Ich bin neu hier im Forum und auf das Forum gestossen, weil ich bei einer KiWu-Klinik als Samenspender angefragt hatte. Zuvor habe ich mich im Internet etwas darüber informiert - jedoch kommt da meist nur die DE-Rechtslage und Praxis. Und hier ist für mich Unklarheit vorhanden. Einerseits möchte ich helfen, andererseits bin ich über die rechtliche/praktische Situation resp. der Folgen unsicher. Es ist ja nicht anonym.
Mir sind einige Fragen aufgekommen und hoffe mir kann hier jemand
Erfahrungswerte posten. Die Fragen zielen nicht unbedingt auf die § im Gesetz ab (welche Rechte das gezeugte Kind formal besitzt), sondern ich möchte den
Usus erfragen, da ich zur finalen Spende noch einige Wochen habe (wegen Weihnachten und so). Das ist auch der einzige Grund, der mich von der Spende abhalten könnte. Daher frage ich nun hier in der Hoffnung, Infos zu bekommen, die etwas Klarheit bringen.
- Die Datenschutzrechtliche Situation ermöglicht dem gezeugten Kind, ab dem 14. Lebensjahr zu erfahren, wer der biologische Vater ist. Erfährt nur das Kind diese Daten oder stehen da die Eltern dahinter zu erfahren, wer der biol. Vater ist? Wie sieht das in der Praxis aus?
- Besteht ein Interesse der Eltern oder des Kindes (erfahrungsgemäß) den biol. Vater nach vielen Jahren kennen zu lernen? Wie ist der Usus da - ist das üblich?
- Muss ich als Samenspender rechnen, dass das Kind (oder seine Eltern) Kontakt mit mir suchen; plötzlich vor meiner Haustür stehen, wenn sie mich kennen lernen möchten? (überspitzt formuliert jetzt) Bzw. ich als biol. Vater "gesucht" werde, wenn ich in vielen Jahren ev. wo anders wohne? (siehe div. TV-Mich interessieren nur die Folgen aus der Datenweitergabe, denn es werden recht viele Daten erhoben (Name, Adresse, Tel., dann Befunde aller Art usw.), wie ich im Aufklärungsgespräch erfahren habe. Oder interessiert das üblicherweise kaum jemanden?
- Kann zu irgendeinem Zeitpunkt eine Haftung mir als Spender gegenüber entstehen? Wenn ja, unter welchen Umständen und welche? Ich bekomme für die Spende keinen Cent, auch verzichte auf die angebotene Aufwandsentschädigung von ein paar Duzend €. Da möchte ich natürlich auch nicht in einigen Jahre mich rechtlich herumschlagen müssen.
- Muss das mit der Samenspende gezeugte Kind die von mir als biol. Vater erhaltenen Daten geheim halten? Also klar, das Kind bekommt diese vom KiWu Institut, aber es ist zur Geheimhaltung verpflichtet oder darf es jedem erzählen wer sein biol. Vater ist? Wie läuft das üblicherweise? Datenschutz schön und gut, nur wie weit geht der?
- Gilt stets die Rechtslage sämtlicher Bestimmungen zum Spendezeitpunkt oder der Zeugungszeitpunkt des Kindes?
- Es gibt über Spenderbanken im Internet ziemlich genaue Infos über den Spender (Größe, Gewicht, Ausbildung, Haarfarbe usw.) und man kann sich danach den Spender quasi aussuchen. Werden diese Infos vor der Spende auch den beiden Eltern/der Frau zuvor anonym mitgeteilt in einer KiWu-Klinik in AUT? Weil, erhoben sind sie worden.
- In AUT können nur Ehepartner, Partnerschaften und eingetragene Lebensgemeinschaften eine Drittsamenspende erhalten (soweit mir erklärt wurde). Was passiert im Falle, dass diese Ehe/Partnerschaft/Lebensgemeinschaft später zerbricht - bleibt der Mann aus dieser Ehe stets dem Kind der rechtliche Vater oder gehen dann Rechte/Pflichten auf mich als Spender dann über?
- Gibt es hier empfehlenswerte Internetseiten, die ev. die eine oder andere Frage beantwortet? Google liefert hier nicht so viel zur Situation in AUT.
Ich frage deshalb, da ich im Internet bisher keine verlässlichen Infos dazu gefunden habe und die sich meist auf DE beziehen. Mir ist im Aufklärungsgespräch auch nur die Gesetzeslage erklärt worden ist.
Über die Thematik (Samenspende, IVF usw.) wird kaum gesprochen/geschrieben. Schon gar nicht, wie das in der Praxis gehandhabt wird bei uns in AUT.
Dann habe ich hier im Forum einen Eintrag gefunden, wie unten zu lesen, der mir datenschutzrechtlich Sorge bereitet.
Nachdem hier Eltern unterwegs sind, deren Kinder mit einer Samenspende gezeugt worden sind hoffe ich so mehr Klarheit zu bekommen.
LKH Kinderwunschklinik steht für Dilletantismus sondergleichem. Abgesehen von Schlamperei in meiner Behandlungsakte wie bspw. falsch übernommene Befundwerte etc. hatte ich nunmehr einen Termin bei meiner Frauenärztin (privat), die ebenfalls am LKH aber auf der Gyn Ambulanz arbeitet. Sie hat mir im Gespräch gesagt, dass sie sich vor dem Termin noch meine Befunde von der Kinderwunschklinik geben hat lassen, damit sie sich das vor ab ansehen kann.
Mir ist der Atem gestockt. Ich habe das LKH ganz sicher nicht dazu ermächtigt, meine Befunde einfach weiterzugeben. Egal an wen. Ohne meine Zustimmung dürfen die sowas nicht. Wir werden nun offiziell gegen das LKH vorgehen.
Kurz zu meinem Stand:
Ich habe ein Erstgespräch/Aufklärungsgespräch an der KiWu-Klinik hinter mir. Ebenso wurde ein Spermiogramm gemacht, das ergeben hat, dass mein Samen sich gut für die Samenspende eignet. Sonst bin ich auch gut beisammen und "pumperl g'sund" seit meiner Kindheit.
Es stehen noch medizinische Checks an wie eine Chromosomenanalyse (Ausschluss genetisch vererbbarer Krankheiten) und Harnanalyse an, und ich werde noch mehrmals gestochen werden (Blutgruppenanalyse, Untersuchung auf sexuell übertragbarer Krankheiten) - das bei jeder Spende (soll öfters spenden).
Zusammengefasst: ich bin im Screening als potentieller Samenspender nun schon "sehr weit" und die behandelnde Ärztin möchte mich als Spender haben (sofern bei den weiteren Untersuchungen nichts herauskommt, was einen Ausschluss erfordert).
Kommentare
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Ich kenne mich mit samenspende überhaupt nicht aus, aber so viele Fragen wie du hast und vorallem sehr detaillierte Fragen, würde ich evtl einen Anwalt hinzuziehen und ihn beauftragen, antworten auf deine Fragen zu eruieren. Also das wäre jetzt mein erster Gedanke/Idee zu dem ganzen Thema
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Ja, danke für die Info. Die Sache ist in der Tat rechtlich recht komplex. Vor allem soll es im Gesetzt in AUT Lücken geben und darüber zerbrechen sich (meist) Juristen den Kopf. Natürlich immer nur dann, wenn jemand klagt. Sonst bleibt alles unter der Decke.
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Mir wurde die Problematik dahingehend erklärt, dass man für einen Menschen, der noch nicht geboren wurde (also das aus der Ei-/Samenspende gezeugte Kind) keinerlei rechtsgültigen (Vorab-)Verträge, welche irgendwelche Ansprüche oder so ausschließen, setzen kann. Das sei eines der zentralen Problem in der Fortpflanzungsmedizin, die zwar in AUT seit 2015 ein eigenes Gesetz bekam. Aber es gibt eben noch kaum Erfahrungswerte/Judikatur dazu. Entsprechende Urteile sind meist in anderen europä. Ländern ergangen.
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