ich bin Wiener und meiner Lebensgefährtin kommt aus Bratislava. Seit gestern wissen wir, dass sie Schwanger ist. Meine Frage ist nun: gibt es jemand hier mit Erfahrungen wie man am besten die Geburt und KBG grenzüberschreitend "optimiert"?
Wohnt deine Lebensgefährtin dauerhaft in Ö.? Dann hat sie vermutlich sowieso einen Aufenthaltstitel und ganz normal wie jede Österreicherin Anspruch auf KBG.
Wohnt sie jedoch nicht in Ö. wird es schwierig, dann könntest nur du das KBG beantragen müsstest aber wegen dem Zuverdienst aufpassen oder vielleicht selber in Karenz gehen.
Wenn du die Vaterschaft nach der Geburt anerkennst wird dein Kind auch österreichischer Staatsbürger oder ihr heiratet noch vor Geburt dann geht es automatisch.
Bezüglich Geburt optimieren weiß ich leider nicht wads du meinst??
Wohnt deine Lebensgefährtin dauerhaft in Ö.? Dann hat sie vermutlich sowieso einen Aufenthaltstitel und ganz normal wie jede Österreicherin Anspruch auf KBG.
Nein, aktuell wohnt sie in noch in SK. Sie ist Lehrerin und da der Geburtstermin ca im April ist, wird sie vermutlich das Sommersemerster nicht machen, sprich wird ab Februar zu mir ziehen... Gibt es da irgendeine Frist?
Wohnt sie jedoch nicht in Ö. wird es schwierig, dann könntest nur du das KBG beantragen müsstest aber wegen dem Zuverdienst aufpassen oder vielleicht selber in Karenz gehen.
Ich bin neuer Selbständiger und kann es mir gut vorstellen auch teilweise in Karenz zu gehen. Sagst Du, dass ich das KBG beantragen kann und es somit unerheblich ist, dass die Partnerin Ausländerin ist?
Wenn du die Vaterschaft nach der Geburt anerkennst wird dein Kind auch österreichischer Staatsbürger oder ihr heiratet noch vor Geburt dann geht es automatisch.
ok, das klingt noch am einfachsten von dem ganzen Trouble...
Bezüglich Geburt optimieren weiß ich leider nicht wads du meinst??
Na, ich frag mich, ob es nicht besser wäre, wenn das Kind in Österr ich zur Welt kommt... Ist nicht die Ärztliche Versorgungslage wesentlich besser in SK?
Nein, aktuell wohnt sie in noch in SK. Sie ist Lehrerin und da der Geburtstermin ca im April ist, wird sie vermutlich das Sommersemerster nicht machen, sprich wird ab Februar zu mir ziehen... Gibt es da irgendeine Frist?
Lieber an mehreren Stellen nachfragen. Problem könnte u.a. sein, den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu argumentieren, wenn sie erst zwei, drei Monate in Ö. lebt. Und wie das genau mit der Dokumentation des Niederlassungsrechtes läuft…die Voraussetzung für den Anspruch von EU-Bürgern auf österreichisches KBG...
Außerdem kann sie dann keine österreichischen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorweisen.
Und mal so aus dem Schwangeren-Nähkästchen geplaudert: Z.B. (Ende)Februar übersiedeln und (Anfang)April entbinden kann richtig knapp werden und mindestens für Deine Freundin ultra-anstrengend. Der oft kolportierte Ratschlag, allein schon aus körperlichen Gründen bis zum 5./6. Monat zu übersiedeln, ist gar nicht so doof, muss ich rückblickend feststellen. (Und wenn ihr noch nicht zusammen gelebt habt, kann zwei, drei Monate bis zur Geburt eine verdammt kurze Zeit sein, sich im neuen Alltag aneinander zu gewöhnen plus an die neue Rolle. Gute Voraussetzungen für Beziehungsstress. Muss natürlich nicht, aber das hat schon ordentlich Potential…)
Ich bin neuer Selbständiger und kann es mir gut vorstellen auch teilweise in Karenz zu gehen. Sagst Du, dass ich das KBG beantragen kann und es somit unerheblich ist, dass die Partnerin Ausländerin ist?
Hol besser noch an mehreren Stellen Auskünfte ein. Gerade was neue Selbstständigkeit betrifft, bist Du schlecht beraten, Dich nicht von kundiger Seite beraten zu lassen. AMS-Berater und Co. sind da in Detailfragen nicht immer kundig.
Was das KBG betrifft und Eure Spezialsituation betrifft, würd ich mich beim Sozialministerium (Sozialtelefon/Bürgerservice) und Gebietskrankenkasse durchfragen.
Auch hier: KBG ist an die Einhaltung der in Österreich vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gekoppelt. Auch wenn Du das KBG beantragst. Wie weit slowakische Untersuchungen "umgerechnet" werden bzw. ob sich daraus ein Fallstrick ergeben könnte, sollte doch besser vor Geburt geklärt sein.
Na, ich frag mich, ob es nicht besser wäre, wenn das Kind in Österr ich zur Welt kommt... Ist nicht die Ärztliche Versorgungslage wesentlich besser in SK?
Jedenfalls das Niveau slowakischer Krankenschwestern sollte man nicht unterschätzen…
Der wirklich wesentliche Punkt am Wo entbinden? ist, meines Erachtens nach, eher die zukünftige Staatsbürgerschaft.
Das ist wirklich eine spezielle Situation bei euch. Da müsst ihr euch gut bei amtlichen Stellen erkundigen.
Als EU-Bürgerin kann sie sich mittels Anmeldebescheinigung einen Aufenthaltstitel sichern aber da muss sie ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung vorweisen.
Was dann das KBG betrifft, kann sie sicher die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen nachtragen lassen, am besten alle ärztlichen Untersuchungen bestätigen lassen.
Das Problem könnte natürlich sein, dass man ihr vorwerfen könnte dass sie nicht dauerhaft in Ö lebt wenn sie erst seit kurzer Zeit gemeldet ist.
Wegen dem Geburtsort, ich denk nicht dass die Kliniken in der SK jetzt so viel schlechter sind als Ö. Kommen ja auch genügend Kinder zur Welt. Und die österreichische Stb.schaft musst du wenn ihr nicht verheiratet seid sowieso extra beantragen da ist es egal wo das Kind zu Welt kommt.
Das Problem mit der Geburt in Ö wird sein dass deine Freundin keine Sozialversicherung in Ö hat und das dann eventuell selbst bezahlen müsste.
Meine Infos sind aber auch nicht vom Fach bitte, das sollen nur Denkanstöße sein also bitte nicht festnageln.
Und die österreichische Stb.schaft musst du wenn ihr nicht verheiratet seid sowieso extra beantragen da ist es egal wo das Kind zu Welt kommt.
Mich da jetzt genau einzulesen, dazu fehlt mir die Zeit, deshalb weiß ich nicht, ob das Abstammungsprinzip noch gilt. Es war zumindest mal ungefähr so, dass, in solchen Konstellationen uneheliche Kinder, die nicht in Österreich geboren wurden, eben automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter haben, auch wenn der Vater Österreicher ist.
Die Frage nach der Staatsbürgerschaft mag für Außenstehende halt völlig unwichtig erscheinen, könnt in dropsens Alltag und dem seiner Freundin allerdings bald eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
@ChaosDeluxe das stimmt schon so wie du sagst. Meines Wissens gabs da aber eine Änderung dass man das nach der Geburt durch Vaterschaftsanerkennung ändern kann. Ob man dann eine doppelte Staatsbürgerschaft hat kann gut sein. Früher waren die Kinder nämlich immer benachteiligt wenn nur der Vater Österreicher war.
Edit: fraglich ist halt ob das auch gilt wenn das Kind nicht in Ö zur Welt kommt, da bin ich mir jetzt nicht sicher.
I bin ma eben a ned sicher. Den Punkt zu klären ist aber halt bei all den Fragen um Beihilfen in Österreich beantragen nicht außen vor zu lassen, sonst gibt es sehr viel Rennerei nach der Geburt und womöglich noch a paar unliebsame Überraschungen nach dem Motto "Wos woin denn sie, sie haum kan Aunspruch."
Beste Anlaufstelle für solche Fragen…hm…Außenministerium in Grund und Boden fragen, tät ich sagen.
Ich würd da die zuständige Niederlassungsbehörde empfehlen, die stellen nämlich den Aufenthaltstitel für EU-Bürger aus, da solltet ihr euch vorab schon informieren was ihr dazu alles braucht. Vielleicht wissen die auch wegen der Staatsbürgerschaft bescheid. Wenn ihr in Wien wohnt ist das die MA35.
(ah schau, da hab ich auch was dazu gelernt @sunshine2013 )
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Kommentare
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Wohnt deine Lebensgefährtin dauerhaft in Ö.? Dann hat sie vermutlich sowieso einen Aufenthaltstitel und ganz normal wie jede Österreicherin Anspruch auf KBG.
Wohnt sie jedoch nicht in Ö. wird es schwierig, dann könntest nur du das KBG beantragen müsstest aber wegen dem Zuverdienst aufpassen oder vielleicht selber in Karenz gehen.
Wenn du die Vaterschaft nach der Geburt anerkennst wird dein Kind auch österreichischer Staatsbürger oder ihr heiratet noch vor Geburt dann geht es automatisch.
Bezüglich Geburt optimieren weiß ich leider nicht wads du meinst??
Lg
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Nein, aktuell wohnt sie in noch in SK. Sie ist Lehrerin und da der Geburtstermin ca im April ist, wird sie vermutlich das Sommersemerster nicht machen, sprich wird ab Februar zu mir ziehen... Gibt es da irgendeine Frist?
Ich bin neuer Selbständiger und kann es mir gut vorstellen auch teilweise in Karenz zu gehen. Sagst Du, dass ich das KBG beantragen kann und es somit unerheblich ist, dass die Partnerin Ausländerin ist?
ok, das klingt noch am einfachsten von dem ganzen Trouble...
Na, ich frag mich, ob es nicht besser wäre, wenn das Kind in Österr ich zur Welt kommt... Ist nicht die Ärztliche Versorgungslage wesentlich besser in SK?
lg
Oliver
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Lieber an mehreren Stellen nachfragen. Problem könnte u.a. sein, den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu argumentieren, wenn sie erst zwei, drei Monate in Ö. lebt. Und wie das genau mit der Dokumentation des Niederlassungsrechtes läuft…die Voraussetzung für den Anspruch von EU-Bürgern auf österreichisches KBG...
Außerdem kann sie dann keine österreichischen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorweisen.
Und mal so aus dem Schwangeren-Nähkästchen geplaudert: Z.B. (Ende)Februar übersiedeln und (Anfang)April entbinden kann richtig knapp werden und mindestens für Deine Freundin ultra-anstrengend. Der oft kolportierte Ratschlag, allein schon aus körperlichen Gründen bis zum 5./6. Monat zu übersiedeln, ist gar nicht so doof, muss ich rückblickend feststellen. (Und wenn ihr noch nicht zusammen gelebt habt, kann zwei, drei Monate bis zur Geburt eine verdammt kurze Zeit sein, sich im neuen Alltag aneinander zu gewöhnen plus an die neue Rolle. Gute Voraussetzungen für Beziehungsstress. Muss natürlich nicht, aber das hat schon ordentlich Potential…)
Hol besser noch an mehreren Stellen Auskünfte ein. Gerade was neue Selbstständigkeit betrifft, bist Du schlecht beraten, Dich nicht von kundiger Seite beraten zu lassen. AMS-Berater und Co. sind da in Detailfragen nicht immer kundig.
Was das KBG betrifft und Eure Spezialsituation betrifft, würd ich mich beim Sozialministerium (Sozialtelefon/Bürgerservice) und Gebietskrankenkasse durchfragen.
Auch hier: KBG ist an die Einhaltung der in Österreich vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gekoppelt. Auch wenn Du das KBG beantragst. Wie weit slowakische Untersuchungen "umgerechnet" werden bzw. ob sich daraus ein Fallstrick ergeben könnte, sollte doch besser vor Geburt geklärt sein.
Jedenfalls das Niveau slowakischer Krankenschwestern sollte man nicht unterschätzen…
Der wirklich wesentliche Punkt am Wo entbinden? ist, meines Erachtens nach, eher die zukünftige Staatsbürgerschaft.
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Als EU-Bürgerin kann sie sich mittels Anmeldebescheinigung einen Aufenthaltstitel sichern aber da muss sie ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung vorweisen.
Was dann das KBG betrifft, kann sie sicher die Mutter-Kind-Pass Untersuchungen nachtragen lassen, am besten alle ärztlichen Untersuchungen bestätigen lassen.
Das Problem könnte natürlich sein, dass man ihr vorwerfen könnte dass sie nicht dauerhaft in Ö lebt wenn sie erst seit kurzer Zeit gemeldet ist.
Wegen dem Geburtsort, ich denk nicht dass die Kliniken in der SK jetzt so viel schlechter sind als Ö. Kommen ja auch genügend Kinder zur Welt. Und die österreichische Stb.schaft musst du wenn ihr nicht verheiratet seid sowieso extra beantragen da ist es egal wo das Kind zu Welt kommt.
Das Problem mit der Geburt in Ö wird sein dass deine Freundin keine Sozialversicherung in Ö hat und das dann eventuell selbst bezahlen müsste.
Meine Infos sind aber auch nicht vom Fach bitte, das sollen nur Denkanstöße sein also bitte nicht festnageln.
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Mich da jetzt genau einzulesen, dazu fehlt mir die Zeit, deshalb weiß ich nicht, ob das Abstammungsprinzip noch gilt. Es war zumindest mal ungefähr so, dass, in solchen Konstellationen uneheliche Kinder, die nicht in Österreich geboren wurden, eben automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter haben, auch wenn der Vater Österreicher ist.
Die Frage nach der Staatsbürgerschaft mag für Außenstehende halt völlig unwichtig erscheinen, könnt in dropsens Alltag und dem seiner Freundin allerdings bald eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
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Edit: fraglich ist halt ob das auch gilt wenn das Kind nicht in Ö zur Welt kommt, da bin ich mir jetzt nicht sicher.
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I bin ma eben a ned sicher. Den Punkt zu klären ist aber halt bei all den Fragen um Beihilfen in Österreich beantragen nicht außen vor zu lassen, sonst gibt es sehr viel Rennerei nach der Geburt und womöglich noch a paar unliebsame Überraschungen nach dem Motto "Wos woin denn sie, sie haum kan Aunspruch."
Beste Anlaufstelle für solche Fragen…hm…Außenministerium in Grund und Boden fragen, tät ich sagen.
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