Arbeitslosengeld/Arbeitslosigkeit nach Karenz

Hallo,

ich habe folgende Frage, ich bin seit ca. 3 Jahren arbeitslos. Bin derzeit Schwanger und muss mich informieren wie dass ganze nach der Karenz beim AMS sein wird.
Bekomme ich den gleichen Tagessatz? Oder wie lange Karenz um beim Tagessatz zu bleiben?

Wann soll ich mich beim Ams melden, wenn ich in der Karenz bin und melden wann ich zurück komme.
(Geplant habe ich ca 1.5 Jahre Karenz, da ich es finanziell sonst nicht leisten kann)

Oder habt ich Tipps wie ich das ganze gut planen kann, um nicht finanziell im Nachteil zu seien. Ich mache mir sorgen, dass das Geld nicht ausreicht.

Vielen herzlichen Dank für alle Tipps und Anworten.

Kommentare

  • Du gehst nicht in Karenz, da du keinen Arbeitgeber hast. Karenz=Freistellung von der Arbeit aufgrund Kindererziehung. Du bekommst weiterhin Geld vom AMS bis zum Mutterschutz (8Wochen vor errechnetem ET) und dann bekommst du im Mutterschutz deinen Tagessatz plus 80% Aufschlag also 180%. Dies wirst du aber von der ÖGK erhalten. 8 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt (Falls Kaiserschnitt 12 Wochen) Das AMS schickt der ÖGK den Leistungsbezug. Du musst aber bis zum Tag des Mutterschutzes AMS Geld erhalten bist du gesperrt weil du dich nicht mehr bewirbst etc. bekommst du auch kein Wochengeld. Nach dem Mutterschutz kannst du bei der ÖGK dann das pauschale KBG Konto wählen bis zu 2,5 Jahre (ungefähr 490€ mntl.) Falls du 1,5 Jahre wählst ist es dann mehr. Solange du das pauschale KBG erhältst bist du und dein Kind versichert.
  • Muss man danach nicht auch vermittelbar sein und dem AMS zumindest einige Stunden pro Woche zur Verfügung stehen können (und für diese Zeit Kinderbetreuung nachweisen können) um weiterhin Geld zu erhalten?
  • @Kaffeelöffel ja, muss man (gibt's ein extra Formular dafür). Da muss man eine betreuungseinrichtung bzw. eine betreuungsperson angeben. Für 16 bzw. 20h plus Fahrzeit.
    gieselle91
  • Danke! @gieselle91 das ist dann somit für dich auch relevant!
    gieselle91
  • mockingbird schrieb: »
    Du gehst nicht in Karenz, da du keinen Arbeitgeber hast. Karenz=Freistellung von der Arbeit aufgrund Kindererziehung. Du bekommst weiterhin Geld vom AMS bis zum Mutterschutz (8Wochen vor errechnetem ET) und dann bekommst du im Mutterschutz deinen Tagessatz plus 80% Aufschlag also 180%. Dies wirst du aber von der ÖGK erhalten. 8 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt (Falls Kaiserschnitt 12 Wochen) Das AMS schickt der ÖGK den Leistungsbezug. Du musst aber bis zum Tag des Mutterschutzes AMS Geld erhalten bist du gesperrt weil du dich nicht mehr bewirbst etc. bekommst du auch kein Wochengeld. Nach dem Mutterschutz kannst du bei der ÖGK dann das pauschale KBG Konto wählen bis zu 2,5 Jahre (ungefähr 490€ mntl.) Falls du 1,5 Jahre wählst ist es dann mehr. Solange du das pauschale KBG erhältst bist du und dein Kind versichert.

    Danke vielmals für die antwort.
    Wie ist allerdings die bezahlung wenn meine 1.5 jahre vorbei sind, kind in den kindergarten anfängt und ich wieder bei ams angemeldet bin. Wo finde ich die info wie viel ich an tagessatz bekomme und ob es der selbe ist wie vor dem kind?
  • Ein Tipp wär noch sich schon vor Ablauf der Karenz (2-3 Monate vorher) zu bewerben und darauf hinweisen, dass man ab X.X.XXXX mit der Arbeit beginnen kann.
    gieselle91MamaLama
  • @gieselle91 du könntest 2-4 Monate vorher einfach Bewerbungen absenden ab wann du zu arbeiten beginnen kannst. Wie das dann ist wenn du nach dem KBG beim AMS wieder gemeldet bist weiß ich ehrlich gesagt nicht bzgl Leistungen. Alles Liebe euch.
    Apfelkern
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