12 Monate Kinderbetreuungsgeld aber 2 Jahre Karenz

KariKari

530

bearbeitet 26. 08. 2013, 12:42 in Karenz & Rechtliches
Hallo. Bin mir bei meiner Sozialversicherung unsicher. Ich habe die einkommensabhängige Karenzvariante gewählt, bleibe jedoch die vollen 24 Monate daheim. Jetzt bin ich aber ab dem 12. Lebensmonat nicht mehr versichert, da ja mein Kinderbertreuungsgeld ausläuft. Mir wurde gesagt, ich muss mich jetzt mit meinem Lebensgefährten mitmelden, muss dieser dann auch mehr Sozialversicherung zahlen? :O

Kommentare

  • @kari Nein da muss er im Normalfall nicht mehr bezahlen, da gibts auf der Homepage eurer gkk ein Formular zum ausfüllen und da wird das auch schön erklärt :-)
  • KariKari

    530

    bearbeitet 26. 08. 2013, 13:12
    Oh, zum Glück, danke, werd ich gleich nachscheuen. Meine Schwägerin sagte mir heute, kann sein dass er jetzt meine Sozialversicherung zahlen und als ich noch arbeiten ging waren das ja fast 400 €. Boa, das wäre vielleicht eine Katastrophe gewesen.
  • Also das wäre mir zumindest neu ... Aber ich garantier für nix bei den gkks ;-)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 26. 08. 2013, 13:29
    nein, wenn ein Kind da ist, muss der Partner bei der GKK nix bezahlen, nur wenn KEIN Kind da ist, dann muss der Partner für die Mitversicherung bezahlen.
    Kari schrieb: »
    Oh, zum Glück, danke, werd ich gleich nachscheuen. Meine Schwägerin sagte mir heute, kann sein dass er jetzt meine Sozialversicherung zahlen und als ich noch arbeiten ging waren das ja fast 400 €. Boa, das wäre vielleicht eine Katastrophe gewesen. [/quote
  • Du kannst dich bei ihm mitversichern lassen, da fallen keine zusätzlichen Kosten an. Solltest du geringfügig arbeiten gehen, kannst du dich um ca. 50€ monatlich selbstversichern bei der Krankenkasse, bist dann vollversichert. Dazu würde ich dir sogar raten, letztendlich hast du hier mehr davon, auch mal für die Pension. Und geringfügig arbeiten kannst du ab 5 Stunden pro Woche.
  • Wisst ihr was man zahlt, wenn man sich nicht mitversichern lassen kann?
  • @familiennest danke für die Info, aber mein Chef braucht mich derzeit nicht, da es ja eine Karenzvertretung gibt, wäre e sogerne einen Tag arbeiten ge
    gangen um am Ball zu bleiben und ein schöner Zuverdienst wäre es auch gewesen.
  • Ich habe den Antrag gestellt und dann ein Formular von der GKK zugeschickt bekommen ob irgendwas zutrifft, dass meinLG keinen Beitrag für mich zahlen muss. Dass ist demnach auch so.

    Am Telefon haben sie es mir so erkärt, dass die Mitversicherung 3-4 Jahre im Hintergrund mitläuft und sobald ich wieder selbst versichert ist nicht greift, nur falls ich wieder keine Versicherung selbst hab.

    Hab auch das einkomensabhängige genommen welches jetzt abgelaufen ist, aber ab Jänner bekomm ich wieder Wochengeld und werd ees nochmals nehmen auch für das 2. Kind. Ist für mich am lukrativsten.

    Ach ja @MagicMoment ich so ca. 300 EUR im Kopf pro Monat! Aber normalerweise geht die Mitversicherung, wenn du der haushaltsführende Lebenspartner bist ohne Probleme!


  • carrycarry

    653

    bearbeitet 26. 08. 2013, 15:30
    die Krankenversicherung bei der GKK um die 400 Euro pro Monat (kein Scherz), du kannst dich auf ca 100 Euro ermäßigen lassen, falls die Voraussetzungen zutreffen...
    MagicMoment schrieb: »
    Wisst ihr was man zahlt, wenn man sich nicht mitversichern lassen kann?

  • Danke für die INfo,

    mein Freund studiert. Daher meine Frage, aber ich werde wohl eh nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Dann ev. nur Teilzeit.

    LG MM
  • Du, ich arbeite auch bei einem neuen Arbeitgeber geringfügig, habe mir die Stelle im Mutterschutz gesucht. Das wäre eine Option!
  • @familiennest Ja aber verliere ich dann nicht den Kündigungsschutz bei meiner jetzigen Firma? Weil da will ich nach den 2 Jahren unbedingt zurück.
  • bei Geringfügigkeit nicht

    in deinem DV kann drinstehen, dass dein jetztiger DG zustimmen muss, aber sonst sogar ohne Zustimmung des DG
    Kari schrieb: »
    Ja aber verliere ich dann nicht den Kündigungsschutz bei meiner jetzigen Firma? Weil da will ich nach den 2 Jahren unbedingt zurück.

  • Muss man beim Mitversichern beim LG nicht eine gewisse Zeit (4-5 Jahre) einen gemeinsamen Wohnsitz haben? Bei Eheschließung fällt das weg. Irre ich mich?

    Wann und wo muss man das bekannt geben, dass man sich beim Partner mitversichern lässt?
  • Ne @engel12 bin verheiratet und musste dennoch für mitversicherung das Formular ausfüllen. Hatte aber eigentlich die Info dass es automatisch passiert dann hab ich mal angerufen meinte die ich sei nicht versichert tzzz
  • @leira Kann man das einkommensabhängige Kindergeld 2x hintereinander nehmen - auch wenn man dazwischen nicht arbeiten war :-? ?
    DANKE im Voraus für deine Info!
    Manschgal
  • @Marie_82 ja bin aber schon am herum telefonieren wieviel einbussen man hat denn anscheinend 1:1 geht es nicht! ?
    Bist du dazwischen in Karenz oder arbeitslos? Wichtig für das wochengeld beziehst du KBG während der Schutzfrist für das weitere?
  • @Marie_82

    Meines Wissens ja, wenn die Karenz natlos in den Mutterschutz übergeht .

    Im Jänner weiß ich dann obs wirklich funktioniert!
  • @claudsch1980
    hatte da glaub ich mal ne ogh-entscheidung die ging genau in die Richtung.
  • @xJulia
    was meinst du mit nicht 1:1?
  • @leira jedes mal wenn ich bei der wgkk anrufe krieg ich andere info. Gestern wurde mir gesagt wenn ich wochengeld beziehe dann muss ich es mir so ausrechnen vom tagessatz +25%=Wochengeld davon 80% wäre das das neue kbg. I kenn mi nimma aus. Jetzt wird jedoch geprüft ob ich überhaupt wochengeld beziehe weil ich ja dann kein kbg beziehe aber in karenz bin. Oiis kompliziert.
  • @xJulia Ich gehe jetzt "normal" arbeiten - und bin erst ab Jänner im Mutterschutz - möchte mich auch für die einkommensabhängige Variante entscheiden.

    Es würde mich eben nur interessieren ob man - wenn man 2 Kinder quasi hintereinander bekommt - 2x hintereinander das einkommensabhängige KBG nehmen kann .... :-?
  • Also laut meinem Kurs bekommt man bei 2 jähriger karenz auf jeden fall wochengeld auch wenn das kbg früher endet, das is zumindest mein rechtsstand aus dem letzten Jahr :-)
  • xJuliaxJulia

    3,143

    bearbeitet 9. 10. 2013, 17:39
    @Marie_82 und @leira laut diesem Artikel würde ich 1:1 Geld bekommen
    @claudsch1980 laut diesem link kein wochengeld
    Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeldbekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.
    alles sehr verwirrend.
  • Ich such das ogh Urteil, ich hatte das schon mal hier gepostet ...
  • Das wäre lieb danke.
  • Ja im ogh Urteil stehts auch anders, aber vielleicht gibts ne neue Entscheidung! ?

    Ich werd im Dezember den Antrag stellen und dann seh ich eh!
    @xjulia
    vielleicht hast ja eine rechtschutzversicherung? Da ist immer ein gratis rechtsauskunfttermin dabei. Soll sich das doch ein Anwalt mal genauer anschauen!

    Vielleicht opfert sich jemand mir Rechtschutzvetsicherung für uns?
  • Das is das mir bekannte ogh Urteil:
    ogh 30.11.2010 10obS 136/10p und das lautet: nimmt eine Arbeitnehmerin Karenz für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (bis zum Tag vorm 2. Geburtstag) und endet der Bezug des KBG früher (zb nach 15 Monaten), hat die Mutter trotzdem Anspruch auf Wochengeld wenn die neuerliche Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt) noch vor Ablauf der gesetzlichen Karenz beginnt.

    Immer vorausgesetzt dass auch beim ersten Kind Anspruch auf wochengeld bestanden hat :-)
  • Ach ja und glaub nicht jedem bei der gkk. Ich hab da auch schon Wunderaussagen erlebt und dann habens mich so hingestellt, als hätte ICH es falsch verstanden!!!!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 10. 2013, 21:34
    Ja, bei Lg 10 Monate gemeinsamer Wohnsitz , bei Heirat ab sofort KV
    engel12 schrieb: »
    Muss man beim Mitversichern beim LG nicht eine gewisse Zeit (4-5 Jahre) einen gemeinsamen Wohnsitz haben? Bei Eheschließung fällt das weg. Irre ich mich?

    Wann und wo muss man das bekannt geben, dass man sich beim Partner mitversichern lässt?
    Bei der Krankenkasse vom Partner
  • carry schrieb: »
    Bei der Krankenkasse vom Partner

    danke


  • Marie_82 schrieb: »
    @xJulia Ich gehe jetzt "normal" arbeiten - und bin erst ab Jänner im Mutterschutz - möchte mich auch für die einkommensabhängige Variante entscheiden.

    Es würde mich eben nur interessieren ob man - wenn man 2 Kinder quasi hintereinander bekommt - 2x hintereinander das einkommensabhängige KBG nehmen kann .... :-?

    Lt. meiner Freundin geht das. Sie hat das eaKBG bekommen, ist nun seit ca. 2 Monaten (nun allerdings Teilzeit) wieder in der Firma und ab Feber wieder im MuSchu und hat keine Abstriche zum eaKBG während der Vollzeitarbeit. Angeblich gibts da eine Frist, innerhalb derer du wieder schwanger werden "musst". Geht sich bei dir eh auch aus, wenn ich mich nicht verlesen habe.




  • [/quote]
    engel12 schrieb: »
    Muss man beim Mitversichern beim LG nicht eine gewisse Zeit (4-5 Jahre) einen gemeinsamen Wohnsitz haben? Bei Eheschließung fällt das weg. Irre ich mich?

    Wann und wo muss man das bekannt geben, dass man sich beim Partner mitversichern lässt?

    Passt das wenn ich das jetzt schon 1 Monat vor Ende der GKK beantragt habe die Mitversicherung?
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