Mein Mann macht eine berufsinterne Fortbildung in Wien - Dauer 9 Monate (mit 3 Mon. Unterbrechung) - da keine Quartiere zur Verfügung gestellt wurden muss man selbst schauen wo man bleibt. Ist eine freiwillige Fortbildung - sind Bundesangestellte. Im BDG steht, der Beamte hat seinen Wohnort so zu wählen, dass er seinen Beruf quasi uneingeschränkt ausüben kann - Pech gehabt also. Aber da will ich mich net aufregen oder so, denn das wissen/wussten wir ja beide!
Er kann es bestimmt im Steuerausgleich berücksichtigen.
Er kann aber immer wieder wenn möglich bei seiner Mama schlafen - wohnt in Schwechat. Aber das war leider nicht immer möglich wegen Renovierungsarbeiten ihrerseits.
Ich hatte in meiner letzten SW keinerlei Tests gemacht bis in der 20.Woche div. Auffälligkeiten auftraten. Hatte dann eine Fruchtwasserpunktion. Der Arzt erklärte mir, dass in der 20.SW die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit Todesfolge fürs Kind bei 1:1000 liegt. Daraufhin habe ich die Untersuchung machen lassen. Habe es zutiefst bereut, dass ich nicht gleich alles mögliche an Untersuchungen machen hab lassen! Dann hätt ich vl. mehr gehabt um festzustellen was mit dem Baby los ist. Zumal div. Erkrankungen die mit Trisomie einhergehen auch schon während der SW behandelt werden können.
Ich wünsche dir alles Gute u. würde entscheiden, was sich für dich richtig anfühlt. Ich weiß lieber früher was Sache ist um mich darauf einzustellen.
Wenn du ohne Stillhütchen keine Schmerzen hattest u. Nur das andocken ein Problem war, besorg dir so ein "Nippel-Ansaug-Vakuum" Ding! Von Lansinoh. Meine Schwester hat das benützt, da kommt der Nippel voll raus!
Natürlich könntest du schauen, ob du größere oder kleinere Stillhütchen brauchst aber bevor sie wund sind, würd ich umstellen u. Es so probieren!!!!
Meines Wissens wird der Hund weitergegeben wenn du innerhalb der ersten 6 oder 7 Jahre schwanger wirst. Habe mich vor kurzem mit einer Polizistin aus der Hundestaffel unterhalten, habe mir aber nicht die exakten Jahre gemerkt.
Sprich du kommst dorthin. Bekommst einen Welpen. Wirst nach 2 Jahren schwanger. Dann bekommt deinen Hund ein anderer Diensthundeführer. Da bin ich mir zu 100% sicher. Weiß nur nicht mehr ob es 6 oder 7 Jahre waren - in Wien! Wirst du danach erst schwanger, bleibt der Hund bei dir. Verlässt du die Einheit, bleibt der Hund dort. Erst nach Ausscheiden des Hundes kannst du ihn von der Republik Ö. übernehmen - aber da hab ich keine näheren Infos.
Generell musst du halt erst mal dorthinkommen. Es wird der Bedarf dort ausgeschrieben, dann folgt ein Aufnahmeverfahren u. dann wirst du genommen wenn du alles pos. absolvierst. Bin mir aber nicht sicher, ob man nicht "Außendienstjahre" für eine Bewerbung braucht. Heuer wurden 10 oder 11 Polizisten aufgenommen.
Diese "Bedenken" bzgl. Karenz etc. würde ich keinesfalls während der Aufnahme anklingen lassen.
Da kann ich dir nicht zustimmen. Ich wurde def. nicht BO erzogen, im Gegenteil. Trotzdem merke ich, vor allem wenn ich hier im Forum lese, dass ich in vielen schwierigen Situationen offenbar intuitiv BO reagiert habe. Nur mache ich mir nicht so viele Gedanken darüber. Natürlich gibt es Momente wo ich anstehe u. nicht sicher bin, welche Reaktion nun angemessen ist. Dann fraf ich nach, google mal oder dgl. Aber grundsätzlich reagiere ich einfach so, wie ich es richtig finde u. selbst behandelt werden möchte. Klappt mal besser, mal schlechter.
Mein Mann kommt vom Duschen nackt ins Wohnzimmer. Meine 5-jährige T:
"Papa, kannst du mit dem Ding das dir da in der Mitte runterhängt überhaupt richtig laufen?"
Ein paar Minuten später:
T: Ich weiß schon genau wie dieses Ding heißt!
Ich: Hast du dir das gemerkt?
T: Jaaa, es heißt "Ei"!
T: Und das bei den Mädchen heißt "Scheibe"! Siehst du Mama, alles gemerkt!
Okeeeeeeeeeee - dann geh ma das mal nochmal durch!!!
Suche ein 08/15 Federpennal für Schulanfänger. Bei uns im Ort gibts nur nen Pagro u. der hat nur so Spezialzeugs lt. Homepage. Da es dann nur noch nen Tedi oder Kik gäbe, dachte ich vl. weiß das jemand?
Bei dem Alleinverdiener zählt zwar dein Kinderbetreuungsgeld nicht aber sehr wohl das Geld, welches du in den 8 bzw. 12 Wochen Mutterschutz bekommen hast! Bist du da unter 6000€, kann er ihn beantragen.