Zuverdienst in Karenz!

bearbeitet 20. 11. 2022, 07:12 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Mütter!

Ich befinde mich derzeit noch in Karenz. Jedoch wird es immer knapper mit dem Geld und ein zuverdienst wäre nicht schlecht! Habt ihr ideen? Vorschläge? Erfahrungen? Google ist da bisschen unübersichtlich, und mit Kugelschreiber zusammenbauen und ähnliches.. 😄😃 Vielen

Dank im Voraus.

Kommentare

  • @Marra98 nur dass du in Karenz bist, sagt nichts darüber aus, wie viel du dazuverdienen darfst...
    Beziehst du Kinderbetreuungsgeld? Dann darfst du auf jeden Fall geringfügig dazuverdienen, wenn es volle Bezugsmonate sind. (Das kann man aber noch genauer berechnen)
    Wenn beispielsweise dein KBG am 23. November ausläuft, dürftest du im November so viel verdienen wie du willst, weil es kein voller Monat ist.
    Aber du solltest einen Zuverdienst mit deinem Arbeitgeber abklären, bei dem du in Karenz bist.
    Marra98
  • @winnie Hallo liebe Winnie!
    Vielen Dank für deine Antwort. Ja ich beziehe noch Kinderbetreuungsgeld. Jedoch würde mich gerne interessieren was man so alles machen kann außer eben Kugelschreiber zusammenbauen oä. ☺️ Habt ihr da ideen? Oder Vorschläge? Google ist da nicht so eine große Hilfe für.
  • Du könntest ja bei deinem Arbeitgeber wieder anfangen geringfügig zu arbeiten
  • @Dani2511 Hallo Dani! Lieber nicht.. 😅laut meinem Direktor hieß es anscheinend das sie derzeit keine Stelle haben für geringfügig die ich machen könnte. Dementsprechend fällt das aus! 😬
  • Oh sorry meine Antwort war ja die volle Themaverfehlung 🙈
  • KaffeelöffelKaffeelöffel

    11,298

    bearbeitet 19. 11. 2022, 20:39
    @Marra98 ich glaube am einfachsten wäre es, wenn du online nach geringfügigen Stellen suchst. Wir wissen ja nicht über welches skillset du verfügst. Also es nützt dir nix, wenn ich dir sage das man als Grafikdesigner gut nebenbei zu Hause was dazu verdienen kann, wenn du von Grafikdesign keine Ahnung hast.
    Verstehst du, was ich meine?
  • @Kaffeelöffel Danke für deine Antwort! Jede Antwort ist willkommen! Es steht ja bei meiner Frage "ideen, Vorschläge, Erfahrungen" also ist da kein bestimmter Beruf gemeint 😊
    zwibro2021
  • @winnie Haha.. alles gut! Deine Antwort war super! 😄
  • Es gibt in vielen Bereichen Kleingewerbe, die man anmelden kann. Erkundige dich dazu an besten bei der AK bzw WKO! Ich denke, dass sowas auch als geringfügig neben KBG geht.
    Ich kenne einige Leute, die das im Kreativbereich haben, zB Nähen (Kindermode; Haarbänder; ...). Ich selbst überlege in Richtung Handlettering und Malerei. Da gibt's wirklich für jede Kleinigkeit etwas eigenes.

    Sonst könntest du auch in Richtung Studentenjobs suchen, da gibt's auch oft geringfügige Stellen. Ich hab zB neben dem Studium im Callcenter gearbeitet 😅 oder als Samstagskraft im Einzelhandel.

    Ich glaube, derzeit wird in jeder Sparte händeringend nach Personal gesucht.
    Marra98
  • Kommt drauf an welches KBG du beziehst. Beim einkommensabhängigen darfst du nur bis zur geringfügigkeitsgrenze Arbeiten. Und beim pauschalen kommt es drauf an ich darf im Jahr 16.200 dazuverdienen. Arbeite nebenbei für 15 Stunden und beziehe das pauschale KBG. Normalerweise bekommst du von deiner Krankenkasse einen Bescheid wo deine Zuverdienstgrenze liegt ansonsten kannst du dort nachfragen
    Marra98
  • @ricz Super hilfreich! Vielen Dank für deine Antwort. 😊
    ricz
  • @Marra98 ich habe in der Karenz als Beraterin bei Lios Kinderzimmer begonnen, das ist ein schöner Nebenverdienst, der noch dazu gut in den Mama Alltag passt 😊
    Marra98
  • @Linase Echt? Das ist aber cool! Gab es für dich auch persönlich Nachteile? Oder nur gute vorteile bei dem Job? 😊
  • @Marra98
    Es kommt vermutlich auch drauf an, was du für einen beruflichen Background hast und ob du etwas von daheim aus machen kannst/willst. Was hast du denn für einen Beruf?
  • @Linase hab davon schon mal was gehört. Wie läuft das dort ab?
  • @Zwerg28 Hallo Zwerg☺️ Ich bin Hotelfachfrau, und habe auch Einzelhandel und Merchandising ausgelernt. ☺️ Von zuhause aus wäre natürlich super, könnte ich dann mit meinem Mädchen zuhause bleiben und was dazu verdienen, wenn dies nicht möglich ist, dann auch outdoor wäre auch in Ordnung.
  • @Marra98 Wenn du gerne telefoniert, dann könntest ja im Callcenter arbeiten, da gibt's auch Homeoffice Möglichkeiten.

    Ich arbeite seit November wieder, diesmal ein anderes Callcenter, da hast auch von der Zeiteinteilung soviele Möglichkeiten.

    Ich mache das echt gerne, ist halt nicht jedermanns Sache.
    Marra98
  • @brommela85 Ja klar in meinem Job muss ich ja auch immer telefonieren 😅 Bist du jetzt auch noch im homeoffice? Oder wieder im Unternehmen? ☺️
  • @Marra98 für mich gab es keine Nachteile 🙂
    Man ist bei uns in vielen Dingen sehr frei und es besteht auch kein Umsatzdruck.
    Mir persönlich macht es sehr viel Spaß 😊 es schaut natürlich je nach Zeitinvestition mehr oder weniger für einen raus 😀
    Aber das ist eh bei jedem Job so


    @fräulein_fb wenn man bei uns starten möchte, ist das komplett kostenlos. Das einzige was man braucht ist eine Startparty bei der man selbst Gastgeberin ist und einen Mindestpartyumsatz von 250€ (da zählt die eigene Bestellung aber auch dazu)
    Wenn das erreicht ist, ist man dabei 😊
  • Entschuldige, dass ich hier mal so eine andere Frage zu dem Thema einwerfe:
    Habe nun das Paradoxon entdeckt, dass man zwar (pauschalen kbg) 16,200 dazu verdienen darf....aber man darf nur für 13 Wochen eine angemeldete Beschäftigung (über geringfugigkeit) haben. Dieser Widerspruch leuchtet mir nicht ganz ein...oder verstehe ich was falsch?
  • @Selina1234 Du meinst weil du in den 13 Wochen die 16200 gar nicht erreichst?
    Das ist die Grenze fürs ganze Jahr, du kannst ja dann außerhalb dieser 13 Wochen noch gf arbeiten.
    Ich denke das ist deshalb auf 13 Wochen begrenzt, weil "wozu Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenn man eh arbeiten geht". Aber das vermute ich bloß.
  • @Linase und man muss aber keine neuen werben oder so? Nur Partys machen und verkaufen? Kann ich mir das so vorstellen wie Tupper und co nur mit Spielzeug? Oder nur übers Internet, also Social Media? Gibs bei unserer Gegend noch nicht so, deswegen wäre es ka auch interessant.
  • @winnie naja selbst wenn man die restliche Zeit geringfügig arbeitet, muss man ja verrückt verdienen in den 13 Wochen :open_mouth: deswegen ergibt es eben für mich keinen Sinn.
    Diese 16.200 sind ja knappe 1300 im Monat. Gut ist etwas viel, aber wenn man nun rechnet kbg 500€ plus 800€ aus einer 15h Anstellung- geht es Dem Elternteil für 2 Jahre finanziell okay und es ist genug Zeit fürs Kind da.
    Aber das darf man nicht, weil man nicht angemeldet sein darf -.- Also es leuchtet mir einfach nicht ein, ich darf so viel verdienen, aber weil ich nicht 4000 Euro im Monat mache und nicht angemeldet sein darf, KANN ich gar nicht wirklich dazu verdienen
  • @Selina1234 ich hab's so verstanden, dass du bei längerer Beschäftigung als den 13 Wochen deinen Kündifgungs- und Entlassungsschutz verlierst. wenn du unter deinen individuellen Zuverdienstgrenze bleibst, hat es sonst aber keine Auswirkungen für dich.
    Ich glaube, sie wollen damit die Arbeitgeber schützen denn wenn du (Hausnummer) 15 Stunden im Monat irgendwo arbeiten kannst, kannst du ja auch deine Karenz unterbrechen und bei deinem AG arbeiten für diese Zeit.
  • @Selina1234 das wär mir neu? Darf ich fragen wo du da nachgelesen hast? Ich arbeite für 15 Sdt die Woche da bekomme ich Netto 850€. Beziehe das pauschale KBG und war auch bei der Krankenkasse um mich zu erkundigen hatte dort einen Termin und da war nie die Rede von 13 Wochen. Mir wurde nur gesagt es ist egal wie viele Stunden ich arbeite solange ich nicht die 16.200 überschreite.
  • Hab ich noch vergessen: Ich habe aber keinen Dienstgeber da ich damals schwanger wurde kurz vor der Insolvenz meines Chefs. Ich bin also arbeitslos und hab auch keine Karenz sondern beziehe nur das pauschale KBG.
  • @MamaGlück20 hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/Geringfuegige_Beschaeftigung_waehrend_der_Karenz.html

    Ganz unten bei "Karenz und Arbeiten über die geringfügigkeitsgrenze". Trifft ja auf dich dann eben nicht zu weil du eh keinen AG hattest.
    Wie gesagt, ich glaub da geht's rein um den Kündigungsschutz, den du dann verlierst.
    Selina1234MamaGlück20
  • Aaaah das macht natürlich Sinn ja. Dementsprechend entfällt dass ja auch, wenn man bei seinem Arbeitgeber arbeitet?! Gelesen hatte ich das auf der ak seite.
    Wisst ihr wie das mit den 16,200 ist, für den Vater, der nur 3 Monate geht? Einfach aliquot 16.200/12x3?
  • fräulein_fb schrieb: »
    @Linase und man muss aber keine neuen werben oder so? Nur Partys machen und verkaufen? Kann ich mir das so vorstellen wie Tupper und co nur mit Spielzeug? Oder nur übers Internet, also Social Media? Gibs bei unserer Gegend noch nicht so, deswegen wäre es ka auch interessant.

    Nein du musst niemanden anwerben 😄

    Und ja genau, so ähnlich wie Tupper nur mit Spielzeug 🙃
    Wir bieten an:

    **** Partys
    Playdates mit den Kids
    Mama Abende (die sind dann meist etwas ruhiger und gesitteter 😄) 😊
  • Chiefeve1985Chiefeve1985

    2,890

    bearbeitet 1. 12. 2022, 11:59
    Ich verdien mir in der Karenz bisschen Taschengeld mit Tapezieren.
    Falls mich jemand braucht, kann sich gerne bei mir melden.
    Hab gerade diese tolle Jungle Tapete in einem Mädchen Zimmer tapeziert.
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    MamaGlück20bn0607
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