Wochengeld - Bildungskarenz - Falschberechnung?

Hallo!

Hab eine Frage zur Berechnung des Wochengeldes nach der Bildungskarenz!

Bin in Frühkarenz seit Ende Mai, aus der Bildungskarenz nach Karenz heraus.

Nun zum Problem:

Normal werden die letzten drei Monate (13 Wochen) vor der Bildungskarenz als Berechnungszeitraum für das Wochengeldes genommen (oder aber KbG).

Meine ögk meint aber, sie müssen die Monate Juli August September 2020 als diesen Berechnungszeitraum hernehmen (da hab ich zum eKbG meines 1.Sohnes dazu Lohn als Lehrerin erhalten).
Daher erhalte ich jetzt natürlich relativ wenig Wochengeld, weil es eig nur 1,5 Monatslöhne sind und die ja 1/3 werden).

1.Karenz ging juli 20 - Mai 21
währenddessen 1,5 Löhne unter der Zuversienstgrenze
Bildungskarenz anschließend von 12.5-28.5, dann eben Frühkarenz für’s Zweite.


Lieg ich da jetzt komplett falsch? Dürfen die einfach irgendeinen Zuverdienst zum KBG heranziehen?

Vielleicht kennt sich da jemand ganz gut aus?!
Danke 🤗
zwibro2021

Kommentare

  • Hallo,

    Wenn der Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze lag, dann stimmt das leider so.
    In dem Fall wäre es besser gewesen nix zu verdienen - da hättest du 180% vom Weiterbildungsgeld bekommen.

    Total unfair manchmal 🙈
  • Hallo!
    , über Geringfügigkeit ja, aber noch im Zuverdienstbereich für das EKbg.

    Das ist ja das witzige - die Dame meinte es gebe nie 180% vom Bildungskarenzgeld, nur die normale Berechnung vom Wochengeld ( Verdienst 3 Monate vor der BK, und das ist ja mein KbG, da hab ichbsonst nix anderes verdient).

    Weiterbildungsgeld und die Sommerlöhne sind ja komplett unabhängig, das ist ja gesetzlich ganz anders niedergeschrieben 🙈
  • Lustig, mir wurde gesagt es wird entweder der Verdienst von vor dem eaKBG genommen oder die 180%. Was nur 1€ unterschiedlich ist ca. Das kbg selbst wird nie genommen wurde mir gesagt.

    Der Brief mit meinem Tagessatz ist auf dem Postweg, ich sag dir dann gleich was es geworden ist 😅
  • @kathitatti ich hab gerade meinen Bescheid bekommen und es sind die 180% vom Weiterbildungsgeld.

    Ablauf war bei mir:
    - Vollzeit Job
    - Mutterschutz
    - 12 Monate eaKBG
    - Bildungskarenz (1 Jahr, wurde aber sofort schwanger und bin dann nach 7 Monaten in erneuten Mutterschutz)

    Hoffe das hilft dir weiter!
  • Danke für die Info!

    Ja, so wie es auf Gesetz ist 🙈
    Bin schon mit der AK in Kontakt, die prüfen jetzt die rechtlichen Sachen.
    Ich bin gespannt 🤗
  • kathitatti schrieb: »
    Danke für die Info!

    Ja, so wie es auf Gesetz ist 🙈
    Bin schon mit der AK in Kontakt, die prüfen jetzt die rechtlichen Sachen.
    Ich bin gespannt 🤗

    Ja wie gesagt, bin mir fast sicher, dass der Nebenjob für die Berechnung genommen wurde. Alles über geringfügig zählt da leider 😔

    Ich bekomm jz sogar über 3€ mehr Tagsatz als brim Vollzeit Job, finde ich auch echt unfair ehrlich gesagt.
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