ich hab einen mutterschaftsaustritt gemacht (5. woche nach der geburt) und konnte nach der 12. woche (KS-Geburt) trotzdem eaKBG beantragen. @KKz
Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
@sanxtay 37,9 ist doch kein hohes fieber! das ist erhöhte temperatur und bei kleinen kindern nicht mal das .... nureflex soll man erst ab 38,5 geben, so die info von meinem KiA
@ifmamkl89 ich sag mal autokorrektur ... ist mir auch schon passiert am handy, dass die autokorrektur würde statt wurde geschrieben hat genauso mit konnte, wird auch auf könnte korrigiert