Hallo, wir bekommen dieses Jahr einen neuen Sichtschutz/Gartenzaun mit Törchen. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir ein Türchen (1m), ein zwei flügliges Tor (insgesamt ca 2.60m) oder gar nichts (offener Zugang zum Garten) machen sollen. Die lange Seite wird auf jeden Fall erneuert, bei der kurzen sind wir noch unschlüssig. Wie habt ihr das? Derzeit schaut es noch so aus:
Kommentare
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Im Frühling zieht der Rest der Familie nach, vielleicht versteht da einer von den jungen Menschen, dass ich die Hunde nicht auf meinen Grund bzw bei meinem Kind haben will.
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Ich hab grad überlegt, bei uns ist das kein Thema. Wir haben neu gebaut, am Land (aber keine Siedlung), und haben noch immer keinen Zaun oder Tor 😅
Eine Seite zum Nachbarn, da war schon ein Maschendrahtzaun. Auf den anderen Seiten grenzt niemand direkt an, aber da wird's auch was günstiges. Einfahrtstor machen wir gar keines, dafür ist eine pflanzliche "optische Abgrenzung" zur Terrasse und zum Abgang in den Garten geplant.
Jedenfalls haben viele der umliegenden Nachbarn Hunde, aber die sind alle eingezäunt...
Würde da notfalls bei der Gemeinde mal nachfragen!
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190050.html
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Ja stimmt!
Aber es gibt bestimmt auch eine Regelung, dass Hunde nicht frei herumlaufen dürfen, denke ich 🤔
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Aber laut meinem Verständnis hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass seine Hunde "verwahrt" sind. Entweder sie sind im Haus oder wenn er sie im Garten laufen lassen will, muss er darauf achten dass sie nicht in fremde Gärten gehen.
Aber da weiß die Gemeinde sicher Bescheid.
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Para 1 (2) Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.