Hallo. Bin mir bei meiner Sozialversicherung unsicher. Ich habe die einkommensabhängige Karenzvariante gewählt, bleibe jedoch die vollen 24 Monate daheim. Jetzt bin ich aber ab dem 12. Lebensmonat nicht mehr versichert, da ja mein Kinderbertreuungsgeld ausläuft. Mir wurde gesagt, ich muss mich jetzt mit meinem Lebensgefährten mitmelden, muss dieser dann auch mehr Sozialversicherung zahlen? :O
Kommentare
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gangen um am Ball zu bleiben und ein schöner Zuverdienst wäre es auch gewesen.
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Am Telefon haben sie es mir so erkärt, dass die Mitversicherung 3-4 Jahre im Hintergrund mitläuft und sobald ich wieder selbst versichert ist nicht greift, nur falls ich wieder keine Versicherung selbst hab.
Hab auch das einkomensabhängige genommen welches jetzt abgelaufen ist, aber ab Jänner bekomm ich wieder Wochengeld und werd ees nochmals nehmen auch für das 2. Kind. Ist für mich am lukrativsten.
Ach ja @MagicMoment ich so ca. 300 EUR im Kopf pro Monat! Aber normalerweise geht die Mitversicherung, wenn du der haushaltsführende Lebenspartner bist ohne Probleme!
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mein Freund studiert. Daher meine Frage, aber ich werde wohl eh nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Dann ev. nur Teilzeit.
LG MM
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in deinem DV kann drinstehen, dass dein jetztiger DG zustimmen muss, aber sonst sogar ohne Zustimmung des DG
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Wann und wo muss man das bekannt geben, dass man sich beim Partner mitversichern lässt?
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DANKE im Voraus für deine Info!
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Bist du dazwischen in Karenz oder arbeitslos? Wichtig für das wochengeld beziehst du KBG während der Schutzfrist für das weitere?
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Meines Wissens ja, wenn die Karenz natlos in den Mutterschutz übergeht .
Im Jänner weiß ich dann obs wirklich funktioniert!
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hatte da glaub ich mal ne ogh-entscheidung die ging genau in die Richtung.
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was meinst du mit nicht 1:1?
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Es würde mich eben nur interessieren ob man - wenn man 2 Kinder quasi hintereinander bekommt - 2x hintereinander das einkommensabhängige KBG nehmen kann .... :-?
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@claudsch1980 laut diesem link kein wochengeld
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeldbekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.
alles sehr verwirrend.
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Ich werd im Dezember den Antrag stellen und dann seh ich eh!
@xjulia
vielleicht hast ja eine rechtschutzversicherung? Da ist immer ein gratis rechtsauskunfttermin dabei. Soll sich das doch ein Anwalt mal genauer anschauen!
Vielleicht opfert sich jemand mir Rechtschutzvetsicherung für uns?
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ogh 30.11.2010 10obS 136/10p und das lautet: nimmt eine Arbeitnehmerin Karenz für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (bis zum Tag vorm 2. Geburtstag) und endet der Bezug des KBG früher (zb nach 15 Monaten), hat die Mutter trotzdem Anspruch auf Wochengeld wenn die neuerliche Schutzfrist (8 Wochen vor Geburt) noch vor Ablauf der gesetzlichen Karenz beginnt.
Immer vorausgesetzt dass auch beim ersten Kind Anspruch auf wochengeld bestanden hat :-)
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danke
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Lt. meiner Freundin geht das. Sie hat das eaKBG bekommen, ist nun seit ca. 2 Monaten (nun allerdings Teilzeit) wieder in der Firma und ab Feber wieder im MuSchu und hat keine Abstriche zum eaKBG während der Vollzeitarbeit. Angeblich gibts da eine Frist, innerhalb derer du wieder schwanger werden "musst". Geht sich bei dir eh auch aus, wenn ich mich nicht verlesen habe.
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Passt das wenn ich das jetzt schon 1 Monat vor Ende der GKK beantragt habe die Mitversicherung?