Wer kennt sich mit Steuerausgleich und Krankenstand aus?

sternchen83sternchen83

8,454

bearbeitet 13. 02. 2014, 01:55 in Karenz & Rechtliches
frage steht eh schon da :)

und zwar war ich im Ks und wurde jetzt aufgefordert,einen steuerausgleich zu machen...ich war ca 8 Wochen im KS ,d.h. ich war ca. 2 wochen nur auf kassa,und jetzt darf ich einiges zurückzahlen...seit wann bzw. warum is das so?? hatte das noch nie

vl kennt sich ja jemand aus und kanns mir erklären .wäre lieb

im i-net hab ich nur gelesen, dass es mit der Arbeitnehmerveranlagung zusammen hängt und dass es in vielen fällen zu Rückzahlungen kommen kann.. wahrscheinlich is eh dass die antwort

Kommentare

  • @sternchen83 hatte ich vor 2 jahren auch so... musste etwas um die 50€ rückzahlen auf meine frage WARUM hab ich nur die antwort bekommen das ab einem längeren KS also wenn dann Zahlungen von der GKK bekommst statt vom AG dann kommt es zu Rückzahlung
  • @sternchen83
    Genau, ab einem Krankenstand wo die gkk was auszahlt und nur mehr die Hälfte über die Firma ist man pflichtveranlagt!
    Das heißt man muss einen steuerausgleich machen.
    Du musst bei bezugsauszahlende stellen 2 einsetzen ...
    Und warum ist einfach erklärt: die gkk berechnet nur eine pauschale Lohnsteuer und nicht deinen richtigen Satz und deshalb ist dieser Ausgleich zu machen und eben in 99% der fälle auch was zurück zu zahlen
  • ok danke euch für die info,dass wusste ich nicht...ist dass immer schon so gewesen od ist das neu jetzt,hab das nämlich noch nie gehört von jemanden
  • @claudsch1980: das heißt dann nächstes jahr wenn ich den steuerausgleich für heuer mach, muss ich auch was zurückzahlen. Weil mir zahlt die gkk seit juni vorzeitigen Mutterschutz?

    Lg
  • @sternchen83 Also zumindest in den letzten 10 Jahren - ja :-)
    hab hier kurz ne offizielle Erklärung der gkk, letzter Absatz:
    http://www.noegkk.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_tabid=4&p_menuid=66277&action=2
  • Das hab ich mich auch Grad gefragt... ;;)
  • @isabella_ nein bei wochengeld sollte das nicht vorkommen da du ja nicht gleichzeitig noch wo anders verdienst
  • claudsch1980 wrote:
    @isabella_ nein bei wochengeld sollte das nicht vorkommen da du ja nicht gleichzeitig noch wo anders verdienst

    Ah super danke :)

    Lg
  • also ich bin jetzt auch 8 wochen im ks...bin gespannt wie hoch das sann bei mir ausfällt...hab das vorher nämlich auch noch nicht gehört gehabt...
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 4. 10. 2013, 10:26
    bei Arbeiter/Angestelltentätigkeiten werden von der KK beim Krankengeld nur 22 % LSt abgezogen - und dann im "Jahresausgleich" an die jeweiligen Sitution angepasst - und da kommt es doch öfter zu Nachzahlungen...

    aber Achtung: nur die gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen im Kalenderjahr angegeben bei Punkt Inländische Arbeitgeberinnen

    Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld) zählen hierzu NICHT:

    also: 1 Arbeitgeber und lange Zeit Krankengeld von der GKK: Anzahl 1 angeben

    -> sonst kommt es noch zu Verwirrung, dass ein Lohnzettel von einer weiteren Firma fehlt, die es aber ohnehin nicht gibt.
  • wenn es reines Wochengeld ist, nicht, das ist komplett steuerfrei! (und auch nur 1 bei Anzahl angeben!)
    Isabella_ schrieb: »
    das heißt dann nächstes jahr wenn ich den steuerausgleich für heuer mach, muss ich auch was zurückzahlen. Weil mir zahlt die gkk seit juni vorzeitigen Mutterschutz?

    Lg

  • Die Finanz sieht quasi das Krankengeld von der KK als Lohn bzw. Gehalt, die du in dieser Zeit von Deinem DG bekommen hättest - und versteuert das ganz normal - die KK quasi als verlängerter Arm des Dienstgebers.
    sternchen83 schrieb:
    frage steht eh schon da :)

    und zwar war ich im Ks und wurde jetzt aufgefordert,einen steuerausgleich zu machen...ich war ca 8 Wochen im KS ,d.h. ich war ca 2wochen nur auf kassa,und jetzt darf ich einiges zurückzahlen...seit wann bzw,.warum is das so?? hatte das noch nie

    vl kennt sich ja jemand aus und kanns mir erklären .wäre lieb

    /quote]
  • Danke carry :)

    Jetzt hab ich noch eine Frage mein mann hat heuer den C Schein für seine Firma gemacht. Wir würden diese Kosten gern beim nächsten steuerausgleich abschreiben, unter welchem Punkt müssen wir das angeben?

    Danke schon im voraus!
    Lg
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2014, 01:55
    unter Punkt Werbungskosten
    Isabella_ schrieb: »
    Danke carry :)

    Jetzt hab ich noch eine Frage mein mann hat heuer den C Schein für seine Firma gemacht. Wir würden diese Kosten gern beim nächsten steuerausgleich abschreiben, unter welchem Punkt müssen wir das angeben?

    Danke schon im voraus!
    Lg
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