Vorzeitige Pension / Wie Antrag ausfühlen

nina1991nina1991

100

bearbeitet 16. 06. 2014, 13:43 in Karenz & Rechtliches
hallo ihr lieben!

ich bitte euch mir zu helfen. ich muss bis morgen für meinen papa, welcher 59 alt ist die vorzeite pension beantragen. also eigentlich nur den antrag ausfüllen. er ist derzeit beim ams gemeldet. und ich verstehe manche sätze nicht. außerdem weiß ich auch nicht was ich ankreuzen soll und was für ihn besser ist. hat jemand mit dem antrag für die vorzeitige (invalidität) pension erfahrungen?

bei folgenden sätzen weiß ich nicht was ich ankreuzen soll:

*"Beantragen Sie die Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bzw. eine Beitragsentrichtung für Ihre Schulzeiten für den Fall, dass zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Entrichtung von Beiträgen notwendig ist?  ja  nein"
was genau heisst das jetzt?
warum sollte man die schulzeit nachkaufen?


*"Sind Sie mit der Verschiebung des Antrages (des Stichtages) einverstanden, wenn dadurch eine Ablehnung vermieden (bzw. ein für Sie günstigerer Leistungsanspruch erzielt) werden kann? ja nein"
was versteht man unter günstiger anspruch? dass man weniger geld bekommt als man sollte?


*"haben sie jemals direkt an einem pensionsversicherungsträger beiträge entrichtet?"
versteht man darunter auch wenn man selbstständig war und selber dad geld an die KK überwiesen hat???

vielen dank!

lg nina

Kommentare

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 09:36
    a) Schul- und Studienzeit wird nicht automatisch angerechnet - und es kann sein, dass sonst die erforderlichen Monate fehlen, um eine Pension zu erhalten:

    (alles nach der Pflichtschule)

    Für eine mögliche Berücksichtigung dieser Zeiten bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und zur Bemessung der Pension müssen Beiträge entrichtet werden. Der Nachkauf ist zu beantragen.

    Nur:

    Damit die vorgemerkten Schulzeiten auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Pension berücksichtigt werden können, müssen dafür Beiträge entrichtet werden.

    Kosten des Nachkaufs
    für vor dem 1.1.2005 liegende Schulzeiten
    Die Höhe des Beitrages ist von der im Zeitpunkt desAntrages auf Nachkauf gültigen

    Für vor dem 1.1.1955 geborene Personen gelten die durch den Risikozuschlag entsprechend dem Lebensalter erhöhten Beträge.
    Jeder Monat des Nachkaufs kostet bei einer An-
    tragstellung im Jahr 2014 nach Vollendung

    des 55. Lebensjahres:
    EUR
    2.292,90

    des 60. Lebensjahres:
    EUR
    2.416,85

    Für
    nach dem 31.12.1954 geborene Personen kostet bei einer Antragstellung im Jahr 2014 jeder Monat des Nachkaufs
    EUR
    1.032,84.

    Bsp:

    Dein Vater will 3 Jahre Schulzeit nachkaufen: (du schreibst 59 Jahre ist er - dh er kann 1954 oder 1955 geboren sein.... - und das macht auch schon wieder einen Unterschied)

    2.292,90 *12*3= 82544,4 EURO - Kosten, die der Pensionanwärter nachzahlen müsste

    Ob sich das jeder leisten kann, sei dahin gestellt.......
    :((


    wenn das Wort "Haben Sie Interesse, das nachzukaufen" kann man das ruhig ankreuzen, kommt dann der konkrete Vorschlag, ohne das man den dann annehmen muss.. - dann weiß man wenigstens, wie hoch das ist...
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 09:38
    Direkte Betragsentrichtung:
    heißt, wenn es Zeiten gegeben hat, wo man NUR die eine Selbstversicherung in der Pension (ohne Tätigkeit) [ja, so was gibt es auch....] einbezahlt hat - ist aber sehr teuer und wird eher nicht der Fall gewesen sein..


    selbstständig tätig - steht in der Tätigkeitsliste...
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 09:34
    Verschiebung: ist eine Option, grundsätzlich warum nicht; PVA freut sich, wenn der Mann länger KEIN Pensionist wird... (günstiger kann heißen, dass die Pension ein wenig höher ausfällt, als wenn jetzt schon in Pension gegangen wird)

    nur: wenn er vom AMS aus den Antrag machen muss.... ob die das gerne sehen, wenn er den Pensionsantritt nach hinten verschiebt.... denn die haben wiederum das Interesse, dass die Pension so schnell als möglich angetreten wird (und somit die Arbeitlosenzahlen sinken)

    kurz: Zwickmühle
  • @nina1991 - deine Fragen - Lösungshinweise
  • @carry
    vielen lieben dan für deine ausführliche erklärung!!

    omg!! also wenn man zb. eine matura schule absolviert und danach ein studium... alles in wien.... wird das nicht automatisch für die pension berücksichtigt???? oder muss man dafür zahlen damit das berücksichtigt wird???

    wenn man dafür zahlen muss dann habe ich das nicht gewusst! find ich echt blöd!!!
  • @carry
    danke dir! alles klar!

    nur jetzt weIß ich nicht was ich ankreuzen soll.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 14:42
    Ja, es wird nicht automatisch berücksichtigt, man muss dafür zahlen, das es berücksichtigt wird...

    Für die Schule: max 3 Jahre zu je 12 Monate = 36 Monate
    Für das Studium: max 6 Jahre zu je 12 Monate = 72 Monate

    Preis pro Monat wie oben angeben.

    Die Frage ist, ob man sich das leisten kann. Rechne mal aus, was das kostet.....

    Wann ist dein Vater nun genau geboren? 1954 oder 1955

    Wenn 1954 kostet das Monat 2232,90 Euro

    Max

    (2292,90x12x3= 85544,4 Euro - für die Schule)
    (2292,90x12x6= 165088,8 EUR - - für die Uni)

    In Summe: 250633,20 Euro

    -> wie hat man das so nebenbei auf der Seite?? Und wer? Diese Beträge sind Tatsachen!



    nina1991 schrieb: »
    @carry
    vielen lieben dan für deine ausführliche erklärung!!

    omg!! also wenn man zb. eine matura schule absolviert und danach ein studium... alles in wien.... wird das nicht automatisch für die pension berücksichtigt???? oder muss man dafür zahlen damit das berücksichtigt wird???

    wenn man dafür zahlen muss dann habe ich das nicht gewusst! find ich echt blöd!!!

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 14:53
    @nina1991

    Im Endeffekt wird es dann so ablaufen, dass einem diese Monate und Jahre für die Pension fehlen. Ich glaube, die meisten können sich die Beträge NICHT leisten.

    Für die jüngere und mittlere Generation schlimmer, als für die, die jetzt in Pension gehen, da die doch noch andere Pensionszeiten sammeln konnten.

    Die Wirtschaftslage hat sich jedoch verändert....

  • ist ihr leiden durch eine von ihnen begangene handlung vorsätzlich herbeigeführt worden?
    war/ist bei gericht ein verfahren anhängig?

    und was bedeutet das?

    ob ich mir das leiden selber angehängt habe? oder wie?
    aber warum sollte ich das gericht einschalten wenn ich selber schuld bin?

    oder versteh ich die frage falsch?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 16. 06. 2014, 15:09
    Stimmt, genau....

    Die wollen wissen, ob man sich den Schaden selbst zugefügt hat.... Gericht kommt dann oft von selber....

    PVA muss dann oft nicht zahlen...

    nina1991 schrieb: »
    ist ihr leiden durch eine von ihnen begangene handlung vorsätzlich herbeigeführt worden?
    war/ist bei gericht ein verfahren anhängig?

    und was bedeutet das?

    ob ich mir das leiden selber angehängt habe? oder wie?
    aber warum sollte ich das gericht einschalten wenn ich selber schuld bin?

    oder versteh ich die frage falsch?

  • vielen dank euch allen!!
  • @carry ich find dich so toll....danke für deine Hilfe in Rechtsfragen
  • @Tschutschu
    Danke für das Lob!
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum