Hallo liebes Forum,
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir folgende Frage/Unklarheit beantworten könnt.
Zuerst einmal zu unserer generellen Situation:
Wir bekommen unser erstes Baby Anfang November.
Ich (der Vater) bin 25 und arbeite seit 3 Jahren durchgängig. Verstehe mich gut mit dem Arbeitgeber, gab noch nie irgendwelche Probleme.
Die Mutter ist noch in Ausbildung - hat also noch nicht gearbeitet und auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches bezogen.
Ich würde gerne quasi direkt ab Geburt in Vaterkarenz gehen (für 4 Monate).
Die Fristen zur Bekanntgabe der Karenz an den AG verwirren mich aber etwas, sodass ich nun gar nicht weiß, ob dies überhaupt direkt zur Geburt möglich ist? Falls es möglich ist: Wann sollte ich dem AG spätestens Bescheid geben?
Dann würden wir gerne einkommensabhängiges KBG beziehen, da wir damit den Maximalbetrag (also ca. 66€/ Tag) erhalten würden.
Diese Variante sollte ja eigentlich nur ich beziehen können und nicht meine Freundin, weil diese ja nicht erwerbstätig war.
Nun hatte ich diesbezüglich bereits ein kurzes Telefonat mit der AK. Dort meinte man, dass meine Freundin, nachdem ich das KBG bezogen habe und wieder arbeiten gehe, selbst KBG erhalten kann (etwa 1000€ / Monat), obwohl sie bisher noch in Ausbildung bzw. arbeitslos war/ist.
Ist das wirklich möglich? Falls ja: Gibt es dazu einen Rechtstext bezüglich Bedingungen, Antragstellung, etc.?
Danke schonmal im Voraus!
LG
Kommentare
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Hier noch die gesetzliche Grundlage dazu, da kannst du alles nachlesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40111592/NOR40111592.html
Falls du direkt nach der Geburt daheim bleiben willst kannst du das Papamonat in Anspruch nehmen, aber Achtung, die 700 Euro die du dafür bekommst werden dir später wieder beim Kinderbetreuungsgeld abgezogen.
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Danke erstmal.
Das heißt: Wenn ich den Papamonat aus finanziellen Gründen nicht beantragen will/kann, ist es mir nicht möglich, die ersten 8 Wochen nach der Geburt zu Hause zu verbringen?
Ich dachte nämlich, dass meine Frau ja keinen Mutterschutz erhält weil sie nicht arbeitet: "Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschutz".
OK, werde ich machen. Bin mir nur unsicher, ob meine Freundin dann wirklich 1000 Euro / Monat erhält, wenn ich davor das einkommensabhängige KBG in Anspruch genommen habe => da müsste dann ja die Variante gewechselt werden oder so, was ja laut meinen Informationen nicht möglich sein soll.
Aber da werde ich dann wohl eifnach bei der ÖGK anrufen.
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Gute Frage, ich weiß die Antwort leider auch nicht sicher. Eine ähnliche Frage kam schon mal hier:
https://www.babyforum.at/discussion/21946/mutter-studentin-vater-eakbg
Vielleicht ist bei den Antwort was dabei, was dir hilft.
Ich bild mir ein, ihr müsst zwar jedenfalls beide das gleiche modell nehmen, aber wenn deine freundin keinen Anspruch auf ea kbg hat, dann bekommt sie den Tagessatz vom kbg Konto während ihrer kbg bezugszeit und es gilt für beide die maximale bezugsdauer vom ea kbg, nicht vom kbg Konto.
Aber frag auf jeden Fall bei der ögk nach!
Karenz und kbg sind zwei verschiedene Dinge. Karenz machst du dir mit deinem ag aus und der kann einen nachweis verlangen, dass deine Freundin arbeitet oder ihre Ausbildung fortsetzt, während du in karenz bist. Der AG meines Mannes wollte eine Bestätigung meines AG, dass ich in der Zeit arbeite.
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Wenn du nach 4 Monaten wieder arbeiten gehst, wechselt bei deiner Freundin das Modell, das stimmt schon. Da wird dann das eakbg anhand von ihren Einkünften berechnet. Nur da würde ja 0€ rauskommen und daher wird zum normalen gewechselt, da sie sonst ja einen Nachteil hätte.
Wo macht deine Freundin die Ausbildung? Wenn es eine Hochschule (FH, Universität, PH usw) ist, dann sollte das mit der Bestätigung für deinen Arbeitgeber auch kein Problem sein, wenn sie normal inskribiert bleibt. Dass sie im Nachhinein ihre Leistung (z.B. mit Nachweis über die ECTS) belegen muss, hätte ich noch nie gehört, aber wer weiß.. (der Gedanke kommt mir auch gerade zum ersten Mal.. )
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(Bei Erwerbstätigkeit würde die Mutter in den ersten 8/12 Wochen ja Wochengeld bekommen und anschließend KBG)
Würde auch bei der Krankenkasse bzw nochmal AK nachfragen wie jetzt die beste Vorgehensweise ist.
Denn: ihr könnt nur beide die gleiche Art des KBG beantragen. Jetzt ist halt fraglich ob deine Freundin dann im Mutterschutz drauf verzichtet weil sie kein EaKBG beantragen kann oder ob es da vielleicht irgendwo eine Lücke gibt damit ihr beide EaKBG beziehen könnt. EaKBG kann nur bis zum 12. Lebensmonat - also 1. Geburtstag bezogen werden (wenn beide Partner KBG beziehen Max bis zum 14. Monat)
Wenn du drüber hinaus in Karenz bist, ist diese Zeit unbezahlt.