hab jetzt auch meinen lohnsteuerausgleich gemacht vor 2 wochen und hab heut mal ins finanzonline reingschaut und da ist gstanden das vom ams bzw gkk nochwas fehlt?!?!
bin seit dez 2014 am bfi bei ner weiterbildung. muss ich da bescheid gebm bei da gkk oda beim ams?
danke für eure hilfe
hab jetzt auch meinen lohnsteuerausgleich gemacht vor 2 wochen und hab heut mal ins finanzonline reingschaut und da ist gstanden das vom ams bzw gkk nochwas fehlt?!?!
bin seit dez 2014 am bfi bei ner weiterbildung. muss ich da bescheid gebm bei da gkk oda beim ams?
danke für eure hilfe
Nein - weder dem AMS noch der GKk.
Du hast 2014 AMS-Bezug gehabt bzw. auch Krankengeld von der Gkk bekommen - die Meldungen an das FA werden automatisch gemacht.
@rdb2011 muss dich jz auch was fragen. Man kann ja zur AK gehen das die einem helfen. Kann ICH das für meinen Mann machen? Also das ich an seiner Stelle zur AK geh!?
@mona88 das ist sache der ak... unterschreiben muss definitv er... naja es ist halt... ich weiß nicht in wie weit sie die Verantwortung übernehmen, wenn du die angaben für ihn machst.
@maxi79 grundsätzlich ja...
es gibt halt auflagen, wie zb wem gehört es, wer hats bezahlt, hats eine firma gemacht,...
aber schau doch mal ins steuerbuch rein.
der link ist eine seite weiter vorn.
Wenn ich jetzt vorriges jahr 2581,38€ Lohn und 2954,95€ Wochengeld bezogen habe kann meiner den Alleinverdiener ankreuzen oder?
Und darf mein Lebensgefährte/Papa der Kinder die Krankenversicherung der Kinder angeben obwohl ich diese bezahlt habe? Ich bekomm ja nichts raus Ja oder Nein?
Ich bräuchte mal eure Hilfe! Ich bin seit Juni 2013 in karenz! Beziehe aber seit Oktober 2014 kein KBG mehr. Kann ich einen Lohnsteuerausgleich machen bzw werden von meinem Versicherungsträger Lohnzettel übermittelt?
Wenn ich jetzt vorriges jahr 2581,38€ Lohn und 2954,95€ Wochengeld bezogen habe kann meiner den Alleinverdiener ankreuzen oder?
Und darf mein Lebensgefährte/Papa der Kinder die Krankenversicherung der Kinder angeben obwohl ich diese bezahlt habe? Ich bekomm ja nichts raus Ja oder Nein?
@patz21 ist das dein brutto oder netto lohn? oder der lohnsteuerpflichtige teil? da musst aufpassen ...
mit der krankenversicherung ist das so eine sache - irgendwo weiter vorn haben wir darüber schon bei so einem ähnlichen fall diskutiert, in österreich bist du keine steuerliche einheit als familie sondern einzelbesteuert - das heißt deine zahlungen/abgaben/ausgaben usw. kannst auch nur du absetzen
läuft die rechnung der versicherung auf dich? dann sicher nicht!
läuft sie auf deinen mann aber du hast sie bezahlt - dann ja!
@bienchen_321 hast du in 2014 außer kbg gar kein einkommen? dann kannst du auch keinen lohnsteuer ausgleich machen
die 2581,38€ sind ein geringfügiges einkommen (die zahl die beim online antrag unter lihnzettel steht) deswegen bekomm ich ja nicht raus.
und das andere ist das wochengeld welches ich bekommen habe
@claudsch1980 Wie gibts des dann, dass ich schon ein paar Euros zurück bekommen hab als ich damals mit meiner Tochter von Feb. 2009 bis Okt. 2010 in Karenz war?? War auch ein ganzes Kalenderjahr zuhause (Jän. 2009 war MuSchu)
@lovelymum für welches Jahr hast den lohnsteuerausgleich gemacht und was zurück bekommen?
Wie @rdb2011 schon geschrieben hatte:
Voraussetzungen für eine negativsteuer sind SV Pflichtbeiträge - die entstehen wenn man gearbeitet hat....
wer nur wochengeld, kbg bezogen hat, hat keinen Anspruch auf eine negativlohnsteuer. Außer alleinverdiener/alleinerzieher.
@claudsch1980 Hab im Jahr 2010 für 2009 gemacht und genau 8,08 Euro bekommen.
Hab aber vergessen zu schreiben, dass ich erst am 7. Jänner Muschu gegangen bin und ab Aug. 2009 geringfügig eine Büroputzstelle gehabt hab. Hab ich vlt. desshalb etwas bekommen?
naja aber wenn man freiwillige versicherungen hat die "versteuert" sind od was spendet, dann zahlt sich doch trotzdem ein lohnsteuerausgleich aus....da kriegt man ja auch einen teil retour
@veky du kriegst nur dann was retour wenn du auch irgendwann Lohnsteuer gezahlt hast in dem Jahr, oder für die negativ Steuer brauchst du einen sozialversicherungspflichtigen Bezug ... Das hast du beides nicht wenn du nur kbg beziehst.
@veky das ist zwar eine steuer, aber keine lohnsteuer.
zb. und das wissen die wenigten, weil es ihnen ihre versicherungsfuzis nicht sagen und wir am fa dann den mist ausbaden und uns angiften müssen ist, dass die versicherungen der kest unterliegen... dieses 1/4 kann man sich über die arbeitnehmerveranlagung zurückholen ABER man darf sie sich dann nicht auf einmal auszahlen lassen, da man ja die endbesteuerung durch die veranlagung aufgehoben hat...
@claudsch1980
Ich glaub du bist hier der Profi oder, hätte nämlich auch 2 Fragen: ">
Ich arbeite seit Juni 2014 wieder und verdiene 1366,66 Brutto in der Elternteilzeit.
Kann ich jetzt eigentlich den Kinderfreibetrag von € 132,00 abschreiben oder wäre es besser wenn mein Lebensgefährte die € 220,00 nimmt?
Weiteres geht unser Sohnemann seit September 2014 in die Krippe. Kann ich den Krippenbeitrag auch abschreiben oder sollte den besser auch mein Lebensgefährte abschreiben? Kann man den überhaupt abschreiben, ich lese immer wieder was von 6 Monaten?
@kari das kann man so pauschal nicht sagen bei wem es besser ist, da hilftnur probieren.
Das heißt du füllst mal alles aus, ohne diese extra kosten bzw den Freibetrag und schaust was rauskommt, das gleiche macht dein Mann, also nur jeweils mit vorberechnung ohne abschicken.
Und dann setzt einmal der eine das ab und dann der andere und wieder mit vorberechnen schaun was schau jetzt rauskommt und dann kontrollieren wo die Differenz besser ist, meistens wirds beim Mann sein, aber halt nicht immer. Den krippenbetrag kannst du abschreiben, bzw dein Mann, je nach dem auf wen die Rechnung läuft.
@kari grundsätzlich gilt, verdienst du im kalenderjahr weniger als 11000€ bekommst du sowieso alles an steuer zurück, dh dann ists besser wenns dein mann reinnimmt.
Sonst ohne genaue Daten schließ ich mich claudsch an. Beides vorberechnen und schauen, wo mehr rauskommt.
@Chako30 ein teil ist da - Krankengelder die ab 09/2014 bezogen wurden aber noch nicht...
Nochmal mit der nachfrist haben alle ag bis ende März zeit alles zu übermitteln...
@Nickiii303 machen kannst immer einen, die frage ist nur, ob es sich was bringt...
dh wenn du keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte hast, dann wird nicht wirklich was rauskommen.
Schau mal auf die infobox online, bei den bezugsauszahlenden stellen... vl hast nix was übermittelt werden muss zb kbg?
Dann wird immer stehen, das nix übermittelt wurde, wenn du 1 reungeschrieben hast...
Ich hätte auch eine Frage! Ich habe bis zum 29.12.2014 kinderbetreuungsgeld bekommen, sowie ab dem 23.12.2014 Arbeitslosengeld. Und meine ex Chef hat mir im Dezember eine Sonderzahlung von 2500 Euro ausgezahlt (da ich nicht mehr in meine alte Firma zurück komme) . Von diesem Betrag musste ich über 500 Euro sozialversicherung zahlen, aber mein Chef meinte da kann ich bei einem lohnsteuerausgleich einiges zurück holen. Stimmt das so?
Unter "Anzahl der bezugs/pensionsauszahlenden Stellen" sind lediglich jene anzugeben von denen du Lohn/Gehalt/Pension bekommst, nicht jedoch Krankengeld, ALG, Wochengeld, KBG,...
Also 1.
Aber wennst es online machst ist da ein "i" da steht das genau meines Wissens.
Ich würde jetzt auch gerne eine Frage stellen. @claudsch1980 oder @rdb2011 wie es scheint habt ihr sehr viel Ahnung auf dem Gebiet und könnt mir helfen.
Was genau ist " Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1k)" Kann es sein das ich diese garnicht ausfüllen muss/soll da ich im Jahr 2014 keine 7 Monate (sondern nur 6) Familienbeihilfe bezogen habe?
Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn ich das doch ausfüllen muss, ist mir nicht ganz klar was der "Kinderfreibetrag" ist.
L1k ist die Beilage zur Veranlagung, wo nur die Daten des Kindes eingetragen gehören.
Der kinderfreibetrag ist nicht abhängig vom familienbeihilfebezug. Der kinderfreibetrag vermindert das lohnsteuerpflichtige einkommen. Dh wenn du kein einkommen hast, wärs klug, wenn der papa die 220€ ankreuzt und du nix. Habt ihr beide ein lohnsteuerpflichtiges einkommen, dann beide die 132€ ankreuzen.
Die mehr als 6 monate familienbeihilfe bezieht sich ausschließlich auf den alleinverdiener/alleinerzieherbeitrag.
mädls ich bin grad ratlos
hab meinen steuerausgleich online gmacht und da ist eben rauskommen das ich bei die 700€ zurückbekomm.
nachdem die jza endlich alles haben, war der bescheid heute endlich online.
und da steht das ich nur 57€ zurückbekomm ich versteh das nicht ganz? ich kenn mich mit dem sowieso nicht ganz aus...
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Kommentare
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bin seit dez 2014 am bfi bei ner weiterbildung. muss ich da bescheid gebm bei da gkk oda beim ams?
danke für eure hilfe
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Nein - weder dem AMS noch der GKk.
Du hast 2014 AMS-Bezug gehabt bzw. auch Krankengeld von der Gkk bekommen - die Meldungen an das FA werden automatisch gemacht.
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da kann ich ja noch lang warten
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hätte auch eine frage, habe letztes jahr eine neue heizung bekommen bzw. hab ich auch die vorderseite v. haus trocken legen lassen.
kann ich da beide sachen reinnehmen.
danke, schon mal lg maxi
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@maxi79 grundsätzlich ja...
es gibt halt auflagen, wie zb wem gehört es, wer hats bezahlt, hats eine firma gemacht,...
aber schau doch mal ins steuerbuch rein.
der link ist eine seite weiter vorn.
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aber zählt Wochengeld und KBG zu den bezugsauszahlenden Stellen? :-/
Danke!
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Und darf mein Lebensgefährte/Papa der Kinder die Krankenversicherung der Kinder angeben obwohl ich diese bezahlt habe? Ich bekomm ja nichts raus Ja oder Nein?
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@claudsch1980 oder @rdb2011
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mit der krankenversicherung ist das so eine sache - irgendwo weiter vorn haben wir darüber schon bei so einem ähnlichen fall diskutiert, in österreich bist du keine steuerliche einheit als familie sondern einzelbesteuert - das heißt deine zahlungen/abgaben/ausgaben usw. kannst auch nur du absetzen
läuft die rechnung der versicherung auf dich? dann sicher nicht!
läuft sie auf deinen mann aber du hast sie bezahlt - dann ja!
@bienchen_321 hast du in 2014 außer kbg gar kein einkommen? dann kannst du auch keinen lohnsteuer ausgleich machen
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und das andere ist das wochengeld welches ich bekommen habe
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Wie @rdb2011 schon geschrieben hatte:
Voraussetzungen für eine negativsteuer sind SV Pflichtbeiträge - die entstehen wenn man gearbeitet hat....
wer nur wochengeld, kbg bezogen hat, hat keinen Anspruch auf eine negativlohnsteuer. Außer alleinverdiener/alleinerzieher.
4,035
Hab aber vergessen zu schreiben, dass ich erst am 7. Jänner Muschu gegangen bin und ab Aug. 2009 geringfügig eine Büroputzstelle gehabt hab. Hab ich vlt. desshalb etwas bekommen?
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Sry leute bin grad etwas im stress daher nicht viel da und wenig zeit zum erklären.
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noch eine frage kbg ist kein arbeitgeber oder? ich habe bei der ausfüllhilfe nur wochengeldbezug gesehen aber nicht kgb
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zb. und das wissen die wenigten, weil es ihnen ihre versicherungsfuzis nicht sagen und wir am fa dann den mist ausbaden und uns angiften müssen ist, dass die versicherungen der kest unterliegen... dieses 1/4 kann man sich über die arbeitnehmerveranlagung zurückholen ABER man darf sie sich dann nicht auf einmal auszahlen lassen, da man ja die endbesteuerung durch die veranlagung aufgehoben hat...
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Ich glaub du bist hier der Profi oder, hätte nämlich auch 2 Fragen: ">
Ich arbeite seit Juni 2014 wieder und verdiene 1366,66 Brutto in der Elternteilzeit.
Kann ich jetzt eigentlich den Kinderfreibetrag von € 132,00 abschreiben oder wäre es besser wenn mein Lebensgefährte die € 220,00 nimmt?
Weiteres geht unser Sohnemann seit September 2014 in die Krippe. Kann ich den Krippenbeitrag auch abschreiben oder sollte den besser auch mein Lebensgefährte abschreiben? Kann man den überhaupt abschreiben, ich lese immer wieder was von 6 Monaten?
Vielen Dank für die Infos. ">
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Das heißt du füllst mal alles aus, ohne diese extra kosten bzw den Freibetrag und schaust was rauskommt, das gleiche macht dein Mann, also nur jeweils mit vorberechnung ohne abschicken.
Und dann setzt einmal der eine das ab und dann der andere und wieder mit vorberechnen schaun was schau jetzt rauskommt und dann kontrollieren wo die Differenz besser ist, meistens wirds beim Mann sein, aber halt nicht immer. Den krippenbetrag kannst du abschreiben, bzw dein Mann, je nach dem auf wen die Rechnung läuft.
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Sonst ohne genaue Daten schließ ich mich claudsch an. Beides vorberechnen und schauen, wo mehr rauskommt.
@Chako30 ein teil ist da - Krankengelder die ab 09/2014 bezogen wurden aber noch nicht...
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@Nickiii303 machen kannst immer einen, die frage ist nur, ob es sich was bringt...
dh wenn du keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte hast, dann wird nicht wirklich was rauskommen.
Schau mal auf die infobox online, bei den bezugsauszahlenden stellen... vl hast nix was übermittelt werden muss zb kbg?
Dann wird immer stehen, das nix übermittelt wurde, wenn du 1 reungeschrieben hast...
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Also 1.
Aber wennst es online machst ist da ein "i" da steht das genau meines Wissens.
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Aus welchen Bundesland bist Du,Eure GKK ist ja richtig schnell...
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Bund :-D
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@claudsch1980 oder @rdb2011 wie es scheint habt ihr sehr viel Ahnung auf dem Gebiet und könnt mir helfen.
Was genau ist " Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L 1k)" Kann es sein das ich diese garnicht ausfüllen muss/soll da ich im Jahr 2014 keine 7 Monate (sondern nur 6) Familienbeihilfe bezogen habe?
Hab ich das so richtig verstanden?
Wenn ich das doch ausfüllen muss, ist mir nicht ganz klar was der "Kinderfreibetrag" ist.
Lg Kathy
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Der kinderfreibetrag ist nicht abhängig vom familienbeihilfebezug. Der kinderfreibetrag vermindert das lohnsteuerpflichtige einkommen. Dh wenn du kein einkommen hast, wärs klug, wenn der papa die 220€ ankreuzt und du nix. Habt ihr beide ein lohnsteuerpflichtiges einkommen, dann beide die 132€ ankreuzen.
Die mehr als 6 monate familienbeihilfe bezieht sich ausschließlich auf den alleinverdiener/alleinerzieherbeitrag.
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hab meinen steuerausgleich online gmacht und da ist eben rauskommen das ich bei die 700€ zurückbekomm.
nachdem die jza endlich alles haben, war der bescheid heute endlich online.
und da steht das ich nur 57€ zurückbekomm ich versteh das nicht ganz? ich kenn mich mit dem sowieso nicht ganz aus...