§ 21 (1) und (2) AlVG: Wird Karenz(urlaubs)geld oder Kinderbetreuungsgeld bezogen und sind diese Bezugszeiträume in einer Jahresbemessungsgrundlage beinhaltet, so bleibt diese außer Betracht, wenn die sonst heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen höher wären. Damit wird sichergestellt, dass für Personen, die wegen Betreuung eines Kleinkindes nur ein vermindertes Entgelt (durch Arbeitszeitverringerung) bezogen haben, bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes kein Nachteil erwächst.
Habe ich u. a. als Antwort auf meine Frage vom AMS bekommen.
Lt. AMS nehmen sie das letzte Jahr her, in dem du voll verdient hast und rechnen das dann hoch - - > Inflation. Ist bei mir genauso. Hatte 2 x hintereinander EaKBG. Ich weiß aber leider meinen Satz noch nicht.
Hab zwar noch keine Langzeiterfahrung, aber das erste halbe Jahr haben wir gut gemeistert. Die Buben sind 19 Monate auseinander und es läuft super. Ich würde es nicht anders machen und hoffe so sehr, dass sie sich mögen. Was gibt es Schöneres als immer einen Spielgefährten zu haben. Auch für die Mami. Weil der Große will immer beschäftigt werden. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es kein Richtig oder Falsch gibt. So wie es ist, ist es. 😘