Nur so eine Idee, wenn er vorher an deinen Haaren gezupft hat, vielleicht hilft es, wenn du beim Einschlafen seine Hand hältst? Mein Zwerg (noch viel kleiner) hält oft mit jeder Hand einen Finger von mir, wenn er nicht einschlafen kann. Und ich kenne Kinder die zb "zwicken", also Hautfalten halten und kneten. Vielleicht hilft dir Berührung?
@anhrow
Erkältungsbad (zb von Kneipp oder Tetesept) hilft bei mir am besten. Möglichst heißes Badewasser und tief atmen, damit die ätherischen Öle wirken können.
@Kate_87
Mir hat die Hebamme zu Beginn Weleda weiße Malve Gesichtscreme empfohlen für trockene Hautstellen. Als er sich dann gehäutet hat, hab ich nachm Baden immer den ganzen Körper damit eingeschmiert. Hat super gewirkt und verwende ich immer noch, wenn mein Zwerg wo trockene Stellen hat. Momentan zb am Oberschenkel.
@racingbabe
Vom Kind die Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und ich glaub Meldezettel hatte ich mit, dazu einen Ausweis von mir (Führerschein, Pass, ...). Und das Foto (gibt's übrigens beim Hartlauer sehr günstig).
Aber schau doch nochmal auf help.gv.at - da gibt's eine Liste was man in welchem Fall mit braucht.
Ach ja, wenns allgemein um eine Diagnostik auf KK geht, einen Ambulanz-Termin in der Kinder-/Jugendpsychiatrie ausmachen, Hinterbrühl ist fürs südliche NÖ zuständig.
@Kathy90
Hat bei uns bissl früher begonnen und ca 4-5 Wochen gedauert bis es ganz weg war. Is gewandert. Zuerst Wangen und Stirn, dann auch Oberkörper und Kopf, aber is dann immer besser geworden.
@TiinkerBell
da ist die kommende Karenz gemeint. Also was du jetzt mit dem AG vereinbarst. Du hast Zeit bis Ende des Wochengelds das beim AG zu melden, den Antrag auf KBG kannst "zeitnah", also im Monat vorm KBG-Beginn abgeben (mir wurde er zurück gegeben, da es "zu früh" war). Wenn du mit dem AG noch nix fixes vereinbart hast, lass es frei und schreib dazu, dass es noch vereinbart wird und du es nachreichst. Das hat die Dame der GKK bei mir so gemacht, da ich es auch noch nicht fixiert hatte.
Hab zwar noch einen "alten" Antrag, aber denke da hat sich an den Formularfeldern ned viel geändert.
@sunshine2013
Fürs KBG gilt, dass mans im Monat vor Beginn abgeben soll (wollte jetzt ende April für ab Juli abgeben und wurde mir zurückgegeben, da es zu früh sei und sich ja noch was ändern könnte). Da es ohnehin im Nachhinein ausbezahlt wird, meinte die Dame am Schalter, dass die Abgabe bis zum Beginn des Zeitraums kein Problem ist.
Die Meldung der Karenz an den AG sollte aber früher sein, also frühestens 4, spätestens 3 Monate vor Beginn der Karenz. Nur so gilt der Kündigungsschutz (ab 4 Monate vorher) und ist es zeitgerecht angesucht beim AG (3 Monate vor Beginn).