Unterschied Karenzgeld und Kinderbetreuungsgeld?

deniseedenisee

723

bearbeitet 22. 10. 2013, 11:53 in Karenz & Rechtliches
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen karenzgeld und kinderbetreuungsgeld?

Kommentare

  • Karenzgeld ist miener Meinung nach das Wochengeld, das du nur bekommst, wenn du gearbeitet hast (8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Kinderbetreuungsgeld bekommt jeder mit Kind und je nach Modell wird es zwischen 12 und 24 Monate (glaub ich) ausgezahlt.
  • minimini

    18,016

    bearbeitet 22. 10. 2013, 10:52
    @denisee Hallo du!
    Es wär erstmal super wenn du deinen Threadtitel bisschen besser und genauer benennen würdest, dann bekommst du vielleicht auch mehr Antworten, ich kannte mich zum Beispiel gar nicht aus. ;)
    Karenzgeld = Wochengeld (8 WO vor bis 8 WO nach der Geburt) und KGB = ist das Geld welches du bekommst während du dann eben daheim bist beim Kind. Meines Wissens nach. :-? Aber vielleicht weiß wer anderer besser Bescheid. :-??
  • MaunzMaunz

    6,331

    bearbeitet 22. 10. 2013, 11:00
    Karenzgeld in dem Sinn gibts ja meines Wissens ned wirklich! Es gibt Wochengeld 8 Wochen vor EGT und 8-12 Wochen (Kaiserschnitt, Frühgeburt) nach der Geburt!
    KBG ist Kinderbetreuungsgeld und das ist das Geld, dass du von der KK bekommst! Da gibt es eben die 5 Varianten und dieses Geld hat NICHTS mit der Karenz an sich zu tun... Das heißt, auch wenn du zB nur 1 Jahr KBG bezieht, darfst du laut Gesetz trotzdem 2 Jahtre daheim bleiben! ;-)

    Hoffe ich hab keinen Blödsinn geredet @Claudsch1980 !! :-/
  • @maunz hat das absolut super erklärt :-)

    früher gabs mal ein Karenzgeld, und man konnte auch nur diese eine variante mit 2 jahren haben - oder eben nix
    aber seit dem das so schön flexibel wurde hat das karenzgeld eben damit mans icht mit der arbeitsrechtlichen Karenz verwechselt einen neuen namen "kinderbetreuungsgeld" bekommen
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 22. 10. 2013, 11:53
    alles schon erklärt

    und noch früher hat es auch nur Karenzgeld mit 1 Jahr gegeben - und Karenzgeld haben auch nur Arbeiter und Angestellte bekommen, die die erforderlichen Beschäftigungszeiten zusammen hatten - sonst hat es NIX gegeben....

    da hatte Karenzgeld und arrechtliche Karenz wirklich noch miteinander zu tun.....

  • Hier findest du auch Infos dazu:

    http://www.karenz.at
  • mminzkmminzk

    1

    bearbeitet 23. 10. 2013, 19:41
    Hier gibt es auch noch einen sinnvollen Link: karenzzeit.net
    Habs mir mal ein bisschen durch gelesen. Da steht so einiges über Karenz-Elterngeld, also Voraussetzungen, Kündigungsfrist usw. Das hilft dir vielleicht weiter.

    Alles Gute!
  • die seite is ja schon uralt :-)
  • AdminAdmin

    5,368

    bearbeitet 24. 10. 2013, 00:21
    @miKkii: mminzk ist wohl ein Suchmaschinenoptimierer, deswegen habe ich den Link entfernt. Wollen nur Seiten pushen für geringe Werbeinkünfte *gähn*. Aufpassen.

    Wir halten Karenz.at so aktuell wie möglich. :)
  • ich weiss jetzt nicht ob das so ganz hierher passt,mag aber keinen neuen thread eröffnen:

    hab ein paar fragen:

    ich gehe 2 jahre in karenz (arbeit) und nehme 20+4 KBG...d.h. ich bin dann 4 monate nicht krankenversichert,aber kann mich beim partner mitversichern lassen ,auch wenn wir nicht verheiratet sind..müsst so stimmen.

    jetzt zu meinem knopf im hirn,den ich nicht los bekomme:die karenz fängt nach der 8 wochenschutzfrist an bis zum 2 geburtstag des kindes...dann muss ich wieder arbeiten...aber dann bin ich ja so gesehen keine vollen 2jahre in karenz od..da die karenz nach dem wochenschutz anfängt,aber "nur" bis zum 2ten geb geht...aber ich hab gehört,es wird ab dem geburtstag gerechnet....

    kann mich bitte jemand von meinem knopf im kopf befreien bitte danke ;)
  • KrisiKrisi

    1,287

    bearbeitet 3. 12. 2013, 21:34
    Die Karenz beginnt mit dem Tag der Geburt @sternchen83 denke ich zumindest :)
  • ok danke sowas hab ich auch schon gehört,nur je mehr ich drüber nachgedacht habe,desto unlogischer is worden-drum der knopf im kopf ;)
  • Ja die arbeitsrechtliche karenz beginnt mit dem Tag der Geburt, deshalb 2 Jahre (der 2. Geburtstag ist also der erste Arbeitstag)
    wobei eben die ersten 8 Wochen davon Mutterschutz sind wo du auf keinen fall arbeiten darfst
  • ahhhh mein @claudsch1980 mein alleswisser in der hinsicht >:D< :-*

    ich hab nur bammel,ob das mitn mitversichern beim partner wirklich geht,da wir nicht verheiratet sind
  • Ob das geht weiß vielleicht @carry eher, die is da top informiert :-)
  • müsst ich sie mal fragen ....wenn das nicht geht,dann hab ich mit meiner planung wohl ein problem
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 4. 12. 2013, 19:03
    mindestens 10 Monate gemeinsamer Haushalt (gleiche Meldeadresse!) müßt ihr haben, du und dein Partner, dann geht die Mitversicherung bei der GKK (dh du und das Baby sind dann kostenfrei bei der Krankenversicherung des Partners mitversichert) (bei den Verheirateten ab dem Tag der Hochzeit)

    sternchen83 schrieb: »
    müsst ich sie mal fragen ....wenn das nicht geht,dann hab ich mit meiner planung wohl ein problem

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