Unverheiratet bleiben...

Liebe unverheiratete Mamis und Paare!

Wie habt ihr euch abgesichert / was habt ihr beim Notar geregelt - was nicht?

Verheiratet sein bringt ja viele Vorteile, vor allem wenn man ein Haus / Wohnung besitzt.
Mich interessiert wie ihr das ohne Ehe geregelt habt.
☺️

Kommentare

  • Da lese ich mal mit. Wir haben nur auf das Haus eine Lebensversicherung abgeschlossen, damit dann nicht einer alleine da steht. Wobei wir jetzt den Kredit eh schon abbezahlt haben, also weiß ich gar nicht ob die Versicherung noch gilt. War zur Absicherung, dass nicht einer alleine den Kredit zahlen muss.

    Sonst haben wir eigentlich nichts. Bekomme immer wieder von allen Seiten zu hören, wir sollen heiraten wegen dieser Dinge. Auskunft im Krankenhaus, pensionsanspruch.. Weiß nicht was man sonst noch für Vorteile hat.
    Mein Freund will eigentlich wegen dieser Dinge nicht heiraten also nur wegen den rechtlichen Aspekten. Es gibt ja noch eingetragene Partnerschaft, weiß aber nicht was da die Unterschiede sind.
  • Wie sieht es mit Witwen/Witwerpension aus, wenn man unverheiratet ist? Also Absicherung im Sterbefall? Da würde ich persönlich auch nachdenken bzw mich informieren wie man das lösen kann.
  • Ja genau das meinte ich. Weiß nicht, ob man da Anspruch hat zb wenn man eingetragene Partnerschaft hat.
  • Nein, das Kind hat Anspruch auf eine Waisenpension, die Partnerin hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension.
    Wenn man unverheiratet bleibt wäre es auch sinnvoll, eine Pensionzusatzversicherung abzuschließen, um Zeiten der Karenz und Teilzeitarbeit auszugleichen
  • Hallo, werd auch mal mitlesen.

    Zum Thema eingetragene Partnerschaft kann ich mal was sagen:

    Wir sind nicht verheiratet. Vor 2 Jahren waren wir mit unserer Großen beim Magistrat Linz anmelden und Geburtsurkunde etc. abholen.
    Wir haben auch gefragt, wegen einer eingetragenen Partnerschaft.

    Eigentlich war eine eingetragene Partnerschaft nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen gedacht, statt der Ehe, als das noch nicht ging.

    Kann man natürlich auch als Mann und Frau machen. Nur wenn man doch nach ein paar Jahren heiraten will, musst dich zuerst "scheiden" lassen, das man dann wirklich heiraten kann. Was alles Geld kostet.
  • Was ich und mein Partner gemacht haben:

    Ein Testament und uns gegenseitig als Erben eingesetzt.
    Mein Testament ist auch schon beim Notar hinterlegt, damit sich mein Mann nicht kümmern muss, wenn wirklich etwas passiert.

    Wenn man nicht verheiratet ist, hat der Partner keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil. Ihm bleibt vielleicht maximal ein Wohnrecht.

    Auch wenn man glaubt nichts zu haben - das betrifft auch Gehaltskonto, Auto, Immobilien, (ausser es gehört rechtlich beiden), persönliche Gegenstände etc.

    Da unsere Kinder noch sehr jung sind, bekommen sie nur den Pflichtteil (weniger als der gesetzliche Erbteil). Das Geld wäre sonst mündelsicher gebunden bis sie Volljährig sind. Darauf hat man dann kaum Zugriff und bei den jetzigen Zinsen… Den Rest erben sie dann eben später. Da muss man eben auch dem Partner vertrauen, sonst gibt es im Gegenzug auch die Möglichkeit das Erbe vom Partner schon mit Nacherben zu versehen und seine Handlungsfähigkeit einzuschränken.

    Da kann ich nur empfehlen sich wirklich vom Notar beraten zu lassen. Haben wir gemacht und dann das Testament auch prüfen lassen, damit es auch nicht falsch verstanden werden kann und den gesetzlich Vorschriften entspricht und hält.

    Wir haben aber einmal vor zu heiraten 😉.

    Bei gewissen Pensionszusatzversicherungen kann man den Partner auch als Begünstigten eintragen lassen.

    Bezüglich Auskunft im Krankenhaus könnt ihr ja eine simple Vollmacht für einander schreiben. Daran habe ich auch noch nicht gedacht….zB

    https://www.zurrose.at/media/features/Content/Content_Zur Rose/PDFs/Vollmacht_fuer_aerztliche_Auskunft.pdf
  • Bzgl. Erben haben wir es auch mittels Testament beim Notar geregelt. War für mich Voraussetzung vor dem Hausbau.
    Sollte das mit dem kind(ern) noch klappen würden wir beim Notar nachfragen ob wir beim Testament was ändern müssten (soweit ich weiß haben wir aber minderjährige Kinder auf den Mindestanspruch beschränkt).

    Bzgl. Kredit: da haben wir auch eine Zusatzversicherung damit, sollte einer von uns sterben und der Kredit noch nicht ganz bezahlt sein, dass der andere dann genug Geld bekommt um den Kredit abzahlen und somit im Haus bleiben zu können.
    Alleine, womöglich noch mit Kind(ern), wäre der Kredit schwer zu bezahlen.

    Hochzeit ist aber nicht komplett ausgeschlossen.
    Derzeit passt das für uns so aber ganz gut.
  • Wir stehen beide im Grundbucheintrag. Der andere Teil würde dann unserer Tochter gehören? Glaub wir sollten uns echt beraten lassen.
    Denke für mich wäre hauptsächlich die Pension "wichtig" mit karenz und jetzt nur teilzeit bekomme ich halt schätze ich mal wenig pension. Verdiene auch nicht so besonders viel. Und vor 2 klasse Volksschule werde ich wahrscheinlich nicht aufstocken.
  • TrawieTrawie

    270

    bearbeitet 7. 08. 2022, 12:11
    Wir haben eine eingetragene Partnerschaft, weil mein Mann nicht heiraten möchte. Aber im Grunde genommen ist nicht viel Unterschied.
    Unser Sohn steht im Testament und da ist auch alles andere geklärt.
    Ich würde mich auch lieber beraten lassen, aber falls ihr doch noch heiraten wollt würde ich die eingetragene Partnerschaft nicht machen, weil ihr euch sonst vorher "scheiden" lassen müsst.
  • Danke für den Hinweis, dass wusste ich nicht, dass man sich dann erst scheiden lassen muss.
  • paul_inapaul_ina

    119

    bearbeitet 7. 08. 2022, 13:33
    fraudachs schrieb: »
    Danke für den Hinweis, dass wusste ich nicht, dass man sich dann erst scheiden lassen muss.

    Das ist seit einer Änderung 1.1.2019 nicht mehr so!

    Ein Wechsel von einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe und umgekehrt, ist ohne vorherige Auflösung möglich.


    https://www.frauenberatenfrauen.at/recht/eingetragene_partnerschaft.html
  • Lustig wir haben letztes Jahr im November die eingetragene Partnerschaft gemacht und uns haben sie gesagt, dass wir die vorher offiziell beenden müssen, falls wir heiraten wollen 😅
  • Wir sind nicht verheiratet und werden es nie sein. Wir leben in einer Genossenschaftswohnung, der Hauptmieter bin ich. Haben getrennte Konten, Auto gehört ihm. Gemeinsames Vermögen gibts nicht!
    Wir haben eigentlich nichts was wir gemeinsam besitzen und so will ich es auch, wenns mal aus ist nimmt er seine Sachen und geht.
  • bearbeitet 7. 08. 2022, 13:41
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    @Trawie ja ich hab mir auch grad gedacht, dass das nicht stimmt. Wir haben Juni 2020 nachgefragt. Da hats auch noch geheißen das wir uns wieder "scheiden" lassen müssten.
  • Trawie schrieb: »
    Lustig wir haben letztes Jahr im November die eingetragene Partnerschaft gemacht und uns haben sie gesagt, dass wir die vorher offiziell beenden müssen, falls wir heiraten wollen 😅

    Na hoffentlich stimmt das dann so?! Nicht, dass ich hier eine Fehlinformation verbreite.
  • @Anna_H und @fraudachs schaut mal beim Notar bei euch im Ort /in der Stadt oder bei der Rechtsanwaltkammer nach, oft bieten die eine kostenlose rechtsberatung /erstgespräch an, da könntet ihr euch mal erkundigen, was alles möglich /sinnvoll ist. Testament hinterlegen usw kostet dann natürlich etwas, aber ihr könnt ja mal nachfragen wieviel und dann immer noch entscheiden, was für euch sinnvoll ist.
  • @wölfin danke. Werde ich mal googeln.
  • @fraudachs ich habe beim Notar für Beratung, 3x Korrekturlesen/Überprüfen und Registrierung/Hinterlegung 130 EUR gezahlt.
  • @fraudachs bezüglich immobile kann ich dir nicht viel weiterhelfen, ist ein Thema wofür ich dann das Testament nochmals anpassen werde, wenn es so weit ist. Wurde mir auch geraten.

    Wir haben zB auch den Fall geregelt, wenn mehrere zeitnahe sterben sollten, damit diejenigen erst gar nicht erben (zB Kinder) und dann nur die gesetzliche Erbfolge greift….

    Bei Volljährigen mit Erben wollen & können. Möchte damit verhindern, dass durch die Sterbereihenfolge dann vielleicht alle Großeltern der Kinder erben und nicht nur meine Verwandtschaft, solange da wer da ist.

    Es gibt auch ein gutes Buch vom VKI über Testament verfassen.
  • andrea_86 schrieb: »
    Wir sind nicht verheiratet und werden es nie sein. Wir leben in einer Genossenschaftswohnung, der Hauptmieter bin ich. Haben getrennte Konten, Auto gehört ihm. Gemeinsames Vermögen gibts nicht!
    Wir haben eigentlich nichts was wir gemeinsam besitzen und so will ich es auch, wenns mal aus ist nimmt er seine Sachen und geht.

    Du meinst es nicht so, aber dein Text klingt so, als würde er dir jetzt schon am Zipf gehen. :D
    Zwerg28Leni220619DanieSabrinaStlrkBiancaa_
  • @fraudachs Habt Ihr eine Eigentümerpartnerschaft im Grundbuch? Dann erbt automatisch der andere Teil, auch wenn Kinder vorhanden sind.

  • Es geht ja beim Heiraten auch um so Sachen, wie Witwenrente, wenn z.b. dem Mann was passiert. Bekommt man die auch bei eingetrager Partnerschaft? Ich und mein Freund waren auch nie die größten Fans vom heiraten, aber wegen solcher Sachen werden wirs dann doch mal angehen
  • @racingbabe das weiß ich gar nicht. Haben das Haus vor dem Kind gekauft.
  • @Dani2511 ja bekommt man bei der eingetragenen Partnerschaft auch
    paul_ina
  • @fraudachs Schau mal in einem Grundbuchsauszug nach, da ist es ersichtlich.
  • Nachdem die eingetragenen Partnerschaft seit 2020 der Ehe rechtlich gleichgestellt ist, haben wir das gemacht... uns ist die Ehe auch nicht so wichtig wollten aber eben bei Sachen wie Kredit, Krankenhausauskunft, im Falle des Falls Mitbestimmung bei eienr Beisetzung etc. haben
  • Wir haben vor der Hochzeit bereits ein Eigenheim gekauft und wurde dieses im GB auf beide geschrieben, genauso wie die Lebensversicherung im Zuge des Eigenheims. Alle anderen Lebensversicherungen liefen davor immer auf die jeweiligen Eltern. Nach der Hochzeit hat sich dann vieles eh erledigt wegen Zusammenfassung usw … Würd aber das Wesentliche (Immobilien, Vermögen, etc.) auf jeden Fall festhalten. Arbeite beim Anwalt und erleichtert sowas auf jeden Fall später einmal eine etwaige Trennung, da alles klar geregelt ist.
  • Lametta schrieb: »
    andrea_86 schrieb: »
    Wir sind nicht verheiratet und werden es nie sein. Wir leben in einer Genossenschaftswohnung, der Hauptmieter bin ich. Haben getrennte Konten, Auto gehört ihm. Gemeinsames Vermögen gibts nicht!
    Wir haben eigentlich nichts was wir gemeinsam besitzen und so will ich es auch, wenns mal aus ist nimmt er seine Sachen und geht.

    Du meinst es nicht so, aber dein Text klingt so, als würde er dir jetzt schon am Zipf gehen. :D

    Mein Liebster hat das ähnlich formuliert, eher noch ärger: Wenn wir scheitern und unsre Kinder mit getrennten Eltern groß werden müssen, dann nimm von mir aus die ganze Wohnung mit, das Zeug is mir dann egal.
    ah und wir gehn uns definitiv nicht am Zipf :D Es ist nur echt nix da, worüber sich irgendwer streiten würde. Wir regeln rechtlich alles fürs Kind(er) und den Rest nur nach Bedarf.
    Heirat ist zwar bei uns nicht ausgeschlossen, aber die kommenden Jahre hab ich erstmal besseres zutun als ne Hochzeit zu planen.

  • Beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Erben weil wir nicht verheiratet sind und wir gemeinsam eine ETW besitzen. Anscheinend geht die ETW im Todesfall automatisch an den 2. Eigentümer aber man muss dafür den halben Schätzwert der Wohnung in den Nachlass zahlen.
    https://www.meinbezirk.at/wien/c-wirtschaft/zum-erbrecht-des-lebensgefaehrten_a4929160
    Bestätigt mich darin ein Testament zu machen 🙈
  • @itchify wir sollten uns da auch dringend kümmern. Eine Situation, die mich auch etwas stresst - wenn zb der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass mein Freund und mein Kind sterben, dann besitz ich mit den Schwiegereltern ein Haus 🤪 natürlich kann ma alles verkaufen, ist aber in so einer schwierigen Situation auch nicht gerade das erste was man macht.
    Das ist bei dir mit 2 Kindern eh noch mal unrealistischer. Wollt damit eig nur sagen, es gibt Situationen, die man nicht vorhersehen kann und dann ist es fix.

    Mein Freund ist leider nicht ansprechbar für irgendwas momentan 🙈
  • Meine Oma und ihr Mann haben damals alleine ein neues Hause gebaut und hatten drei Kinder. Ihr Mann verstarb dann und das Haus wurde geteilt auf meine Oma und ihre drei Kinder. Dann wurden die Kinder groß und Omas Sohn, also mein Onkel bat meine Oma, ihm ihr Elternhaus zu überlassen da er jetzt eine Partnerin und zwei Kinder hat! Und natürlich hat Oma dem zugestimmt aber gesagt “dann bekommst du und deine Familie mein Elternhaus, aber dafür wirst du von meinem neuen Haus nix mehr bekommen, dass werden sich dann deine Schwestern aufteilen!” Er und seine Partnerin haben zugestimmt und alle waren glücklich 😄😄 er hat dann schnell die Papiere gemacht und Omas Elternhaus auf sich und die Partnerin übertragen. Meine Oma hat aber den großen Fehler gemacht, dass sie die Abmachung mit ihm nicht notariell begläubigen hat lassen …leider passierte dann, dass mein Onkel kurze Zeit darauf unerwartet verstarb - und da er damals auch ein Erbe von Omas neuem Haus war (als der Vater starb), hatten jetzt noch seine Partnerin und seine zwei Kinder Anspruch auf seinen Teil von Omas neuem Haus! Das heißt jetzt, dass das Haus, was meine Oma mit ihren Mann alleine gebaut hat, sich auf 5 teile aufgeteilt hat; meine Oma, meine Mama, meine Tante, die Partnerin vom Onkel und ihre zwei Töchter 🤦‍♀️🤦‍♀️🤦‍♀️ und jetzt verlangt die Partnerin, dass meine Oma sie und ihre Töchter ausbezahlt, obwohl sie eh schon ihr Elternhaus bekommen haben! Meine Oma hat kein Geld um sie auszuzahlen und sie kann das Haus nicht verkaufen solange sie keine Zustimmung von denen hat und nix! Also sitzt meine Oma jetzt praktisch ohne allem da, weil die Partnerin ihres Sohnes nach seinem Tod ihr wahres Gesicht gezeigt hat und ihr Anteil am Haus nicht einfach abgeben will!
    Sowas hat mir gezeigt, dass mündliche Abmachungen einfach nix wert sind und ich will alles diesbezüglich geregelt haben, damit ich am Ende nicht ohne allem dastehe, obwohl ich es mir selbst erarbeitet habe!! Wir haben auch geheiratet und ich werde auch meine Erbschaft dann beim Notar regeln, weil es kann viel schneller was passieren als man denkt :)
    MamaGlück20
  • @Sarah6 geht es da noch um das Sechstel vom Opa Tod? Und war das in einem anderem Land wo das im Grundbuch steht?
    Ich denk mal die neue Partnerin darf gar nicht auf Erbanteile verzichten wenn es um minderjährige Kinder geht. Das dürften die erst entscheiden wenn sie 18 sind.
    Aber ja es ist ziemlich komplex und gibt viele Konstellationen mit denen man nicht rechnet. Les grad ein Buch drüber vom VKI 🙈
  • Ja genau, also mein Opa ist gestorben und meine Oma und die drei Kinder haben geerbt …dann ist noch der Onkel gestorben und somit haben noch die Partnerin und die Kinder geerbt :) die Kinder, also meine zwei Cousinen sind jetzt schon weit über die Volljährigkeit, damals war nur die jüngste noch Minderjährig …ich weiß nicht genau wie es rechtlich aussieht, ist aber in Slowenien (meine Familie lebt dort) und es hat mir einfach gezeigt, wie wichtig es ist, die Erbschaften früh genug zu regeln :)
    Wir sind verheiratet und stehen beide im Grundbuch. Nur will ich es auch so machen, dass wenn einer von uns stirbt, nur der andere Partner erbt und nicht automatisch die Kinder, weil ich immer Angst habe, dass ich dann die Wohnung nicht mal verkaufe könnte, solange die Kinder minderjährig sind und als Erben eingetragen 🤷‍♀️🤷‍♀️ 😄
    Solche Sachen sind wirklich schwierig und daran zerfallen sooo viele Familien …finde ich sehr traurig :)
  • @Sarah6 du kannst aber die Kinder nicht ganz vom Erbe ausschließen, du kannst sie auf den Pflichtteil reduzieren. Also den Partner als Erbe von der Wohnung kannst du festlegen, aber die Kinder müssen den Pflichtteil vom Gesamtwert des Erbe bekommen (er muss sie also zB eventuell auszahlen)…auch wenn sie später von ihm erben würden…

  • @Sarah6 ja ich kenn wieder andere die den LG nicht als Alleinerben wollen weil er vielleicht nochmal eine neue Beziehung mit Kindern haben könnte. Also z.b. beim eigenen Elternhaus oder so würd ich glaube ich auch nicht wollen dass die "fremden" Kinder dann so viel davon erben wie meine?

    @krümel05 man kann glaub ich eine Stundung bis zur Volljährigkeit angeben im Testament. Dann hätte der Partner Zeit das Geld für den Pflichtteil zusammenzusparen oder man kann dann mit den Kindern schon was ausmachen weil sie volljährig sind.
  • Als wir noch nicht verheiratet waren, haben wir und gegenseitig als Begünstigte der Lebensversicherung angegeben. Das war so eine Standard Ablebensversicherung, wodurch der andere jeweils ca. 300k bekommen hätte, für eine vergleichsweise geringe Monatsrate. Diese Versicherungen haben wir dann belassen, aber die Rate gekürzt, nachdem wir den Hauskredit samt Versicherung abgeschlossen haben. Ansonsten hatten wir noch gar nichts gemacht.
  • @krümel05 auch nicht solange sie Minderjährig sind? 😬😬 es geht nicht darum, dass ich meinen Kinder nichts hinterlassen will, ich will im Fall der Fälle nur nicht daran angewiesen sein, zu warten, bis sie volljährig sind …das sind noch ganze 18 Jahre, wer weiß was da alles passiert …dann könnte ich zB nicht mal die Wohnung verkaufen 😬😬 oder umziehen oder wenn ich mir die Kosten für so große Wohnung nicht mehr leisten kann oder wer weiß was …dann kann ich alleine ja nix entscheiden, weil noch die Kinder im Grundbuch stehe und bis sie 18 sind eh nix entscheiden können … kann in dem Fall ich dann für sie entscheiden oder nicht?? @itchify Ist natürlich auch eine Überlegung wert, habe noch nie so darüber nachgedacht :) also das Haus von meinen Eltern werde nur ich als Einzelkind erben und nach mir mein Mann samt den Kindern …da würde ich auch nicht wollen, dass nur mein Mann was bekommt, das Haus will ich ganz den Kindern geben 😂😂 aber für die Wohnung, die wir zusammen gekauft haben, würde ich es schon so machen, dass nur er erbt und er dann alleine weiter entscheidet :) ich vertraue ihm in diesem Fall voll und ganz und auch wenn er dann weitere Kinder hätte, wäre mir das auch irgendwie egal, er wäre dann ja auch ihr Vater und natürlich sollten diese auch was von ihm haben (ich bin an unsere Wohnung irgendwie nicht sooo emotional gebunden, als auf mein Elternhaus 😄)…ich vertraue ihm, dass er fair bleibt 😂 aber wie du sagst, mein Elternhaus würde ich wirklich nur meinen Kindern vererben wollen (ich glaube sogar, dass meine Eltern das selbst so eintragen werden, dass die Enkel einmal alles bekommen (sind ja die einzigen zwei Enkel 😄) den Pflichtteil können die Kinder sowieso bekommen, nur je mehr Leute irgendwo eingetragen sind, desto schwieriger wird es 😄
    Wir haben eh eine Lebensversicherung und wenn einer stirbt wird dadurch die Wohnung abbezahlt …nur habe ich trotzdem Angst, dass ich mir alleine mit zwei Kindern eine große Wohnung nicht mehr leisten kann und dann hohe Schulden mache und die Wohnung nicht mal verkaufen kann, bis die Kinder volljährige sind 😂😂 das war halt meine Überlegung 😂
  • @Sarah6 nein, Pflichtteil müssen Sie bekommen, egal ob Volljährig oder nicht, das ist zu deren Schutz von ihrem Erbe. Darüber kannst auch nicht du verfügen oder dein Mann, weil ihr auch Erben wäret und somit „befangen“. Gewisse Dinge gehen schon, würde mich da aber unbedingt von einem Notar beraten lassen.

    Da es bei uns erst später ein Thema sein wird, weiß ich dazu noch nicht alle Details.
  • bearbeitet 19. 08. 2022, 10:57
    Hallo alle... nochmal zum Punkt ob eingetragenen Partnerschaft aufgelöst werden muss bevor man heiratet: NEIN

    hat das Bundesministerium in einem Schreiben bestätigt:
    https://gemeindebund.at/website2020/wp-content/uploads/2020/07/ehe_fuer_alle_empfehlungsschreiben_bmi.pdf


    und hier etwas verständlicher zusammengefasst:
    https://www.weka.at/eheundfamilienrecht/#demo_1790481


    hat mir keine Ruhe gelassen, nachdem wir auch irgendwann mal heiraten wollen...
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