Wochengeld beantragen

HellyHelly

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bearbeitet 13. 03. 2022, 15:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr lieben!
Ich hab eine Frage und zwar:
Am 18.4. fängt mein Mutterschutz an und wollte wissen ob ich das Wochengeld beantragen muss oder ob dies der Arbeitgeber macht?
Man liest das auch irgendwie nirgends so wirklich raus.

Danke schon mal im Voraus :)

Kommentare

  • Du musst mit Beginn des Mutterschutzes eine Schwangerschaftsbestätigung und Arbeits- und Entgeldbestätigung an die ÖGK schicken (kriegst du vom AG oder schicken die, unbedingt nachfragen). Das Geld erhältst du dann immer im Nachhinein
    Helly
  • @jennyrr Herzlichen Dank für die schnelle Antwort :)
  • Ich finde nicht, an welche Email Adresse ich das schicken soll?! Kann mir da jemand helfen?
  • @CarinaJasmin

    wochengeld-11@oegk.at

    Liebe Grüße
  • Noch eine Frage zum Wochengeld:
    Ich bekomme es 8 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt. Bei uns sieht es so aus, als ob es darüber hinaus noch ein Kaiserschnitt werden wird - sprich noch länger Wochengeld.

    Wenn man nun einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beantragt, dann bekommt man dies 365 Tage AB der Geburt.
    Zu diesem Zeitpunkt bekommt man doch noch Wochengeld? Und das ist auch höher, als das KBG... stirbt man da drum?
    Da hab ich auch einen Knoten im Hirn.

    Freue mich über Infos :smiley:
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 3. 10. 2022, 09:58
    @zwerg28 Du bekommst wochengeld beim kaiserschnitt für 12 wochen. Wenn das höher ist als das einkommensabhängige kbg dann bekommst du natürlich das höhere wochengeld ausbezahlt. Ab der 13. woche nach der geburt bekommst du dann kbg.
    Zwerg28
  • Zwerg28Zwerg28

    546

    bearbeitet 3. 10. 2022, 10:15
    LisaLisa schrieb: »
    @zwerg28 Du bekommst wochengeld beim kaiserschnitt für 12 wochen. Wenn das höher ist als das einkommensabhängige kbg dann bekommst du natürlich das höhere wochengeld ausbezahlt. Ab der 13. woche nach der geburt bekommst du dann kbg.

    Danke für deine Antwort :smile:

  • @Zwerg28 nein! Du bekommst das eaKBg bis zum 12ten Lebensmonat des Kindes. Also ca. 9 Monate und keine 365 Tage!
    Zwerg28
  • Kaffeelöffel schrieb: »
    @Zwerg28 nein! Du bekommst das eaKBg bis zum 12ten Lebensmonat des Kindes. Also ca. 9 Monate und keine 365 Tage!

    Ja danke, hab ich vorher gerade realisiert :wink:
  • Ich war auch sehr verwirrt wie das beantragt wird und wer was wohin schicken muss. Mein AG hat alles für mich erledigt, ich musste genau nichts machen. Trotzdem hab ich mich kurz bei der ÖGK per Mail gemeldet, ob die eh alles haben oder was fehlt. Paar Tage später hatte ich den Bescheid schon zugestellt bekommen.
    Denke, dass kommt auch auf den AG an. Am besten genau beim AG nachfragen und zur Sicherheit nochmal bei der ÖGK ob auch alles da ist, wenn es dann soweit ist.
    Zwerg28
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