate ebenfalls noch zuhause bleibt?
  • 1) ja wenn der AG mitspielt
    2) ja wenns leistbar ist ^^ nur aufpassen wegen den Versicherungen!
  • Ist dann quasi keiner von uns versichert? Oder ist meine Frau dann über mich (da wir verheiratet sind) mitversichert?
    Muss sie sich in den 2 Monaten quasi arbeitslos melden?
  • @jedrek hat sie denn derzeit ein aufrechtes Dienstverhältnis? dann geht das nicht mit arbeitslos melden - da müsst sie ja sonst kündigen ...
    sie kann mit dem ag für die zeit deiner Karenz eine Beurlaubung beantragen, oder falls sie noch soviel Urlaub stehen hat diesen abbauen und müsst nicht arbeiten gehn
  • Danke claudsch1980, so ähnlich hätten wir uns das gedacht. Doch, sie ist z.Z. in einem Dienstverhältnis
    Wir gehen gemeinsam 1 Monat in Karenz und das 2. Monat braucht sie den restlichen Urlaub auf.
    Die restlichen 10 Monate würde sie dann trotzdem nochmal gerne in Karenz gehen.
    Das muss halt erst der AG genehmigen. Gibt's da Erfahrungen ob das normalerweise funktioniert?
  • versichert ist der, der Arbeitet oder in Katenz ist aber wenn sie zb unbezahlten Urlaub bekommt ist sie nat auch versichert. verliert sie ihren Job oder gibta keine Einigung mit dem AG kannst du sie bei sir mitversichern!

    also wenn mit dem AG vereinvart war, das sie 2 Jahre zb zu Hause bleibt ists kein Problem.
  • mir hat eine kollegin in der arbeit gesagt,dass unsere firma die karenz bewilligen muss-sprich ich muss denen sagen wie lange ich gehen will und die geben dann ihr ok od auch nicht-letzteres kam schon mal vor,war aber auch bei einem lehrling vl is das dann anders
  • 2 Jahre stehen dir gesetzlich zu, da kann die Firma kopfstand machen ... Nur länger muss auf Gegenseitigkeit beruhen
  • Habe auch paar fragen:
    1) Stimmt das, dass ich kündigungsschutz habe bis zum 1. geburtstag meiner kleinen, wenn ich nicht 2 jahre in karenz gehe? (Hab eh keine bedenken, dass sie mich kündigen, trotzdem wüsste ich gern wie es rechtlich ausschaut)

    2) Und wie rechne ich mir jetzt aus wieviel ich monatlich verdienen darf (wegen zuverdienst kbg 16200,-). Auf jeder seite steht was anderes und bei der GKK hieß es "höchstens 1100,- brutto pro monat" aber rechnet man das x14 kommt man auf 15400,-

    3) Und ich habe mehrmals gelesen, dass sonderzahlungen nicht zum zuverdienst zählen, stimmt das auch? Dann dürfte ich 1350,- brutto verdienen...

    Die zuverdienstgrenze macht mich fertig, auf jeder seite steht was anderes und nichtmal die GKK kann mir richtige auskunft geben!
  • mh komisch sie hat auch gemeint,das ich der firma sagen muss welche variante ich nimm vom kbg.sprich wenn ich 20+4 nehm muss ich das auch der firma sagen ,aber dachte dass das nicht zusammen hängt,wie lang ich in karenz gehe und welche variante ich nehm
  • mama_201304mama_201304

    1,246

    bearbeitet 9. 08. 2013, 19:03
    @sternchen83 welche variante du nimmst geht die firma nichts an, ich find das komisch, dass die das wissen wollen... und wie @claudsch1980 schon gesagt hat du kannst 2 jahre daheim bleiben. das ist ein rechtsanspruch, die firma kann dagegen nichts machen. außer du willst länger als 2 jahre.
    wenn du allerdings sagst "ich bin 2 jahre in karenz" und willst dann doch früher arbeiten, muss der arbeitgeber einverstanden sein, also gut überlegen :)
  • also blleibts so wie ich es verstanden habe:ich melde in der arbeit ,dass ich 2 jahre in karenz gehe und bei der wgkk sag ich ,dass ich das modell 20 +4 nehm ,auch wenn ich dann 4 monate kein geld bekomme?
  • gut danke,werd nimma auf kollegen od so hören,denn das verwirrt mich nur noch mehr :)
  • mama_201304 schrieb: »
    Habe auch paar fragen:
    1) Stimmt das, dass ich kündigungsschutz habe bis zum 1. geburtstag meiner kleinen, wenn ich nicht 2 jahre in karenz gehe? (Hab eh keine bedenken, dass sie mich kündigen, trotzdem wüsste ich gern wie

    Nein, es wird noch komplizierter, arre Karenz bedeutet quasi Kündigungsschutz. Wenn du 1,6 Jahre gehen willst - bitte, das ist möglich, und so lange ist man kündigungsgeschützt (max bis zum 2. Geb. des Kindes) nur: um den Kündigungsschutz zu behalten, darf man maximal geringfügig dazuverdienen - so um die 370 Euro monatlich - 2013, sonst kann es sein, dass die Karenz automatisch beendet wird und der DG einen zurückholt bzw in Folge auch kündigt.... Wenn einer also der arre Kündigungsschutz wichtig ist... dann max. Geringfügigkeit...

    Das andere ist der mögliche Zuverdienst zum Kbg - damit man das nicht verliert... Und unabhängig von der arre Karenz...
  • @carry ich hab meine karenz jetzt früher beendet (natürlich hat der AG zugestimmt). Ich fange nächstes monat wieder an. Kündigen werdens mich eh nicht, die sind sogar froh, dass wieder jemand kommt der seine arbeit gscheit macht und eventuell kommt sogar ne beförderung in frage (das alles hat mir meine vorgesetzte letzte woche im gesprä h gesagt)
    Ich hab das nur iwo gelesen mit dem kündigungsschutz, deswegen die frage.

    Weißt du vlt was ich zum kbg verdienen darf? Es steht überall was anderes und es wär schade, wenn das wegfällt.
  • @Mama_201304 welches kbg Modell hast du denn??
    soweit ich weiß is bei den pauschal-Modellen eine individuelle zuverdienstgrenze vorgesehn, würd mir das an deiner stelle sicherheitshalber von der gkk oder ak ausrechnen lassen damit ja nix schief geht
  • Hab 20+4 weil ich eigentlich länger daheim sein wollte.. Im bescheid von der GKK steht 16200,- zuverdienstgrenze pro jahr. Und als ich dort gefragt hab wieviel das monatlich ist, hats geheißen 1100,- aber das ergibt nicht 16200. Wenn die AK das auch macht frag ich dort, die sind kompetenter als die GKK.
    Danke euch :)
  • Genau, frag besser bei der ak. Die sind weit aus kompetenter , hilfsbereit und freundlich.
  • Ich hab noch eine frage. Wie schaut es aus, wenn mein partner kbg geld bezieht und ich werde erneut schwanger. Wenn ich wochengeld beziehe ruht das kbg normalerweise, aber gilt das auch wenn nicht ich die bezugsperson bin?
  • Hat nicht mal wer gesagt es gibt bei der Arbeiterkammer so Vorträge zum Thema KBG und Karenz??
    Ich find die nirgendwo.. Kann mir da jemand helfen???
  • SDL611SDL611

    2,246

    bearbeitet 12. 11. 2013, 16:03
    Hallo @elaMela!

    Ja die gibts, die sind vierteljährlich und die sollten eigentlich auf der Homepage der AK vermerkt sein. Wenn du sie dort nicht findest, würd ich schnell anrufen, dann geben die dir den Termin durch!
    www.arbeiterkammer.at
  • Danke! Perfekt, habs grad gefunden! :) Hab vorher schon eine halbe Stunde gesucht, aber anscheinend falsch ;)
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