Geldsorgen - Erfahrung und Tipps gesucht

bearbeitet 21. 12. 2013, 20:30 in Entwicklung & Erziehung
Hallo,
Ich bin sejt kurzem 18 und habe unerwartet ein Baby bekommen.
Die Situation ist folgende...
Ich wohne alleine, bin monentan beim AMS gemeldet, mache meine Abschlussprüfung aber im folgenden Jahr.
Hab ein einkommen von ca 600, was vorne und hinten nicht reicht.
Meine mutter wohnt im ausland, vaterseitig kein kontakt seit ich klein bin.

Die einzige person aus meiner Familie die da ist, ist meine schwester (23) selbst ein kleinkind und nur probleme.

Vater von den kind gibt es nicht, auch keine unterstützung...

Nun weiß ich nicht mehr weiter...

Ich habe mit jemanden vom sozialamt gesprochen, der mir verschiedene möglichkeiten erklärt hat. Nur fühle ich mich egal bei welcher entscheidung einfach nur schlecht.
Wenn ich die kleine behalte, was kann ich ihr bieten? Bin ich bereit dafür? Wie soll ich das mit geld machen?
Soll ich sie zu pflegeeltern geben? Oder bin ich dann eine schlechte mutter? Aber dort hätte sie es doch besser? Mehr untersützung?

Ich bin dankbar für jeden kommentar, habt ihr selbst erfahrungen mit pflegeschaften? Oder gar adoption? Oder seit selbst jung mutter geworden?

Ich weis echt nicht weiter...
Gina
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Kommentare

  • Hallo ich bin mit 19 Mama geworden. Habe meine Lehrabschlussprüfung im 3 Monat gemacht die ich leider nicht bestanden habe. Mache sie nächstes Jahr aber nach. War ab dem 3 Monat arbeitslos gemeldet da ich meine Lehre übers Wifi gemacht habe. Habe 245 € Arbeitslosengeld bekommen. Ich und mein Mann wohnen in einer 95 m2 Wohnung mit 720 € miete ( war die billigste Wohnung in der Gegend) Uns bleibt auch nicht viel über aber es geht :) Wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne melden :)
  • wenn ich fragen dar, warum reichen 600,- nicht?
  • Söckchen schrieb: »
    wenn ich fragen dar, warum reichen 600,- nicht?
    Zahle 380 miete, 100 knapp betriebskosten, dazu kommen essen, andere rechnung etc
  • Domi2010Domi2010

    6,657

    bearbeitet 21. 12. 2013, 12:37
    Liebe Jenny, es ist eine sehr schwere Entscheidung die du da treffen musst. Da kann ich dir wahrscheinlich nicht helfen, bzw. die Entscheidung abnehmen. Aber da du dir so viele Gedanken machst, merkt man auch dass du eine gute Mama bist und für dein Kleines nur das Beste möchtest. Dem Kleinen ist es egal, ob ihr Geld habt oder nicht... wenn ihr damit Leben könnt und es für euch reicht, dann wäre das für mich kein Grund das Kind wegzugeben....

    Leider kenne ich mich mit den Möglichkeiten nicht aus, die man so hat, als junge Mama, ohne Hilfe und Unterstützung. Aber es gibt bestimmt Möglichkeiten.
    @familiennest kann dir sicher weiterhelfen.

    Wünsche dir alles alles Gute und viel Kraft. Du findest bestimmt Unterstützung und Hilfe. >:D<
  • Wohnung müsste in deiner Situation doch bezahlt werden vom Sozialamt, oder?
  • Wenn du Fragen bezüglich der Mindestsicherung hast (die du bekommen würdest)
    dann schreib mich an ! Ich helfe dir vom Schreiben des Antrages weg bis hin zum Streitigkeiten mit den Ämtern!
    TschutschuAnnika_Marie
  • Wir haben hier sehr viele junge Mamas oder noch schwanger...
    Und bis jetzt wurde immer eine Lösung gefunden und keiner hat bis jetzt gesagt es War fiel falsche Entscheidung du musst wissen was dein Herz sagt
  • Du kannst die mindestsicherung beantragen, dann kriegst du familienbeinhilfe jedes 2. monat, kannst du wohnzuschuss beantragen bei deiner wohnung? Dann kannst du jz im winter heizkostenzuschuss beantragen, und weißt du wer der vater ist? Ist er als vater eingetragen oder glaubt er nicht das er der vater ist? Also würde mich wegen den alimenten erkundigen oder bekommst du die schon?
  • miKkiimiKkii

    6,892

    bearbeitet 21. 12. 2013, 12:48
    wenn du die variante 20 wählst gibts zwischen 624 - 644 monatl...
    jedes zweite monat familienbeihilfe..
    kinderabsetzbetrag sind 59 monatl.
    und die beihilfe zum Kbg kannst auch nehmen 181 monatl, 1jahr lang.
    und da gibts noch andere hilfen
    für wohnung!

    Alles liebe
  • Bist du noch schwanger oder hast du dein kind schon? Keine mutter sollte ihr kind wegen finanziellen problemen weggeben müssen.
    Du kannst beim jugebdamt um unterstützung ansuchen. Die helfen dir professionell und kostenlos auf verschiedene arten. Es gibt mutter kind wgs für junge mamas. Da zahlst du keine miete mehr und hast immer ansprechpartner die dir auch bei der ausbildung und jobsuche helfen.
    Oder es gibt betreuer die zu dir kommen wenn du in keine wg magst und alle anträge und beihilfen mit dir gemeinsam durchgehen.

    Das jugendamt zahlt auch in notsituationen verpflegungsgeld. Sind so ca. 6 euro pro tag zusätzlich pro person.
    Mit der mindestsicherung müsstest ja schon auf 800 euro kommen wenn du allein bist.

    Domi2010
  • Rezept gebühre Befreiung, gis-befreiung anfordern
  • Wisst ihr wieviel einkommen man nicht überschreiten darf um eine gis-befreiung zu bekommen? Ich find das ja echt ein witz das man obwohl ich ned mal orf habe oder sonst was den blödsinn zahlen muss -.-' alles geldmacherei in meinen augen!
  • Heizzuschuss gibts auch :)
  • Meinr Schwiegermutter verdient ca 860 € und sie haben gesagt das sie um ca 100 € zuviel verdient. Das selbe haben sie beim Heizzuschuss auch gesagt.
  • Aktion Leben kann dich auch sicher beraten und dir weiterhelfen.
  • Probieren kann man es ja dennoch :)
  • Ich bin bei einer pflegefamilie aufgewachsen bis zu meinem elften Lebensjahr. Es war bzw ist eine sehr sehr liebe Familie. Hatte auch immer Kontakt zu meiner leiblichen Mutter (alle acht Wochen hat sie mich besucht). Sie hat mich mit 17 bekommen und auch aus den gründen "weg gegeben" . Vor 30 Jahren gab es halt leider noch nicht so viel Unterstützung und Hilfestellungen für solche fälle. Ich rate dir nur, nimm die Ratschläge der anderen Mädels hier war. Das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir ist heute noch schwer gestört. Aber nicht weil sie mich weg gegeben hat sondern weil sie mich mit elf Jahren dort wieder raus gerissen hat. Das hab ich ihr nie verziehen anscheinend. Zudem fehlt uns die wichtigste Zeit die eine Mutter mit ihrem Kind verbringen sollte. So, sorry für meinen privaten Einwurf aber ich wollte nur sagen, überlege es dir bitte sehr genau. Du kannst so viel Hilfe in Anspruch nehmen das du es selber schaffen kannst.;)
  • lovemybabylovemybaby

    1,808

    bearbeitet 22. 12. 2013, 00:38
    für mich ist das unverständlich wie jemand mit dem gedanken spielen kann sein kind wegzugeben nur wegen dem geld.

    ich habe 5,5 jahre auf ein kind gebastelt. das resume .. kind da mann weg.
    du bekommst bei 30 monate karenz.
    435 kbg
    158 fbeihilfe
    150? alimente

    das sind san schon über 700€
    und ein jahr bekommsd nu 180 wennsd alleinerziehend bist.

    dann kannst du noch wohnbeihilfe beantragen für dich und ein kind darfs 65 m2 haben am besten ist wennsd in iwk ... oä wohnsd.
    mindestsicherung kannsd anu beantragen.
    wieso soll das nicht reichen?

    ich bekomme keine wohnbeihilfe, mindestsicherung oda so.

    tdm komme ich mir kbg. fbeihilfe, beihilfe zum kbg, alimente hin.

    leiste mir sogar ein auto.

    pflegschaft finde ich das schlimmste für ein kind. ein kind soll stabile familienverhältnisse haben und nicht immer rausgerissen werden.

    adoption ok. wenns nicht anders ginge besser als abtreibung. so viele wünsvhen sich ein kind und können kein eigenes bekommen. aber nur wegen geld?

    ausserdem gibts die möglichkeit in so ein mutterhaus oda wie das heissd zu ziehen. mehrere wohngruppen mit müttern und babys .. so mutterkindheime die geben dir Unterstützung helfen dir wie du mit geld oda auch mim baby und so zum umgehn
  • zum Kinderbetreuungsgeld gibt es ja die Beihilfe. Hat jemand Erfahrung damit??? bekommt man die wirklich genau 12 Monate oder so wie das Kinderbetreuungsgeld erst nach Ende des Mutterschutzes (zb Variante 12+2 sind ja eigentlich nur 10 Monate KBG weil die ersten 8 Wochen ja Mutterschutz sind)????

    Wenn man vom Kindesvater getrennt lebt, spielt dann dabei sein Einkommen auch eine Rolle (vor allem wenn er mehr als 16.200 pro Jahr verdient).

    Wie sieht es dann bei der Beihilfe mit dem Zuverdienst aus? Ist das das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen? oder das was man vom FA bekommt, wenn man die Arbeitnehmerveranlagung macht. (zb würden ja Kurskosten dafür sorgen, dass das steuerbare Einkommen gemindert wird; dann hätte man zwar 6.400 verdient, macht einen Kurs der 1.000 kostet und hätte laut Arbeitnehemerveranlagung nur ein steuerbares Einkommen von 5.400 (wobei man unter 11.000 Jahreseinkommen eh keine Einkommenssteuer zahlt). Aber für die Zuverdienstmöglichkeit wäre das natürlich interessant. Wenn man diese um nicht mehr als 15% überschreitet müsste man nur die Differenz zurückzahlen (also stellt sich die Frage, wie genau das berechnet wird) und da spielts eine Rolle obs Brutto oder Netto wäre

    Spielt es beim Zuverdienst eine Rolle, ob man zB bei seinen Eltern wohnt (denn die haben ja auch ein Einkommen). Bei den Kosten für eine Tagesmutter würde nämlich deren Einkommen auch herangezogen werden, auch dann, wenn man schon auf Wohnungssuche ist und demnächst umziehen würde.

    Wäre echt super, wenn mir jemand von seinen ERFAHRUNGEN damit berichten könnte (möchte nämlich demnächst den Antrag stellen, ich könnte zwar nebenbei arbeiten gehen, aber Kinderbetreuungskosten und Fahrtkosten würden höher sein als das damit zu verdienende Einkommen).

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!!!!!

  • Finde das erst mal super das du so offen drüber schreibst ;) nimm die tipps wahr geh zu den Ämter lass dich beraten. Du musst dein Kind sicher nicht weggeben
  • Hallo Jennytvp,

    ich finde es gut, dass du dich über ALLE Möglichkeiten informieren möchtest um dann die für dich und dein Baby richtige Entscheidung zu treffen.

    Ich bin der Meinung, dass leider viele Leute zu schnell und zu einfach sagen: Behalt das Kind es wird schon irgendwie gehen.

    Fakt ist, dass es leider nicht immer gut geht.

    Geh zu diversen Infostellen und triff dann eine Entscheidung die DU für richtig hälst, egal ob diese ist das Kind zu behalten, in Pflege zu geben oder zur Adoption frei zu geben.
    Wenn du zu einem Entschluss kommst bei dem du mit klarem Gewissen sagen kannst, dass es für dich und das Kind die beste der offenen Optionen ist, dann ist es das Richtige.

    Viel Glück egal wie du dich entscheidest.
  • Mädls, @minimax hat heute in dem thread gepostet um Infos zu erhalten, seht aufs Datum...

    Leider kann ich dir nicht weiterhelfen da kenn ich mich nicht aus bzw hab eben keine Erfahrung
  • verstehe jetzt dein Post nicht genau Satru, willst damit sagen, dass nach ein paar Tagen zu Jennytvps originalem Post nix mehr geschrieben werden darf?
  • Ich glaube nicht das @satru das so gemeint hat @McKinnes somdern eher, das man den Post von minimax nicht übersieht! Weil es wird die ein oder andere geben, die ihr bei dem Thema helfen kann!
  • Ganz genau wie @zwergal geschrieben hat.
  • SusiSusi

    3,243

    bearbeitet 27. 01. 2014, 22:20
    .
  • minimax schrieb: »
    zum Kinderbetreuungsgeld gibt es ja die Beihilfe. Hat jemand Erfahrung damit??? bekommt man die wirklich genau 12 Monate oder so wie das Kinderbetreuungsgeld erst nach Ende des Mutterschutzes (zb Variante 12+2 sind ja eigentlich nur 10 Monate KBG weil die ersten 8 Wochen ja Mutterschutz sind)????

    Wenn man vom Kindesvater getrennt lebt, spielt dann dabei sein Einkommen auch eine Rolle (vor allem wenn er mehr als 16.200 pro Jahr verdient).

    Wie sieht es dann bei der Beihilfe mit dem Zuverdienst aus? Ist das das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen? oder das was man vom FA bekommt, wenn man die Arbeitnehmerveranlagung macht. (zb würden ja Kurskosten dafür sorgen, dass das steuerbare Einkommen gemindert wird; dann hätte man zwar 6.400 verdient, macht einen Kurs der 1.000 kostet und hätte laut Arbeitnehemerveranlagung nur ein steuerbares Einkommen von 5.400 (wobei man unter 11.000 Jahreseinkommen eh keine Einkommenssteuer zahlt). Aber für die Zuverdienstmöglichkeit wäre das natürlich interessant. Wenn man diese um nicht mehr als 15% überschreitet müsste man nur die Differenz zurückzahlen (also stellt sich die Frage, wie genau das berechnet wird) und da spielts eine Rolle obs Brutto oder Netto wäre

    Spielt es beim Zuverdienst eine Rolle, ob man zB bei seinen Eltern wohnt (denn die haben ja auch ein Einkommen). Bei den Kosten für eine Tagesmutter würde nämlich deren Einkommen auch herangezogen werden, auch dann, wenn man schon auf Wohnungssuche ist und demnächst umziehen würde.

    Wäre echt super, wenn mir jemand von seinen ERFAHRUNGEN damit berichten könnte (möchte nämlich demnächst den Antrag stellen, ich könnte zwar nebenbei arbeiten gehen, aber Kinderbetreuungskosten und Fahrtkosten würden höher sein als das damit zu verdienende Einkommen).

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!!!!!

    würde mich auch interessieren :)
  • @mijo wieso spielt sein einkommen eine rolle wenn sie getrennt leben. bei mir spielt sein einkommen keine rolle
  • ich meinte eigentlich eher, dass mich interessiert, ob jemand erfahrungen mit der beihilfe hat bzw wollte ich nicht, dass der post schon wieder untergeht ;)

    dass sein einkommen keine rolle spielt, is schon klar.
  • hihi asso .. :)

    ja mir wurde die genehmigt :)
  • .... hab nach langem hin und her die Info bekommen, dass sein Einkommen keine Rolle spielt, wenn man tatsächlich getrennt ist. Laut der KK-Mitarbeiterin ist man das nur wenn man "außer der Unterhaltszahlungen nichts mehr mit dem Kindesvater zu tun hat". Da hab ich aber von AK die Info bekommen, dass das nicht so eng gesehen werden darf, die KK aber sehr wohl überprüfen kann, ob man tatsächlich getrennt ist und nicht nur unterschiedliche Meldeadressen hat.

    Das mit der Zuverdienstgrenze hab ich leider noch nicht herausbekommen.
    Mit diesem mega komplizierten Berechnungssystem, das von jedem anders interpretiert wird, macht man einer Mutter den Wiedereinstieg ins Berufsleben nicht grad einfach.
    .... langsam komm auch ich zu der Überzeugung dass fleißig arbeiten gehen auch noch bestraft wird .....
  • @lovemybaby er lebt nicht bei dir?
    @minimax wie kann die kk das uberprüfen?
  • nein er wohnt wo anders wir sind getrennt und haben gar kein kontakt
  • @lovemybaby und das kind sieht er das???
  • @georgia
    die KK darf vorbeikommen und nachschauen, die Nachbarn befragen, oder zb die Betriebskosten überprüfen, ob die vielleicht so hoch sind, weil mehr als eine Person in der Wohnung lebt.
    Nur weil man laut Melderegister getrennte Wohnsitze hat, bedeutet das nicht, dass man Alleinerziehend ist.
    es gibt nämlich da den Hinweis ".... oder anzumelden wäre", was bedeutet, wenn sich ein anderere derart oft in der Wohnung aufhält und dort nächtigt, dass er dort eigentlich lebt und sich auch dort anmelden müsste.
  • georgiageorgia

    6,712

    bearbeitet 27. 01. 2014, 23:48
    @lovemybaby na super oder??
    @minimax danke für die info .Das kopiere ich und sende es meine freundin in de weil sie meint da kommt niemand vorbei.
    Als ich in der ss krank war müsste ich dringend zum fa hab das auto gefahren und mein chef hat angerufen und sagte sie is in de urlaub bei eltern ....am nä tag kam der kontrolier zu besuch und ich war daheim weil ich liegen müsste ....es war wirklich sehr schwer ihm das zu beweisen ...das ich zum fa gefahren bin ...
  • @georgia das beste für mein kind und mittlerweile bin ich ganz froh drüber
  • @lovemybaby meine grossen haben kontakt zu ihm aber die kleine nicht :(
  • @georgia jz blixk i nimma durch zu dem mann zu dem du keine gefühle hast ist das nicht der vater deiner kinder?


    wieso haben nur die großen kontakt?
  • @georgia
    wie streng das jetzt kontrolliert wird weiß ich natürlich nicht (die von der KK meinte, dass die Kontrollen verstärkt zunehmen, weil bei vielen Paaren ein Partner woanders gemeldet ist und so Leistungen bezogen werden, die nicht zustehen).
    mir wurde halt nur gesagt, wenn man das was falsches angibt und sie kommen drauf, dann muss man alles zurückzahlen und hat mit einer Verwaltungsstrafe bis zu €2.000 zu rechnen.
  • @minimax das is in de aber denke da wird auch nichts verschenkt ...also ich war einmal krank bei meinen job damals und müsste kontroliert werden ....bin sogar mit angina arbeiten gegangen ....
  • aber die beihilfe eird einem auch genehmigt wenn die kinder kontakt zum vater haben das hat mit dem nix zu tun du musst alleine in einer wohnung wohnen bzw ein neuer partner darf auch ned sein
  • @lovemybaby
    das mit der Beihilfe konnte ich Gott sei Dank mit der AK klären, die von der KK war da wohl ein bisal übereifrig.
    Wir sind ja noch nicht lang getrennt und mein Ex hat natürlich Sachen für den Kleinen in seiner Wohnung und auch einen gebrauchten KiWa,.... und die von der KK hat echt gemeint, dann wäre ich ja gar nicht Alleinerziehend, wenn sich der Vater eh auch kümmert.
  • @minimax weil der vater sachen bei seine wohnung hat ?? Frechheit oder ??
  • @minimax echt ? so a blödsinn
  • ich hab bei der KK angerufen, weil ich eben noch andere Auskünfte wollte und dann hat sie zu mir gesagt, dass ich die Beihilfe nur dann beantragen dar und nur dann alleinerziehen wäre wenn ich außer Unterhalt keinen Kontakt mehr hätte und das hat mich echt verunsichert.

    naja, ich hoff mal, dass er keine Kontrolle bekommt, weil wer weiß was denen da einfällt, ist eh unwahrscheinlich, aber ich mach mir halt immer über alles Gedanken.
  • du sagst es!!!
  • aber gott sei dank hast es klärn können
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