Ich hab meine interne untersuchung fristgerecht gemacht, hatte hinten nur die unterschrift vom hausarzt, aber nicht vom FA. Das wurde von der oögkk so akzeptiert.
Eventuell gehts da um andere unterlagen?
Hast du das ek-abhängige gewählt? Evtl fehlen unterlagen von deinem arbeitgeber?
Wenn du nicht auf den brief warten willst würd ich einfach morgen früh bei der gkk anrufen und nachfragen um welche unterlagen es sich handelt.
@Mooreel mein mann ist südafrikaner und musste für den aufenthaltstitel familienangehöriger deutschkenninisse nachweisen (a1 hat gereicht). Am besten bei der botschaft bzw direkt vei der BH/magistrat in AT informieren. Wir hatten zb vorab telefonisch und per mail kontakt mit dem sachbearbeiter auf der BH der den antrag von meinem mann bearbeitet hat.
Bezüglich muki-untersuchungen die im ausland durchgeführt werden: sie müssen dem österreichischen muki pass bestimmungen entsprechen (in welchem zeitfenster, was genau untersucht wird usw) um anerkannt zu werden.
Ich wünsche euch viel geduld und nerven mit dem bürokratiedschungel!
@janieich will nicht negativ reden, aber unser kleine ist fast 8 monate und kann noch immer nicht alleine einschlafen bzw allein im zimmer schlafen. Das funktioniert manchmal 3 min und manchmal 2 std...
da ist jedes kind und die bedürnisse anders. ich glaube auch dass nan sowas nur im geringen masse „anerziehen/trainieren“ kann.
MSchG § 3. (4) Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Dienstgeber hievon unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermines Mitteilung zu machen.
@Yviji kbg bezugsdauer und karenz haben nichts miteinander zu tun. Wenn du das 2. jahr noch in karenz bist aber kein kbg mehr bekommst kannst du auch zb etwas mehr arbeiten gehen. Sonst ist es wichtig dass du dich versicherst (zb beim partner mitversichern lassen wenn die voraussetzungen passen). Und falls du zb 2 jahre karenz mit deinem AG vereinbart hast und im 2. jahr wo anders ein paar std arbeitest sei vorsichtig ob das erlaubt ist laut deinem arbeitsvertrag. Wenn du weisst dass du im 2. jahr mind 12 wochenstunden arbeiten willst dann würde ich nur 1 jahr karenz vereinbaren und dann in elternteilzeit gehen (wenn das in deiner firma möglich ist).