Wir haben auch 50/50 geteilt. Erst ich ein Jahr, dann mein Mann ein Jahr.
Würde ich jedem empfehlen. Kommt aber natürlich auch auf eure Familienkonstellation an.
Es gibt an sich keine Karenzmodelle mehr.
Arbeitsrechtlich steht dir Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu - das ist die Zeit in der du zu Hause sein kannst und dein Kündigungsschutz aufrecht bleibt - alles darüber hinaus wäre Verhandlungssache worauf dein Dienstgeber nicht einsteigen muss.
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es 2 Varianten:
Das Einkommensabhängige wo du 80% deines Nettogehalts beziehen kannst (Achtung: Obergrenze sind dann aber 2.000€ die du monatlich bekommen kannst), Bezugsdauer bis zum 1. Geburtstag des Kindes bzw noch 2 Monate länger wenn dein Partner auch Karenz geht.
Oder das pauschale Kinderbetreuungsgeld wo du die Bezugsdauer wählen kannst und dann den entsprechenden Tagsatz bekommst (das ist aber in Summe geringer als das EaKBG)
Verdienst du mehr als 1.400€ netto, dann bist du mit dem EaKBG günstiger dran.
Aber man kann sich bei der AK beraten lassen oder auch bei der ÖGK!
Bei beiden Kindern war/ist wieder Arbeitsbeginn wenn sie 15 Monate alt sind.
Mein Mann und ich waren je 2 Monate gemeinsam in Karenz und haben intensiv Familienzeit genossen (1 Monat darf man die Karenz überschneiden, im 2. war ich dann in unbezahltem Urlaub); würden wir immer wieder so machen
Wir nehmen auch die 14 Monate eKG, wie genau wir die Aufteilung machen entscheiden wir wenn das Baby da ist. Wahrscheinlich 10 : 4 aber mal schauen. Da wir bald ein zweites Kind planen würd ich zwischendurch schon gerne mindestens ein halbes dreiviertel Jahr arbeiten gehen und auch unbedingt mehr als nur halbtags damit ich dann wieder auf eine vernünftige Berechnungsgrundlage für das eKG komm.
ich war bis zum 2. Geburtstag in karenz und hab mich dann noch weiter karenzieren lassen bis die kleine knapp 3,5 jahre alt ist ... könnte mit garnicht vorstellen, jetzt wieder arbeiten zu gehen und wüsste garnicht wohin mit ihr (kiga erst ab 2,5) .. also gehts eh nicht anders 😀 würde immer wieder etwas mehr sparen, um länger daheim bleiben zu können 😊
@Baux87 danke für die tolle Erklärung hilft mir sehr weiter ..
Danke an alle anderen
Beachte bitte auch, dass du - wenn du dich länger als 2 Jahre karenzieren lässt - du deinen Kündigungsschutz verlierst; auch wenn das einvernehmlich passiert.
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Würde ich jedem empfehlen. Kommt aber natürlich auch auf eure Familienkonstellation an.
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Arbeitsrechtlich steht dir Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu - das ist die Zeit in der du zu Hause sein kannst und dein Kündigungsschutz aufrecht bleibt - alles darüber hinaus wäre Verhandlungssache worauf dein Dienstgeber nicht einsteigen muss.
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es 2 Varianten:
Das Einkommensabhängige wo du 80% deines Nettogehalts beziehen kannst (Achtung: Obergrenze sind dann aber 2.000€ die du monatlich bekommen kannst), Bezugsdauer bis zum 1. Geburtstag des Kindes bzw noch 2 Monate länger wenn dein Partner auch Karenz geht.
Oder das pauschale Kinderbetreuungsgeld wo du die Bezugsdauer wählen kannst und dann den entsprechenden Tagsatz bekommst (das ist aber in Summe geringer als das EaKBG)
Verdienst du mehr als 1.400€ netto, dann bist du mit dem EaKBG günstiger dran.
Aber man kann sich bei der AK beraten lassen oder auch bei der ÖGK!
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Mein Mann und ich waren je 2 Monate gemeinsam in Karenz und haben intensiv Familienzeit genossen (1 Monat darf man die Karenz überschneiden, im 2. war ich dann in unbezahltem Urlaub); würden wir immer wieder so machen
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Beachte bitte auch, dass du - wenn du dich länger als 2 Jahre karenzieren lässt - du deinen Kündigungsschutz verlierst; auch wenn das einvernehmlich passiert.