Wie lange Karenz?

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Kommentare

  • Hallo...

    Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

    Ich bin in vorzeitigen Mutterschutz geschickt geworden u jetzt warte ich bis mein kleiner endlich raus will. :-D
    Hab ausgerechnet bis zum karenz antritt sind bei mir insgesamt noch 20 Tage Urlaub offen.
    Möchte gerne das modell 30+6 nehmen. Soweit ich weiß hat man danach keinen Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz!
    Was passiert dan eigentlich mit den urlaubstagen? Muss die mir mein ag ausbezahlen wenn ich nach der karenz nicht mehr zurückgehe bzw nicht mehr genommen werde? Wie wird das geregelt?

    Danke...schon mal.
  • Mir wurde unlängst con 1.800€ Karenzgeld pro Monat erzählt bei einem angeblichen Verdienst von 1.700€ netto.
    Das kann doch nicht stimmen???
  • Welche Zahlungen bekommt man eigentlich beim vorzeitigen Mutterschutz?!
  • @delali also ich habe im Mutterschutz auch mehr raus bekommen wie beim arbeiten.
  • Tanja7785Tanja7785

    626

    bearbeitet 8. 06. 2014, 17:04
    Im (vorzeitigen) Mutterschutz bekommt jeder mehr da ja aliquot die Sonderzahlungen mitberechnet werden
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 8. 06. 2014, 17:40
    @jaqueline wie kann das bitte sein? Man bekommt doch 80% durchgerechnet vom letzten Gehalt. Wir kann das mehr werden?

    @Tanja7785 Danke freut mich zu hören. Und beim Wochengeld?
  • Tanja7785Tanja7785

    626

    bearbeitet 8. 06. 2014, 17:45
    Ist der selbe Betrag ... war von der 16 ssw weg zuhause und hab ab da immer mehr geld bekommen monatlich als beim arbeiten wegen der aliquoten sz
  • Danke @Tanja7785 Das macht Mut. Steht mir wohl auch mal so ins Haus. Darf ichbfragen warum du früher warst? Gerne auch per Pn
  • Habe 2 Thrombosen und 3 Schlaganfalls vor der Schwangerschaft gehabt und im Büro gearbeitet und aufgrund der Vorgeschichte wäre es gesundheitlich nicht vertretbar gewesen wenn ich den ganzen Tag sitzen hätte müssen
  • Genau, Tanja hat das schon richtig gesagt mit dem aliquoten Anteil.
  • Ja Vorsicht, die einen reden vom wochengeld im Mutterschutz und die andere redet vom kbg ...
    Nicht durcheinander bringen!
  • Ich rede vom Wochengeld.
  • bearbeitet 8. 06. 2014, 23:08
    Mir wurde unlängst con 1.800€ Karenzgeld pro Monat erzählt bei einem angeblichen Verdienst von 1.700€ netto. Das kann doch nicht stimmen???

    @Delali:
    Haben wir alles schon mal hier gehabt (Suchfunktion!) LINK oder hier Wochengeld

    Wenn man in Karenz /Mutterschutz geht, werden die letzten 3 (vollen!) Monate davor zur Berechnung genommen. Wenn jemand vorher 1.700€ netto verdient hat, berechnet sich das Wochengeld wie folgt:
    (1700*3 Monate) + 17% (Sonderzahlungen aliqot) = 5967€ (entspricht Tagegeld 64,85€)

    WOCHENGELD: 64,85€ x 28 Tage (4 Wochen) = 1816€
  • bearbeitet 8. 06. 2014, 23:08
    Hab ausgerechnet bis zum karenz antritt sind bei mir insgesamt noch 20 Tage Urlaub offen. Möchte gerne das modell 30+6 nehmen. Soweit ich weiß hat man danach keinen Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz!
    Was passiert dan eigentlich mit den urlaubstagen? Muss die mir mein ag ausbezahlen wenn ich nach der karenz nicht mehr zurückgehe bzw nicht mehr genommen werde? Wie wird das geregelt?

    @Nici317:
    Mit deinem Arbeitgeber kannst du ja maximal eine Karenzdauer von 2 Jahren ausmachen, also die Dauer wo du zu deinem Arbeitsplatz zurück kommen könntest (und unkündbar bist).

    Wenn du nun aber die längste KBG Variante 30+6 nimmst, muss dich dein alter Arbeitgeber nicht mehr danach übernehmen.
    Du solltest mal mit deinem Arbeitgeber über die Urlaubstage reden. Wenn von Anfang an klar ist, dass du über 30 Monate daheim bleibst, lass dir dir Urlaubstage auszahlen.
  • @Nachbarin2013 wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man schon auch eine längere Karenzdauer vereinbaren.
  • Ja, dass muss man aber schriftlich verhandeln ;-)

    "Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich." Arbeiterkammer
  • Ja das ist schon klar, wer weiß ob die Person dann in zwei Jahren noch in der Firma ist wenn man das nur mündlich mit wem ausmacht. Aber bei mir war das zb gar kein Problem - hab die Karenzdauer schriftlich bekannt gegeben, mein AG hats bestätigt und fertig.
  • Nein mir hat eine sozusagen eingeredet mehr LGB als davor Gehalt zu bekommen beim eaKGB.
  • josefajosefa

    828

    bearbeitet 9. 06. 2014, 07:16
    Delali schrieb: »
    Mir wurde unlängst con 1.800€ Karenzgeld pro Monat erzählt bei einem angeblichen Verdienst von 1.700€ netto.
    Das kann doch nicht stimmen???


    also auf diesen Betrag komm ich beim nachrechnen nicht (aber ich hab ja auch nicht alles Infos), beim Wochengeld werden auch die Sonderzahlungen miteingerechnet, daher ist das tatsächliche Wochengeld dann auch höher als der Verdienst. (hat sie damit vielleicht das Wochengeld gemeint, aber das wäre dann ja höher??)

    Beim eaKBG wird dieses vom Wochengeld (davon 80%) oder vom Einkommenssteuerbescheid aus dem letzten Jahr (das Jahr in dem kein KBG bezogen wurde) berechnet - vielleicht hat sie in dem Jahr davor viel mehr verdient als jetzt?
  • @claudsch1980 wie ist den das bei mir ?
    bin geringfügig bei Billa und karenziert bei einem mci wer füllt in dem fall den wochengeld zettel aus keiner oder?
  • @josefa Nein sie.meinte KGB weil sie bleibt 2 Jahre daheim und sagte ich zitiere "ich spare mir die Hälfte von den 1.800€ also 800€ im Monat für das 2. Jahr weg" Tja wenn man es eben nicht mit Zahlen hat =)) Bzw. sage ich immer zum Lügen gehört sehr viel Intelligenz.
  • bearbeitet 9. 06. 2014, 11:03
    Also das kann man sich hinreden wie man will... :)) Vielleicht hat sie gedacht, man bekommt das Wochengeld länger..

    Verdienst 1.700€ netto ergibt
    Wochengeld 1.816€ für 28 Tage (pro Tag 64,85€)

    das einkommensabhängige KBG ist dann 80% davon, also 1556€ für 30 Tage Monat
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 9. 06. 2014, 11:07
    Danke @Nachbarin2013 dann bin ich dich nicht so dumm, sondern sie glaubt das nur, wenn sie solche Geschichten erzählt. Wozu sich manche selber anlügen :-S
    Und beim Wochengeld rechnet man Sonderzahlungen aber keine Zulagen mit ein?
  • Beim Wochengeld wird die Wochengeldbestätigung vom Arbeitgeber benötigt, wo die letzte 3 Monatsgehälter (netto) ohne Sonderzahlungen draufstehen.

    Die Krankenkasse rechnet dann anteilig 17% für Sonderzahlung dazu. Link
    Man kann sich auch bei der GKK beraten lassen!
  • @patz21 ja das geringfügige zählt nicht als neuer wochengeld Anspruch, wenn sich das zweite Kind also in karenz ausgeht dann gibts keine neue entgeltsbestatigung
  • okay also einfach leer bei der gkk abgeben oder wie?
  • Nachbarin2013 schrieb: »
    Beim Wochengeld wird die Wochengeldbestätigung vom Arbeitgeber benötigt, wo die letzte 3 Monatsgehälter (netto) ohne Sonderzahlungen draufstehen.

    Die Krankenkasse rechnet dann anteilig 17% für Sonderzahlung dazu. Link
    Man kann sich auch bei der GKK beraten lassen!
    Keine Sonderzahlungen das sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld aber Zulagen??? Also Nachtarbeit, Feiertage etc
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