Sonderfreistellung Beschäftigungsverbot Corona?

bearbeitet 15. 01. 2021, 20:16 in Karenz & Rechtliches
hey! ich bin in der 11. woche. arbeite im sozialen bereich (Kinder/jugend WG). laut Frauenarzt hätte ich ein recht auf diese Sonderfreistellung Corona, da die abstände nicht gewahrt werden können, ich auch nicht in home Office geschickt werden kann, die kinder/jugendlichen bei uns keine Masken tragen und und und.....
(ich war in der Firma schon einmal schwanger und konnte nur durch einen vorzeitigen Mutterschutz zuhause bleiben. da ich frühchen hatte, war das 2015 kein Problem. jetzt wurden aber die gründe geändert und nun steht explizit 'frühchen einling" bei mir waren es aber Zwillinge....) meine Firma sträubt sich und sagt nein....

was habt ihr für Erfahrungen diesbezüglich? ich muss dazu sagen, musste in allen Schwangerschaften zuvor wegen vorzeitiger wehen und verkürztem Gebärmutterhals liegen...-hoffe, dass mir das diesmal erspart bleiben wird.....
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Kommentare

  • Bin als Pädagogin tätig und diesbezüglich gibt es seit Mitte Dezember eine Regelung dass man freigestellt wird. Du wirst vom Arbeitgeber normal weitergezahlt und dieser kann ab Mutterschutz das Entgeld dann rückfordern 🙂
  • Hier die offizielle Seite zum Nachlesen:b8bc7540-5754-11eb-970f-9f99d3cc2a18.jpeg
  • Es gibt eine neue Verordnung. Bei Freistellung wird das Gehalt vom Staat weitergezahlt. Schau mal auf der Seite vom Arbeitsinspektorat. Sollte es nicht eindeutig sein, wende dich an das für dich zuständige Arbeitsinspektorat.
    Diesen Weg musste ich jetzt auch gehen. Warte aber noch auf Rückmeldung.
    5erBande
  • diese Regelung kenne ich. ich hab meinem Dienstgeber auch das infomaterial diesbezüglich weitergeleitet, aber dennoch will er mich nicht freistellen....das ist das Problem...
  • @greenie ich bin das ganze Drama schon durch, der AG muss einen dann weiterzahlen und diese können das Geld ab Mutterschutz rückfordern (siehe mein Screenshot)
  • Ich bin Volksschullehrerin und für mich gibt es keine Freistellung obwohl wir keine Abstände einhalten können. Ich wünsche dir viel Glück! Mwn betrifft dich eine solche Freistellung erst ab der 14. SSW. LG
  • @5erBande dann wende dich wie @greenie das gemacht hat an die nötige Stelle denn das steht dir zu, leider dürfen einem die Frauenärzte diesbezüglich keine Freistellung ausstellen weil es kein gynäkologischer Aspekt ist. Man bekommt auch kein offizielles Schreiben wo steht „freigestellt“ sondern ist einfach daheim und AG zahlt weiter. Die müssen sich dann darum kümmern dass sie das Entgeld rückfordern
  • @KrümelchenMC das wurde allerdings ergänzt siehe hier: bdeb1930-5755-11eb-970f-9f99d3cc2a18.jpeg
  • Meine FÄ meinte gestern nur, dass es eine neue Verordnung gibt, die diese Woche allen Ärzten zugestellt wurde und auch den Arbeitgebern zugesandt wird.

    Ich war auch bis jetzt im Homeoffice und soll nach dem lockdown wieder in Präsenz unterrichten, inkl Großraumbüro.
    Meine Ärztin meint, das ist nicht zulässig. AG findet schon🤷‍♀️
    Daher hab ich mich jetzt direkt ans Arbeitsinspektorat gewandt.
  • @greenie wenn Homeoffice möglich ist dann wird das sowieso vorgezogen und keine komplette Freistellung aber Recht auf Homeoffice hättest du laut Regelung, man muss leider echt viel herumdiskutieren und auch die Ärzte sind teils planlos. Mein AG hat sich eben an Arbeitsinspektorat und Krankenkassa gewandt und die besagte Info erhalten wie am Screenshot: AG zahlt normal weiter, ab Mutterschutz können sie das Entgeld rückfordern!
  • also Homeoffice ist definitiv kein Thema, da ich ja in einer wg arbeite. kann ja die kids schwer mitnehmen....

    abstände gibts keine, kinder tragen keine Masken....

    laut meinem fa dürfte es ein klarer fall für diese Sache sein. und ja, es wäre ab der 14.woche. ich würde vorher noch urlaub nehmen....

    es gilt auch nur einmal bis ende März, dann wird wieder evaluiert. aber laut indomaterial auf der Bundesministeriums Seite steht es einem zu, wenn gewisse dinge nicht eingehalten werden können....
  • @jennyrr bei mir geht's eh "nur" darum im Homeoffice bleiben zu können, aber es ist einfach mühsam sich um alles selbst kümmern zu müssen.
  • jennyrr schrieb: »
    @KrümelchenMC das wurde allerdings ergänzt siehe hier: bdeb1930-5755-11eb-970f-9f99d3cc2a18.jpeg

    Das interessiert meinen Arbeitgeber leider herzlich wenig. Es gibt in Wien keine Freistellung für VS Lehrerinnen in 3.und 4. Klasse. In anderen Bundesländern wird es anders gehandhabt.
  • @5erBande aber kannst du nicht im Home Office diese ganzen Doku-Gschichten schreiben? Gibt ja genug Dinge die ständig evaluiert werden müssen. Komme aus einem sehr ähnlichen Bereich, allerdings arbeite ich mit beeinträchtigten Menschen.
    Aber ich versteh dich und dass du freigestellt werden möchtest. Absolut! Deinem Antrag der Corona-Freistellung muss der AG jedoch nicht zustimmen (hab ich iwo hier im Forum gelesen). Das sind so meine Infos. Arbeitsinspektorat fragen, und ansonsten vlt den Betriebsrat (falls du so einen hast)?
  • @5erBande da hab ich bei meinem AG auch auf Granit gebissen. Wurde nicht freigestellt obwohl der Betriebsrat, die AK und der betriebsmedizinische Dienst das dringend empfohlen haben.
    Vom Frauenarzt bekommt man wegen Corona keine Freistellung.
  • Es ist leider echt traurig, dass solch eine Regelung gemacht wird und keinen interessiert es wie bzw. ob die Schwangeren tatsächlich freigestellt werden und man nur abgeschoben wird. Unverständlich wieso man nicht sagt Freistellung durch den Frauenarzt und aus, so wie es bei Risikopatienten der Hausarzt macht.
  • Ich musste leider eine ähnliche Erfahrung machen. Ich arbeite in einem Kontaktberuf und bin selbständig. Niemand kennt sich bzgl. der neuen Sonderfreistellung aus. Ich musste meine Gynäkologin, das Gesundheitsamt und gefühlt alle über meine Rechte informieren und habe viel Widerstand erlebt. Weil ich selbständig bin ist bei mir das Arbeitsinspektoriat nicht zuständig und es ist alles noch um einiges komplizierter. Bin seit Wochen damit beschäftigt und hoffe, dass es bald ein Ende findet!! Drücke allen die Daumen, die eine ähnliche Situation haben! :)
    5erBande
  • Hallöchen kann da vl wer schon mehr dazu sagen alles ist so kompliziert ich bin friseurin sollte ab nächster woche wieder Arbeiten keine kennt sich aus und meine Chefin is der meinung mit mns gehts eh 8 Std lang bin echt schon verzweifelt aja bin ab morgen 8 0
  • @yvi 92 eine Freistellung ist aktuell erst ab der 14. Woche möglich, das erfolgt durch den Arbeitgeber. Der zahlt dich bis Mutterschutz weiter und sie können das Entgeld rückfordern 😕 ist leider immer noch sehr kompliziert weil nicht die Ärzte etc. freistellen dürfen diesbezüglich (kein medizinischer Grund) hol dir aber eine Schwangerschaftsbestätigung vom Frauenarzt und versuch es damit. Wenn sie dir keinen sichereren Arbeitsplatz anbieten können müssen sie dich freistellen...
  • Das Arbeitsinspektorat kann dich gut beraten. Leider gilt die Freistellung erst ab der 14. Woche, jedoch müssen dir beim Arbeiten mit Maske Pausen eingeräumt werden. Vielleicht kann dich deine Ärztin krankschreiben...
    Soweit ich weiß, wird man als Friseurin freigestellt, da kein Abstand eingehalten werden kann und es Körperkontakt gibt.
  • Es ist leider eine totale verzwickte Situation hab heute erfahren das ich Anscheinend einfach bis zur 14 Woche arbeiten gehen muss und nur eine normale nms alles andere interessiert anscheinend keinen
  • PapayaPapaya

    2,548

    bearbeitet 5. 02. 2021, 19:15
    Hat jemand Erfahrung mit der Coronafreistellung im Gesundheitsbereich? DGKS und psychosoziale Betreuung in einer WG, Betreuung von Menschen mit Handicap oder psychischer Erkrankung? Wurdet ihr in einem anderen Bereich eingeteilt, oder freigestellt?

    Meine Karenz endet im Mai und meine neue Karenz beginnt Mitte Juli. Ich wollte dazwischen arbeiten gehen, um dann wieder das gehaltsabhängige Karenzgeld beziehen zu können. 🤔
  • @Papaya Ich bin im psychosozialen Bereich tätig. Bei mir war eine Tätigkeit in einem anderen Bereich nicht möglich, deshalb wurde ich freigestellt.

    So wie ich das verstanden habe, kann die Freistellung in Anspruch genommen werden, muss aber nicht. Ich weiß nur nicht wie das der Arbeitgeber sieht, denn wer „haftet“ falls etwas ist? Die Sonderfreistellung geht vorerst sowieso nur bis Ende März. Wer weiß ob es eine Verlängerung gibt. Aber du müsstest ja dennoch das gehaltsabhängige Karenzgeld beziehen können, da du während der Sonderfreistellung von deinem Arbeitgeber entlohnt wirst (dieser bekommt das Geld von der ÖGK zurück).
    Papaya
  • @wizi Danke für dein Feedback. Ja, das mit März hab ich auch gelesen, aber da es im Moment nicht so "locker" für Ostern aussieht kann ich mir vorstellen, dass es verlängert wird. Ich werde demnächst einen Termin mit meiner Chefin ausmachen und fragen wie sie das sieht. Sie hat für gewöhnlich einen ganz guten Blick.
  • Um erneut einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können, muss man doch 6 Monate arbeiten, oder?
    Oder hab ich das falsch im Kopf? o:)
  • @Apfelkern prinzipiell schon aber Elternkarenz zählt dazu weil du da ja ein aufrechtes Dienstverhältnis hast.
  • itchify schrieb: »
    @Apfelkern prinzipiell schon aber Elternkarenz zählt dazu weil du da ja ein aufrechtes Dienstverhältnis hast.

    Ich habe die Info bekommen, dass ich nach Karenz arbeiten muss um wieder das eaKbg beziehen zu können. Ich war 2 Jahre in Karenz und da man ja im zweiten Jahr kein Kinderbetreuungsgeld bekommt, zählt es eben nicht.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob man 3 oder 6 Monate arbeiten muss. Dass man dazwischen arbeiten muss (außer man bezieht noch eaKbg), bin ich mir ziemlich sicher. :#
  • Man muss 6 Monate arbeiten, damit man wieder Anspruch auf die gehaltsabhängige Variante hat. 😇
  • @Apfelkern @sdo1992 nein muss man nicht, Elternkarenz zählt zu den 180 Tagen, aber ohne arbeiten wäre die Höhe 0. Also entweder man geht direkt von eaKBG wieder in MuSchu oder man arbeitet so viel dass man wieder ein gutes Wochengeld hat (in der Regel über 3 Monate)
  • P.S. man darf in den 6 Monaten davor aber kein Krankengeld oder Geld vom AMS beziehen (auch nicht Weiterbildungsgeld)
  • Ich kenne es mit 3 Monaten arbeiten, außer es hat sich da was geändert. War nämlich auch bei meiner Schwägerin vor knapp 2 Jahren der Fall, da ist es sich genau ausgegangen dass sie zwischen den beiden Karenzen 3 Monate Vollzeit gearbeitet hat.
  • Ich kann allen die zweifeln nur raten sich vorab bei der AK zu informieren!!
    Da kann man ordentlich auf die Nase fallen.

    Hier ein Auszug aus dem KBGG in der geltenden Fassung:

    xrwsfipjaw3l.jpg
    Papaya

  • itchify schrieb: »
    @Apfelkern @sdo1992 nein muss man nicht, Elternkarenz zählt zu den 180 Tagen, aber ohne arbeiten wäre die Höhe 0. Also entweder man geht direkt von eaKBG wieder in MuSchu oder man arbeitet so viel dass man wieder ein gutes Wochengeld hat (in der Regel über 3 Monate)

    Ja, also "muss" man arbeiten, denn mit 0 € Wochengeld kann man kein eakbg beziehen, dass sich ja vom Wochengeld berechnet.
  • @Apfelkern du bekommst dann den Mindestsatz. Kann auch Sinn machen zum Beispiel wenn du mit dem Partner abwechselst.
    Oder dein neuer Mutterschutz schließt nahtlos ans alte eaKBG an, dann bekommst es nochmal in der Höhe.
    Und für die volle Höhe Wochengeld reichen eben etwas über 3 Monate.
    Also allgemein zu sagen man muss 6 Monate dazwischen arbeiten stimmt eben so nicht.
    Apfelkern
  • Danke für den Auszug aus dem KBGG @hafmeyja

  • @soso ja danke, werd ihn Zukunft hier posten wenn ich noch irgendwas zu dem Thema sagen möchte, momentan hab ich die Lösung für mich gefunden bzw muss jetzt mal abwarten was jetzt so auf mich zukommt in der Arbeit. 😉
    sosofarfalla
  • Ich habe mich gestern bei der Arbeiterkammer erkundigt wegen meiner derzeitigen Situation in der Arbeit, der Herr am Telefon meinte zwar es ist nicht gern gesehen wie ich momentan arbeiten muss und eigentlich nimmt ein Chef normalerweise da mehr Rücksicht und gibt so eine Aufgabe keiner Schwangeren, vor allem wenn das nicht mal in meinen Zuständigkeitsbereich fällt aber dank Plexiglas (das ich übrigens nur bekommen habe weil ich mich aufgeregt habe, dass ich nicht mal das habe) rechtlich ok, so zu arbeiten, FFP2 darf ich aber dabei nicht tragen, hab ich gestern auch nicht gemacht, hatte meine Tencel Stoffmaske auf.
    Heute hab ich auch das Arbeitsinspektorat eingeschaltet, telefonisch leider nicht erreichbar, habe per Mail meine Situation geschildert und warte nun auf eine Antwort, wie die die Lage sehen, ich bin gespannt.
  • Arbeitsinspektorat, weil Leute dich ansprechen und du ein paar Flugzettel verteilen sollst? Alle Achtung, dein armer Chef.
    suseHallöchen
  • @Chiefeve1985 🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️ Sorry, aber das ist unterste Schublade. Ich hoff dein Chef schafft es dich loszuwerden..

    Wanda
  • @Wanda doppelt hält besser, was genügt es nicht dass du mich persönlich auch noch anschreibst und wie schon erwähnt Flyer verteilen ist was anderes was ich gemacht habe in der Arbeit, und wenn es euch nicht interessiert dann lest es halt nicht
  • @suse mein Chef ist sehr zufrieden mit mir und meiner Arbeit als Dekorateurin
  • Ich finde so einen Ton und solche Wünsche @Chiefeve1985 gegenüber unangebracht. Welchem Menschen wünscht man denn etwas Schlechtes?

    Trotzdem frage ich mich, ob du @Chiefeve1985 dich hier wirklich so in der Opferrolle siehst, oder gern provozieren möchtest. Oder findest du wirklich, dass dein Beruf mit Kindergärtnerinnen, Lehrern, Plegern, Krankenschwestern, Ärzten, Betreuern, Frisören, Masseuren.. gleich zu setzen ist? Eine ernst gemeinte Frage.
    wölfinsusericzvonni7Leni220619Hallöchenmamatobe2021
  • Mit deiner Arbeit vielleicht, wie du dich jetzt aufführst ist trotzdem unmöglich.
    WandasuseHallöchen
  • WandaWanda

    79

    bearbeitet 9. 02. 2021, 10:47
    Der wird trotzdem bald die Nase gestrichen voll von dir haben. Es war nicht die feine Englische, dass er dich zum Kinderwunsch befragt hat, das war ihm nicht erlaubt. Da hast du ihn angelogen, was dein gutes Recht war, allerdings war dein Chef darüber nicht sehr erfreut und jetzt ziehst du so eine Show ab, wegen nichts. Er setzt dich keinem großartigen Risiko aus, nein, er kommt dir sogar immer noch entgegen, sobald du zickst. So schnell kannst du gar nicht schauen, wird er dich absägen, sobald dein Kündigungsschutz abläuft.
    suse
  • @BeLa mir geht es eher dar dass ich momentan Aufgaben machen muss die normal nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, denn jetzt bin ich gezwungen viel Kundenkontakt zu haben und auch länger mit manchen zu sprechen, verstehst du?
  • @baci bist du leicht vor Ort und weisst wie ich mich aufführen, ich mach trotzdem dass was von mir verlangt wird!
  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 9. 02. 2021, 11:04
    @Wanda ich hab meinen Chef nicht angelogen, zu dem Zeitpunkt hatte ich noch kein Ergebnis vom Gentest und wusste nicht mal ob ich ein Kind bekommen kann und das weiß auch mein Chef!
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