oh...da ist wirklich ein großer unterschied :-( aber andererseits hättest sonst ja gar keins bekommen...
und wie läuft das nun mit dem kindergeld fürs zweite? kannst da nochmal das ek abhängige nehmen, vermutlich nicht oder?
ist das dann gleich viel wie beim ersten?
dachte ja eigentlich es wären 80% des letzten wochengeldes (aber das wäre dann bei dir ja von den 10euro...) somit lieg ich da sicher (zum glück :-) ) falsch...
erneutes Wochengeld gibt es nur dann wenn schon vor der ersten Geburt Anspruch darauf bestanden hat und die Schutzfrist während des Bezugs von KBG beginnt, bzw wenn der Beginn der Schwangerschaft noch während dem Bezug stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letzten Kindes beginnt; als Beispiel: aktuell wird die Variante 15+3 bezogen für das Kind das am 13.8.2013 geboren wurde, das KBG läuft somit bis 12.11.2014 (wenn der Partner nicht in Karenz geht) und man ist trotzdem volle 2 Jahre in Karenz (also bis 12.8.2015) in diesem Fall gibt es nur dann erneut Wochengeld wenn die Schwangerschaft vor dem 12.11.2014 beginnt. aktueller Bezug einer Pauschal-Variante: € 14,53 werden um 80% erhöht, also € 26,15 (es ist dabei egal welche Pauschalvariante bezogen wird), ein eventueller Zuschuss wird nicht miteinberechnet. aktueller Bezug des gehaltsabhängigen KBG: der Tagsatz des KBG wird um 25% erhöht;
ist das dann gleich viel wie beim ersten?
dachte ja eigentlich es wären 80% des letzten wochengeldes (aber das wäre dann bei dir ja von den 10euro...) somit lieg ich da sicher (zum glück :-) ) falsch...
ja da hast im prinzip recht das es 80% des wochengeldes sind. aber es gibt die günstigkeitsberechnung des eakbg. da wird das jahr hergenommen in dem kein kbg bezogen wurde (max 3 jahre zurück). in meinem fall ist das 2011...da ich da aber ab mitte nov im mutterschutz war wird der betrag etwas niedriger ausfallen.
ich denke ja, denn man hat pro Kind unabhängig vom Bezug des KBG einen Pensionszeitenanspruch für 4 Jahre auf Grund der Kindererziehung
Quasi egal
KBG-Bezug gibt selbst Pensionszeit, Berufstätigkeit während der arre Karenz bzw. Kbg-Bezug kann Pensionszeit geben, und sonst gibt es noch pensionsrechtlich maximal 4 Jahre pro Kind für die Kindererziehung dh. wenn Kind 2 nach 3 Jahren kommt, dann gibt es für das erste 3 und dann für das zweite 4 Jahre.... Annahme: 2 Kinder insgesamt...
@carry ich schwanke nämlich zwischen KBG 30+6 oder dem einkommensabhängigen.
Vom finanziellen ist in Summe gesehen, nicht viel um.
Beispiele:
Wenn Kind 1 und 2, 4 Jahre getrennt sind, bekomme ich 8 Jahre gerechnet.
Und wenn Kind 2, 2 Jahre nach Kind 1 kommt, bekomme ich 6 Jahre gerechnet?
Beispiele:
Wenn Kind 1 und 2, 4 Jahre getrennt sind, bekomme ich 8 Jahre gerechnet.
Und wenn Kind 2, 2 Jahre nach Kind 1 kommt, bekomme ich 6 Jahre gerechnet?
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Kommentare
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und wie läuft das nun mit dem kindergeld fürs zweite? kannst da nochmal das ek abhängige nehmen, vermutlich nicht oder?
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dachte ja eigentlich es wären 80% des letzten wochengeldes (aber das wäre dann bei dir ja von den 10euro...) somit lieg ich da sicher (zum glück :-) ) falsch...
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ja da hast im prinzip recht das es 80% des wochengeldes sind. aber es gibt die günstigkeitsberechnung des eakbg. da wird das jahr hergenommen in dem kein kbg bezogen wurde (max 3 jahre zurück). in meinem fall ist das 2011...da ich da aber ab mitte nov im mutterschutz war wird der betrag etwas niedriger ausfallen.
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Quasi egal
KBG-Bezug gibt selbst Pensionszeit, Berufstätigkeit während der arre Karenz bzw. Kbg-Bezug kann Pensionszeit geben, und sonst gibt es noch pensionsrechtlich maximal 4 Jahre pro Kind für die Kindererziehung dh. wenn Kind 2 nach 3 Jahren kommt, dann gibt es für das erste 3 und dann für das zweite 4 Jahre.... Annahme: 2 Kinder insgesamt...
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Vom finanziellen ist in Summe gesehen, nicht viel um.
Beispiele:
Wenn Kind 1 und 2, 4 Jahre getrennt sind, bekomme ich 8 Jahre gerechnet.
Und wenn Kind 2, 2 Jahre nach Kind 1 kommt, bekomme ich 6 Jahre gerechnet?
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ja, pensionsrechtlich für die Kindererziehung