Väterkarenz! Vater und Mutter gleichzeitig zuhause?

Hallo ihr Lieben!

Mein Sohn wurde am 25.07.2019 geboren, ich habe das einkommensabhängige Karenzgeld gewählt und habe mit der Firma vereinbart bis 31.8.2020 zuhause zu bleiben (Karenz)

Mein Mann nimmt die 2 Monate Karenz in Anspruch 25.6.-25.8.) haben auch schon den Bescheid von der Ögk bekommen wieviel Geld er bekommen wird.

Jetzt hab ich Folgendes Problem, seine Firma möchte einen Bescheid von meiner Firma, dass ich nicht auch in Karenz bin, also nicht mehr als 1 Monat gemeinsam.

Ist das rechtens?
Muss ich jetzt meine Firma kontaktieren und es ändern lassen, auf letzter Tag der Karenz 24.7. Und die restliche Zeit stellens mich frei!?

Hoffe ihr habt verstanden was ich meine und könnt mir Tipps geben..
Vielen Dank im Voraus :)

Kommentare

  • @Enidan ja es dürfen eigentlich nicht beide gleichzeitig in gesetzlicher Elternkarenz sein, aber ein Überschneidungsmonat ist erlaubt. Rechtlich hast du keinen Anspruch bei deiner Firma zu verkürzen aber vielleicht machen sie es ja trotzdem. Unbezahlter Urlaub machen manche dann. Aber immer auch auf die Krankenversicherung achten. Ohne KBG musst du dich bei deinem Mann mitversichern, weiß nicht ob das automatisch geht
  • Ja, voll blöd. Ich habe gedacht, es würde reichen wenn sie sehen meine Karenz, also aus finanzieller Sicht gesehen überlappt sich e nicht.
    Weil im Prinzip, bin ich ja e unbezahlt zuhause, hatten da wohl leider einen Denkfehler.
    Heißt dass, seine Firma kann ihm die Karenz verbieten?
  • Ja genau, habe ihnen e angeboten, unbezahlter Urlaub bzw. Freistellen
  • Wir mussten unseren Arbeitgebern beiderseits bestätigen dass wir nur 1 Monat die Karenz überschneiden; ich war im 2 Monat in unbezahltem Urlaub und habe danach wieder meine Karenz fortgesetzt (unbezahlt da wir auch EaKBG hatten)

    Da wir verheiratet sind, wurde ich automatisch bei meinem Mann mitversichert. Da würd ich aber sicherheitshalber immer bei der Krankenkasse anrufen wie der Stand ist bzw. ob man die Mitversicherung beantragen muss
  • Danke für eure Antworten, ich weiß nicht, ob meine Firma da jetzt zustimmen wird. Ich hoffe es, weil war wirklich ein blöder Fehler und jetzt ist es schon so knapp, weil mein Mann ist keine 2 Wochen mehr arbeiten.
    Man, man, man, ärgere mich total dass mir das keiner gesagt hat
    Kami_123
  • Mohnblume88Mohnblume88

    4,731

    bearbeitet 8. 06. 2020, 20:52
    Dein letzter Tag des eaKGB wär dann übrigens der 23.7. - da wir ein Schaltjahr haben.

    Laut https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/ea-kbg.html :

    Bezugsdauer:

    Längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, max aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 365 Tage KBG beziehen).


    Hat uns nämlich auch erwischt, aber nur weil ich in Bildungskarenz gegangen bin, war das wirklich ein Problem. Vielleicht ist das bei dir eh egal.
  • Mein Mann geht von 25.6.-24.8. In Karenz, steht auch so auf dem Bescheid von der ÖGK
  • ... Ich war zugleich. MIT meinem Mann zuhause die ganzen 2 Monate, hab mich von meiner Firma unbezahlt Freistellen lassen. Mein Mann war Dan in Karenz mit eaKbg und ich war Dan anschließend noch zuhause, ohne Bezüge bis zum 2 Geb. ( 1 jahr hab ich eaKbg bezogen 2 Monate er..)
  • Karenz und KBG Bezug sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe!
    Karenz vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber, KBG erhältst du von der ÖGK...haben nichts miteinander zu tun, müssen aber zusammenpassen (Stichwort: Zuverdienstgrenze beim KBG)
  • incredibiles schrieb: »
    ... Ich war zugleich. MIT meinem Mann zuhause die ganzen 2 Monate, hab mich von meiner Firma unbezahlt Freistellen lassen. Mein Mann war Dan in Karenz mit eaKbg und ich war Dan anschließend noch zuhause, ohne Bezüge bis zum 2 Geb. ( 1 jahr hab ich eaKbg bezogen 2 Monate er..)

    weißt du wie das mit der Freistellung funktioniert hat bei dir? Mein Arbeitgeber meint, dass es nicht möglich ist mich 2,5 Wochen freizustellen, weil das arbeitsrechtlich ein Problem ist..
  • Mein Freund und ich werden uns die karenz aufteilen, er geht dann, wenn ich wieder arbeiten geh. Überschneidung ist glaub ich nur 1 monat möglich
  • Diese Frage beschäftigt uns auch! Ich bin bis 12.7.22 in Karenz, das zweite Jahr unbezahlt da eaKBG. Mein Freund möchte zwei Monate vor dem 1. Geburtstag in Karenz gehen, wird aber geringfügig für fünf Stunden arbeiten. Werde morgen mal bei der AK anrufen.
  • @Kapa02 wir waren auch 2 Monate gemeinsam zu Hause; das erste war das Überschneidungsmonat- da haben wir beide KBG bezogen. Im 2. Monat war ich in unbezahltem Urlaub. Dazu wurde eine schriftliche Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber aufgesetzt und das war’s - weiß aber nicht ob es da einen Mindestzeitraum gibt den man gehen muss. Und es ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers - er muss das nicht machen!

    Freistellung wäre wieder was anderes: hier bezahlt dich dein Arbeitgeber obwohl du keine Leistung erbringst. Das gibt es im Zusammenhang mit der Karenz normal nicht
  • Wir waren auch gemeinsam 2 Monate zuhause. Ein Monat überlappend in Karenz und das zweite Monat war ich von der Firma freigestellt!
  • @Enidan Die haben dich bezahlt obwohl du nicht da warst? 😳 cool 👍
  • Unbezahlt!
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