@insecure Die Anweisung der Regierung ist klar und deutlich und ist auch so im Epidemiegesetz geregelt. Spaziergänge dürfen einzig und allein nur entweder ALLEINE oder mit familienangehörigen, die im selben haushalt leben, stattfinden. Triffst du dich mit einer Freundin zum Spazierengehen, ist das ein Gesetzesverstoß! Weiters steht ebenfalls drin, dass, wenn du spazieren gehst, du dich im Umkreis deiner Wohnung/deines Hauses befinden musst (darum heißt es auch Blockrunde). Fährst du 5km weiter zum Wald, ist das ein Gesetzesverstoß. Wenn du zur Arbeit fährst, musst du einen Wisch vom dienstgeber mit haben, dass du arbeiten musst, hast du den nicht mit, Gesetzesverstoß. Wenn du einkaufen fährst, musst du auf verlangen einen nachweis erbringen, dass du einkaufen warst (Bon), ansonsten Gesetzesverstoß.
liebe @dorfpony die unterschwellige provokation war jetzt einfach unnötig.
ich hab nie geschrieben, dass ich das perfekte mittelmaß bin und das kann und werd ich auch nicht behaupten. jeder hat sein packerl zu tragen, wie man damit umgeht liegt im ermessen jedes einzelnen
Ich hab rein meine beobachtung seit gestern kundgetan und wollte keinen damit angreifen (tut mir leid falls es so rüber kam).
ich habs gestern mit den fleischbällchen wieder mal übertrieben ... somit gibt es heute Fleischbällchen in tomatensauce mit käse überbacken, dazu nudeln
@Cassi noch dazu auf der geschlossenen Psychiatrie ... da wundert es mich auch das @Biancaa_ auf einmal an forderster front arbeitet.
und ich habs gestern schon geschrieben @Biancaa_ : DEIN Mann kann auch zu hause bleiben bei EUREM Kind ... weil er könnte auch homeoffice und videokonferenzen machen, wenn er sich von seiner firma nicht trennen kann ... und ... aja ... statt fitnessstudio gehen könnte er auch auf sein kind aufpassen ...