ich hab vor 3 Tagen online meinen gemacht.Ich hab fast nix angegeben. Hatte 2012 nur 3 Monate gearbeitet-danach Arbeislos (wegen SS) -dann wochengeld. und hab einiges bekommen.
Das mitn Vorrechnen ist schon ne super sache*gG*
Hello Mädels.Hab eine frage hab heute dein Lohnsteuerausgleich gemacht übers net und weis nicht ob ich es richtig gemacht hab.
Am Schluss steht irgend wa mit freibetrag da hab ich nix angekreutzt und darunter auch irgend was zum ankreutzen hab ich auch nicht gemacht.
Hab nur dort wo letztes jahr die beträge waren die neuen eingefügt und ganz ober muss man eine 1 rein schreiben.
Ich hoffe ich hab das so halbwegs verständlich geschrieben.
huhuu.... wer kann mir helfen... habs noch immer nicht geschafft für das jahr 2012 den ausgleich zu machen... ich habe viele rechnungen vom arzt, also für die Untersuchungen was die GKK nicht zahlt und ich musste...dan hab ich zB die Vitamine beim Frauenarzt gekauft..2x 80€.. soll ich das auch eintragen? es sind aber nur bankomatzetteln :-?
@mikkii also grundsätzlich brauchst du für alles die rechnung, nur bankomat zettel wird zuwenig sein.
wo hast du das denn gekauft? vielleicht kannst du eine Rechnung nachdrucken lassen mit dem damaligen Datum (anhand der Bankomatzettel)
Bitte einmal Hilfe für die blöden :-)
bei Sonderausgaben steht " ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag (bei mind. 3 Kindern) "...man kann dan die Summe der freiwilligen Lebensversicherung eintragen...das heisst ich kann das nicht???..
Bitte einmal Hilfe für die blöden :-)
bei Sonderausgaben steht " ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag (bei mind. 3 Kindern) "...man kann dan die Summe der freiwilligen Lebensversicherung eintragen...das heisst ich kann das nicht???..
Dh das es keinen Sinn macht, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen - du bekommst nix raus - und hinschreiben tun sie, dass du nix zahlen musst (keine Nachforderung)
Die -60 sind nur der Pauschalbetrag von den Sonderausgaben.
Du hattest 2010 wahrscheinlich keine Einkünfte (steuerrechtlich) gesehen - und auch kein Kind und warst somit auch nicht Alleinerzieherin...
ok.. aber zahlen muss ich nichts??.. es gibt noch ein zettel dabei mit erlagschein...
sonst steht überall 0€ ..
aber wen man was zahlen müsste würde ein datum bis wann stehn..oder?
ok.. aber zahlen muss ich nichts??.. es gibt noch ein zettel dabei mit erlagschein...
sonst steht überall 0€ ..
aber wen man was zahlen müsste würde ein datum bis wann stehn..oder?
vergiss immer zu fragen..aber jetzt ist es mir eingefallen..
ich hab den ausgleich Online gemacht und auch was bekommen..aber der zettel ist nicht mit der post gekommen wo alles draufsteht.. muss ich den anfordern?ist er online zu sehn oder so??..
@mikkii wenn du den online machst dann bekommst du den bescheid auch online in die posteingangsbox, log dich mal ein und schau nach da sollt was drin sein!
und wenn der Bescheid nicht mehr in der DataBox sein sollte (warum auch immer, wird die nach einer gewissen Zeit gelehrt), dann geh in das entsprechende Jahr, für den du den Ausgleich gemacht hast, und dann siehst, dass neben den Lohnzetteln auch der Bescheid ersichtlich ist - daraufklicken - und dann erscheint er wieder in der Databox
Bringt sich der Lohnsteuerausgleich etwas in der Karenz??
Versicherungen etc kann ich ja mit hineinnehmen... geringfügige Beschäftigung "bringt nichts", oder? Da man keine lohnsteuer zahlt...?
@xxxisabellaxxx wenn du kein lohnsteuerpflichtiges einkommen hast und keinen alleinerzieher/alleinverdiener geltend machen kannst macht ein steuerausgleich keinen Sinn soweit ich weiß
Naja ohne bezahlte Lohnsteuer kannst du keinen lohnsteuerausgleich machen :-)
... Sollte ich mich diesbezüglich täuschen kann mich @carry gern korrigieren
Bringt sich der Lohnsteuerausgleich etwas in der Karenz??
Versicherungen etc kann ich ja mit hineinnehmen... geringfügige Beschäftigung "bringt nichts", oder? Da man keine lohnsteuer zahlt...?
Naja ohne bezahlte Lohnsteuer kannst du keinen lohnsteuerausgleich machen :-)
... Sollte ich mich diesbezüglich täuschen kann mich @carry gern korrigieren
@xxxisabellaxxx wenn du kein lohnsteuerpflichtiges einkommen hast und keinen alleinerzieher/alleinverdiener geltend machen kannst macht ein steuerausgleich keinen Sinn soweit ich weiß
Es gibt auch so eine Negativsteuer. Erkundigt euch mal bei der Arbeiterkammer, wers noch nicht kennt.
Es gibt auch so eine Aktion von der AK, die heißen Steuerlöschtage. Da macht man einen Termin aus und die helfen dann, dass man alles mögliche angeben kann.
Ist voll super und ich mach auch schon seit 3 Jahren mit.
Lohnsteuerausgleich bedeutet, dass man einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurückbekommt, wenn man keine zahlt, dann kann man auch keine zurückbekommen - außer der Negativsteuer, bei geringfügigem Einkommen
wenn du mit einem Partner zusammen lebst und du selber kaum ein Einkommen hast, dann kann er die Sonderausgaben in seine Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen (nur die Sonderausgaben, wie Arztrechnungen, etc, - jedoch keine Werbungskosten).
Arbeitnehmerveranlagungen kann man online immer machen - zumindest vorberechnen, man muss sie ja nicht abschicken (hat man in einem Monat mehrer Einkünfte mehrerer Arbeitgeber, dann muss man eine machen - da bekommt man idR aber vom Finanzamt den Hinweis, dass mans machen muss).
Als Sonderausgaben kann man alle Krankheitskosten aufnehmen, die von der GKK nicht bezahlt werden (außer Vorsorgegeschichten wie zB Mundhygiene oder Kosten für Medikamente für die es KEIN Rezept gibt).
Lohnsteuerausgleich kann man machen sobald das Jahr 2013 vorbei ist und der Arbeitgeber alle Daten ans Finanzamt weitergeleitet hat (wofür er sich bis Anfang März zeit lassen kann), manchmal dauert es auch etwas länger.
Man sieht es aber bei der Vorberechung, ob schon alles da ist - da man ansonsten eine Fehlermeldung bekommt (dann muss man entweder noch etwas warten, oder man erkundigt sich beim Arbeitgeber - manchmal wird nämlich übersehen, dass Urlaubsersatzleistungen auch dem FA gemeldet werden müssen).
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Kommentare
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, ja dann müssen wir halt warten, könnten das Geld echt gerade dringend brauchen
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Das mitn Vorrechnen ist schon ne super sache*gG*
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Am Schluss steht irgend wa mit freibetrag da hab ich nix angekreutzt und darunter auch irgend was zum ankreutzen hab ich auch nicht gemacht.
Hab nur dort wo letztes jahr die beträge waren die neuen eingefügt und ganz ober muss man eine 1 rein schreiben.
Ich hoffe ich hab das so halbwegs verständlich geschrieben.
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wo hast du das denn gekauft? vielleicht kannst du eine Rechnung nachdrucken lassen mit dem damaligen Datum (anhand der Bankomatzettel)
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bei Sonderausgaben steht " ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag (bei mind. 3 Kindern) "...man kann dan die Summe der freiwilligen Lebensversicherung eintragen...das heisst ich kann das nicht???..
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bei 3 Kindern gibt es einen höheren maximalen Abschreibbetrag....
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Das einkommen im Jahr 2010 beträgt
-60€
und oben steht
keine Nachforderung..
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Danke
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6,712
Danke
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Die -60 sind nur der Pauschalbetrag von den Sonderausgaben.
Du hattest 2010 wahrscheinlich keine Einkünfte (steuerrechtlich) gesehen - und auch kein Kind und warst somit auch nicht Alleinerzieherin...
6,892
sonst steht überall 0€ ..
aber wen man was zahlen müsste würde ein datum bis wann stehn..oder?
@carry
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ein Datum würde im Bescheid stehen
wenn aber überall "0" steht, (auch nicht Nachforderungen von anderen Jahren etc) dann ist nix einzuzahlen
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ich hab den ausgleich Online gemacht und auch was bekommen..aber der zettel ist nicht mit der post gekommen wo alles draufsteht.. muss ich den anfordern?ist er online zu sehn oder so??..
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und wenn der Bescheid nicht mehr in der DataBox sein sollte (warum auch immer, wird die nach einer gewissen Zeit gelehrt), dann geh in das entsprechende Jahr, für den du den Ausgleich gemacht hast, und dann siehst, dass neben den Lohnzetteln auch der Bescheid ersichtlich ist - daraufklicken - und dann erscheint er wieder in der Databox
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@claudsch1980 @carry
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Versicherungen etc kann ich ja mit hineinnehmen... geringfügige Beschäftigung "bringt nichts", oder? Da man keine lohnsteuer zahlt...?
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... Sollte ich mich diesbezüglich täuschen kann mich @carry gern korrigieren
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auch wenn Abschreibposten da sind... die sind dann verloren...
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ob sich dann tatsächlich auswirkt, ist eine andere Frage - meist aber nicht...
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Es gibt auch so eine Aktion von der AK, die heißen Steuerlöschtage. Da macht man einen Termin aus und die helfen dann, dass man alles mögliche angeben kann.
Ist voll super und ich mach auch schon seit 3 Jahren mit.
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rest ist mutterschatz,karenz!
Ich hab paar Impfungen gezahlt?kann man das auch angeben?...sind aber nur von bankomat die rechnungen.
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Lohnsteuerausgleich bedeutet, dass man einen Teil der bezahlten Lohnsteuer zurückbekommt, wenn man keine zahlt, dann kann man auch keine zurückbekommen - außer der Negativsteuer, bei geringfügigem Einkommen
wenn du mit einem Partner zusammen lebst und du selber kaum ein Einkommen hast, dann kann er die Sonderausgaben in seine Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen (nur die Sonderausgaben, wie Arztrechnungen, etc, - jedoch keine Werbungskosten).
Arbeitnehmerveranlagungen kann man online immer machen - zumindest vorberechnen, man muss sie ja nicht abschicken (hat man in einem Monat mehrer Einkünfte mehrerer Arbeitgeber, dann muss man eine machen - da bekommt man idR aber vom Finanzamt den Hinweis, dass mans machen muss).
Als Sonderausgaben kann man alle Krankheitskosten aufnehmen, die von der GKK nicht bezahlt werden (außer Vorsorgegeschichten wie zB Mundhygiene oder Kosten für Medikamente für die es KEIN Rezept gibt).
Lohnsteuerausgleich kann man machen sobald das Jahr 2013 vorbei ist und der Arbeitgeber alle Daten ans Finanzamt weitergeleitet hat (wofür er sich bis Anfang März zeit lassen kann), manchmal dauert es auch etwas länger.
Man sieht es aber bei der Vorberechung, ob schon alles da ist - da man ansonsten eine Fehlermeldung bekommt (dann muss man entweder noch etwas warten, oder man erkundigt sich beim Arbeitgeber - manchmal wird nämlich übersehen, dass Urlaubsersatzleistungen auch dem FA gemeldet werden müssen).
lg