Wie lange Karenz?

DelaliDelali

5,039

bearbeitet 16. 05. 2014, 08:49 in Karenz & Rechtliches
Mich würde interessieren wie lange ihr in Kadenz ward? Welches Midekk und Dauer ihr gewählt habt und warum? Und das Wichtigste: würdet ihr es wieder so machen?
Erfahrene Mamis haben da sicher einen anderen Blick darauf aufgrund der Erfahrung ;)
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Kommentare

  • Also ich hatte die Variatne 20+4 genommen und in Karenz war ich 18 Monate.
  • Ich hab 30+6 genommen weil es mir von Anfang an klar war bald wieder ein paar std. Zu arbeiten!
    Niclas ist 5 Monate und ich werd im Sommer wieder arbeiten! :)

    Ich fands besser zB. 30 Monate zusätzlich 8,5std arbeiten zu gehen als nach 20Monaten wieder 20-25 Stunden. Das wär so blöd wegen der Krabbelstube gewesen! So geh ich jetzt schon einen Tag arbeiten, verbessere die Finanzen weil ich mir gerne noch was sparen will und einé Abwechslung ist es auch! Mein freund ist Samstags zuhause und FR NM auch meistens also klappt das ganz gut das ich auch keinen brauch auf den ich angewiesen bin! :)
  • ich hab das eakbg weil ich damals und derzeit finanziell einfach keine andere Wahl hatte ... beim 2. Kind möchte ich unbedingt ein anderes Modell! bzw wenns finanziell passt das eakbg und länger daheim bleiben
  • Sr84Sr84

    453

    bearbeitet 16. 05. 2014, 16:24
    .
  • ich bin in der firma 2 jahre in karenz und hab beim kbg die 20 monate genommen ..
  • ich hätte auch 30 genommen aber man verliert ja qausi das geld wenn man während dem schwanger wird..
  • @sr84 auch wenn dus mittlerweile gelöscht hast beantworte ich dir deine frage gern :-)
    Ea gibt im leben leider finanzielle Aspekte die man berücksichtigen muss (Alimente und Kredit des Partners von früher) da war es leider nicht möglich auf mein einkommen zu verzichten, beim zweiten Kind sind wir dann nicht mehr darauf angewiesen und ich kann eine andere Variante wählen :-)
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 16. 05. 2014, 19:36
    Danke euch!
    Wie meint ihr das "diese Variante genommen aber so und so lange daheim geblieben"??? Sollte das nicht überein stimmen?
    Kann man sich wenn es soweit ist wo beraten lassen wie man finanziell am besten aussteigt ;) Bsp. beim eKGB wüsste ich nicht was herauskommt, da ich auch viele Zulagen habe die wohl nur im Schnitt berechnet werden oder?
  • Ich hatte die Variante 20+4 und war 24 Monate in Karenz (hatten "nur" die 20 Monate das Karenzgeld) diesmal nehm ich die Variante 30+6 und gehe wieder 2 Jahre in Karenz! Nebenbei werde ich nicht arbeiten gehen da uch in der Pflege tätig bin, mein Mann von Mo-Fr auf Montage ist und das wäre dann dort wo ich arbeite sehr kompliziert mit der Einspringerei und Kinderbetreuung.. ich möchte auch die Zeit Intensiev mit meinen Kindern teilen!
  • Denk es kommt viel auf die höhe des einkommens drauf an..denn auch bei der ea variante kannst 2 jahre daheim bleibn obwohl nur ein jahr geld beziehst
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 16. 05. 2014, 20:02
    @delalia die Arbeiterkammer rechnets aus, da kannst dir nen Termin zur Beratung geben lassen!
  • @claudsch1980 Vielen dank! Das werde ich dann machen wenn es soweit ist. Dank Großeltern in Pension, sind alle für nur 1 Jahr zu Hause sein und dann innerfamiliäre Betreuung. Dank meines Dienstrades bin ich dennoch viel daheim ;)
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 16. 05. 2014, 20:19
    Ein wenig OT Wochengeld und Familien Beihilfe beantragt man selber oder auch der AG?
  • Also ich hab 30+6 und würds auch wieder nehmen. Ich bin 30 Monate daheim, wobei ich mir nächstes Jahr etwas für eine geringfügige Tätigkeit suchen werde, einen Tag in Woche oder zwei halbe, mal schaun was sich ergibt ubd dann geht mein Lebensgefährte noch 4 oder 5 Monate in Karenz. :-)
  • @delalia Wochengeld beantragt dein Dienstgeber, du musst an die GKK nur die Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin und dann später die Geburtsurkunde abgeben
    Familienbeihilfe machst du selbst, ebenso das Kinderbetreuungsgeld

    und ja - wir habens auch so, ein Jahr eaKbg und meine Eltern kümmern sich danach bis zum Kindergarteneintritt während meiner Arbeitszeit um den Zwerg :-)
  • xJuliaxJulia

    3,143

    bearbeitet 16. 05. 2014, 22:31
    Ich hatte beim ersten das eaKBG und Karenz 20 Monate bin während der Karenz wieder schwanger geworden hab nun wieder das eaKBG und bleib 23 Monate in Karenz.
  • Danke @claudsch1980 !!!
    Ah so wie wir es planen also. Darf ich fragen wie viel du dann wieder nach dem Jahr arbeiten wirst?

    @xJulia Das heißt du bist aber einige Zeit ohne KGB daheim?
  • @claudsch1980 habs gelöscht, weil ich gleich nachdem ich gepostet hab, deinen post nochmal gelesen hab und sich meine frage dann beantwortet hat, hab beim ersten mal nicht genau gelesen :-)
  • @sr84 :-) macht ja nix ...

    @delalia eigentlich wollt ich jetzt in Bildungskarenz gehen und nen Kurs machen, aber am Donnerstag bin ich im Büro und werd das mal mit dem Chef besprechen ... Falls ich arbeiten muss dann wohl so um die 25 std
  • @Delali ja genau ich lege mir brav was zur seite wenn ichs bekomme und lebe ganz gut davon wenn ich ein jahr kein kbg erhalte.
  • @xJulia Dann hast echt das Glück, ein hohes Einkommen zu haben ;) Dachte aber, dass die Höchstgrenze 2.000€ beträgt?!
  • Jein interessanterweise bekomm ich € 2.100
  • @xjulia das find ich aber jetzt auch sehr interessant :-D
  • @claudsch1980 ja fand ich auch jeden 2. Monat.
  • Delali schrieb: »
    @xJulia Dann hast echt das Glück, ein hohes Einkommen zu haben ;) Dachte aber, dass die Höchstgrenze 2.000€ beträgt?!

    ich gehe davon aus, hier ist die Zuverdienstgrenze gemeine.
    Ich hab auch immer wieder zwischen durch gearbeitet. Bin Putzen gegangen. Mir wurde das so erklärt, dass es ums Jahreseinkommen geht. Und das darf 16000,00 ERO nicht übersteigen.
    Also wenn ich jetzt zB erst im September zum arbeiten anfange, kann ich theoretisch monatlich 4000 verdienen und bin dann genau in der Jahregrenze drinnen.
    Hoffe man versteht meine Erklärung.

  • @mamabix hab nicht gearbeitet während der Karenz
  • @xJulia Du bekommst 2.100€ netto monatlich. Wow du musst wirklich ein enormes Einkommen haben, dass dies die 80% sind ;)
  • I hab a bissi gschummelt....hab mir 2 Monate vor Beginn des mutterschutzes Prämie als sonderzahlung ausbezahlt lassen. Die firma hat dann die gehaltszahlungen der letzten 3 monate vor beginn des mutterschutzes an die gk geschickt und die haben dann das wochengeld und kbg berechnet. Dadurch bekomm ich so viel!
  • Aha das geht. Das sieht man doch, wenn es eine Sonderzahlung ist oder? Finde ich burninsofern komisch, da ich auf der anderen Seite gehört habe, dass bei vielen Zulagen und VO nicht mit berechnet werden und in dem Fall sogar eine Prämie?!
    Es sei dir gegönnt :)
  • Es kommt darauf an wie es die Firma verpackt die sonderzahlung :-\"
  • Aha naja mit meiner kann ich da bestimmt nicht tricksen.
  • Genau, es gibt Sonderzahlungen die bei der gkk als laufend sind und bei der Lohnsteuer als Sonderzahlung ;-)
    Am besten mal mit Chef und Personalbüro sprechen ;-)
  • Werden fürs wochengeld eigentlich immer die vollen 3 monate herangezogn für die berechnung oder auch teilmonate? Zb entbindungstermin ist 15.märz 8 wochn davor, mitte jänner beginnt wochengeld

    ist für die höhe des wochengelds dann der verdienst von den monaten okt.nov.dez relevant oder nov
    dez u jänner, weil man ja jänner die hälfte no beschäftigt ist u nimmt man dann den fiktiven vollen jännergehalt als basis? jänner sind ja oft gehaltserhöhungen..
  • bearbeitet 18. 05. 2014, 00:42
    Fürs Wochengeld werden die letzten 3 vollen Monate herangezogen. Wenn du 15. März entbinden sollst, beginnt der Mutterschutz 8 Wochen vorher, also 15. Januar.

    Dann werden die Monate Oktober, November und Dezember herangezogen. Der Januar ist ja kein voller Monat mehr...

    War bei mir z. Bsp. so.


    Thema Karenz:
    Ich habe auch 24 Monate mit dem Arbeitgeber besprochen, nehme aber das einkommensabhängige für 12 Monate und bleibe dann 10-12 weitere Monate unbezahlt daheim (Mitversicherung beim Partner).

    So erhalte ich in Summe am meisten, weil ich über dem Grenzwert bin.
    Mit den pauschalen Varianten hätte ich fast 2000€ weniger (in Summe)...
  • Entschuldige aber was ist der Grenzwert????
  • bearbeitet 18. 05. 2014, 18:54
    siehe Link.

    Grenzwert:
    Wenn du vor der Schwangerschaft mindestens 1300€ netto verdient hast, steigst du mit der einkommensabh. Variante immer besser aus. (wenn du 24 Monate daheim bleiben willst)
  • @Nachbarin2013 also wenn ich min.1300 verdient hab sonst nicht oder wie? Ich check das nicht bin echt zu blöd für das :-(
  • @Nachbarin2013 : danke fia de erklärung..und wenn man 2 monate zb vorher in frühkarenz geht, verschiebt sich der durchrechnungszeitraum auch nach vorne oder denn auch während frühkarenz bezieht man scho wochngeld!?


    Am bestn wär also wenn man es so timen könnte, dass die monate sept bis nov zur durchrechnung genommen werdn denn da hätt ich im sept u im nov a sonderzahlung..
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 18. 05. 2014, 21:32
    @willeinbaby Sonderzahlungen werden im Normalfall nicht miteinberechnet, das wochengeld wird nur vom laufenden Entgelt berechnet (für Sonderzahlungen gibts einen pauschalen Aufschlag)
  • Genau, es wird nur das normale Nettogehalt gerechnet und dann anteilig die Sonderzahlung. Schau dir einfach mal den Link an ;-)

    Der Durchrechnungszeitraum beginnt vor der Frühkarenz und es werden nur volle Monate gerechnet... Also wenn du am 10. Juni in Frühkarenz gehst und vorher 1.200€ netto verdient hast, wird so gerechnet:

    Monate März, April, Mai (sind 92 Tage)
    (3x 1200€) + 17% für anteilige Sonderzahlungen = 4214
    Dann wird dieser Betrag durch die Tage gerechnet, das ist dein tägliches Wochengeld:
    45,78€
  • Achso danke
  • Danke @Nachbarin2013
    Wie meinst du wenn man 24Mon daheim bleiben möchte. Man bekommt das eaKBG ja nut 12 Monate. Habe es jetzt so verstanden dass der Grenzwert jener ist wo man mehr bekommt als wenn man nur so 12Mon pauschales KBG bekommt.
  • bearbeitet 20. 05. 2014, 20:26
    Karenz bis 2 Jahre:
    Wenn ich 20-24 Monate daheim bleiben möchte, rechne ich mir ja vorher aus, wieviel ich insgesamt bei allen Varianten erhalten würde.

    Auch bei den Varianten 12+2 (pauschal und einkommensabh.) kann ich ja unbezahlt länger (also bis 24M) zu Hause bleiben, WENN ich mir vorher in den 12 Monaten Geld weglege.

    Und hier ist halt der Summenvergleich:
    image

    Erklärung hier

    Da man sich dann ab dem 13. Monat gratis beim Partner mitversichern kann, lohnt sich das eink. KBG immer (wenn man vorher mind. 1300€ verdient hat), weil man insgesamt 11.900€ erhält. Spart man sich davon jeden Monat die Hälfte weg, kann man 24 Monate davon leben und hat somit 661€ pro Monat zur Verfügung (bis 20. Lebensmonat)

    Bei 20+4 bekommt man in Summe nur 11.232€ (624€ monatlich) oder bei 15+3 nur 10.400€ (800€) ausgezahlt.
    Delali
  • Danke jetzt ist es klar ;)
    Und selbst bei nur 12 Mon daheim bleiben zahlt es sich ab 1.300€ gegenüber der pauschalen 12Mon aus. Bzw. kann man ja auch 14 Mon oder so in dem Fall daraus machen, wenn Auszahlung und daheim bleiben nicjt gleich sein müssen.
  • Kurze fragebzum einkommensabhängigen kg, ich verdien über 1.300 Euro und mir wurde von der ak gesagt, dass die zuverdienstgrenze beim eakg die geringfügigkeitsgrenze ist und dass, falls ich mehr verdiene, den "überschüssigen" Anteil zurückzahlen müsste. Da ich ein 2.Einkommen beziehe, wäre das ja nur von Nachteil für mich?!
    Weiss das jemand bestimmt, mit der zuverdienstgrenze beim eakg?
    Ausserdem wurde mir gesagt, dass eakg wird keine 12 Monate ausbezahlt (8wochen wochengeld),sondern nur bis zum 1.Geburtstag des Kindes, also würden schonmal 2 Monate eakg wegfallen?!
  • es fallen immer 2 Monat weg vom Kinderbetreuungsgeld, denn davor bezieht man ja Wochengeld und nach dem Wochengeld das Kbg. Egal ob das eaKbg ist oder eine Pauschalvariante, da steht immer bis zum 12. vollendeten Lebensmonat, bis zum 20ten vollendeten Lebensmonat, usw. Also das ist jetzt kein "Nachteil" der dir nur durch das eaKbg entsteht.
    Und die Zuverdienstgrenze liegt genau bei EUR 6400,00/Jahr. Wenn du über die Grenze kommst, musst du einen Teil vom KbG zurückbezahlen. Wieviel weiß ich jetzt auch nicht genau. Aber wenn du ein zweites Einkommen beziehst dass über die 6400 EUR geht, dann ist da eaKbG nicht das Richtige für dich, da der Nachteil einer Rückzahlung besteht.
  • @SDL611. Danke für die Info! Zum rückzahlen wurde mir gesagt, dass der Betrag nur soviel ist, wie ich drüber verdient hab... Also bei 6401 Euro müsst ich dann nur den 1euro zurückzahlen.
    Ja, das jst ein grosser Nachteil für mich, danke nochmals!
  • @pschudoH
    wenn du nicht mehr als 15% über der Zuverdienstgrenze bist, dann musst nur die Differenz zurückzahlen, ist man da aber drüber dann kanns sein, dass man alles zurückzahlen muss.
    Nachgerechnet wird allerdings erst in 3-4 Jahren, daran muss man auch denken.
    und die die €6.400 sind der Betrag der sich durch die Formel ergibt, nicht der tatsächliche Zuverdienst (der ist natürlich weniger)
  • bearbeitet 3. 06. 2014, 19:47
    pschudoH schrieb: »
    Kurze fragebzum einkommensabhängigen kg, ich verdien über 1.300 Euro und mir wurde von der ak gesagt, dass die zuverdienstgrenze beim eakg die geringfügigkeitsgrenze ist und dass, falls ich mehr verdiene, den "überschüssigen" Anteil zurückzahlen müsste. Da ich ein 2.Einkommen beziehe, wäre das ja nur von Nachteil für mich?!
    Weiss das jemand bestimmt, mit der zuverdienstgrenze beim eakg?

    Wenn du durch dein 2. Einkommen über die Zuverdienstgrenze (376€?) pro Monat kommst, solltest du dir mal eine Pauschalvariante durchrechnenen, ob du damit besser fährst.

    Zuverdienst während Kinderbetreuung:
    Einkommensabhängig: 457€ monatlich (14 Gehälter)
    Pauschal: 1157€ monatlich

    ABER: Warum willst du während der Karenz (12 Monate) dann 2 Jobs machen??

    Zum Vergleich


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