Elternbeitrag Tagesmutter

Hallo!

Habe eine Frage zum Thema Elternbeitragzahlung in Corona-Zeiten und hoffe, ihr könnt mich da weiterhelfen!

Kurz und knapp: mein Kind blieb heuer von mitte März bis Ende April zuhause, da wir ja seitens des Tagesmuttervereins gebeten wurden, unsere Kinder daheim zu betreuuen und nur unter Sonderumständen (essenzielle Arbeit u dgl) zur TaMu zu schicken. Darüberhinaus gab es ja Ausgangsbeschränkungen bis mitte/ende April. Gesagt, getan. Die Elternbeiträge wurden einstweil für April gestundet.
Nun haben wir die Info erhalten, dass wir doch den April- Beitrag in voller Höhe zahlen müssen, da es keine Einigung mit dem Land OÖ bzw Fördergeber gab. (Dieser Beitrag wurde auch tatsächlich wenig später von meinem Konto abgebucht.)

Laut dem Verein hieß es: "Die juristische Beurteilung der Situation lautet, dass keine behördliche Schließung von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern auf Grund des Epidemiegesetzes vorlag und die Tagesmüttervereine verpflichtet sind, somit die Elternbeiträge einzuheben."

Meine Frage: ist das rechtens? Denn ich habe jetzt tatsächlich den vollen Beitrag zahlen müssen, obwohl ich mein Kind selber betreuen musste und mir damals gesagt wurde, dies auch zu tun! Für mich ist das ein Menge Geld für nichts und wieder nichts. Bin wirklich sehr unglücklich darüber.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!

Kommentare

  • Du kannst dich mit sowas an die AK wenden die helfen in solchen Fällen wirklich gut, hatte während dem Lockdown auch ähnliche Probleme mit Verträgen und die waren sehr hilfsbereit!
    chrissie
  • jennyrr schrieb: »
    Du kannst dich mit sowas an die AK wenden die helfen in solchen Fällen wirklich gut, hatte während dem Lockdown auch ähnliche Probleme mit Verträgen und die waren sehr hilfsbereit!

    Danke! Habe soeben die Info von drt AK bekommen, dass hier leider nichts zu machen ist, sprich wir müssen den vollen Beitrag bezahlen :-(
  • das tut mir sehr leid, leider sämtliche Sonderregelungen bzgl. Corona wo man dann leer ausgeht...
  • Aber es gab doch eh im september diese einmalzahlung von der kinderbeihilfe. War das nicht im prinzip genau für solche zusatzbelastungen?
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