Vaterkarenz direkt zur Geburt und Unklarheit bei einkommensabhängigem KBG

bearbeitet 25. 05. 2020, 09:06 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebes Forum,

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir folgende Frage/Unklarheit beantworten könnt.

Zuerst einmal zu unserer generellen Situation:
Wir bekommen unser erstes Baby Anfang November.
Ich (der Vater) bin 25 und arbeite seit 3 Jahren durchgängig. Verstehe mich gut mit dem Arbeitgeber, gab noch nie irgendwelche Probleme.
Die Mutter ist noch in Ausbildung - hat also noch nicht gearbeitet und auch kein Arbeitslosengeld oder ähnliches bezogen.


Ich würde gerne quasi direkt ab Geburt in Vaterkarenz gehen (für 4 Monate).
Die Fristen zur Bekanntgabe der Karenz an den AG verwirren mich aber etwas, sodass ich nun gar nicht weiß, ob dies überhaupt direkt zur Geburt möglich ist? Falls es möglich ist: Wann sollte ich dem AG spätestens Bescheid geben?


Dann würden wir gerne einkommensabhängiges KBG beziehen, da wir damit den Maximalbetrag (also ca. 66€/ Tag) erhalten würden.
Diese Variante sollte ja eigentlich nur ich beziehen können und nicht meine Freundin, weil diese ja nicht erwerbstätig war.

Nun hatte ich diesbezüglich bereits ein kurzes Telefonat mit der AK. Dort meinte man, dass meine Freundin, nachdem ich das KBG bezogen habe und wieder arbeiten gehe, selbst KBG erhalten kann (etwa 1000€ / Monat), obwohl sie bisher noch in Ausbildung bzw. arbeitslos war/ist.
Ist das wirklich möglich? Falls ja: Gibt es dazu einen Rechtstext bezüglich Bedingungen, Antragstellung, etc.?


Danke schonmal im Voraus!
LG

Kommentare

  • Deine Frau ist 8 Wochen nach der Geburt bzw 12 Wochen bei einem Kaiserschnitt im Mutterschutz. In dieser Zeit kannst du nicht in Karenz gehen. Auch danach, könnt ihr höchstens ein Monat gemeinsam (nennt sich überschneidend) in Karenz gehen. Wenn du also 4 Monate in Karenz gehen möchtest muss deine Frau davon 3 Monate arbeiten gehen.

    Hier noch die gesetzliche Grundlage dazu, da kannst du alles nachlesen:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40111592/NOR40111592.html

    Falls du direkt nach der Geburt daheim bleiben willst kannst du das Papamonat in Anspruch nehmen, aber Achtung, die 700 Euro die du dafür bekommst werden dir später wieder beim Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

    Username7
  • Und bezüglich höhe und Berechnung des KBG ruf bei der ÖGK an (oder wo du halt versichert bist), die kennen sich damit besser aus als die AK. Aber ja, deine Freundin bekommt 1000 Euro im Monat bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Ab dann bekommt sie nichts und ist auch nicht mehr sozialversichert. Sie müsste dann also wieder arbeiten gehen oder sich bei dir mitversichern lassen (Achtung, dafür gibt es Voraussetzungen die erfüllt werden müssen wenn man nicht verheiratet ist)
    Username7
  • engelchen333 schrieb: »
    Deine Frau ist 8 Wochen nach der Geburt bzw 12 Wochen bei einem Kaiserschnitt im Mutterschutz. In dieser Zeit kannst du nicht in Karenz gehen. Auch danach, könnt ihr höchstens ein Monat gemeinsam (nennt sich überschneidend) in Karenz gehen. Wenn du also 4 Monate in Karenz gehen möchtest muss deine Frau davon 3 Monate arbeiten gehen.

    Hier noch die gesetzliche Grundlage dazu, da kannst du alles nachlesen:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40111592/NOR40111592.html

    Falls du direkt nach der Geburt daheim bleiben willst kannst du das Papamonat in Anspruch nehmen, aber Achtung, die 700 Euro die du dafür bekommst werden dir später wieder beim Kinderbetreuungsgeld abgezogen.

    Danke erstmal.
    Das heißt: Wenn ich den Papamonat aus finanziellen Gründen nicht beantragen will/kann, ist es mir nicht möglich, die ersten 8 Wochen nach der Geburt zu Hause zu verbringen?

    Ich dachte nämlich, dass meine Frau ja keinen Mutterschutz erhält weil sie nicht arbeitet: "Als Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Mutterschutz".

    engelchen333 schrieb: »
    Und bezüglich höhe und Berechnung des KBG ruf bei der ÖGK an (oder wo du halt versichert bist), die kennen sich damit besser aus als die AK. Aber ja, deine Freundin bekommt 1000 Euro im Monat bis zum 1. Geburtstag des Kindes. Ab dann bekommt sie nichts und ist auch nicht mehr sozialversichert. Sie müsste dann also wieder arbeiten gehen oder sich bei dir mitversichern lassen (Achtung, dafür gibt es Voraussetzungen die erfüllt werden müssen wenn man nicht verheiratet ist)

    OK, werde ich machen. Bin mir nur unsicher, ob meine Freundin dann wirklich 1000 Euro / Monat erhält, wenn ich davor das einkommensabhängige KBG in Anspruch genommen habe => da müsste dann ja die Variante gewechselt werden oder so, was ja laut meinen Informationen nicht möglich sein soll.
    Aber da werde ich dann wohl eifnach bei der ÖGK anrufen.
  • Soweit ich weiß ist deine Frau trotzdem im gesetzlichen Beschäftigungsverbot (=Mutterschutz) auch wenn sie nicht arbeitet. Sie könnte ja sonst theoretisch direkt nach der Geburt einen neuen Job beginnen, daher auch der Schutz obwohl sie momentan nicht erwerbstätig ist.
  • Und ja du hast Recht, nach der Geburt kannst du nur durch Urlaub oder eben den Papamonat zu Hause bleiben. Karenz geht erst nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist
  • Hallo!
    Gute Frage, ich weiß die Antwort leider auch nicht sicher. Eine ähnliche Frage kam schon mal hier:

    https://www.babyforum.at/discussion/21946/mutter-studentin-vater-eakbg

    Vielleicht ist bei den Antwort was dabei, was dir hilft.

    Ich bild mir ein, ihr müsst zwar jedenfalls beide das gleiche modell nehmen, aber wenn deine freundin keinen Anspruch auf ea kbg hat, dann bekommt sie den Tagessatz vom kbg Konto während ihrer kbg bezugszeit und es gilt für beide die maximale bezugsdauer vom ea kbg, nicht vom kbg Konto.
    Aber frag auf jeden Fall bei der ögk nach!

    Karenz und kbg sind zwei verschiedene Dinge. Karenz machst du dir mit deinem ag aus und der kann einen nachweis verlangen, dass deine Freundin arbeitet oder ihre Ausbildung fortsetzt, während du in karenz bist. Der AG meines Mannes wollte eine Bestätigung meines AG, dass ich in der Zeit arbeite.
    Username7
  • Ich bin die aus dem anderen Thread, den wölfin verlinkt hat :) sicher weiß ich noch nichts, weil ich noch nicht in der Situation bin. Es scheint aber so zu sein, dass der Vater erst nach dem Mutterschutz in Karenz gehen kann. Da musst du aufpassen: Als Vater kannst du erst nach der Geburt die Karenz beantragen, davor hast du keinen Kündigungsschutz! Ich würde dir daher empfehlen, in der Arbeit nichts zu sagen. Schau dir aber die Fristen nochmal genau an, weil zu spät darfst du die Karenz auch nicht beantragen. (also nicht zu lange warten nach der Geburt!)

    Wenn du nach 4 Monaten wieder arbeiten gehst, wechselt bei deiner Freundin das Modell, das stimmt schon. Da wird dann das eakbg anhand von ihren Einkünften berechnet. Nur da würde ja 0€ rauskommen und daher wird zum normalen gewechselt, da sie sonst ja einen Nachteil hätte.

    Wo macht deine Freundin die Ausbildung? Wenn es eine Hochschule (FH, Universität, PH usw) ist, dann sollte das mit der Bestätigung für deinen Arbeitgeber auch kein Problem sein, wenn sie normal inskribiert bleibt. Dass sie im Nachhinein ihre Leistung (z.B. mit Nachweis über die ECTS) belegen muss, hätte ich noch nie gehört, aber wer weiß.. (der Gedanke kommt mir auch gerade zum ersten Mal.. :o )
  • Ja es ist wie schon mehrmals erwähnt: der Mutterschutz gilt immer - auch wenn davor nicht gearbeitet wurde. In dieser Zeit kann nur die Mutter KBG beantragen- Wochengeld wird sie auch keines bekommen da nicht erwerbstätig.
    (Bei Erwerbstätigkeit würde die Mutter in den ersten 8/12 Wochen ja Wochengeld bekommen und anschließend KBG)

    Würde auch bei der Krankenkasse bzw nochmal AK nachfragen wie jetzt die beste Vorgehensweise ist.
    Denn: ihr könnt nur beide die gleiche Art des KBG beantragen. Jetzt ist halt fraglich ob deine Freundin dann im Mutterschutz drauf verzichtet weil sie kein EaKBG beantragen kann oder ob es da vielleicht irgendwo eine Lücke gibt damit ihr beide EaKBG beziehen könnt. EaKBG kann nur bis zum 12. Lebensmonat - also 1. Geburtstag bezogen werden (wenn beide Partner KBG beziehen Max bis zum 14. Monat)

    Wenn du drüber hinaus in Karenz bist, ist diese Zeit unbezahlt.
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