Karenz 30+6

deniseedenisee

723

bearbeitet 12. 09. 2013, 20:02 in Karenz & Rechtliches
Hei mädls :D
Hab eine frage..
Wenn ich die variante 30+6 nehme.. sind das ja 2einhalb jahre+6 Monate. .
Aber man muss ja wieder nach 2 jahren arbeiten gehen.. oder hab ich das falsch aufgeschnappt? :confused:

Danke jetzt schonmal für eure antworten :D

Kommentare

  • krümel22krümel22

    10,377

    bearbeitet 12. 09. 2013, 20:07
    diese +6 kann nur dein Freund/Mann gehn ;-)
    wenn er nicht geht verfällt dies...
    bei der Variante hast du dann keinen Kündigungsschutz mehr ab dem 24. LebensMonat deines Kindes :)

    sollte ich an Blödsinn gschrieben haben bessert mich bitte aus
  • Ja aber die 30 sind ja schinmal allein 2einhalb jahre :confused:
  • Du musst nicht nach 2 Jahren arbeiten gehen, allerdings bist du nach 2 Jahren zb kündbar. Wenn du länger als 2 Jahre gehst, würd ich mir das von deinem Arbeitgeber schriftlich geben lassen, dass er damit einverstanden ist, dich wieder zurücknimmt, etc
  • Du musst nicht nach zwei Jahren wiede. Arbeiten gehen, was hast Du mit deinem DienstGeber vereinbart?!

    Das kbg hat nix mit der arbeitskarenz zu tun! Sind zwei eigenständige Dinge!
  • Wenn du nach 24 Monaten wieder anfängst hast Du KündigungsSchutz, wenn du zb. Nach 30 Monaten zurück gehst hast du ihn nicht mehr, auch wenn schriftlich vereinbart ist das er dich zurück nimmt kann er sich jederzeit dann kündigen!
  • @kathi0816 min dienstgeber hab icj noch gar nichts vereinbart. Muss ich ja ersz nach der geburt besheid geben
  • also mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes in Karenz sein kann. Wenn ich länger zuhause sein will, muss ich um Verlängerung ansuchen.
  • Und die wird problemlos stattgegeben? :confused:
  • das weiß ich leider nicht, ich denk, das kommt auf den Arbeitgeber an. Meiner würd's wahrscheinlich nicht machen, wie ich ihn kenn.
  • Also bei meiner Firma ist das kein Problem, Gott sei dank! Ich bleib 30Monate Zuhaus, vielleicht sogar 31, weil ich am 2.9.2015 beginnen müsste und die Krippe erst später aufsperrt!
    Aber arbeite samstags in meiner Firma geringfügig!
  • Das kann die Firma entscheiden ob sie dir mehr lassen, gesetzlich sind 24 Monate!
  • habe mich auch schon diesbezüglich erkundigt. wenn du länger als 2 jahre bleiben musst musst du ansuchen um verlängerung beim dienstgeber. aber das geld bekommst du 2 1/2 Jahre wenn du zu hause bleibst. aber nach den 2 jahren musst du dich bei deinem freund/mann mitversichern lassen.
  • Genau das mit dem Versichern ist auch noch. Wenn dein Kind 2 Jahre wird und du länger Daheim bleiben willst musst dich bei deinem Partner mitversichern lassen.
    Dani1203
  • Ich dachte solang man Kbg bezieht ist man darüber versichert unabhängig von der Dauer der arbeirsrechtlichen Karenz. Mitvrsichern muss sich nur wer länger zuhause bleibt als der Beszug des Kbg dauert.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 09. 2013, 12:01
    stimmt, so lange man KBG bekommt, ist man versichert.

    Bsp: nimmt man die 20 Monate KBG und 24 Monate arre Karenz: muss man schauen, wie man die 4 Monate zwischen KBG-Ende und Ende der arre Karenz versichert ist: zb. durch Mitversicherung

    Bsp: nimmt man die 30 Monate KBG und 24 Monate arre Karenz: hier stellt sich das Problem nicht, wenn man nach 24 Monate wieder arbeitet geht.... (da ja 30 Monate KBG da sind - und dann ist da halt eine doppelte Versicherung)

    Bsp: nimmt man die 30 Monate KBG und 24 Monate arre Karenz und dann noch aus Kulanz mit dem AG 12 Monate dazu (also in Summe 36 Monate zuhause): - dann muss man schauen, wie man die 6 Monate krankenversichert ist (KBG ist nach 30 Monaten aus)
    Fringl schrieb: »
    Ich dachte solang man Kbg bezieht ist man darüber versichert unabhängig von der Dauer der arbeitsrechtlichen Karenz. Mitversichern muss sich nur wer länger zuhause bleibt als der Bezug des Kbg dauert.

  • Ich frag mich gerade wo mein Sohn und ich dann versichert sind??? :-?? :((
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 09. 2013, 13:57
    GKK deines Bundeslandes, außer du bist Beamte, Eisenbahnerin, oder eine sonstige Berufsgruppe, die eine eigene Versicherungsanstalt haben..

    sofia schrieb: »
    Ich frag mich gerade wo mein Sohn und ich dann versichert sind??? :-?? :((

    ???
  • ok ich nehme mal diesen thread ;;)
    hab die karenzvariante 30 Monate! das Problem ist ich war kst in meiner ss und ab der 20woche in frühkarenz, meiner Chefin passte das überhaupt nicht, sie redet einfach nicht mehr mit mir und andere ma genauso, echt super gefühl :-q da ich samstag wieder arbeiten wollte, fing ich in einer anderen Filiale an, war kein Problem. das Problem ist ich bekam eine neue Persnummer da ich in meiner Filiale Karenz bleibe!
    ich hab den karenzzettel an die zentrale geschickt und noch immer keine rückmeldung wegen den 30monaten! Ist das normal?? oder wird's mir nicht genehmigt?
    wenn meine Firma mich kündigt nach 2 jahren hab ich dann Anspruch auf arbeitslose??
    sa arbeiten düfte ich weiterhin auch bei arbeitslose!
    ich kenn mich nicht mehr aus :-??
  • Hat dir die Firma die arbeitsrechtliche Karenz von 24 Monaten bestätigt? 30 Monate KBG--Bezug haben im Gründe nichts mit der arre Karenz zu tun. ob dir der Dg weitere 6 Monate freiwillig gibt, ist eine andere Sache und liegt in seinem Ermessen.
    mado1 schrieb: »
    ok ich nehme mal diesen thread ;;)
    hab die karenzvariante 30 Monate! das Problem ist ich war kst in meiner ss und ab der 20woche in frühkarenz, meiner Chefin passte das überhaupt nicht, sie redet einfach nicht mehr mit mir und andere ma genauso, echt super gefühl :-q da ich samstag wieder arbeiten wollte, fing ich in einer anderen Filiale an, war kein Problem. das Problem ist ich bekam eine neue Persnummer da ich in meiner Filiale Karenz bleibe!
    ich hab den karenzzettel an die zentrale geschickt und noch immer keine rückmeldung wegen den 30monaten! Ist das normal?? oder wird's mir nicht genehmigt?
    wenn meine Firma mich kündigt nach 2 jahren hab ich dann Anspruch auf arbeitslose??
    sa arbeiten düfte ich weiterhin auch bei arbeitslose!
    ich kenn mich nicht mehr aus :-??

  • ja das weiss ich schon! meine Chefin fragte nie, habe es ihr zwar mal gesagt aber ohne antwort! bekam dann von der zenttrale einen zettel zugeschickt wie lang ich Karenz bin und wann ich wieder arbeite, das habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt, wieder ohne antwort! da ich ja gfg in einer anderen filiale tätig bin, wäre es ja unnötig mich zu kündigen oder?? möchte nur nicht mehr als 10h arbeiten bis der kleine 2,5jahre ist!
    blöd wenn die Chefin streikt und nicht redet, aber man bekommt das normal schriftlich bestätigt?? keiner sagt mir was, dreh bald durch
  • Verständlich, wenn man so ohne Antwort stehen gelassen wird. Gibt es ein zentrales Lohnbüro (wenn es mehrere Filialen gibt, wird es so was geben), wo man nachfragen kann, wann einem die schriftliche Bestätigung zugeht. Dann merken die, das es dir wichtig ist, eine schriftliche Bestätigung zu bekommen. Oder die ist gar auf dem Postweg verloren gegangen..
    mado1 schrieb: »
    ja das weiss ich schon! meine Chefin fragte nie, habe es ihr zwar mal gesagt aber ohne antwort! bekam dann von der zenttrale einen zettel zugeschickt wie lang ich Karenz bin und wann ich wieder arbeite, das habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt, wieder ohne antwort! da ich ja gfg in einer anderen filiale tätig bin, wäre es ja unnötig mich zu kündigen oder?? möchte nur nicht mehr als 10h arbeiten bis der kleine 2,5jahre ist!
    blöd wenn die Chefin streikt und nicht redet, aber man bekommt das normal schriftlich bestätigt?? keiner sagt mir was, dreh bald durch

  • und was passiert wenn sie sagen ich muss nach 2 jahren wieder auf meine 20h??
    das kann ich mir nicht leisten, würde 500euro Betreuung monatlich zahlen für beide kinder! und bei 30mo geht sich das super aus das der grosse dann das letzte kiga jahr hat, was ja bis mittag gratis ist! was ist wenn die mich kündigen?? oder ist das Arbeitsverweigerung??
  • Warte mal ab, was die sagen, und dann kannst zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Lösung suchen. 24 Monate arre Karenz sind es mindestens. 30 Monate Kbg hast du sicher. Dein Jüngster ist jetzt 6 Monate. - vielleicht geben sie dir eh die 6 Monate...
    mado1 schrieb: »
    und was passiert wenn sie sagen ich muss nach 2 jahren wieder auf meine 20h??
    das kann ich mir nicht leisten, würde 500euro Betreuung monatlich zahlen für beide kinder! und bei 30mo geht sich das super aus das der grosse dann das letzte kiga jahr hat, was ja bis mittag gratis ist! was ist wenn die mich kündigen?? oder ist das Arbeitsverweigerung??

  • Und wenn nicht: vor dem 2. Geb. Beratungsgespräche bei Beratungstellen und AMS vereinbaren
    mado1 schrieb: »
    und was passiert wenn sie sagen ich muss nach 2 jahren wieder auf meine 20h??
    das kann ich mir nicht leisten, würde 500euro Betreuung monatlich zahlen für beide kinder! und bei 30mo geht sich das super aus das der grosse dann das letzte kiga jahr hat, was ja bis mittag gratis ist! was ist wenn die mich kündigen?? oder ist das Arbeitsverweigerung??

  • weiss nicht ob das ams mir hilft wenn ich ein aufrechtes Dienstverhältnis hab! war noch nie arbeitlos hör immer nur von bekannten Horrorgeschichten ubers ams!
    aber danke, wird montag mal das Lohnbüro anrufen und mit dem Chef in der jetzigen filiale, vielleicht übernimmt er mich und genehmigts mir!
    danke >:D<
  • Und was is wenn mich mein DG nach den 24 Monaten kündigt? Bekomm ich trotzdem Mein Karenzgeld bis 30 Monate?
  • bearbeitet 19. 10. 2013, 10:55
    Ja, das ist unabhängig von der Karenz!! @krümel22
    Und gleich nach 24 Monaten kann er dich glaub ich nicht kündigen... erst 3 Monate danach oder so..
  • Hängt vom Kollektivvertrag ab wie lang die behaltefrist ist
  • MUSS ich arbeiten nach 24 Monaten oder nur wenns mein DG nichr genehmigt das ich 30monate zuhause bleib? :)
  • Nur wenn dein DienstGeber es dir nicht genehmigt! Find das ja voll blöd, ich müss eh mit 436Euro Leben also könnte es den dg ja egal sein! Und nur weil ich kst war Krieg ich es jetzt vielleicht nicht genehmigt?? Ist ja a ärgerlich :((
  • Ah okay. Dein DG muss einverstanden sein. Am Besten früh genug ansuchen und schriftlich vereinbaren!
  • @carry ich nehme auch die variante .bis wann habe ich zeit den arbeitgeber zu informieren ? Weil mein kleiner auf die awr anmeldung wartet hat noch kein ausweis und es dauert noch sicher 2 mon.

    Danke
  • Du musst deinen Arbeitgeber vor ende des Mutterschutz spätestens informieren am besten nach det Geburt
  • Favole wrote:
    Du musst deinen Arbeitgeber vor ende des Mutterschutz spätestens informieren am besten nach det Geburt

    Hab aber nichts vonnder kk das ich karenz bekomme.weil ich nichts bekomme.weil mein kleiner kein pass hat .wir beantragen alles und kriegen es aber im nachhinein
    .
  • für die arbeitsrechtliche Karenz braucht du im Grunde NIX von der GKK. Du sagst dem Dienstgeber, wie lange zu Karenz haben möchtest.(24 Monate MUSS er dir geben, wenn du das möchtet, wenn du in Summe 30 Monate haben willst, musst du ihn bitten, dass er dir zu den 24 Monaten noch 6 Monate gibt. Das hast nix mit Kinderbetreuungsgeld zu tun. Auf den Arbeiterkammer-Seiten gibt es Musterformulare.
    georgia schrieb: »
    Favole wrote:
    Du musst deinen Arbeitgeber vor ende des Mutterschutz spätestens informieren am besten nach det Geburt

    Hab aber nichts vonnder kk das ich karenz bekomme.weil ich nichts bekomme.weil mein kleiner kein pass hat .wir beantragen alles und kriegen es aber im nachhinein
    .

  • Für die Karenz wird du nie was von der GKK bekommen. Nur für das Kinderbetreuungsgeld.
    georgia schrieb: »
    Favole wrote:
    Du musst deinen Arbeitgeber vor ende des Mutterschutz spätestens informieren am besten nach det Geburt

    Hab aber nichts vonnder kk das ich karenz bekomme.weil ich nichts bekomme.weil mein kleiner kein pass hat .wir beantragen alles und kriegen es aber im nachhinein
    .

  • gesetzlich sind es bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes; also wenn er die 30 Monate nicht genehmigt, bist schon verpflichtet.
    krümel22 schrieb: »
    MUSS ich arbeiten nach 24 Monaten oder nur wenns mein DG nichr genehmigt das ich 30monate zuhause bleib? :)

  • @carry ja und was muss ich jetzt tun?? Bis 6.11 bin ich in mutterschutz.
  • ruf beim DG an und sage ich wie lange du in Karenz bleiben willst, vielleicht hat er bereits ein Formular, das du ausfüllen sollst.

    oder:

    sieh dir diese Formular von der AK (Karenzmeldung) an, ausfüllen und an DG übermitteln:

    http://tirol.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundvorlagen/MutterschutzElternkarenz/Karenzmeldung.html
    georgia schrieb: »
    @carry ja und was muss ich jetzt tun?? Bis 6.11 bin ich in mutterschutz.

  • Also ok danke
  • sorry wenn ich mich da kurz rein schleich!
    wollt nur fragen ob und wann (nach AntragStellung) man bescheid bekommt von der gkk?
  • Habe es ausgedrückt und schicke es heute noch weg
  • @1und1macht4 wegen dem kinderbetreuungsgeld meinst du??
    bei mir hat das rund ein Monat gedauert nach antragstellung bis ich das brieferl von der gkk hatte was mein tagsatz fürs kbg is
  • dieses Formular dem Dienstgeber!

    und für das KBG ist die GKK zuständig!
    georgia schrieb: »
    Habe es ausgedrückt und schicke es heute noch weg

  • @carry ja passt .kbg beantragt aber kriege es dann wenn die awr anmeldung da ist .und unsere bürokratie in gr is eine katastrophe .hoffe ich verliere nichts...versichert bin ich schon oder??
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 22. 10. 2013, 11:56
    im Mutterschutz sicher, und dann gibt es eine Nachfrist - wie lange die bei dir ist genau bei der GKK erfragen... (Nach.frist nur, wenn KBG noch nicht bewilligt ist..)
    georgia schrieb: »
    @carry ja passt .kbg beantragt aber kriege es dann wenn die awr anmeldung da ist .und unsere bürokratie in gr is eine katastrophe .hoffe ich verliere nichts...versichert bin ich schon oder??

  • Ok werde ich tun
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